Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 82. Berlin, 11. Juli 1741.

Bild:
<< vorherige Seite

[Beginn Spaltensatz] ner Praetension bestanden, und ohne Satisfaction
sich in keine Alliantz einlassen wollen.

Der Autor setzet ferner hinzu, daß der Chur-
Printz von diesen Intriguen der Cron Franck-
reich Nachricht erhalten, und daher den Käy-
serlichen Gesandten conjuriret hätte, den Käy-
ser zu persuadiren, daß er nur zum Schein
den Schwibbusischen Creiß cediren möchte,
er wolte, ( weil er von dem Ungrunde der
Schlesischen Praetension völlig überzeuget wäre )
einen Revers de restituendo von sich stellen.

Hierauf hätte sich der Käyser bewegen
lassen, den Creiß zum Scheln zu cediren, wo-
gegen der Churfürst 6000. Mann in Ungarn
gestellet / und auf die vier Schlesischen Hertzog-
thümer renuniret häte.

Man antwortet auf diese facti speciem ( a ) daß,
wenn man dieselbe mit der definitione doli zusam-
men hält, das factum selbst so fort an die Hand er-
giebt, quod aliud actum aliud simulatum sit alterius
decipiendi causa
. Denn man bekennet gegenseitig,
daß der Churfürst, ohne Cession des Schwibbusischen
Creises, in keine Alliantz mit dem Käyser entriren,
der Käyser aber denselben nicht habe cediren wollen;
daß man daher das von dem Chur=Printzen offe-
rirte expediens ergriffen, und dem alten Churfür-
sten glaubend gemacht habe, als ob ihm der Schwib-
busische Creiß auf ewig cediret würde. Man bekennet
also, daß der Käyserliche Hof durch diesen Kunst-
Griff von dem Churfürsten die gesuchte Hülffe von
6000. Mann, und die renunciation auf 4 Fürsten-
thümer, erhalten habe.

Weil nun ( b ) der Churfürst geständlich, ohne ces-
sion
des Schwibbussichen Creises nimmermehr die
Truppen würde gegeben, noch die renunciation ge-
than haben; so folget ja aus diesen zugestandenen
Umständen, daß man den Churfürsten hintergangen
habe, einfolglich es an beyder Theile Consens fehle,
und daher dieser Tractat den Churfürsten selbst so we-
nig, als dessen Nachfolger, nach denen bekannten
Rechten binden könne.

So wenig also ( c ) der Churfürst aus diesem Tractat
verbunden ist, so wenig kann der Thur=Printz aus
dem von ihm ausgestellten Revers actioni ret werden:
Dann man will nicht weitläufftig ausführen, daß die-
ser Revers ein factum maxime illicitum sey; daß ein
Chur=Printz nicht befugt sey, über seines Herrn Va-
ters und Souverains Tractat en, ob sie dem Lande nütz-
lich seyn oder nicht, zu urtheilen, am wenigsten aber
[Spaltenumbruch] dieselbe antecedenter durch Ausstellung dergleichen
Reverses zu annulliren sondern es ist zu Entkräf-
tung dieses Reverses genug, wann man zeiget, daß der
Chur=Printz durch unverantwortliche Intriguen und
falsche insinuationes zu Ausstellung des Reverses gefähr-
licher Weise sey induciret worden.

Denn es hatte ( d ) der Käyserliche Gesandte dem
Chur=Printzen alle die eben angeführte Umstände als
so viele Wahrheiten vorgestellet, und demselben glau-
bend gemacht, daß die Churfürstlichen Ministri gefähr-
liche Consilia hegten, und der Churfürst sich von dem
nexu Imperii los machen wolte; einfolglich der Un-
tergang des Reichs und seines Churhauses unaus-
bleiblich vorhanden wäre; bey welcher Gelegenheit
man demselben das schöne expediens proponir te, daß
er nemlich durch Ausstellung eines Reverses de resti-
tuendo
der Sachen helffen, und die Alliantz mit dem
Käyser befördern könte.

Der Chur=Printz, welcher sich engagiren muste,
sich mit keinem Menschen dieserwegen zu bereden,
gab ( e ) diesen gefährlichen Vorschlägen ( um sein
Churhaus und das Reich von dem chimeriquen Un-
tergang zu retten ) Gehör, und unterschrieb den von
dem Gesandten schon in Bereitschafft gehabten, und
ihm vorgelegten Revers bona fide.

Die Fortsetzung folget künftig.

