Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 82. Berlin, 11. Juli 1741.[Beginn Spaltensatz]
ner Praetension bestanden, und ohne Satisfaction Der Autor setzet ferner hinzu, daß der Chur- Hierauf hätte sich der Käyser bewegen Man antwortet auf diese facti speciem ( a ) daß, Weil nun ( b ) der Churfürst geständlich, ohne ces- So wenig also ( c ) der Churfürst aus diesem Tractat Denn es hatte ( d ) der Käyserliche Gesandte dem Der Chur=Printz, welcher sich engagiren muste, Die Fortsetzung folget künftig. Londen, vom 30. Junii. Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der [Beginn Spaltensatz]
ner Prætenſion bestanden, und ohne Satisfaction Der Autor setzet ferner hinzu, daß der Chur- Hierauf hätte sich der Käyser bewegen Man antwortet auf diese facti ſpeciem ( a ) daß, Weil nun ( b ) der Churfürst geständlich, ohne ces- So wenig also ( c ) der Churfürst aus diesem Tractat Denn es hatte ( d ) der Käyserliche Gesandte dem Der Chur=Printz, welcher sich engagiren muste, Die Fortsetzung folget künftig. Londen, vom 30. Junii. Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der <TEI> <text> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0002"/><cb type="start"/> ner <hi rendition="#aq">Prætenſion</hi> bestanden, und ohne <hi rendition="#aq">Satisfaction</hi><lb/> sich in keine <hi rendition="#aq">Allian</hi>tz einlassen wollen.</p><lb/> <p>Der <hi rendition="#aq">Autor</hi> setzet ferner hinzu, daß der Chur-<lb/> Printz von diesen <hi rendition="#aq">Intriguen</hi> der Cron Franck-<lb/> reich Nachricht erhalten, und daher den Käy-<lb/> serlichen Gesandten <hi rendition="#aq">conjuri</hi>ret hätte, den Käy-<lb/> ser zu <hi rendition="#aq">perſuadi</hi>ren, daß er nur zum Schein<lb/> den Schwibbusischen Creiß <hi rendition="#aq">cedi</hi>ren möchte,<lb/> er wolte, ( weil er von dem Ungrunde der<lb/> Schlesischen <hi rendition="#aq">Prætenſion</hi> völlig überzeuget wäre )<lb/> einen <hi rendition="#aq">Revers de reſtituendo</hi> von sich stellen.</p><lb/> <p>Hierauf hätte sich der Käyser bewegen<lb/> lassen, den Creiß zum Scheln zu <hi rendition="#aq">cedi</hi>ren, wo-<lb/> gegen der Churfürst 6000. 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Denn man bekennet gegenseitig,<lb/> daß der Churfürst, ohne <hi rendition="#aq">Ceſſion</hi> des Schwibbusischen<lb/> Creises, in keine <hi rendition="#aq">Allian</hi>tz mit dem Käyser <hi rendition="#aq">entri</hi>ren,<lb/> der Käyser aber denselben nicht habe <hi rendition="#aq">cedi</hi>ren wollen;<lb/> daß man daher das von dem Chur=Printzen <hi rendition="#aq">offe</hi>-<lb/> rirte <hi rendition="#aq">expediens</hi> ergriffen, und dem alten Churfür-<lb/> sten glaubend gemacht habe, als ob ihm der Schwib-<lb/> busische Creiß auf ewig <hi rendition="#aq">cedi</hi>ret würde. Man bekennet<lb/> also, daß der Käyserliche Hof durch diesen Kunst-<lb/> Griff von dem Churfürsten die gesuchte Hülffe von<lb/> 6000. Mann, und die <hi rendition="#aq">renunciation</hi> auf 4 Fürsten-<lb/> thümer, erhalten habe.</p><lb/> <p>Weil nun ( <hi rendition="#aq">b</hi> ) der Churfürst geständlich, ohne <hi rendition="#aq">ces-<lb/> ſion</hi> des Schwibbussichen Creises nimmermehr die<lb/> Truppen würde gegeben, noch die <hi rendition="#aq">renunciation</hi> ge-<lb/> than haben; so folget ja aus diesen zugestandenen<lb/> Umständen, daß man den Churfürsten hintergangen<lb/> habe, einfolglich es an beyder Theile <hi rendition="#aq">Conſens</hi> fehle,<lb/> und daher dieser <hi rendition="#aq">Tractat</hi> den Churfürsten selbst so we-<lb/> nig, als dessen Nachfolger, nach denen bekannten<lb/> Rechten binden könne.</p><lb/> <p>So wenig also ( <hi rendition="#aq">c</hi> ) der Churfürst aus diesem <hi rendition="#aq">Tractat</hi><lb/> verbunden ist, so wenig kann der Thur=Printz aus<lb/> dem von ihm ausgestellten <hi rendition="#aq">Revers actioni</hi> ret werden:<lb/> Dann man will nicht weitläufftig ausführen, daß die-<lb/> ser <hi rendition="#aq">Revers</hi> ein <hi rendition="#aq">factum maxime illicitum</hi> sey; daß ein<lb/> Chur=Printz nicht befugt sey, über seines Herrn Va-<lb/> ters und <hi rendition="#aq">Souverains Tractat</hi> en, ob sie dem Lande nütz-<lb/> lich seyn oder nicht, zu urtheilen, am wenigsten aber<lb/><cb n="2"/> dieselbe <hi rendition="#aq">antecedenter</hi> durch Ausstellung dergleichen<lb/><hi rendition="#aq">Reverſes</hi> zu <hi rendition="#aq">annulli</hi>ren <choice><choice><abbr>ec.