Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 80. Berlin, 6. Juli 1741.

Bild:
erste Seite
Ao. 1741. [Abbildung] No. LXXX.
Donnerstag, [Abbildung] den 6. Julii.


Berlinische Nachrichten
von
Staats= und gelehrten Sachen.


[Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 6. Julii.

Man hat nunmehro die zuver-
läßige Nachricht erhalten,
daß nicht der Herr Obriste
von Wurmb, sondern der
Herr General=Major von
Walrawe, von Sr. Königl.
Majest. zum Commandan-
ten der Festung Brieg ist er-
kläret worden. Von dem Platenschen Dragoner-
Regimente ist nur die Hälfte nach Brandenburg mar-
schieret; die andere Hälfte aber wird, nebst dem
gantzen Wartenslebischen Regimente, in hiesige Stadt
einrücken.

Fortsetzung des neulich angefangenen Auszugs
der Beantwortung

N 3. Der Autor sagt ( 4 ) daß der König
Ludwig nicht einmahl befugt gewesen wäre
dergleichen Privilegium und Veräusserungs-
[Spaltenumbruch] Recht zu verstatten, weil sein Vorfahre Ula-
dislaus an. 1510. und Er selber an. 1522. sich
der Cron= Böhmen verbunden, keine Anfälle
derer Schlesischen Fürstenthümer zu veräus-
sern, sondern solche vor sich und zu seinem
Nutzen einzuziehen, und solchergestalt ewig
der Cron einzuverleiben.

Man antwortet ( a ) daß diese Incorporations- Pri-
vilegia
von denen Fürstenthümern sprechen, wenn
sie der Cron anfallen. Nun ist aber bekannten
Rechtens, daß die wahren Erblehen nicht an den
Lehnsherrn zurück fallen, so lange die Possessores
davon disponiren.

Man antwortet ( b ) daß, da diese Lehne lange
vor diesen incorporations-Privilegiis denen Vasallis
zu einem rechten erblichen Anfall, einfolglich
als ein Veräusserungs=Lehn verliehen worden, die
Könige nicht befugt gewesen seyn, denenselben durch
dergleichen Privilegia ihr jus disponendi zu entziehen.
Und daß ( c ) auch dieses die intention dieser Könige
[Ende Spaltensatz]

Ao. 1741. [Abbildung] No. LXXX.
Donnerstag, [Abbildung] den 6. Julii.


Berlinische Nachrichten
von
Staats= und gelehrten Sachen.


[Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 6. Julii.

Man hat nunmehro die zuver-
läßige Nachricht erhalten,
daß nicht der Herr Obriste
von Wurmb, sondern der
Herr General=Major von
Walrawe, von Sr. Königl.
Majest. zum Commandan-
ten der Festung Brieg ist er-
kläret worden. Von dem Platenschen Dragoner-
Regimente ist nur die Hälfte nach Brandenburg mar-
schieret; die andere Hälfte aber wird, nebst dem
gantzen Wartenslebischen Regimente, in hiesige Stadt
einrücken.

Fortsetzung des neulich angefangenen Auszugs
der Beantwortung

N 3. Der Autor sagt ( 4 ) daß der König
Ludwig nicht einmahl befugt gewesen wäre
dergleichen Privilegium und Veräusserungs-
[Spaltenumbruch] Recht zu verstatten, weil sein Vorfahre Ula-
dislaus an. 1510. und Er selber an. 1522. sich
der Cron= Böhmen verbunden, keine Anfälle
derer Schlesischen Fürstenthümer zu veräus-
sern, sondern solche vor sich und zu seinem
Nutzen einzuziehen, und solchergestalt ewig
der Cron einzuverleiben.

Man antwortet ( a ) daß diese Incorporations- Pri-
vilegia
von denen Fürstenthümern sprechen, wenn
sie der Cron anfallen. Nun ist aber bekannten
Rechtens, daß die wahren Erblehen nicht an den
Lehnsherrn zurück fallen, so lange die Poſſeſſores
davon disponiren.

Man antwortet ( b ) daß, da diese Lehne lange
vor diesen incorporations-Privilegiis denen Vaſallis
zu einem rechten erblichen Anfall, einfolglich
als ein Veräusserungs=Lehn verliehen worden, die
Könige nicht befugt gewesen seyn, denenselben durch
dergleichen Privilegia ihr jus disponendi zu entziehen.
Und daß ( c ) auch dieses die intention dieser Könige
[Ende Spaltensatz]