Londen, vom 30. Junii.

Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der
Staats=Secretarius, Hertzog von Newcastle, einen
Expressen aus America. Selbiger hat seine Reise
anhero innerhalb 45 Tagen geendiget. Er ist durch den
Admiral Vernon, und den General Wentworth,
welche beyde mit unserer Escadre schon wieder auf
dem Rückwege nach Jamaica begriffen seyn sollen,
auf der Höhe von Hispaniola abgefertiget worden.
Man sagt, gemeldeter Expresser habe die höchst=ver-
drießliche Zeitung gebracht, daß der Admiral Ver-
non den 28sten April genöthiget gewesen sey, die Be-
lagerung vor Cartagena aufzuheben. Die Spanier
hätten einen Ausfall gethan, und fast 8000 Mann
von den unsrigen getödtet, verwundet, und gefangen
genommen. Der gröste Theil von unserer Artillerie,
und Bagage, sey zugleich verlohren worden. Wäh-
rendem Ausfall habe die in der Stadt zurück geblie-
bene Garnison so entsetzlich gefeuert, daß viele von
unsern Krieges=Schiffen sich in sehr schlechtem Zu-
stande befänden. Diese betrübte Nachricht hat hier
eine allgemeine Bestürtzung verursachet. Vorgestern
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] ner Prætenſion bestanden, und ohne Satisfaction
sich in keine Alliantz einlassen wollen.

Der Autor setzet ferner hinzu, daß der Chur-
Printz von diesen Intriguen der Cron Franck-
reich Nachricht erhalten, und daher den Käy-
serlichen Gesandten conjuriret hätte, den Käy-
ser zu perſuadiren, daß er nur zum Schein
den Schwibbusischen Creiß cediren möchte,
er wolte, ( weil er von dem Ungrunde der
Schlesischen Prætenſion völlig überzeuget wäre )
einen Revers de reſtituendo von sich stellen.

Hierauf hätte sich der Käyser bewegen
lassen, den Creiß zum Scheln zu cediren, wo-
gegen der Churfürst 6000. Mann in Ungarn
gestellet / und auf die vier Schlesischen Hertzog-
thümer renuniret häte.

Man antwortet auf diese facti ſpeciem ( a ) daß,
wenn man dieselbe mit der definitione doli zusam-
men hält, das factum selbst so fort an die Hand er-
giebt, quod aliud actum aliud ſimulatum ſit alterius
decipiendi cauſa
. Denn man bekennet gegenseitig,
daß der Churfürst, ohne Ceſſion des Schwibbusischen
Creises, in keine Alliantz mit dem Käyser entriren,
der Käyser aber denselben nicht habe cediren wollen;
daß man daher das von dem Chur=Printzen offe-
rirte expediens ergriffen, und dem alten Churfür-
sten glaubend gemacht habe, als ob ihm der Schwib-
busische Creiß auf ewig cediret würde. Man bekennet
also, daß der Käyserliche Hof durch diesen Kunst-
Griff von dem Churfürsten die gesuchte Hülffe von
6000. Mann, und die renunciation auf 4 Fürsten-
thümer, erhalten habe.

Weil nun ( b ) der Churfürst geständlich, ohne ces-
ſion
des Schwibbussichen Creises nimmermehr die
Truppen würde gegeben, noch die renunciation ge-
than haben; so folget ja aus diesen zugestandenen
Umständen, daß man den Churfürsten hintergangen
habe, einfolglich es an beyder Theile Conſens fehle,
und daher dieser Tractat den Churfürsten selbst so we-
nig, als dessen Nachfolger, nach denen bekannten
Rechten binden könne.

So wenig also ( c ) der Churfürst aus diesem Tractat
verbunden ist, so wenig kann der Thur=Printz aus
dem von ihm ausgestellten Revers actioni ret werden:
Dann man will nicht weitläufftig ausführen, daß die-
ser Revers ein factum maxime illicitum sey; daß ein
Chur=Printz nicht befugt sey, über seines Herrn Va-
ters und Souverains Tractat en, ob sie dem Lande nütz-
lich seyn oder nicht, zu urtheilen, am wenigsten aber
[Spaltenumbruch] dieselbe antecedenter durch Ausstellung dergleichen
Reverſes zu annulliren sondern es ist zu Entkräf-
tung dieses Reverſes genug, wann man zeiget, daß der
Chur=Printz durch unverantwortliche Intriguen und
falsche inſinuationes zu Ausstellung des Reverſes gefähr-
licher Weise sey induciret worden.

