Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 22. Berlin, 18. August 1740.Ao. 1740.
[Abbildung]
No. XXII. Donnerstag, [Abbildung] den 18. August. Berlinische Nachrichten von Staats= und gelehrten Sachen. [Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 18. August. Verwichenen Montag früh bra- Patent, daß alle nützliche und geschickte Leu- Wir Friderich von GOttes Gnaden, König in Preus- Wir setzen, ordnen und befehlen demnach hiermit in Ao. 1740.
[Abbildung]
No. XXII. Donnerstag, [Abbildung] den 18. August. Berlinische Nachrichten von Staats= und gelehrten Sachen. [Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 18. August. Verwichenen Montag früh bra- Patent, daß alle nützliche und geschickte Leu- Wir Friderich von GOttes Gnaden, König in Preus- Wir setzen, ordnen und befehlen demnach hiermit in <TEI> <text> <front> <pb facs="#f0001"/> <titlePage type="heading"> <docDate><hi rendition="#aq">Ao</hi>. 1740. <figure/><hi rendition="#aq">No. XXII.</hi><lb/><hi rendition="#fr">Donnerstag, <figure/> den 18. August.</hi></docDate><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <docTitle> <titlePart type="main"> <hi rendition="#fr">Berlinische Nachrichten<lb/> von<lb/><hi rendition="#g">Staats= und gelehrten Sachen</hi>.</hi> </titlePart> </docTitle> </titlePage><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </front> <body> <cb type="start"/> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <head>Berlin, vom 18. August.</head><lb/> <argument> <p><hi rendition="#in">V</hi>erwichenen Montag früh bra-<lb/> chen Se Königliche Majestät<lb/> von Potsdam auf, um Dero<lb/> Reise anzutreten, vorher aber<lb/> wurde folgende Verordnung<lb/> bekannt gemacht.</p> </argument><lb/> <p>Patent, daß alle nützliche und geschickte Leu-<lb/> te, welche aus fremden Landen in Berlin sich<lb/> häuslich niederlassen / ausser den bisherigen<lb/> Beneficiis auch die Accise= und Servis- Frey-<lb/> heit auf zwey Jahr geniessen sollen.</p><lb/> <p>Wir Friderich von GOttes Gnaden, König in Preus-<lb/> sen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil Römischen<lb/> Reichs Erz= Cämmerer und Churfürst. <choice><choice><abbr>ec.</abbr></choice></choice> <choice><choice><abbr>ec.</abbr></choice></choice> Thun<lb/> kund, und fügen hierdurch jedermänniglich zu wissen,<lb/><cb n="2"/> was massen Wir bey Antritt der von GOtt Uns anver-<lb/> trauten Königlichen Regierung Unsere landesväterliche<lb/> Vorsorge mit dahin gerichtet seyn lassen, Unsere hiesige<lb/> Residenzigen florissant und volkreich zu machen, und zu<lb/> solchem Ende mit allerley nützlichen, geschickten und<lb/> brauchbaren Leuten von allerhand Nationen und im<lb/> Römischen Reiche üblichen Religionen zu vermehren,<lb/> auch dahero zu Erreichung dieses heilsamen Endzwecks<lb/> allergnädigst resolviret haben, denenselben gewisse Be-<lb/> neficia und Freyheiten angedeyen zu lassen.</p><lb/> <p>Wir setzen, ordnen und befehlen demnach hiermit in<lb/> Gnaden, daß allen denenjenigen wohlhabenden oder<lb/> sonst wegen ihrer Geschicklichkeit zu gebrauchenden Leu-<lb/> ten an Renteniers, Kaufleuten, Manufacturiers und<lb/> Künstlern, welche sich aus fremden Landen anhero nach<lb/> Berlin begeben, und hieselbst häuslich niederlassen und<lb/> etabliren werden, nicht allein die bereits übliche Exem-<lb/> tion von den bürgerlichen Lasten, so Unsere Cassen nicht<lb/> afficiren, sondern auch eine zweyjährige Servis= und Ac-<lb/><cb type="end"/> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0001]
Ao. 1740.
[Abbildung]
No. XXII.
Donnerstag,
[Abbildung]
den 18. August.
Berlinische Nachrichten
von
Staats= und gelehrten Sachen.
Berlin, vom 18. August.
Verwichenen Montag früh bra-
chen Se Königliche Majestät
von Potsdam auf, um Dero
Reise anzutreten, vorher aber
wurde folgende Verordnung
bekannt gemacht.
Patent, daß alle nützliche und geschickte Leu-
te, welche aus fremden Landen in Berlin sich
häuslich niederlassen / ausser den bisherigen
Beneficiis auch die Accise= und Servis- Frey-
heit auf zwey Jahr geniessen sollen.
Wir Friderich von GOttes Gnaden, König in Preus-
sen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil Römischen
Reichs Erz= Cämmerer und Churfürst. Thun
kund, und fügen hierdurch jedermänniglich zu wissen,
was massen Wir bey Antritt der von GOtt Uns anver-
trauten Königlichen Regierung Unsere landesväterliche
Vorsorge mit dahin gerichtet seyn lassen, Unsere hiesige
Residenzigen florissant und volkreich zu machen, und zu
solchem Ende mit allerley nützlichen, geschickten und
brauchbaren Leuten von allerhand Nationen und im
Römischen Reiche üblichen Religionen zu vermehren,
auch dahero zu Erreichung dieses heilsamen Endzwecks
allergnädigst resolviret haben, denenselben gewisse Be-
neficia und Freyheiten angedeyen zu lassen.
Wir setzen, ordnen und befehlen demnach hiermit in
Gnaden, daß allen denenjenigen wohlhabenden oder
sonst wegen ihrer Geschicklichkeit zu gebrauchenden Leu-
ten an Renteniers, Kaufleuten, Manufacturiers und
Künstlern, welche sich aus fremden Landen anhero nach
Berlin begeben, und hieselbst häuslich niederlassen und
etabliren werden, nicht allein die bereits übliche Exem-
tion von den bürgerlichen Lasten, so Unsere Cassen nicht
afficiren, sondern auch eine zweyjährige Servis= und Ac-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation; Artikelstrukturierung
Weitere Informationen:Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |