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Die Bayerische Presse. Nr. 243. Würzburg, 10. Oktober 1850.

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Karlsruhe, 7. Okt. Achtzehnte öffentliche
Sitzung der Ersten Kammer. Die Tagesordnung
führt zur Berathung des von Hofrath Zöpfl er-
statteten Kommissionsberichts über den Gesetzent-
wurf, die Aufhebung der befreiten Gerichtsstände
betreffend. Der Berichterstatter, Hofrath Zöpfl:
Die Haupteinwendung, welche gegen den Gesetz-
entwurf gemacht worden sei, bestehe darin, daß
das Recht des befreiten Gerichtsstandes ein ver-
tragsmäßiges sei. Solche Rechte persönlicher
Natur ( d. s. g. Statusrechte ) wurzeln aber in
nationalen Ansichten, und müssen sich mit der
Entwickelung dieser auch verändern können; sie
gehören vom juristischen Standpunkte aus nicht
zu den jura quaesita. Der Redner erinnert
die grundherrlichen HH. Abgeordneten daran, daß
sie nicht als Vertreter ihrer Standesgenossen,
sondern als Mitglieder eines legislativen Körpers
in diesem Saale sitzen. Was den Vorwurf einer
ungleichen Behandlung der Standes= und Grund-
herren anbelange, so sei nur Etwas den Stan-
desherrn gelassen, was die Grundherren nie ge-
habt haben. Denn im Art. 14 der Bundesakte
seien rücksichtlich der Grundherren die beschränken-
den Worte enthalten: "nach Maßgabe der Lan-
desgesetzgebungen ", während Dies hinsichtlich der
Standesherren nicht gesagt sei. Das Zweckmä-
ßige und Wünschenswerthe einer allgemeinen Re-
gulirung der Verhältnisse und Rechte der Grund-
herren erkennt der Redner an, macht aber zu-
gleich darauf aufmerksam, daß der Grundsatz der
Nothwendigkeit der Aufhebung der befreiten Ge-
richtsstände im Jahr 1849 von den Ständen be-
reits ausgesprochen worden sei. Bei der nament-
lichen Abstimmung über den Gesetzentwurf im
Ganzen erhält derselbe, da sich abermals Stim-
mengleichheit ergibt, durch die entscheidende Stimme
des Vorsitzenden, der sein Votum ausführlicher
motivirt, die Zustimmung der Kammer.

Stuttgart, 7. Okt. Jn der dritten Sitzung
der verfassungrevidirenden Landesversammlung rich-
tete Fürst Waldburg = Zeil an den Minister der
auswärtigen Angelegenheiten die Jnterpellation, ob
es wahr sei, daß die württembergische Regierung
den dänischen Friedensvertrag ratificirt habe und
was die rechtliche Basis sei, von welcher aus die
Regierung diese Ratification vollziehen zu müssen
glaubte. -- Frhr. v. Linden: Jch könnte fragen,
was der zweite Satz dieser Jnterpellation für ei-
nen Sinn habe, ich will mich indeß an die Haupt-
sache halten. Die württembergische Regierung hat
diesen Frieden ratificirt unter Vorbehalt aller
Rechte des deutschen Bundes. Die Ratification
selbst wird seiner Zeit zur Kenntniß der Kammer
gebracht werden. -- Sofort begründete A. See-
ger seinen Antrag wegen Ausbezahlung der Ver-
pflegungsgelder an Schleswig=Holstein. Wir ver-
schonen das Publikum mit den bis zum Eckel
wiederholten Tiraden über den Bruderkampf in
Schleswig=Holstein und mit den historischen De-
ductionen, die Hr. Seeger als bekannt hätte vor-
aussetzen und darum weglassen können. Des Pu-
dels Kern, in einen Bombast märzerrungener
Phrasen eingehüllt, ist der: Es ist die Pflicht
jeder Volksvertretung, laut zu protestiren gegen
das Preisgeben deutscher Ehre, und da unsere
Regierung nicht im Widerspruch mit andern grö-
ßern deutschen Regierungen handeln kann, so ist
das Wichtigste, was wir thun können, daß wir
Schleswig = Holstein durch die Ausbezahlung der
Kosten für den Transport und die Verpflegung
der württembergischen Truppen eine Unterstützung
gewähren. Die Kosten werden die Summe von
30,000 fl. nicht übersteigen. -- Frhr. v. Linden:
Es kann nicht Sache eines Ministeriums sein, in
derselben Weise und von denselben Motiven sich
bestimmen zu lassen, wenn es sich von einer Be-
lastung der Steuerpflichtigen handelt, welche hier
mit so großer Begeisterung vorgebracht worden
sind. Der Rechtspunkt ist gar nicht beachtet wor-
den, Württemberg ist rechtlich gar nicht verpflichtet
zur Bezahlung dieser Summe, es ist von Seiten
der württembergischen Regierung ein sehr bedeu-
tender Vorschuß zur Verpflegung der Truppen ge-
leistet worden, bis diese an die Herzogthümer ka-
[Spaltenumbruch] men; dort angekommen, mußten die Herzogthümer
sie verpflegen. Jch muß auch dagegen protestiren,
als hätten die deutschen Regierungen die deutsche
Ehre preisgegeben, das ist keineswegs geschehen,
die Rechte Deutschlands sind gewahrt worden,
man hat sich an das strenge Recht gehalten; man
hat sich an das Recht gehalten, meine Herren,
und das ist der beste Weg, die Ehre zu wahren.