Denn es hatte ( d ) der Käyserliche Gesandte dem
Chur=Printzen alle die eben angeführte Umstände als
so viele Wahrheiten vorgestellet, und demselben glau-
bend gemacht, daß die Churfürstlichen Miniſtri gefähr-
liche Conſilia hegten, und der Churfürst sich von dem
nexu Imperii los machen wolte; einfolglich der Un-
tergang des Reichs und seines Churhauses unaus-
bleiblich vorhanden wäre; bey welcher Gelegenheit
man demselben das schöne expediens proponir te, daß
er nemlich durch Ausstellung eines Reverſes de reſti-
tuendo
der Sachen helffen, und die Alliantz mit dem
Käyser befördern könte.

Der Chur=Printz, welcher sich engagiren muste,
sich mit keinem Menschen dieserwegen zu bereden,
gab ( e ) diesen gefährlichen Vorschlägen ( um sein
Churhaus und das Reich von dem chimeriquen Un-
tergang zu retten ) Gehör, und unterschrieb den von
dem Gesandten schon in Bereitschafft gehabten, und
ihm vorgelegten Revers bona fide.

Die Fortsetzung folget künftig.

Londen, vom 30. Junii.

Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der
Staats=Secretarius, Hertzog von Newcastle, einen
Expressen aus America. Selbiger hat seine Reise
anhero innerhalb 45 Tagen geendiget. Er ist durch den
Admiral Vernon, und den General Wentworth,
welche beyde mit unserer Escadre schon wieder auf
dem Rückwege nach Jamaica begriffen seyn sollen,
auf der Höhe von Hispaniola abgefertiget worden.
Man sagt, gemeldeter Expresser habe die höchst=ver-
drießliche Zeitung gebracht, daß der Admiral Ver-
non den 28sten April genöthiget gewesen sey, die Be-
lagerung vor Cartagena aufzuheben. Die Spanier
hätten einen Ausfall gethan, und fast 8000 Mann
von den unsrigen getödtet, verwundet, und gefangen
genommen. Der gröste Theil von unserer Artillerie,
und Bagage, sey zugleich verlohren worden. Wäh-
rendem Ausfall habe die in der Stadt zurück geblie-
bene Garnison so entsetzlich gefeuert, daß viele von
unsern Krieges=Schiffen sich in sehr schlechtem Zu-
stande befänden. Diese betrübte Nachricht hat hier
eine allgemeine Bestürtzung verursachet. Vorgestern
[Ende Spaltensatz]

