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Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752.

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[Beginn Spaltensatz] pariret, daß darinnen mit einigem Erfolg fort-
zukommen, so wurde am 4ten dieses bey Rath
ob Seiten aller 3 er Reichs=Collegiorum belie-
bet, die Raths versammlungen bis auf den 21
curr. exclusive einzustellen, zumalen, da ohne-
hin in künftiger Woche die sonst gewöhnliche
Faschings=Ferien einfallen. Nach diesen
aber dürfte gedachte Münzsache, wenn anders
unterdessen wenigstens ein=und andere Jn-
structionen einlaufen, vom neuen in Vorschlag
gebracht werden, und zu vernehmen feyn, ob
die ablegende Vota so beschaffen seyn werden,
daß daraus ein gemeinsam gedeyliches Conclu-
sum
abgefasset werden kan. Sonsten ist von
dem Churmaynzischen Herrn Reichs=Dire-
ctor die leztern 8 Tage nichts dictiret worden,
hingegen läßt der Herzoglich=Mecklenburgische
Herr Gesandte, durch seines Hofs Legations-
Secretarium, in den Streitigkeiten, so seines
gnädigsten Herrns Hochfürstliche Durchlaucht
noch immer mit Jhrer Ritterschaft haben, ein
aus 9 Alphabeten bestehen des Impressum unter
dem Titel: das lezte Wort: ad aedes austhei-
len, so in drey Haupttheilen bestehet, in deren
erstem von der Mecklenburgischen Landesthei-
lungsgeschicht bis zu Ausgange des XVII.
Jahrhunderts, in dem andern von der abson-
derlichen Verfassung des Landes Stargardt,
in dem dritten aber vom Recht der am 3 Aug.
1748 getroffenen Herzoglichen Auseinander-
sezungs=Convention gehandelt wird.

Jena / vom 8 Febr.

Allhier ist unterm 2ten
dieses ein von den gnädigsten Herren und Er-
haltern hiesiger Fürstlichen gesammten Univer-
sität, den Durchlauchtigsten Herren Herzogen
zu Sachsen, ergangener Besehl, von dem Pro-
rectore und übrigen Professoribus, durch öf-
fentlichen Druck dahin bekannt gemachet wor-
den, daß bey jedesmaligem künftigen Prore-
ctorats=Wechsel dem neuen Prorectori Nacht-
musicken zu machen sämmtlichen Studiosis
und anderen Civibus hiesiger Universität bey
[Spaltenumbruch] Vermeidung der Straffe untersaget wird, um
dadurch nicht allein den grossen Auflauf und
allerhand Excesse, sondern auch besonders das
für die Stadt so sehr gefährliche Feueranma-
chen abzustellen.

Asch / vom 8 Febr.

Den 4ten dieses
Vormittags unter dem gewöhnlichen Gottes-
dienst, ist der Herr Prälat Alexander zu
Waldsassen, welcher wegen verschiedener
durch einige weltliche Beamte erregter Diffe-
rentien unter den Herren Conventualen da-
selbst, vor 7 Monaten unter gewissen Beding-
nüssen resignirt gehabt, wiederum mit vielen
Ordens=und Civil=Solennitäten, auch unter
vielen Freudenbezeugungen plenarie restituiret
worden, und zwar quoad Spiritualia mit gnä-
digster Genehmigung Sr. Churfürstlichen
Durchlaucht in Bayern durch die von dem
allgemeinen Oberhaupt und General des hei-
lig befreyten Cistercienser=Ordens zu Cisteaux
in Burgund abgeordnete 3 Herren Prälaten,
nämlich den von Alderspach, Fürsten=Zell und
Langheim quoad secularia aber durch dem
Churfürstlichen Herrn Commissarium, Jo-
hann Joseph Oßing von Heybach, Geistlichen
Raths Directorem, und infulirten Dechant
bey unserer lieben Frauen Collegiat=Stifft in
München. Gedachter Herr Prälat soll wäh-
render und nach geendigter Commißion eine
ausserordentliche und seine Geistliche Würde
noch mehr erhebende Großmuth gegen seine
hefftige Beleidiger bezeiget haben, und dadurch
aller Herzen sich ganz eigen machen. Wie er
sich dann von den 3 Herren Commissarien zur
Gnade ausbethen, gegen diejenige Confra-
tres, die den meisten Antheil an seinen erlittenen
Unbilden hatten, die nach ihren Verdienen
vorkehren wollen de Bestraffungen einzuhalten,
und sie hiemit völlig zu verschonen, mit der
Versicherung, daß Er auch seines Orts alles
ihme zugestossenes Leidwesen in eine ewige Ver-
gessenheit sezen, und gegen keinen aus ihnen die
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[Beginn Spaltensatz] pariret, daß darinnen mit einigem Erfolg fort-
zukommen, so wurde am 4ten dieses bey Rath
ob Seiten aller 3 er Reichs=Collegiorum belie-
bet, die Raths versammlungen bis auf den 21
curr. excluſive einzustellen, zumalen, da ohne-
hin in künftiger Woche die sonst gewöhnliche
Faschings=Ferien einfallen. Nach diesen
aber dürfte gedachte Münzsache, wenn anders
unterdessen wenigstens ein=und andere Jn-
structionen einlaufen, vom neuen in Vorschlag
gebracht werden, und zu vernehmen feyn, ob
die ablegende Vota so beschaffen seyn werden,
daß daraus ein gemeinsam gedeyliches Conclu-
ſum
abgefasset werden kan. Sonsten ist von
dem Churmaynzischen Herrn Reichs=Dire-
ctor die leztern 8 Tage nichts dictiret worden,
hingegen läßt der Herzoglich=Mecklenburgische
Herr Gesandte, durch seines Hofs Legations-
Secretarium, in den Streitigkeiten, so seines
gnädigsten Herrns Hochfürstliche Durchlaucht
noch immer mit Jhrer Ritterschaft haben, ein
aus 9 Alphabeten bestehen des Impreſſum unter
dem Titel: das lezte Wort: ad aedes austhei-
len, so in drey Haupttheilen bestehet, in deren
erstem von der Mecklenburgischen Landesthei-
lungsgeschicht bis zu Ausgange des XVII.
Jahrhunderts, in dem andern von der abson-
derlichen Verfassung des Landes Stargardt,
in dem dritten aber vom Recht der am 3 Aug.
1748 getroffenen Herzoglichen Auseinander-
sezungs=Convention gehandelt wird.

Jena / vom 8 Febr.

Allhier ist unterm 2ten
dieses ein von den gnädigsten Herren und Er-
haltern hiesiger Fürstlichen gesammten Univer-
sität, den Durchlauchtigsten Herren Herzogen
zu Sachsen, ergangener Besehl, von dem Pro-
rectore und übrigen Professoribus, durch öf-
fentlichen Druck dahin bekannt gemachet wor-
den, daß bey jedesmaligem künftigen Prore-
ctorats=Wechsel dem neuen Prorectori Nacht-
musicken zu machen sämmtlichen Studiosis
und anderen Civibus hiesiger Universität bey
[Spaltenumbruch] Vermeidung der Straffe untersaget wird, um
dadurch nicht allein den grossen Auflauf und
allerhand Excesse, sondern auch besonders das
für die Stadt so sehr gefährliche Feueranma-
chen abzustellen.

Asch / vom 8 Febr.