Wäre man früher schon mehr auf dem Rechtsbo-
den geblieben, dann hätte die Ehre weniger Ge-
fahr gelitten. -- Römer: Jch schweige von der
Bewunderung über den Widerstand, welchen Schles-
wig = Holstein nicht blos dem kleinen Dänemark,
sondern der vereinigten Diplomatie von Europa
entgegensetzt. Mit diesem Widerstand müssen auch
wir uns vereinigen, nicht mit den Waffen in der
Hand zwar und auch nicht in der Ueberzeugung,
daß wir die Gegenwart für uns haben, sondern
in der Hoffnung, daß die Zukunft unser ist. Die
Summe von 37,000 fl., um die es sich hier han-
delt, ist gewiß für ein Königreich nicht von dem
Belang, daß es sie nicht entbehren könnte. -- A.
Seeger als Berichterstatter perorirt heftig dage-
gen, daß man sich der Ausgabe dieser kleinen
Summe weigere, während man da und dort Re-
gimenter hinspazieren lasse. Die Versammlung
werde sich aber das merken und bei der Bera-
thung des Kriegsbudgets fragen, wozu man diese
Millionen für diese Armeen ausgegeben habe.
Verwahren wir uns feierlich gegen die Preisge-
bung Schleswig=Holsteins, rief der Redner zum
Schlusse aus, rufen wir den Regierungen zu:
Verlasset das Volk, gebt seine Rechte auf, das
Volk wird nicht untergehen, aber wir werden un-
tergehen. -- Der Antrag wird mit allen gegen
zwei Stimmen ( v. Linden, Sattler ) angenommen.
-- Sofort Uebergang zum zweiten Gegenstand
der Tagesordnung, zu dem dringlichen Antrage
Süskind's: die Versammlung wolle dem Volk
und den Ständen in Kurhessen ihre Sympathieen
aussprechen. Hr. Süskind bringt zum Anfang der
Begründung seines Antrags die durchaus unbe-
gründete Behauptung vor, das hessische Ministe-
rium habe von den Ständen die Bewilligung zum
Fortbezug der Steuern ohne Erfüllung der ver-
fassungsmäßigen Bedingungen verlangt, um dann
nach erfolgter Verweigerung der Steuern einen
plausibelen Vorwand zum gänzlichen Umsturze der
Verfassung zu finden, hält es aber natürlich für
gänzlich überflüssig, diese seine Behauptung auch
zu beweisen. Sodann folgt natürlich eine Phi-
lippica gegen den Bundestag, welchen Hr. Süs-
kind den sogenannten thatsächlichen Bundestag
nennt. Darauf folgen einige unverständliche Flos-
keln von nationaler Erhebung der Nation und
von Deutschland als geographischer Begriff. --
Mack: Der Antrag Süskind's zerfällt sehr be-
stimmt in zwei Theile, in die kurhessische und in
die deutsche Frage. Soweit der Antrag die kur-
hessische Frage betrifft, bin ich ganz für denselben.
Die Verweigerung aller Vorlagen und das ganze
Verhalten von Seite der kurhessischen Minister ist
nicht gerechtfertigt und ich spreche dem Verhalten
des kurhessischen Volkes meine volle Anerkennung
aus. Hinsichtlich der deutschen Frage aber ist zu
bemerken: Wir haben thatsächlich zwei Unionen
in Deutschland, die Erfurter und die Frankfurter;
wenn man sich in dieser kurhessischen Frage nun
gegen die eine, für die andere Union sich erklärt,
so erklärt man sich überhaupt für eine der beiden
Unionen. Das sollte vermieden werden, wie man
auch in Nassau und in Baden das vermieden hat.
Jndeß erkläre ich mich selbst keineswegs für eine
der beiden dieser Unionen, ich müßte mit meiner
eigenen Vergangenheit brechen, wollte ich der Frank-
furter Union Befugnisse einräumen, welche der
frühere Bund hatte. Jch stelle daher den Antrag,
daß statt des zweiten Theils des Süskind'schen
Antrags zu Protokoll erklärt werde, daß man ge-
gen die württembergische Regierung die Erwar-
tung ausspreche, sie werde den Eingriffen in das
Verfassungsrecht des kurhessischen Volks nicht bei-
treten. Süskind formulirt seinen Antrag in die-
sem Sinne, indem er noch beifügt: "oder wenn
der Beitritt bereits erfolgt sein sollte, daß sie
[Spaltenumbruch] ihren Rücktritt erkläre." Der Antrag Süskind's
in seinem ersten Theile wird mit 48 gegen 8
Stimmen angenommen. Der Antrag Mack's zum
zweiten Theil wurde mit 42 gegen 14 Stimmen
und der Antrag Süskind's wurde auch in seinem
zweiten Theile mit 44 gegen 12 Stimmen ange-
nommen.