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jPoliticalNews" n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <p><pb facs="#f0002"/><cb type="start"/>
ner <hi rendition="#aq">Præten&#x017F;ion</hi> bestanden, und ohne <hi rendition="#aq">Satisfaction</hi><lb/>
sich in keine <hi rendition="#aq">Allian</hi>tz einlassen wollen.</p><lb/>
          <p>Der <hi rendition="#aq">Autor</hi> setzet ferner hinzu, daß der Chur-<lb/>
Printz von diesen <hi rendition="#aq">Intriguen</hi> der Cron Franck-<lb/>
reich Nachricht erhalten, und daher den Käy-<lb/>
serlichen Gesandten <hi rendition="#aq">conjuri</hi>ret hätte, den Käy-<lb/>
ser zu <hi rendition="#aq">per&#x017F;uadi</hi>ren, daß er nur zum Schein<lb/>
den Schwibbusischen Creiß <hi rendition="#aq">cedi</hi>ren möchte,<lb/>
er wolte, ( weil er von dem Ungrunde der<lb/>
Schlesischen <hi rendition="#aq">Præten&#x017F;ion</hi> völlig überzeuget wäre )<lb/>
einen <hi rendition="#aq">Revers de re&#x017F;tituendo</hi> von sich stellen.</p><lb/>
          <p>Hierauf hätte sich der Käyser bewegen<lb/>
lassen, den Creiß zum Scheln zu <hi rendition="#aq">cedi</hi>ren, wo-<lb/>
gegen der Churfürst 6000. Mann in Ungarn<lb/>
gestellet / und auf die vier Schlesischen Hertzog-<lb/>
thümer <hi rendition="#aq">renuni</hi>ret häte.</p><lb/>
          <p>Man antwortet auf diese <hi rendition="#aq">facti &#x017F;peciem ( a</hi> ) daß,<lb/>
wenn man dieselbe mit der <hi rendition="#aq">definitione doli</hi> zusam-<lb/>
men hält, das <hi rendition="#aq">factum</hi> selbst so fort an die Hand er-<lb/>
giebt, <hi rendition="#aq">quod aliud actum aliud &#x017F;imulatum &#x017F;it alterius<lb/>
decipiendi cau&#x017F;a</hi>. Denn man bekennet gegenseitig,<lb/>
daß der Churfürst, ohne <hi rendition="#aq">Ce&#x017F;&#x017F;ion</hi> des Schwibbusischen<lb/>
Creises, in keine <hi rendition="#aq">Allian</hi>tz mit dem Käyser <hi rendition="#aq">entri</hi>ren,<lb/>
der Käyser aber denselben nicht habe <hi rendition="#aq">cedi</hi>ren wollen;<lb/>
daß man daher das von dem Chur=Printzen <hi rendition="#aq">offe</hi>-<lb/>
rirte <hi rendition="#aq">expediens</hi> ergriffen, und dem alten Churfür-<lb/>
sten glaubend gemacht habe, als ob ihm der Schwib-<lb/>
busische Creiß auf ewig <hi rendition="#aq">cedi</hi>ret würde. Man bekennet<lb/>
also, daß der Käyserliche Hof durch diesen Kunst-<lb/>
Griff von dem Churfürsten die gesuchte Hülffe von<lb/>
6000. Mann, und die <hi rendition="#aq">renunciation</hi> auf 4 Fürsten-<lb/>
thümer, erhalten habe.</p><lb/>
          <p>Weil nun ( <hi rendition="#aq">b</hi> ) der Churfürst geständlich, ohne <hi rendition="#aq">ces-<lb/>
&#x017F;ion</hi> des Schwibbussichen Creises nimmermehr die<lb/>
Truppen würde gegeben, noch die <hi rendition="#aq">renunciation</hi> ge-<lb/>
than haben; so folget ja aus diesen zugestandenen<lb/>
Umständen, daß man den Churfürsten hintergangen<lb/>
habe, einfolglich es an beyder Theile <hi rendition="#aq">Con&#x017F;ens</hi> fehle,<lb/>
und daher dieser <hi rendition="#aq">Tractat</hi> den Churfürsten selbst so we-<lb/>
nig, als dessen Nachfolger, nach denen bekannten<lb/>
Rechten binden könne.</p><lb/>
          <p>So wenig also ( <hi rendition="#aq">c</hi> ) der Churfürst aus diesem <hi rendition="#aq">Tractat</hi><lb/>
verbunden ist, so wenig kann der Thur=Printz aus<lb/>
dem von ihm ausgestellten <hi rendition="#aq">Revers actioni</hi> ret werden:<lb/>
Dann man will nicht weitläufftig ausführen, daß die-<lb/>
ser <hi rendition="#aq">Revers</hi> ein <hi rendition="#aq">factum maxime illicitum</hi> sey; daß ein<lb/>
Chur=Printz nicht befugt sey, über seines Herrn Va-<lb/>
ters und <hi rendition="#aq">Souverains Tractat</hi> en, ob sie dem Lande nütz-<lb/>
lich seyn oder nicht, zu urtheilen, am wenigsten aber<lb/><cb n="2"/>
dieselbe <hi rendition="#aq">antecedenter</hi> durch Ausstellung dergleichen<lb/><hi rendition="#aq">Rever&#x017F;es</hi> zu <hi rendition="#aq">annulli</hi>ren <choice><choice><abbr>ec.</abbr></choice></choice> sondern es ist zu Entkräf-<lb/>
tung dieses <hi rendition="#aq">Rever&#x017F;es</hi> genug, wann man zeiget, daß der<lb/>
