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Bayreuther Zeitungen. Nr. 10. Bayreuth, 22. Januar 1752.

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[Beginn Spaltensatz] werden in kurzer Zeit alles das ins Werck rich-
ten, was ihre Verhaltungsbefehle mit sich brin-
gen, und die Quellen ihrer Geschicklichkeit ih-
nen an die Hand geben werden.

Utrecht / vom 14 Jan.

Die Contre=Or-
dre, so der Französische Ambassadeur zu Londen
wegen Vollstreckung der des Herrn Herzogs
von Burgund halber anzustellenden Festins,
wider alles Vermuthen ertheilet, hat daselbst,
wie man sich leichtlich vorstellen kan, zu aller-
hand Reden Anlaß gegeben. Ein jeglicher
schlug sich zu einer gewissen Parthey und ver-
theidigte die eine oder die andere Meinung mit
grosser Heftigkeit. Bey solch einer Verschie-
denheit der Meinungen hat man sich Mühe ge-
geben, das in Erfahrung zu bringen, was die
fremden Minister ihren Höfen hievon gemel-
det haben; bey welcher Gelegenheit man beyge-
hende Nachricht eingezogen. Da der Herr
von Mirepoix benachrichtet worden, daß Se.
Königlich, Großbritannische Majestät dem
Festin, welches der Graf von Kinsky, damali-
ger Ambassadeur Kayser Carls VI. bey Gele-
genheit der jezt regierenden Kayserin gegeben,
beygewohnet hätten; so glaubte Derselbe eben
diese Ehre zu erlangen, welches ihm vielleicht
auch gelungen seyn möchte, wenn er solches
nicht directe zu fordern und zu verlangen sich
beykommen lassen. Denn es ist bekannt, daß
der König sehr gnädig und ein grosser Liebhaber
von Festins ist. Der Herr Ambassadeur
suchte ansänglich die Herzogin von Yarmouth
und einige andere Personen zu Ubernehmung
dieser Einladung zu bewegen, da sie aber nie-
mand auf sich nehmen wollen, so lud er selbst
den König und den Prinzen von Wallis ein.
Se. Majestät haben ihm aber darauf zur Ant-
wort ertheilet, Sie wären zu alt und der Prinz
von Wallis zu jung sich bey den Bals einzufin-
[Spaltenumbruch] den. Diese Antwort meldete der Herr von
Mirepoix seinem Hofe und erhielte darauf von
felbigem den Befehl seine Festins gar einzu-
stellen.

Danzig / vom 4 Jan.

Unser Magistrat
befindet sich seit den 10 Seßionen, welche die
Königlich Pohlnischen Commissarien gehal-
ten haben, nicht wenig verlegen, indeme ihm
selbige zu erkennen gegeben haben, was mas-
sen sie die Burgerschaft in ihre alte Vorrechte
und Freyheiten wieder einfetzen sollten. Es
hat ein sehr schlechtes Ansehen, daß sich der
Magistrat aus dem Handel looswickeln wer-
de, indeme er sich den Befehlen des Königes
nicht unterworfen hat.

Fortsezung der Königlich=Schwedi-
schen Versicherungsacte.

Art. 4. So wollen Wir auch von dem Rei-
che weder einige Fürstenthümer, Länder, Lehne,
Vestungen, Schlösser und Gütter, noch et-
was von den Reichseinkünften, durch Erbthei-
lungen, Donationen und Anverleihungen, an
andere überlassen und davon trennen, damit
das Schwedische Reich mit den dazu gehörigen
Provinzen nicht getheilet oder geschwächet, son-
dern allezeit unter dem regierenden Könige ein
Leib zusammen verbleiben möge. Deswegen
sollen auch den Erbfürsten keine Fürstenthü-
mer oder Länder angeschlagen werden; wie
denn auch dieselben nicht mehr als Wir einige
adeliche Gütter an sich handlen sollen, sondern
sie müssen benebst den Prinzeßinnen mit dem
Staat und Unterhalt am Gelde, welcher ihnen
mit [unleserliches Material - 11 Zeichen fehlen]Einwlligung des Reichs=Raths und der
Stände beygelegt werden kan, zufrieden seyn.
Die Prinzeßinnen aber bekommen, wenn sie
verheyrathet werden, ihren gewöhnlichen
Brautschatz. Wenn die Prinzen und Fürsten
zu dem Alter kommen, daß sie uns und dem
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] werden in kurzer Zeit alles das ins Werck rich-
ten, was ihre Verhaltungsbefehle mit sich brin-
gen, und die Quellen ihrer Geschicklichkeit ih-
nen an die Hand geben werden.