Höchst, 6. Okt. Endlich ist gegen die Theil-
nehmer an der Mißhandlung und lebensgefähr-
lichen Bedrohung des ehemaligen Reichsministers
Heckscher, welche so viel Aufsehen gemacht hat,
ein Straferkenntniß ergangen. Sieben hiesige
Einwohner, worunter ein schon früher mehrfach
wegen gemeiner Verbrechen peinlich bestrafter Uhr-
macher und ein Maurer, als die am meisten Gra-
virten, sind zu Correktionshausstrafen von2 1 / 2
Jahr bis zu vier Monat verurtheilt.

Wien, 1. Okt. Die Bankdirektion erließ fol-
gende Bekanntmachung: Da im Januar 1851
der letzte Zinsen=Coupon der österreichischen Bank-
aktien fällig wird, so hat die Direktion der pr.
österr. Nationalbank beschlossen zur Hinausgabe
neuer Couponsbogen zu schreiten. Diese Coupons
werden auf einem halben Bogen, bis Ende 1860,
ausgefertigt -- somit zwanzig an der Zahl sein
-- jeder derselben enthält die Namen des Kassen-
direktors, J. C. v. Weittenhiller, und des Kas-
siers der Aktienkasse, v. Decret, und jeder der-
selben wird mit einer Stampiglie, das Siegel der
österr. Nationalbank enthaltend, und mit einer
geschriebenen Zahl versehen werden. Zur Erleich-
terung der HH. Aktionäre im Ausland wird die
Beilegung neuer Couponsbögen auch in Augsburg
und München, Frankfurt a. M., Leipzig, Mann-
heim, Amsterdam, durch die gefällige Vermittlung
der geehrten Handlungshäuser Joh. Lor. Schäzler,
M. A. v. Rothschild u. Söhne, Frege u. Comp.,
H. L. Hohenemser u. Söhne und des k. k. österr.
Generalconsuls in Amsterdam, Hrn. Philipp J.
Krieger, im Namen der priv. österr. National-
bank gütigst und unentgeltlich besorgt werden.

Der Fr. S.=Ztg. wird aus Wien, 3. Okt.
geschrieben: Jch bin in der Lage, Jhnen eine
wichtige kaiserliche Entschließung mitzutheilen; sie
betrifft die neue Organisirung des Kriegsministe-
riums. Dasselbe wird auf einen geringen Theil
seiner bisherigen selbständigen Wirksamkeit zusam-
menschmelzen, und die eigentliche Oberleitung der
Armee Se. Maj. der Kaiser, oder respective die
unmittelbar unter ihm stehende Armee=Central-
kanzlei übernehmen. Nur die sogenannte Militia
stabilis
bleibt unter dem Kriegsministerium, das
heißt, z. B. die administrativen Zweige des Ver-
pflegs-, Berechnungs= und Sanitätswesens. Alles,
was zur mobilen Armee gehört, auch das Forti-
fikationswesen wird ausgeschieden. Se. Majestät
behält sich alle Avancements vom Lieutenant auf-
wärts, soweit sie nicht der Befugniß der Regi-
mentsinhaber ausnahmsweise zustehen, vor. Jn-
dessen wird eine ständige höchste Militärconferenz
gebildet, deren Mitglied auch der jeweilige Kriegs-
minister ist, um, wie es in der Allerhöchsten Ent-
schließung lautet, seine Verantwortlichkeit zu er-
leichtern. Noch einige andere wichtige Beschlüsse
in Bezug auf das Militärwesen werden erwartet.

Wien, 4. Okt. Die Ernennung des Herrn
v. Radowitz wird seit acht Tagen von allen Zei-
tungen lebhaft besprochen. Die Oesterreichische
Correspondenz sagt von ihr: "Erhabene Naturen
fühlen in sich mitunter den Drang, selbst das
treulose Glück sich unterthänig zu machen. Diesen
Versuch scheint Herr v. Radowitz machen zu wol-
len. Wird doch bei diesem Spiele nur die Ruhe
Deutschlands, vielleicht auch Europa's ein klein
wenig eingesetzt. Der göttliche Preis sind so und
so viel Mediatisirungen, so und so viel Quadrat-
meilen Landes und etliche Milionen unionistischer
Bevölkerung mit einem Anhange passender Mili-
tär=Conventionen, und was sonst dazu gehört. --
Eines ist aber jetzt schon leider! nur zu gewiß.