Chur=Printz durch unverantwortliche <hi rendition="#aq">Intriguen</hi> und<lb/>
falsche <hi rendition="#aq">in&#x017F;inuationes</hi> zu Ausstellung des <hi rendition="#aq">Rever&#x017F;es</hi> gefähr-<lb/>
licher Weise sey <hi rendition="#aq">induci</hi>ret worden.</p><lb/>
          <p>Denn es hatte ( <hi rendition="#aq">d</hi> ) der Käyserliche Gesandte dem<lb/>
Chur=Printzen alle die eben angeführte Umstände als<lb/>
so viele Wahrheiten vorgestellet, und demselben glau-<lb/>
bend gemacht, daß die Churfürstlichen <hi rendition="#aq">Mini&#x017F;tri</hi> gefähr-<lb/>
liche <hi rendition="#aq">Con&#x017F;ilia</hi> hegten, und der Churfürst sich von dem<lb/><hi rendition="#aq">nexu Imperii</hi> los machen wolte; einfolglich der Un-<lb/>
tergang des Reichs und seines Churhauses unaus-<lb/>
bleiblich vorhanden wäre; bey welcher Gelegenheit<lb/>
man demselben das schöne <hi rendition="#aq">expediens proponir</hi> te, daß<lb/>
er nemlich durch Ausstellung eines <hi rendition="#aq">Rever&#x017F;es de re&#x017F;ti-<lb/>
tuendo</hi> der Sachen helffen, und die <hi rendition="#aq">Allian</hi>tz mit dem<lb/>
Käyser befördern könte.</p><lb/>
          <p>Der Chur=Printz, welcher sich <hi rendition="#aq">engagi</hi>ren muste,<lb/>
sich mit keinem Menschen dieserwegen zu bereden,<lb/>
gab ( <hi rendition="#aq">e</hi> ) diesen gefährlichen Vorschlägen ( um sein<lb/>
Churhaus und das Reich von dem <hi rendition="#aq">chimeriquen</hi> Un-<lb/>
tergang zu retten ) Gehör, und unterschrieb den von<lb/>
dem Gesandten schon in Bereitschafft gehabten, und<lb/>
ihm vorgelegten <hi rendition="#aq">Revers bona fide.</hi> </p><lb/>
          <p> <hi rendition="#c">Die Fortsetzung folget künftig.</hi> </p><lb/>
        </div>
        <div type="jArticle" n="2">
          <head>Londen, vom 30. Junii.</head><lb/>
          <p>Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der<lb/>
Staats=Secretarius, Hertzog von Newcastle, einen<lb/>
Expressen aus America. Selbiger hat seine Reise<lb/>
anhero innerhalb 45 Tagen geendiget. Er ist durch den<lb/>
Admiral Vernon, und den General Wentworth,<lb/>
welche beyde mit unserer Escadre schon wieder auf<lb/>
dem Rückwege nach Jamaica begriffen seyn sollen,<lb/>
auf der Höhe von Hispaniola abgefertiget worden.<lb/>
Man sagt, gemeldeter Expresser habe die höchst=ver-<lb/>
drießliche Zeitung gebracht, daß der Admiral Ver-<lb/>
non den 28sten April genöthiget gewesen sey, die Be-<lb/>
lagerung vor Cartagena aufzuheben. Die Spanier<lb/>
hätten einen Ausfall gethan, und fast 8000 Mann<lb/>
von den unsrigen getödtet, verwundet, und gefangen<lb/>
genommen. Der gröste Theil von unserer Artillerie,<lb/>
und Bagage, sey zugleich verlohren worden. Wäh-<lb/>
rendem Ausfall habe die in der Stadt zurück geblie-<lb/>
bene Garnison so entsetzlich gefeuert, daß viele von<lb/>
unsern Krieges=Schiffen sich in sehr schlechtem Zu-<lb/>
stande befänden. Diese betrübte Nachricht hat hier<lb/>
eine allgemeine Bestürtzung verursachet. Vorgestern<lb/><cb type="end"/>
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0002] ner Prætenſion bestanden, und ohne Satisfaction sich in keine Alliantz einlassen wollen. Der Autor setzet ferner hinzu, daß der Chur- Printz von diesen Intriguen der Cron Franck- reich Nachricht erhalten, und daher den Käy- serlichen Gesandten conjuriret hätte, den Käy- ser zu perſuadiren, daß er nur zum Schein den Schwibbusischen Creiß cediren möchte, er wolte, ( weil er von dem Ungrunde der Schlesischen Prætenſion völlig überzeuget wäre ) einen Revers de reſtituendo von sich stellen. Hierauf hätte sich der Käyser bewegen lassen, den Creiß zum Scheln zu cediren, wo- gegen der Churfürst 6000. Mann in Ungarn gestellet / und auf die vier Schlesischen Hertzog- thümer renuniret häte. Man antwortet auf diese facti ſpeciem ( a ) daß, wenn man dieselbe mit der definitione doli zusam- men hält, das factum selbst so fort an die Hand er- giebt, quod aliud actum aliud ſimulatum ſit alterius decipiendi cauſa. Denn man bekennet gegenseitig, daß der Churfürst, ohne Ceſſion des