Utrecht / vom 14 Jan.

Die Contre=Or-
dre, so der Französische Ambassadeur zu Londen
wegen Vollstreckung der des Herrn Herzogs
von Burgund halber anzustellenden Festins,
wider alles Vermuthen ertheilet, hat daselbst,
wie man sich leichtlich vorstellen kan, zu aller-
hand Reden Anlaß gegeben. Ein jeglicher
schlug sich zu einer gewissen Parthey und ver-
theidigte die eine oder die andere Meinung mit
grosser Heftigkeit. Bey solch einer Verschie-
denheit der Meinungen hat man sich Mühe ge-
geben, das in Erfahrung zu bringen, was die
fremden Minister ihren Höfen hievon gemel-
det haben; bey welcher Gelegenheit man beyge-
hende Nachricht eingezogen. Da der Herr
von Mirepoix benachrichtet worden, daß Se.
Königlich, Großbritannische Majestät dem
Festin, welches der Graf von Kinsky, damali-
ger Ambassadeur Kayser Carls VI. bey Gele-
genheit der jezt regierenden Kayserin gegeben,
beygewohnet hätten; so glaubte Derselbe eben
diese Ehre zu erlangen, welches ihm vielleicht
auch gelungen seyn möchte, wenn er solches
nicht directe zu fordern und zu verlangen sich
beykommen lassen. Denn es ist bekannt, daß
der König sehr gnädig und ein grosser Liebhaber
von Festins ist. Der Herr Ambassadeur
suchte ansänglich die Herzogin von Yarmouth
und einige andere Personen zu Ubernehmung
dieser Einladung zu bewegen, da sie aber nie-
mand auf sich nehmen wollen, so lud er selbst
den König und den Prinzen von Wallis ein.
Se. Majestät haben ihm aber darauf zur Ant-
wort ertheilet, Sie wären zu alt und der Prinz
von Wallis zu jung sich bey den Bals einzufin-
[Spaltenumbruch] den. Diese Antwort meldete der Herr von
Mirepoix seinem Hofe und erhielte darauf von
felbigem den Befehl seine Festins gar einzu-
stellen.

Danzig / vom 4 Jan.

Unser Magistrat
befindet sich seit den 10 Seßionen, welche die
Königlich Pohlnischen Commissarien gehal-
ten haben, nicht wenig verlegen, indeme ihm
selbige zu erkennen gegeben haben, was mas-
sen sie die Burgerschaft in ihre alte Vorrechte
und Freyheiten wieder einfetzen sollten. Es
hat ein sehr schlechtes Ansehen, daß sich der
Magistrat aus dem Handel looswickeln wer-
de, indeme er sich den Befehlen des Königes
nicht unterworfen hat.

Fortsezung der Königlich=Schwedi-
schen Versicherungsacte.

Art. 4. So wollen Wir auch von dem Rei-
che weder einige Fürstenthümer, Länder, Lehne,
Vestungen, Schlösser und Gütter, noch et-
was von den Reichseinkünften, durch Erbthei-
lungen, Donationen und Anverleihungen, an
andere überlassen und davon trennen, damit
das Schwedische Reich mit den dazu gehörigen
Provinzen nicht getheilet oder geschwächet, son-
dern allezeit unter dem regierenden Könige ein
Leib zusammen verbleiben möge. Deswegen
sollen auch den Erbfürsten keine Fürstenthü-
mer oder Länder angeschlagen werden; wie
denn auch dieselben nicht mehr als Wir einige
adeliche Gütter an sich handlen sollen, sondern
sie müssen benebst den Prinzeßinnen mit dem
Staat und Unterhalt am Gelde, welcher ihnen
mit [unleserliches Material – 11 Zeichen fehlen]Einwlligung des Reichs=Raths und der
Stände beygelegt werden kan, zufrieden seyn.
Die Prinzeßinnen aber bekommen, wenn sie
verheyrathet werden, ihren gewöhnlichen
Brautschatz. Wenn die Prinzen und Fürsten
zu dem Alter kommen, daß sie uns und dem
[Ende Spaltensatz]

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[39/0003] 39 werden in kurzer Zeit alles das ins Werck rich- ten, was ihre Verhaltungsbefehle mit sich brin- gen, und die Quellen ihrer Geschicklichkeit ih- nen an die Hand geben werden. Utrecht / vom 14 Jan. Die Contre=Or- dre, so der Französische Ambassadeur zu Londen wegen Vollstreckung der des Herrn Herzogs von Burgund halber anzustellenden Festins, wider alles Vermuthen ertheilet, hat daselbst, wie man sich leichtlich vorstellen kan, zu aller- hand Reden Anlaß gegeben. Ein jeglicher schlug sich zu einer gewissen Parthey und ver- theidigte die eine oder die andere Meinung mit grosser Heftigkeit. Bey solch einer Verschie- denheit der Meinungen hat man sich Mühe ge- geben, das in Erfahrung zu bringen, was die fremden Minister ihren Höfen hievon gemel- det haben; bey welcher Gelegenheit man beyge- hende Nachricht eingezogen. Da der Herr von Mirepoix benachrichtet worden, daß Se. Königlich, Großbritannische Majestät dem Festin, welches der Graf von Kinsky, damali- ger Ambassadeur Kayser Carls VI. bey Gele- genheit der jezt regierenden Kayserin gegeben, beygewohnet hätten; so glaubte Derselbe eben diese Ehre zu erlangen, welches ihm vielleicht auch gelungen seyn möchte, wenn er solches nicht directe zu fordern und zu verlangen sich beykommen lassen. Denn es ist bekannt, daß der König sehr gnädig und ein grosser Liebhaber von Festins ist. Der Herr Ambassadeur suchte ansänglich die Herzogin von Yarmouth und einige andere Personen zu Ubernehmung dieser Einladung zu bewegen, da sie aber nie- mand auf sich nehmen wollen, so lud er selbst den König und den Prinzen von Wallis ein. Se. Majestät haben ihm aber darauf zur Ant- wort ertheilet, Sie wären zu alt und der Prinz von Wallis zu jung sich bey den Bals einzufin- den. Diese Antwort meldete der Herr von Mirepoix seinem Hofe und erhielte darauf von felbigem den Befehl seine Festins gar einzu- stellen. Danzig / vom 4 Jan. Unser Magistrat befindet sich seit den 10 Seßionen, welche die Königlich Pohlnischen Commissarien gehal- ten haben, nicht wenig verlegen, indeme ihm selbige zu erkennen gegeben haben, was mas- sen sie die Burgerschaft in ihre alte Vorrechte und Freyheiten wieder einfetzen sollten. Es hat ein sehr schlechtes Ansehen, daß sich der Magistrat aus dem Handel looswickeln wer- de, indeme er sich den Befehlen des Königes nicht unterworfen hat. Fortsezung der Königlich=Schwedi- schen Versicherungsacte. Art. 4. So wollen Wir auch von dem Rei- che weder einige Fürstenthümer, Länder, Lehne, Vestungen, Schlösser und Gütter, noch et- was von den Reichseinkünften, durch Erbthei- lungen, Donationen und Anverleihungen, an andere überlassen und davon trennen, damit das Schwedische Reich mit den dazu gehörigen Provinzen nicht getheilet oder geschwächet, son- dern allezeit unter dem regierenden Könige ein Leib zusammen verbleiben möge. Deswegen sollen auch den Erbfürsten keine Fürstenthü- mer oder Länder angeschlagen werden; wie denn auch dieselben nicht mehr als Wir einige adeliche Gütter an sich handlen sollen, sondern sie müssen benebst den Prinzeßinnen mit dem Staat und Unterhalt am Gelde, welcher ihnen mit ___________Einwlligung des Reichs=Raths und der Stände beygelegt werden kan, zufrieden seyn. Die Prinzeßinnen aber bekommen, wenn sie verheyrathet werden, ihren gewöhnlichen Brautschatz. Wenn die Prinzen und Fürsten zu dem Alter kommen, daß sie uns und dem

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 10. Bayreuth, 22. Januar 1752, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther10_1752/3>, abgerufen am 21.11.2024.