Die Union tritt jetzt nicht mehr blos propagan-
distisch, sie tritt gewaltsam, erobernd auf. Der
Kurfürst von Hessen widerstrebt der Union, der
Widerstand des Volkes und der Behörden ver-
scheucht ihn vom Sitze der Regierung, Preußen

Karlsruhe, 7. Okt. Achtzehnte öffentliche
Sitzung der Ersten Kammer. Die Tagesordnung
führt zur Berathung des von Hofrath Zöpfl er-
statteten Kommissionsberichts über den Gesetzent-
wurf, die Aufhebung der befreiten Gerichtsstände
betreffend. Der Berichterstatter, Hofrath Zöpfl:
Die Haupteinwendung, welche gegen den Gesetz-
entwurf gemacht worden sei, bestehe darin, daß
das Recht des befreiten Gerichtsstandes ein ver-
tragsmäßiges sei. Solche Rechte persönlicher
Natur ( d. s. g. Statusrechte ) wurzeln aber in
nationalen Ansichten, und müssen sich mit der
Entwickelung dieser auch verändern können; sie
gehören vom juristischen Standpunkte aus nicht
zu den jura quaesita. Der Redner erinnert
die grundherrlichen HH. Abgeordneten daran, daß
sie nicht als Vertreter ihrer Standesgenossen,
sondern als Mitglieder eines legislativen Körpers
in diesem Saale sitzen. Was den Vorwurf einer
ungleichen Behandlung der Standes= und Grund-
herren anbelange, so sei nur Etwas den Stan-
desherrn gelassen, was die Grundherren nie ge-
habt haben. Denn im Art. 14 der Bundesakte
seien rücksichtlich der Grundherren die beschränken-
den Worte enthalten: „nach Maßgabe der Lan-
desgesetzgebungen “, während Dies hinsichtlich der
Standesherren nicht gesagt sei. Das Zweckmä-
ßige und Wünschenswerthe einer allgemeinen Re-
gulirung der Verhältnisse und Rechte der Grund-
herren erkennt der Redner an, macht aber zu-
gleich darauf aufmerksam, daß der Grundsatz der
Nothwendigkeit der Aufhebung der befreiten Ge-
richtsstände im Jahr 1849 von den Ständen be-
reits ausgesprochen worden sei. Bei der nament-
lichen Abstimmung über den Gesetzentwurf im
Ganzen erhält derselbe, da sich abermals Stim-
mengleichheit ergibt, durch die entscheidende Stimme
des Vorsitzenden, der sein Votum ausführlicher
motivirt, die Zustimmung der Kammer.

Stuttgart, 7. Okt. Jn der dritten Sitzung
der verfassungrevidirenden Landesversammlung rich-
tete Fürst Waldburg = Zeil an den Minister der
auswärtigen Angelegenheiten die Jnterpellation, ob
es wahr sei, daß die württembergische Regierung
den dänischen Friedensvertrag ratificirt habe und
was die rechtliche Basis sei, von welcher aus die
Regierung diese Ratification vollziehen zu müssen
glaubte. -- Frhr. v. Linden: Jch könnte fragen,
was der zweite Satz dieser Jnterpellation für ei-
nen Sinn habe, ich will mich indeß an die Haupt-
sache halten. Die württembergische Regierung hat
diesen Frieden ratificirt unter Vorbehalt aller
Rechte des deutschen Bundes. Die Ratification
selbst wird seiner Zeit zur Kenntniß der Kammer
gebracht werden. -- Sofort begründete A. See-
ger seinen Antrag wegen Ausbezahlung der Ver-
pflegungsgelder an Schleswig=Holstein. Wir ver-
schonen das Publikum mit den bis zum Eckel
wiederholten Tiraden über den Bruderkampf in
Schleswig=Holstein und mit den historischen De-
ductionen, die Hr. Seeger als bekannt hätte vor-
aussetzen und darum weglassen können. Des Pu-
dels Kern, in einen Bombast märzerrungener
Phrasen eingehüllt, ist der: Es ist die Pflicht
jeder Volksvertretung, laut zu protestiren gegen
das Preisgeben deutscher Ehre, und da unsere
Regierung nicht im Widerspruch mit andern grö-
ßern deutschen Regierungen handeln kann, so ist
das Wichtigste, was wir thun können, daß wir
Schleswig = Holstein durch die Ausbezahlung der
Kosten für den Transport und die Verpflegung
der württembergischen Truppen eine Unterstützung
gewähren. Die Kosten werden die Summe von
30,000 fl. nicht übersteigen. -- Frhr. v. Linden:
Es kann nicht Sache eines Ministeriums sein, in
derselben Weise und von denselben Motiven sich
bestimmen zu lassen, wenn es sich von einer Be-
lastung der Steuerpflichtigen handelt, welche hier
mit so großer Begeisterung vorgebracht worden
sind. Der Rechtspunkt ist gar nicht beachtet wor-
den, Württemberg ist rechtlich gar nicht verpflichtet
zur Bezahlung dieser Summe, es ist von Seiten
der württembergischen Regierung ein sehr bedeu-
tender Vorschuß zur Verpflegung der Truppen ge-
leistet worden, bis diese an die Herzogthümer ka-
[Spaltenumbruch] men; dort angekommen, mußten die Herzogthümer
sie verpflegen. Jch muß auch dagegen protestiren,
als hätten die deutschen Regierungen die deutsche
Ehre preisgegeben, das ist keineswegs geschehen,
die Rechte Deutschlands sind gewahrt worden,
man hat sich an das strenge Recht gehalten; man
hat sich an das Recht gehalten, meine Herren,
und das ist der beste Weg, die Ehre zu wahren.
Wäre man früher schon mehr auf dem Rechtsbo-
den geblieben, dann hätte die Ehre weniger Ge-
fahr gelitten. -- Römer: Jch schweige von der
Bewunderung über den Widerstand, welchen Schles-
wig = Holstein nicht blos dem kleinen Dänemark,
sondern der vereinigten Diplomatie von Europa
entgegensetzt. Mit diesem Widerstand müssen auch
wir uns vereinigen, nicht mit den Waffen in der
Hand zwar und auch nicht in der Ueberzeugung,
daß wir die Gegenwart für uns haben, sondern
in der Hoffnung, daß die Zukunft unser ist. Die
Summe von 37,000 fl., um die es sich hier han-
delt, ist gewiß für ein Königreich nicht von dem
Belang, daß es sie nicht entbehren könnte. -- A.
Seeger als Berichterstatter perorirt heftig dage-
gen, daß man sich der Ausgabe dieser kleinen
Summe weigere, während man da und dort Re-
gimenter hinspazieren lasse. Die Versammlung
werde sich aber das merken und bei der Bera-
thung des Kriegsbudgets fragen, wozu man diese
Millionen für diese Armeen ausgegeben habe.
Verwahren wir uns feierlich gegen die Preisge-
bung Schleswig=Holsteins, rief der Redner zum
Schlusse aus, rufen wir den Regierungen zu:
Verlasset das Volk, gebt seine Rechte auf, das
Volk wird nicht untergehen, aber wir werden un-
tergehen. -- Der Antrag wird mit allen gegen
zwei Stimmen ( v. Linden, Sattler ) angenommen.
-- Sofort Uebergang zum zweiten Gegenstand
der Tagesordnung, zu dem dringlichen Antrage
Süskind's: die Versammlung wolle dem Volk
und den Ständen in Kurhessen ihre Sympathieen
aussprechen. Hr. Süskind bringt zum Anfang der
Begründung seines Antrags die durchaus unbe-
gründete Behauptung vor, das hessische Ministe-
rium habe von den Ständen die Bewilligung zum
Fortbezug der Steuern ohne Erfüllung der ver-
fassungsmäßigen Bedingungen verlangt, um dann
nach erfolgter Verweigerung der Steuern einen
plausibelen Vorwand zum gänzlichen Umsturze der
Verfassung zu finden, hält es aber natürlich für
gänzlich überflüssig, diese seine Behauptung auch
zu beweisen. Sodann folgt natürlich eine Phi-
lippica gegen den Bundestag, welchen Hr. Süs-
kind den sogenannten thatsächlichen Bundestag
nennt. Darauf folgen einige unverständliche Flos-
keln von nationaler Erhebung der Nation und
von Deutschland als geographischer Begriff. --
Mack: Der Antrag Süskind's zerfällt sehr be-
stimmt in zwei Theile, in die kurhessische und in
die deutsche Frage. Soweit der Antrag die kur-
hessische Frage betrifft, bin ich ganz für denselben.
Die Verweigerung aller Vorlagen und das ganze
Verhalten von Seite der kurhessischen Minister ist
nicht gerechtfertigt und ich spreche dem Verhalten
des kurhessischen Volkes meine volle Anerkennung
aus. Hinsichtlich der deutschen Frage aber ist zu
bemerken: Wir haben thatsächlich zwei Unionen
in Deutschland, die Erfurter und die Frankfurter;
wenn man sich in dieser kurhessischen Frage nun
gegen die eine, für die andere Union sich erklärt,
so erklärt man sich überhaupt für eine der beiden
Unionen. Das sollte vermieden werden, wie man
auch in Nassau und in Baden das vermieden hat.
Jndeß erkläre ich mich selbst keineswegs für eine
der beiden dieser Unionen, ich müßte mit meiner
eigenen Vergangenheit brechen, wollte ich der Frank-
furter Union Befugnisse einräumen, welche der
frühere Bund hatte. Jch stelle daher den Antrag,
daß statt des zweiten Theils des Süskind'schen
Antrags zu Protokoll erklärt werde, daß man ge-
gen die württembergische Regierung die Erwar-
tung ausspreche, sie werde den Eingriffen in das
Verfassungsrecht des kurhessischen Volks nicht bei-
treten. Süskind formulirt seinen Antrag in die-
sem Sinne, indem er noch beifügt: „oder wenn
der Beitritt bereits erfolgt sein sollte, daß sie
[Spaltenumbruch] ihren Rücktritt erkläre.“ Der Antrag Süskind's
in seinem ersten Theile wird mit 48 gegen 8
Stimmen angenommen. Der Antrag Mack's zum
zweiten Theil wurde mit 42 gegen 14 Stimmen
und der Antrag Süskind's wurde auch in seinem
zweiten Theile mit 44 gegen 12 Stimmen ange-
nommen.

Höchst, 6. Okt. Endlich ist gegen die Theil-
nehmer an der Mißhandlung und lebensgefähr-
lichen Bedrohung des ehemaligen Reichsministers
Heckscher, welche so viel Aufsehen gemacht hat,
ein Straferkenntniß ergangen. Sieben hiesige
Einwohner, worunter ein schon früher mehrfach
wegen gemeiner Verbrechen peinlich bestrafter Uhr-
macher und ein Maurer, als die am meisten Gra-
virten, sind zu Correktionshausstrafen von2 1 / 2
Jahr bis zu vier Monat verurtheilt.

