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Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752.

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Bayreuther [Abbildung] Zeitungen
    ( Num. 20 )     Dienstags / den 15 Februarii 1752
[Beginn Spaltensatz]
Haag / vom 4 Febr.

Da das Leichenbe-
gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt-
halters auf heute festgesezet worden, so hat man
für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu
veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die
Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep-
pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um
8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan-
nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal-
ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer-
den an dem Ort zusammen kommen, wo sie
ihre ordentliche Versammlung halten. Die
Staaten von Holland und Westfrießland
werden gleiches thun. Die hohen Justitz-
Collegia werden in eines von den Gemächern
Jhro Großmögen den placiret werden. Der
hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi-
nanz=Officianten der Generalität, und die
Geistlichen in einem von den Zimmern des
Staatsraths zusammen kommen. Unten an
der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be-
finden, um so ein=als den anderen die für sie be-
stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal
Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu-
silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun-
ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird
ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu-
siliers an verschiedene Orte postiret werden,
[Spaltenumbruch] nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den
Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver-
sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei-
ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen
Moritz stösset, und einige andere an das Thor
des Sals der Versammlung der Staaten von
Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor-
ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu
dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie-
mand auf den Binnenhof komme, als der er-
sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn
nun alle diese verschiedene Collegia auf oban-
geführte Weise sich werden versammlet haben,
so wird man sie in ihren respective Apartements
berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan-
nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con-
voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in
dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht
einige Thürhütter von jeglichem der verschiede-
nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich
van Goor wird ersagte Thürhütter von dem
Rang unterrichten, den jegliches Collegium
bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird
nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen
Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten-
hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er,
längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu-
terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und
[Ende Spaltensatz]


Bayreuther [Abbildung] Zeitungen
    ( Num. 20 )     Dienstags / den 15 Februarii 1752
[Beginn Spaltensatz]
Haag / vom 4 Febr.

Da das Leichenbe-
gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt-
halters auf heute festgesezet worden, so hat man
für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu
veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die
Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep-
pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um
8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan-
nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal-
ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer-
den an dem Ort zusammen kommen, wo sie
ihre ordentliche Versammlung halten. Die
Staaten von Holland und Westfrießland
werden gleiches thun. Die hohen Justitz-
Collegia werden in eines von den Gemächern
Jhro Großmögen den placiret werden. Der
hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi-
nanz=Officianten der Generalität, und die
Geistlichen in einem von den Zimmern des
Staatsraths zusammen kommen. Unten an
der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be-
finden, um so ein=als den anderen die für sie be-
stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal
Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu-
silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun-
ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird
ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu-
siliers an verschiedene Orte postiret werden,
[Spaltenumbruch] nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den
Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver-
sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei-
ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen
Moritz stösset, und einige andere an das Thor
des Sals der Versammlung der Staaten von
Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor-
ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu
dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie-
mand auf den Binnenhof komme, als der er-
sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn
nun alle diese verschiedene Collegia auf oban-
geführte Weise sich werden versammlet haben,
so wird man sie in ihren respective Apartements
berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan-
nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con-
voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in
dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht
einige Thürhütter von jeglichem der verschiede-
nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich
van Goor wird ersagte Thürhütter von dem
Rang unterrichten, den jegliches Collegium
bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird
nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen
Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten-
hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er,
längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu-
terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und
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[77/0001] 77 Bayreuther [Abbildung] Zeitungen ( Num. 20 ) Dienstags / den 15 Februarii 1752 Haag / vom 4 Febr. Da das Leichenbe- gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt- halters auf heute festgesezet worden, so hat man für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep- pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um 8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan- nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal- ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer- den an dem Ort zusammen kommen, wo sie ihre ordentliche Versammlung halten. Die Staaten von Holland und Westfrießland werden gleiches thun. Die hohen Justitz- Collegia werden in eines von den Gemächern Jhro Großmögen den placiret werden. Der hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi- nanz=Officianten der Generalität, und die Geistlichen in einem von den Zimmern des Staatsraths zusammen kommen. Unten an der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be- finden, um so ein=als den anderen die für sie be- stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu- silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun- ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu- siliers an verschiedene Orte postiret werden, nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver- sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei- ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen Moritz stösset, und einige andere an das Thor des Sals der Versammlung der Staaten von Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor- ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie- mand auf den Binnenhof komme, als der er- sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn nun alle diese verschiedene Collegia auf oban- geführte Weise sich werden versammlet haben, so wird man sie in ihren respective Apartements berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan- nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con- voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht einige Thürhütter von jeglichem der verschiede- nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich van Goor wird ersagte Thürhütter von dem Rang unterrichten, den jegliches Collegium bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten- hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er, längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu- terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther20_1752/1>, abgerufen am 21.11.2024.