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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 80. Berlin, 6. Juli 1741.

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erste Seite
Ao. 1741. [Abbildung] No. LXXX.
Donnerstag, [Abbildung] den 6. Julii.


Berlinische Nachrichten
von
Staats= und gelehrten Sachen.


[Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 6. Julii.

Man hat nunmehro die zuver-
läßige Nachricht erhalten,
daß nicht der Herr Obriste
von Wurmb, sondern der
Herr General=Major von
Walrawe, von Sr. Königl.
Majest. zum Commandan-
ten der Festung Brieg ist er-
kläret worden. Von dem Platenschen Dragoner-
Regimente ist nur die Hälfte nach Brandenburg mar-
schieret; die andere Hälfte aber wird, nebst dem
gantzen Wartenslebischen Regimente, in hiesige Stadt
einrücken.

Fortsetzung des neulich angefangenen Auszugs
der Beantwortung

N 3. Der Autor sagt ( 4 ) daß der König
Ludwig nicht einmahl befugt gewesen wäre
dergleichen Privilegium und Veräusserungs-
[Spaltenumbruch] Recht zu verstatten, weil sein Vorfahre Ula-
dislaus an. 1510. und Er selber an. 1522. sich
der Cron= Böhmen verbunden, keine Anfälle
derer Schlesischen Fürstenthümer zu veräus-
sern, sondern solche vor sich und zu seinem
Nutzen einzuziehen, und solchergestalt ewig
der Cron einzuverleiben.

Man antwortet ( a ) daß diese Incorporations- Pri-
vilegia
von denen Fürstenthümern sprechen, wenn
sie der Cron anfallen. Nun ist aber bekannten
Rechtens, daß die wahren Erblehen nicht an den
Lehnsherrn zurück fallen, so lange die Possessores
davon disponiren.

Man antwortet ( b ) daß, da diese Lehne lange
vor diesen incorporations-Privilegiis denen Vasallis
zu einem rechten erblichen Anfall, einfolglich
als ein Veräusserungs=Lehn verliehen worden, die
Könige nicht befugt gewesen seyn, denenselben durch
dergleichen Privilegia ihr jus disponendi zu entziehen.
Und daß ( c ) auch dieses die intention dieser Könige
[Ende Spaltensatz]

Ao. 1741. [Abbildung] No. LXXX.
Donnerstag, [Abbildung] den 6. Julii.


Berlinische Nachrichten
von
Staats= und gelehrten Sachen.


[Beginn Spaltensatz]
Berlin, vom 6. Julii.

Man hat nunmehro die zuver-
läßige Nachricht erhalten,
daß nicht der Herr Obriste
von Wurmb, sondern der
Herr General=Major von
Walrawe, von Sr. Königl.
Majest. zum Commandan-
ten der Festung Brieg ist er-
kläret worden. Von dem Platenschen Dragoner-
Regimente ist nur die Hälfte nach Brandenburg mar-
schieret; die andere Hälfte aber wird, nebst dem
gantzen Wartenslebischen Regimente, in hiesige Stadt
einrücken.

Fortsetzung des neulich angefangenen Auszugs
der Beantwortung

N 3. Der Autor sagt ( 4 ) daß der König
Ludwig nicht einmahl befugt gewesen wäre
dergleichen Privilegium und Veräusserungs-
[Spaltenumbruch] Recht zu verstatten, weil sein Vorfahre Ula-
dislaus an. 1510. und Er selber an. 1522. sich
der Cron= Böhmen verbunden, keine Anfälle
derer Schlesischen Fürstenthümer zu veräus-
sern, sondern solche vor sich und zu seinem
Nutzen einzuziehen, und solchergestalt ewig
der Cron einzuverleiben.

Man antwortet ( a ) daß diese Incorporations- Pri-
vilegia
von denen Fürstenthümern sprechen, wenn
sie der Cron anfallen. Nun ist aber bekannten
Rechtens, daß die wahren Erblehen nicht an den
Lehnsherrn zurück fallen, so lange die Poſſeſſores
davon disponiren.

Man antwortet ( b ) daß, da diese Lehne lange
vor diesen incorporations-Privilegiis denen Vaſallis
zu einem rechten erblichen Anfall, einfolglich
als ein Veräusserungs=Lehn verliehen worden, die
Könige nicht befugt gewesen seyn, denenselben durch
dergleichen Privilegia ihr jus disponendi zu entziehen.
Und daß ( c ) auch dieses die intention dieser Könige
[Ende Spaltensatz]

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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 80. Berlin, 6. Juli 1741, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin080_1741/1>, abgerufen am 21.11.2024.