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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 22. Berlin, 18. August 1740.

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Ao. 1740. [Abbildung] No. XXII.
Donnerstag, [Abbildung] den 18. August.


Berlinische Nachrichten
von
Staats= und gelehrten Sachen.


[Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 18. August.

Verwichenen Montag früh bra-
chen Se Königliche Majestät
von Potsdam auf, um Dero
Reise anzutreten, vorher aber
wurde folgende Verordnung
bekannt gemacht.

Patent, daß alle nützliche und geschickte Leu-
te, welche aus fremden Landen in Berlin sich
häuslich niederlassen / ausser den bisherigen
Beneficiis auch die Accise= und Servis- Frey-
heit auf zwey Jahr geniessen sollen.

Wir Friderich von GOttes Gnaden, König in Preus-
sen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil Römischen
Reichs Erz= Cämmerer und Churfürst. Thun
kund, und fügen hierdurch jedermänniglich zu wissen,
[Spaltenumbruch] was massen Wir bey Antritt der von GOtt Uns anver-
trauten Königlichen Regierung Unsere landesväterliche
Vorsorge mit dahin gerichtet seyn lassen, Unsere hiesige
Residenzigen florissant und volkreich zu machen, und zu
solchem Ende mit allerley nützlichen, geschickten und
brauchbaren Leuten von allerhand Nationen und im
Römischen Reiche üblichen Religionen zu vermehren,
auch dahero zu Erreichung dieses heilsamen Endzwecks
allergnädigst resolviret haben, denenselben gewisse Be-
neficia und Freyheiten angedeyen zu lassen.

Wir setzen, ordnen und befehlen demnach hiermit in
Gnaden, daß allen denenjenigen wohlhabenden oder
sonst wegen ihrer Geschicklichkeit zu gebrauchenden Leu-
ten an Renteniers, Kaufleuten, Manufacturiers und
Künstlern, welche sich aus fremden Landen anhero nach
Berlin begeben, und hieselbst häuslich niederlassen und
etabliren werden, nicht allein die bereits übliche Exem-
tion von den bürgerlichen Lasten, so Unsere Cassen nicht
afficiren, sondern auch eine zweyjährige Servis= und Ac-
[Ende Spaltensatz]

Ao. 1740. [Abbildung] No. XXII.
Donnerstag, [Abbildung] den 18. August.


Berlinische Nachrichten
von
Staats= und gelehrten Sachen.


[Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 18. August.

Verwichenen Montag früh bra-
chen Se Königliche Majestät
von Potsdam auf, um Dero
Reise anzutreten, vorher aber
wurde folgende Verordnung
bekannt gemacht.

Patent, daß alle nützliche und geschickte Leu-
te, welche aus fremden Landen in Berlin sich
häuslich niederlassen / ausser den bisherigen
Beneficiis auch die Accise= und Servis- Frey-
heit auf zwey Jahr geniessen sollen.

Wir Friderich von GOttes Gnaden, König in Preus-
sen, Marggraf zu Brandenburg, des Heil Römischen
Reichs Erz= Cämmerer und Churfürst. Thun
kund, und fügen hierdurch jedermänniglich zu wissen,
[Spaltenumbruch] was massen Wir bey Antritt der von GOtt Uns anver-
trauten Königlichen Regierung Unsere landesväterliche
Vorsorge mit dahin gerichtet seyn lassen, Unsere hiesige
Residenzigen florissant und volkreich zu machen, und zu
solchem Ende mit allerley nützlichen, geschickten und
brauchbaren Leuten von allerhand Nationen und im
Römischen Reiche üblichen Religionen zu vermehren,
auch dahero zu Erreichung dieses heilsamen Endzwecks
allergnädigst resolviret haben, denenselben gewisse Be-
neficia und Freyheiten angedeyen zu lassen.

Wir setzen, ordnen und befehlen demnach hiermit in
Gnaden, daß allen denenjenigen wohlhabenden oder
sonst wegen ihrer Geschicklichkeit zu gebrauchenden Leu-
ten an Renteniers, Kaufleuten, Manufacturiers und
Künstlern, welche sich aus fremden Landen anhero nach
Berlin begeben, und hieselbst häuslich niederlassen und
etabliren werden, nicht allein die bereits übliche Exem-
tion von den bürgerlichen Lasten, so Unsere Cassen nicht
afficiren, sondern auch eine zweyjährige Servis= und Ac-
[Ende Spaltensatz]

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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 22. Berlin, 18. August 1740, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin022_1740/1>, abgerufen am 21.11.2024.