Wien, 1. Okt. Die Bankdirektion erließ fol-
gende Bekanntmachung: Da im Januar 1851
der letzte Zinsen=Coupon der österreichischen Bank-
aktien fällig wird, so hat die Direktion der pr.
österr. Nationalbank beschlossen zur Hinausgabe
neuer Couponsbogen zu schreiten. Diese Coupons
werden auf einem halben Bogen, bis Ende 1860,
ausgefertigt -- somit zwanzig an der Zahl sein
-- jeder derselben enthält die Namen des Kassen-
direktors, J. C. v. Weittenhiller, und des Kas-
siers der Aktienkasse, v. Decret, und jeder der-
selben wird mit einer Stampiglie, das Siegel der
österr. Nationalbank enthaltend, und mit einer
geschriebenen Zahl versehen werden. Zur Erleich-
terung der HH. Aktionäre im Ausland wird die
Beilegung neuer Couponsbögen auch in Augsburg
und München, Frankfurt a. M., Leipzig, Mann-
heim, Amsterdam, durch die gefällige Vermittlung
der geehrten Handlungshäuser Joh. Lor. Schäzler,
M. A. v. Rothschild u. Söhne, Frege u. Comp.,
H. L. Hohenemser u. Söhne und des k. k. österr.
Generalconsuls in Amsterdam, Hrn. Philipp J.
Krieger, im Namen der priv. österr. National-
bank gütigst und unentgeltlich besorgt werden.

Der Fr. S.=Ztg. wird aus Wien, 3. Okt.
geschrieben: Jch bin in der Lage, Jhnen eine
wichtige kaiserliche Entschließung mitzutheilen; sie
betrifft die neue Organisirung des Kriegsministe-
riums. Dasselbe wird auf einen geringen Theil
seiner bisherigen selbständigen Wirksamkeit zusam-
menschmelzen, und die eigentliche Oberleitung der
Armee Se. Maj. der Kaiser, oder respective die
unmittelbar unter ihm stehende Armee=Central-
kanzlei übernehmen. Nur die sogenannte Militia
stabilis
bleibt unter dem Kriegsministerium, das
heißt, z. B. die administrativen Zweige des Ver-
pflegs-, Berechnungs= und Sanitätswesens. Alles,
was zur mobilen Armee gehört, auch das Forti-
fikationswesen wird ausgeschieden. Se. Majestät
behält sich alle Avancements vom Lieutenant auf-
wärts, soweit sie nicht der Befugniß der Regi-
mentsinhaber ausnahmsweise zustehen, vor. Jn-
dessen wird eine ständige höchste Militärconferenz
gebildet, deren Mitglied auch der jeweilige Kriegs-
minister ist, um, wie es in der Allerhöchsten Ent-
schließung lautet, seine Verantwortlichkeit zu er-
leichtern. Noch einige andere wichtige Beschlüsse
in Bezug auf das Militärwesen werden erwartet.

Wien, 4. Okt. Die Ernennung des Herrn
v. Radowitz wird seit acht Tagen von allen Zei-
tungen lebhaft besprochen. Die Oesterreichische
Correspondenz sagt von ihr: „Erhabene Naturen
fühlen in sich mitunter den Drang, selbst das
treulose Glück sich unterthänig zu machen. Diesen
Versuch scheint Herr v. Radowitz machen zu wol-
len. Wird doch bei diesem Spiele nur die Ruhe
Deutschlands, vielleicht auch Europa's ein klein
wenig eingesetzt. Der göttliche Preis sind so und
so viel Mediatisirungen, so und so viel Quadrat-
meilen Landes und etliche Milionen unionistischer
Bevölkerung mit einem Anhange passender Mili-
tär=Conventionen, und was sonst dazu gehört. --
Eines ist aber jetzt schon leider! nur zu gewiß.