Schwibbusischen Creises, in keine Alliantz mit dem Käyser entriren, der Käyser aber denselben nicht habe cediren wollen; daß man daher das von dem Chur=Printzen offe- rirte expediens ergriffen, und dem alten Churfür- sten glaubend gemacht habe, als ob ihm der Schwib- busische Creiß auf ewig cediret würde. Man bekennet also, daß der Käyserliche Hof durch diesen Kunst- Griff von dem Churfürsten die gesuchte Hülffe von 6000. Mann, und die renunciation auf 4 Fürsten- thümer, erhalten habe. Weil nun ( b ) der Churfürst geständlich, ohne ces- ſion des Schwibbussichen Creises nimmermehr die Truppen würde gegeben, noch die renunciation ge- than haben; so folget ja aus diesen zugestandenen Umständen, daß man den Churfürsten hintergangen habe, einfolglich es an beyder Theile Conſens fehle, und daher dieser Tractat den Churfürsten selbst so we- nig, als dessen Nachfolger, nach denen bekannten Rechten binden könne. So wenig also ( c ) der Churfürst aus diesem Tractat verbunden ist, so wenig kann der Thur=Printz aus dem von ihm ausgestellten Revers actioni ret werden: Dann man will nicht weitläufftig ausführen, daß die- ser Revers ein factum maxime illicitum sey; daß ein Chur=Printz nicht befugt sey, über seines Herrn Va- ters und Souverains Tractat en, ob sie dem Lande nütz- lich seyn oder nicht, zu urtheilen, am wenigsten aber dieselbe antecedenter durch Ausstellung dergleichen Reverſes zu annulliren sondern es ist zu Entkräf- tung dieses Reverſes genug, wann man zeiget, daß der Chur=Printz durch unverantwortliche Intriguen und falsche inſinuationes zu Ausstellung des Reverſes gefähr- licher Weise sey induciret worden. Denn es hatte ( d ) der Käyserliche Gesandte dem Chur=Printzen alle die eben angeführte Umstände als so viele Wahrheiten vorgestellet, und demselben glau- bend gemacht, daß die Churfürstlichen Miniſtri gefähr- liche Conſilia hegten, und der Churfürst sich von dem nexu Imperii los machen wolte; einfolglich der Un- tergang des Reichs und seines Churhauses unaus- bleiblich vorhanden wäre; bey welcher Gelegenheit man demselben das schöne expediens proponir te, daß er nemlich durch Ausstellung eines Reverſes de reſti- tuendo der Sachen helffen, und die Alliantz mit dem Käyser befördern könte. Der Chur=Printz, welcher sich engagiren muste, sich mit keinem Menschen dieserwegen zu bereden, gab ( e ) diesen gefährlichen Vorschlägen ( um sein Churhaus und das Reich von dem chimeriquen Un- tergang zu retten ) Gehör, und unterschrieb den von dem Gesandten schon in Bereitschafft gehabten, und ihm vorgelegten Revers bona fide. Die Fortsetzung folget künftig. Londen, vom 30. Junii. Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der Staats=Secretarius, Hertzog von Newcastle, einen Expressen aus America. Selbiger hat seine Reise anhero innerhalb 45 Tagen geendiget. Er ist durch den Admiral Vernon, und den General Wentworth, welche beyde mit unserer Escadre schon wieder auf dem Rückwege nach Jamaica begriffen seyn sollen, auf der Höhe von Hispaniola abgefertiget worden. Man sagt, gemeldeter Expresser habe die höchst=ver- drießliche Zeitung gebracht, daß der Admiral Ver- non den 28sten April genöthiget gewesen sey, die Be- lagerung vor Cartagena aufzuheben. Die Spanier hätten einen Ausfall gethan, und fast 8000 Mann von den unsrigen getödtet, verwundet, und gefangen genommen. Der gröste Theil von unserer Artillerie, und Bagage, sey zugleich verlohren worden. Wäh- rendem Ausfall habe die in der Stadt zurück geblie- bene Garnison so entsetzlich gefeuert, daß viele von unsern Krieges=Schiffen sich in sehr schlechtem Zu- stande befänden. Diese betrübte Nachricht hat hier eine allgemeine Bestürtzung verursachet. Vorgestern

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation; Artikelstrukturierung

Weitere Informationen:

Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin082_1741
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin082_1741/2
Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 82. Berlin, 11. Juli 1741, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin082_1741/2>, abgerufen am 29.05.2024.