Den 4ten dieses
Vormittags unter dem gewöhnlichen Gottes-
dienst, ist der Herr Prälat Alexander zu
Waldsassen, welcher wegen verschiedener
durch einige weltliche Beamte erregter Diffe-
rentien unter den Herren Conventualen da-
selbst, vor 7 Monaten unter gewissen Beding-
nüssen resignirt gehabt, wiederum mit vielen
Ordens=und Civil=Solennitäten, auch unter
vielen Freudenbezeugungen plenarie restituiret
worden, und zwar quoad Spiritualia mit gnä-
digster Genehmigung Sr. Churfürstlichen
Durchlaucht in Bayern durch die von dem
allgemeinen Oberhaupt und General des hei-
lig befreyten Cistercienser=Ordens zu Ciſteaux
in Burgund abgeordnete 3 Herren Prälaten,
nämlich den von Alderspach, Fürsten=Zell und
Langheim quoad ſecularia aber durch dem
Churfürstlichen Herrn Commissarium, Jo-
hann Joseph Oßing von Heybach, Geistlichen
Raths Directorem, und infulirten Dechant
bey unserer lieben Frauen Collegiat=Stifft in
München. Gedachter Herr Prälat soll wäh-
render und nach geendigter Commißion eine
ausserordentliche und seine Geistliche Würde
noch mehr erhebende Großmuth gegen seine
hefftige Beleidiger bezeiget haben, und dadurch
aller Herzen sich ganz eigen machen. Wie er
sich dann von den 3 Herren Commissarien zur
Gnade ausbethen, gegen diejenige Confra-
tres, die den meisten Antheil an seinen erlittenen
Unbilden hatten, die nach ihren Verdienen
vorkehren wollen de Bestraffungen einzuhalten,
und sie hiemit völlig zu verschonen, mit der
Versicherung, daß Er auch seines Orts alles
ihme zugestossenes Leidwesen in eine ewige Ver-
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[79/0003] 79 pariret, daß darinnen mit einigem Erfolg fort- zukommen, so wurde am 4ten dieses bey Rath ob Seiten aller 3 er Reichs=Collegiorum belie- bet, die Raths versammlungen bis auf den 21 curr. excluſive einzustellen, zumalen, da ohne- hin in künftiger Woche die sonst gewöhnliche Faschings=Ferien einfallen. Nach diesen aber dürfte gedachte Münzsache, wenn anders unterdessen wenigstens ein=und andere Jn- structionen einlaufen, vom neuen in Vorschlag gebracht werden, und zu vernehmen feyn, ob die ablegende Vota so beschaffen seyn werden, daß daraus ein gemeinsam gedeyliches Conclu- ſum abgefasset werden kan. Sonsten ist von dem Churmaynzischen Herrn Reichs=Dire- ctor die leztern 8 Tage nichts dictiret worden, hingegen läßt der Herzoglich=Mecklenburgische Herr Gesandte, durch seines Hofs Legations- Secretarium, in den Streitigkeiten, so seines gnädigsten Herrns Hochfürstliche Durchlaucht noch immer mit Jhrer Ritterschaft haben, ein aus 9 Alphabeten bestehen des Impreſſum unter dem Titel: das lezte Wort: ad aedes austhei- len, so in drey Haupttheilen bestehet, in deren erstem von der Mecklenburgischen Landesthei- lungsgeschicht bis zu Ausgange des XVII. Jahrhunderts, in dem andern von der abson- derlichen Verfassung des Landes Stargardt, in dem dritten aber vom Recht der am 3 Aug. 1748 getroffenen Herzoglichen Auseinander- sezungs=Convention gehandelt wird. Jena / vom 8 Febr. Allhier ist unterm 2ten dieses ein von den gnädigsten Herren und Er- haltern hiesiger Fürstlichen gesammten Univer- sität, den Durchlauchtigsten Herren Herzogen zu Sachsen, ergangener Besehl, von dem Pro- rectore und übrigen Professoribus, durch öf- fentlichen Druck dahin bekannt gemachet wor- den, daß bey jedesmaligem künftigen Prore- ctorats=Wechsel dem neuen Prorectori Nacht- musicken zu machen sämmtlichen Studiosis und anderen Civibus hiesiger Universität bey Vermeidung der Straffe untersaget wird, um dadurch nicht allein den grossen Auflauf und allerhand Excesse, sondern auch besonders das für die Stadt so sehr gefährliche Feueranma- chen abzustellen. Asch / vom 8 Febr. Den 4ten dieses Vormittags unter dem gewöhnlichen Gottes- dienst, ist der Herr Prälat Alexander zu Waldsassen, welcher wegen verschiedener durch einige weltliche Beamte erregter Diffe- rentien unter den Herren Conventualen da- selbst, vor 7 Monaten unter gewissen Beding- nüssen resignirt gehabt, wiederum mit vielen Ordens=und Civil=Solennitäten, auch unter vielen Freudenbezeugungen plenarie restituiret worden, und zwar quoad Spiritualia mit gnä- digster Genehmigung Sr. Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern durch die von dem allgemeinen Oberhaupt und General des hei- lig befreyten Cistercienser=Ordens zu Ciſteaux in Burgund abgeordnete 3 Herren Prälaten, nämlich den von Alderspach, Fürsten=Zell und Langheim quoad ſecularia aber durch dem Churfürstlichen Herrn Commissarium, Jo- hann Joseph Oßing von Heybach, Geistlichen Raths Directorem, und infulirten Dechant bey unserer lieben Frauen Collegiat=Stifft in München. Gedachter Herr Prälat soll wäh- render und nach geendigter Commißion eine ausserordentliche und seine Geistliche Würde noch mehr erhebende Großmuth gegen seine hefftige Beleidiger bezeiget haben, und dadurch aller Herzen sich ganz eigen machen. Wie er sich dann von den 3 Herren Commissarien zur Gnade ausbethen, gegen diejenige Confra- tres, die den meisten Antheil an seinen erlittenen Unbilden hatten, die nach ihren Verdienen vorkehren wollen de Bestraffungen einzuhalten, und sie hiemit völlig zu verschonen, mit der Versicherung, daß Er auch seines Orts alles ihme zugestossenes Leidwesen in eine ewige Ver- gessenheit sezen, und gegen keinen aus ihnen die

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Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther20_1752/3>, abgerufen am 01.06.2024.