<TEI>
  <text>
    <front>
      <pb facs="#f0001"/>
      <titlePage type="heading">
        <docDate><hi rendition="#aq">Ao</hi>. 1741. <figure/><hi rendition="#aq">No. LXXX.</hi><lb/><hi rendition="#fr">Donnerstag, <figure/> den 6. Julii.</hi></docDate><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <docTitle>
          <titlePart type="main"> <hi rendition="#fr">Berlinische Nachrichten<lb/>
von<lb/><hi rendition="#g">Staats= und gelehrten Sachen</hi>.</hi> </titlePart>
        </docTitle>
      </titlePage><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
    </front>
    <body>
      <cb type="start"/>
      <div type="jPoliticalNews" n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <head>Berlin, vom 6. Julii.</head><lb/>
          <p><hi rendition="#in">M</hi>an hat nunmehro die zuver-<lb/>
läßige Nachricht erhalten,<lb/>
daß nicht der Herr Obriste<lb/>
von Wurmb, sondern der<lb/>
Herr General=Major von<lb/>
Walrawe, von Sr. Königl.<lb/>
Majest. zum Commandan-<lb/>
ten der Festung Brieg ist er-<lb/>
kläret worden. Von dem Platenschen Dragoner-<lb/>
Regimente ist nur die Hälfte nach Brandenburg mar-<lb/>
schieret; die andere Hälfte aber wird, nebst dem<lb/>
gantzen Wartenslebischen Regimente, in hiesige Stadt<lb/>
einrücken.</p><lb/>
        </div>
        <div type="jArticle" n="2">
          <head>Fortsetzung des neulich angefangenen Auszugs<lb/>
der Beantwortung <choice><choice><abbr>ec.</abbr></choice></choice></head><lb/>
          <p><hi rendition="#aq">N</hi> 3. Der <hi rendition="#aq">Autor</hi> sagt ( 4 ) daß der König<lb/>
Ludwig nicht einmahl befugt gewesen wäre<lb/>
dergleichen <hi rendition="#aq">Privilegium</hi> und Veräusserungs-<lb/><cb n="2"/>
Recht zu verstatten, weil sein Vorfahre Ula-<lb/>
dislaus <hi rendition="#aq">an</hi>. 1510. und Er selber <hi rendition="#aq">an</hi>. 1522. sich<lb/>
der Cron= Böhmen verbunden, keine Anfälle<lb/>
derer Schlesischen Fürstenthümer zu veräus-<lb/>
sern, sondern solche vor sich und zu seinem<lb/>
Nutzen einzuziehen, und solchergestalt ewig<lb/>
der Cron einzuverleiben.</p><lb/>
          <p>Man antwortet ( <hi rendition="#aq">a</hi> ) daß diese <hi rendition="#aq">Incorporations- Pri-<lb/>
vilegia</hi> von denen Fürstenthümern sprechen, wenn<lb/>
sie der Cron anfallen. Nun ist aber bekannten<lb/>
Rechtens, daß die wahren Erblehen nicht an den<lb/>
Lehnsherrn zurück fallen, so lange die <hi rendition="#aq">Po&#x017F;&#x017F;e&#x017F;&#x017F;ores</hi><lb/>
davon <hi rendition="#aq">disponi</hi>ren.</p><lb/>
          <p>Man antwortet ( <hi rendition="#aq">b</hi> ) daß, da diese Lehne lange<lb/>
vor diesen <hi rendition="#aq">incorporations-Privilegiis</hi> denen <hi rendition="#aq">Va&#x017F;allis</hi><lb/>
zu einem rechten erblichen Anfall, einfolglich<lb/>
als ein Veräusserungs=Lehn verliehen worden, die<lb/>
Könige nicht befugt gewesen seyn, denenselben durch<lb/>
dergleichen <hi rendition="#aq">Privilegia</hi> ihr <hi rendition="#aq">jus disponendi</hi> zu entziehen.<lb/>
Und daß ( <hi rendition="#aq">c</hi> ) auch dieses die <hi rendition="#aq">intention</hi> dieser Könige<lb/><cb type="end"/>
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0001] Ao. 1741. [Abbildung] No. LXXX. Donnerstag, [Abbildung] den 6. Julii. Berlinische Nachrichten von Staats= und gelehrten Sachen. Berlin, vom 6. Julii. Man hat nunmehro die zuver- läßige Nachricht erhalten, daß nicht der Herr Obriste von Wurmb, sondern der Herr General=Major von Walrawe, von Sr. Königl. Majest. zum Commandan- ten der Festung Brieg ist er- kläret worden. Von dem Platenschen Dragoner- Regimente ist nur die Hälfte nach Brandenburg mar- schieret; die andere Hälfte aber wird, nebst dem gantzen Wartenslebischen Regimente, in hiesige Stadt einrücken. Fortsetzung des neulich angefangenen Auszugs der Beantwortung N 3. Der Autor sagt ( 4 ) daß der König Ludwig nicht einmahl befugt gewesen wäre dergleichen Privilegium und Veräusserungs- Recht zu verstatten, weil sein Vorfahre Ula- dislaus an. 1510. und Er selber an. 1522. sich der Cron= Böhmen verbunden, keine Anfälle derer Schlesischen Fürstenthümer zu veräus- sern, sondern solche vor sich und zu seinem Nutzen einzuziehen, und solchergestalt ewig der Cron einzuverleiben. Man antwortet ( a ) daß diese Incorporations- Pri- vilegia von denen Fürstenthümern sprechen, wenn sie der Cron anfallen. Nun ist aber bekannten Rechtens, daß die wahren Erblehen nicht an den Lehnsherrn zurück fallen, so lange die Poſſeſſores davon disponiren. Man antwortet ( b ) daß, da diese Lehne lange vor diesen incorporations-Privilegiis denen Vaſallis zu einem rechten erblichen Anfall, einfolglich als ein Veräusserungs=Lehn verliehen worden, die Könige nicht befugt gewesen seyn, denenselben durch dergleichen Privilegia ihr jus disponendi zu entziehen. Und daß ( c ) auch dieses die intention dieser Könige

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation; Artikelstrukturierung

Weitere Informationen:

Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin080_1741
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin080_1741/1
Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 80. Berlin, 6. Juli 1741, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin080_1741/1>, abgerufen am 16.05.2024.