Die Union tritt jetzt nicht mehr blos propagan-
distisch, sie tritt gewaltsam, erobernd auf. Der
Kurfürst von Hessen widerstrebt der Union, der
Widerstand des Volkes und der Behörden ver-
scheucht ihn vom Sitze der Regierung, Preußen

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[0003] Karlsruhe, 7. Okt. Achtzehnte öffentliche Sitzung der Ersten Kammer. Die Tagesordnung führt zur Berathung des von Hofrath Zöpfl er- statteten Kommissionsberichts über den Gesetzent- wurf, die Aufhebung der befreiten Gerichtsstände betreffend. Der Berichterstatter, Hofrath Zöpfl: Die Haupteinwendung, welche gegen den Gesetz- entwurf gemacht worden sei, bestehe darin, daß das Recht des befreiten Gerichtsstandes ein ver- tragsmäßiges sei. Solche Rechte persönlicher Natur ( d. s. g. Statusrechte ) wurzeln aber in nationalen Ansichten, und müssen sich mit der Entwickelung dieser auch verändern können; sie gehören vom juristischen Standpunkte aus nicht zu den jura quaesita. Der Redner erinnert die grundherrlichen HH. Abgeordneten daran, daß sie nicht als Vertreter ihrer Standesgenossen, sondern als Mitglieder eines legislativen Körpers in diesem Saale sitzen. Was den Vorwurf einer ungleichen Behandlung der Standes= und Grund- herren anbelange, so sei nur Etwas den Stan- desherrn gelassen, was die Grundherren nie ge- habt haben. Denn im Art. 14 der Bundesakte seien rücksichtlich der Grundherren die beschränken- den Worte enthalten: „nach Maßgabe der Lan- desgesetzgebungen “, während Dies hinsichtlich der Standesherren nicht gesagt sei. Das Zweckmä- ßige und Wünschenswerthe einer allgemeinen Re- gulirung der Verhältnisse und Rechte der Grund- herren erkennt der Redner an, macht aber zu- gleich darauf aufmerksam, daß der Grundsatz der Nothwendigkeit der Aufhebung der befreiten Ge- richtsstände im Jahr 1849 von den Ständen be- reits ausgesprochen worden sei. Bei der nament- lichen Abstimmung über den Gesetzentwurf im Ganzen erhält derselbe, da sich abermals Stim- mengleichheit ergibt, durch die entscheidende Stimme des Vorsitzenden, der sein Votum ausführlicher motivirt, die Zustimmung der Kammer. Stuttgart, 7. Okt. Jn der dritten Sitzung der verfassungrevidirenden Landesversammlung rich- tete Fürst Waldburg = Zeil an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Jnterpellation, ob es wahr sei, daß die württembergische Regierung den dänischen Friedensvertrag ratificirt habe und was die rechtliche Basis sei, von welcher aus die Regierung diese Ratification vollziehen zu müssen glaubte. -- Frhr. v. Linden: Jch könnte fragen, was der zweite Satz dieser Jnterpellation für ei- nen Sinn habe, ich will mich indeß an die Haupt- sache halten. Die württembergische Regierung hat diesen Frieden ratificirt unter Vorbehalt aller Rechte des deutschen Bundes. Die Ratification selbst wird seiner Zeit zur Kenntniß der Kammer gebracht werden. -- Sofort begründete A. See- ger seinen Antrag wegen Ausbezahlung der Ver- pflegungsgelder an Schleswig=Holstein. Wir ver- schonen das Publikum mit den bis zum Eckel wiederholten Tiraden über den Bruderkampf in Schleswig=Holstein und mit den historischen De- ductionen, die Hr. Seeger als bekannt hätte vor- aussetzen und darum weglassen können. Des Pu- dels Kern, in einen Bombast märzerrungener Phrasen eingehüllt, ist der: Es ist die Pflicht jeder Volksvertretung, laut zu protestiren gegen das Preisgeben deutscher Ehre, und da unsere Regierung nicht im Widerspruch mit andern grö- ßern deutschen Regierungen handeln kann, so ist das Wichtigste, was wir thun können, daß wir Schleswig = Holstein durch die Ausbezahlung der Kosten für den Transport und die Verpflegung der württembergischen Truppen eine Unterstützung gewähren. Die Kosten werden die Summe von 30,000 fl. nicht übersteigen. -- Frhr. v. Linden: Es kann nicht Sache eines Ministeriums sein, in derselben Weise und von denselben Motiven sich bestimmen zu lassen, wenn es sich von einer Be- lastung der Steuerpflichtigen handelt, welche hier mit so großer Begeisterung vorgebracht worden sind. Der Rechtspunkt ist gar nicht beachtet wor- den, Württemberg ist rechtlich gar nicht verpflichtet zur Bezahlung dieser Summe, es ist von Seiten der württembergischen Regierung ein sehr bedeu- tender Vorschuß zur Verpflegung der Truppen ge- leistet worden, bis diese an die Herzogthümer ka- men; dort angekommen, mußten die Herzogthümer sie verpflegen. Jch muß auch dagegen protestiren, als hätten die deutschen Regierungen die deutsche Ehre preisgegeben, das ist keineswegs geschehen, die Rechte Deutschlands sind gewahrt worden, man hat sich an das strenge Recht gehalten; man hat sich an das Recht gehalten, meine Herren, und das ist der beste Weg, die Ehre zu wahren. Wäre man früher schon mehr auf dem Rechtsbo- den geblieben, dann hätte die Ehre weniger Ge- fahr gelitten. -- Römer: Jch schweige von der Bewunderung über den Widerstand, welchen Schles- wig = Holstein nicht blos dem kleinen Dänemark, sondern der vereinigten Diplomatie von Europa entgegensetzt. Mit diesem Widerstand müssen auch wir uns vereinigen, nicht mit den Waffen in der Hand zwar und auch nicht in der Ueberzeugung, daß wir die Gegenwart für uns haben, sondern in der Hoffnung, daß die Zukunft unser ist. Die Summe von 37,000 fl., um die es sich hier han- delt, ist gewiß für ein Königreich nicht von dem Belang, daß es sie nicht entbehren könnte. -- A. Seeger als Berichterstatter perorirt heftig dage- gen, daß man sich der Ausgabe dieser kleinen Summe weigere, während man da und dort Re- gimenter hinspazieren lasse. Die Versammlung werde sich aber das merken und bei der Bera- thung des Kriegsbudgets fragen, wozu man diese Millionen für diese Armeen ausgegeben habe. Verwahren wir uns feierlich gegen die Preisge- bung Schleswig=Holsteins, rief der Redner zum Schlusse aus, rufen wir den Regierungen zu: Verlasset das Volk, gebt seine Rechte auf, das Volk wird nicht untergehen, aber wir werden un- tergehen. -- Der Antrag wird mit allen gegen zwei Stimmen ( v. Linden, Sattler ) angenommen. -- Sofort Uebergang zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, zu dem dringlichen Antrage Süskind's: die Versammlung wolle dem Volk und den Ständen in Kurhessen ihre Sympathieen aussprechen. Hr. Süskind bringt zum Anfang der Begründung seines Antrags die durchaus unbe- gründete Behauptung vor, das hessische Ministe- rium habe von den Ständen die Bewilligung zum Fortbezug der Steuern ohne Erfüllung der ver- fassungsmäßigen Bedingungen verlangt, um dann nach erfolgter Verweigerung der Steuern einen plausibelen Vorwand zum gänzlichen Umsturze der Verfassung zu finden, hält es aber natürlich für gänzlich überflüssig, diese seine Behauptung auch zu beweisen. Sodann folgt natürlich eine Phi- lippica gegen den Bundestag, welchen Hr. Süs- kind den sogenannten thatsächlichen Bundestag nennt. Darauf folgen einige unverständliche Flos- keln von nationaler Erhebung der Nation und von Deutschland als geographischer Begriff. -- Mack: Der Antrag Süskind's zerfällt sehr be- stimmt in zwei Theile, in die kurhessische und in die deutsche Frage. Soweit der Antrag die kur- hessische Frage betrifft, bin ich ganz für denselben. Die Verweigerung aller Vorlagen und das ganze Verhalten von Seite der kurhessischen Minister ist nicht gerechtfertigt und ich spreche dem Verhalten des kurhessischen Volkes meine volle Anerkennung aus. Hinsichtlich der deutschen Frage aber ist zu bemerken: Wir haben thatsächlich zwei Unionen in Deutschland, die Erfurter und die Frankfurter; wenn man sich in dieser kurhessischen Frage nun gegen die eine, für die andere Union sich erklärt, so erklärt man sich überhaupt für eine der beiden Unionen. Das sollte vermieden werden, wie man auch in Nassau und in Baden das vermieden hat. Jndeß erkläre ich mich selbst keineswegs für eine der beiden dieser Unionen, ich müßte mit meiner eigenen Vergangenheit brechen, wollte ich der Frank- furter Union Befugnisse einräumen, welche der frühere Bund hatte. Jch stelle daher den Antrag, daß statt des zweiten Theils des Süskind'schen Antrags zu Protokoll erklärt werde, daß man ge- gen die württembergische Regierung die Erwar- tung ausspreche, sie werde den Eingriffen in das Verfassungsrecht des kurhessischen Volks nicht bei- treten. Süskind formulirt seinen Antrag in die- sem Sinne, indem er noch beifügt: „oder wenn der Beitritt bereits erfolgt sein sollte, daß sie ihren Rücktritt erkläre.“ Der Antrag Süskind's in seinem ersten Theile wird mit 48 gegen 8 Stimmen angenommen. Der Antrag Mack's zum zweiten Theil wurde mit 42 gegen 14 Stimmen und der Antrag Süskind's wurde auch in seinem zweiten Theile mit 44 gegen 12 Stimmen ange- nommen. Höchst, 6. Okt. Endlich ist gegen die Theil- nehmer an der Mißhandlung und lebensgefähr- lichen Bedrohung des ehemaligen Reichsministers Heckscher, welche so viel Aufsehen gemacht hat, ein Straferkenntniß ergangen. Sieben hiesige Einwohner, worunter ein schon früher mehrfach wegen gemeiner Verbrechen peinlich bestrafter Uhr- macher und ein Maurer, als die am meisten Gra- virten, sind zu Correktionshausstrafen von2 1 / 2 Jahr bis zu vier Monat verurtheilt. ( A. A. Z ) Wien, 1. Okt. Die Bankdirektion erließ fol- gende Bekanntmachung: Da im Januar 1851 der letzte Zinsen=Coupon der österreichischen Bank- aktien fällig wird, so hat die Direktion der pr. österr. Nationalbank beschlossen zur Hinausgabe neuer Couponsbogen zu schreiten. Diese Coupons werden auf einem halben Bogen, bis Ende 1860, ausgefertigt -- somit zwanzig an der Zahl sein -- jeder derselben enthält die Namen des Kassen- direktors, J. C. v. Weittenhiller, und des Kas- siers der Aktienkasse, v. 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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 243. Würzburg, 10. Oktober 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische243_1850/3>, abgerufen am 21.11.2024.