Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752.Bayreuther
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Zeitungen ( Num. 20 ) Dienstags / den 15 Februarii 1752 [Beginn Spaltensatz]
Haag / vom 4 Febr. Da das Leichenbe- Bayreuther
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Zeitungen ( Num. 20 ) Dienstags / den 15 Februarii 1752 [Beginn Spaltensatz]
Haag / vom 4 Febr. Da das Leichenbe- <TEI> <text> <front> <titlePage type="heading"> <pb facs="#f0001" n="77"/> <fw type="pageNum" place="top">77</fw><lb/> <docTitle> <titlePart type="main">Bayreuther <figure/> Zeitungen<lb/><space dim="horizontal"/> ( <hi rendition="#aq">Num</hi>. 20 ) <space dim="horizontal"/> Dienstags / den 15 Februarii 1752</titlePart> </docTitle> </titlePage> </front> <body> <cb type="start"/> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <head>Haag / vom 4 Febr.</head> <p>Da das Leichenbe-<lb/> gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt-<lb/> halters auf heute festgesezet worden, so hat man<lb/> für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu<lb/> veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die<lb/> Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep-<lb/> pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um<lb/> 8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan-<lb/> nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal-<lb/> ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer-<lb/> den an dem Ort zusammen kommen, wo sie<lb/> ihre ordentliche Versammlung halten. Die<lb/> Staaten von Holland und Westfrießland<lb/> werden gleiches thun. Die hohen Justitz-<lb/> Collegia werden in eines von den Gemächern<lb/> Jhro Großmögen den placiret werden. Der<lb/> hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi-<lb/> nanz=Officianten der Generalität, und die<lb/> Geistlichen in einem von den Zimmern des<lb/> Staatsraths zusammen kommen. Unten an<lb/> der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be-<lb/> finden, um so ein=als den anderen die für sie be-<lb/> stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal<lb/> Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu-<lb/> silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun-<lb/> ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird<lb/> ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu-<lb/> siliers an verschiedene Orte postiret werden,<lb/><cb n="2"/> nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den<lb/> Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver-<lb/> sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei-<lb/> ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen<lb/> Moritz stösset, und einige andere an das Thor<lb/> des Sals der Versammlung der Staaten von<lb/> Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor-<lb/> ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu<lb/> dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie-<lb/> mand auf den Binnenhof komme, als der er-<lb/> sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn<lb/> nun alle diese verschiedene Collegia auf oban-<lb/> geführte Weise sich werden versammlet haben,<lb/> so wird man sie in ihren respective Apartements<lb/> berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan-<lb/> nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con-<lb/> voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in<lb/> dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht<lb/> einige Thürhütter von jeglichem der verschiede-<lb/> nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich<lb/> van Goor wird ersagte Thürhütter von dem<lb/> Rang unterrichten, den jegliches Collegium<lb/> bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird<lb/> nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen<lb/> Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten-<lb/> hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er,<lb/> längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu-<lb/> terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und<lb/><cb type="end"/> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [77/0001]
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Bayreuther
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Zeitungen
( Num. 20 ) Dienstags / den 15 Februarii 1752
Haag / vom 4 Febr. Da das Leichenbe-
gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt-
halters auf heute festgesezet worden, so hat man
für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu
veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die
Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep-
pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um
8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan-
nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal-
ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer-
den an dem Ort zusammen kommen, wo sie
ihre ordentliche Versammlung halten. Die
Staaten von Holland und Westfrießland
werden gleiches thun. Die hohen Justitz-
Collegia werden in eines von den Gemächern
Jhro Großmögen den placiret werden. Der
hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi-
nanz=Officianten der Generalität, und die
Geistlichen in einem von den Zimmern des
Staatsraths zusammen kommen. Unten an
der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be-
finden, um so ein=als den anderen die für sie be-
stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal
Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu-
silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun-
ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird
ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu-
siliers an verschiedene Orte postiret werden,
nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den
Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver-
sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei-
ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen
Moritz stösset, und einige andere an das Thor
des Sals der Versammlung der Staaten von
Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor-
ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu
dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie-
mand auf den Binnenhof komme, als der er-
sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn
nun alle diese verschiedene Collegia auf oban-
geführte Weise sich werden versammlet haben,
so wird man sie in ihren respective Apartements
berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan-
nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con-
voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in
dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht
einige Thürhütter von jeglichem der verschiede-
nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich
van Goor wird ersagte Thürhütter von dem
Rang unterrichten, den jegliches Collegium
bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird
nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen
Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten-
hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er,
längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu-
terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und
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Susanne Haaf, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation; Artikelstrukturierung
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