</abbr></choice></choice> sondern es ist zu Entkräf-<lb/> tung dieses <hi rendition="#aq">Reverſes</hi> genug, wann man zeiget, daß der<lb/> Chur=Printz durch unverantwortliche <hi rendition="#aq">Intriguen</hi> und<lb/> falsche <hi rendition="#aq">inſinuationes</hi> zu Ausstellung des <hi rendition="#aq">Reverſes</hi> gefähr-<lb/> licher Weise sey <hi rendition="#aq">induci</hi>ret worden.</p><lb/> <p>Denn es hatte ( <hi rendition="#aq">d</hi> ) der Käyserliche Gesandte dem<lb/> Chur=Printzen alle die eben angeführte Umstände als<lb/> so viele Wahrheiten vorgestellet, und demselben glau-<lb/> bend gemacht, daß die Churfürstlichen <hi rendition="#aq">Miniſtri</hi> gefähr-<lb/> liche <hi rendition="#aq">Conſilia</hi> hegten, und der Churfürst sich von dem<lb/><hi rendition="#aq">nexu Imperii</hi> los machen wolte; einfolglich der Un-<lb/> tergang des Reichs und seines Churhauses unaus-<lb/> bleiblich vorhanden wäre; bey welcher Gelegenheit<lb/> man demselben das schöne <hi rendition="#aq">expediens proponir</hi> te, daß<lb/> er nemlich durch Ausstellung eines <hi rendition="#aq">Reverſes de reſti-<lb/> tuendo</hi> der Sachen helffen, und die <hi rendition="#aq">Allian</hi>tz mit dem<lb/> Käyser befördern könte.</p><lb/> <p>Der Chur=Printz, welcher sich <hi rendition="#aq">engagi</hi>ren muste,<lb/> sich mit keinem Menschen dieserwegen zu bereden,<lb/> gab ( <hi rendition="#aq">e</hi> ) diesen gefährlichen Vorschlägen ( um sein<lb/> Churhaus und das Reich von dem <hi rendition="#aq">chimeriquen</hi> Un-<lb/> tergang zu retten ) Gehör, und unterschrieb den von<lb/> dem Gesandten schon in Bereitschafft gehabten, und<lb/> ihm vorgelegten <hi rendition="#aq">Revers bona fide.</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#c">Die Fortsetzung folget künftig.</hi> </p><lb/> </div> <div type="jArticle" n="2"> <head>Londen, vom 30. Junii.</head><lb/> <p>Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der<lb/> Staats=Secretarius, Hertzog von Newcastle, einen<lb/> Expressen aus America. Selbiger hat seine Reise<lb/> anhero innerhalb 45 Tagen geendiget. Er ist durch den<lb/> Admiral Vernon, und den General Wentworth,<lb/> welche beyde mit unserer Escadre schon wieder auf<lb/> dem Rückwege nach Jamaica begriffen seyn sollen,<lb/> auf der Höhe von Hispaniola abgefertiget worden.<lb/> Man sagt, gemeldeter Expresser habe die höchst=ver-<lb/> drießliche Zeitung gebracht, daß der Admiral Ver-<lb/> non den 28sten April genöthiget gewesen sey, die Be-<lb/> lagerung vor Cartagena aufzuheben. Die Spanier<lb/> hätten einen Ausfall gethan, und fast 8000 Mann<lb/> von den unsrigen getödtet, verwundet, und gefangen<lb/> genommen. Der gröste Theil von unserer Artillerie,<lb/> und Bagage, sey zugleich verlohren worden. 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ner Prætenſion bestanden, und ohne Satisfaction
sich in keine Alliantz einlassen wollen.
Der Autor setzet ferner hinzu, daß der Chur-
Printz von diesen Intriguen der Cron Franck-
reich Nachricht erhalten, und daher den Käy-
serlichen Gesandten conjuriret hätte, den Käy-
ser zu perſuadiren, daß er nur zum Schein
den Schwibbusischen Creiß cediren möchte,
er wolte, ( weil er von dem Ungrunde der
Schlesischen Prætenſion völlig überzeuget wäre )
einen Revers de reſtituendo von sich stellen.
Hierauf hätte sich der Käyser bewegen
lassen, den Creiß zum Scheln zu cediren, wo-
gegen der Churfürst 6000. Mann in Ungarn
gestellet / und auf die vier Schlesischen Hertzog-
thümer renuniret häte.
Man antwortet auf diese facti ſpeciem ( a ) daß,
wenn man dieselbe mit der definitione doli zusam-
men hält, das factum selbst so fort an die Hand er-
giebt, quod aliud actum aliud ſimulatum ſit alterius
decipiendi cauſa. Denn man bekennet gegenseitig,
daß der Churfürst, ohne Ceſſion des Schwibbusischen
Creises, in keine Alliantz mit dem Käyser entriren,
der Käyser aber denselben nicht habe cediren wollen;
daß man daher das von dem Chur=Printzen offe-
rirte expediens ergriffen, und dem alten Churfür-
sten glaubend gemacht habe, als ob ihm der Schwib-
busische Creiß auf ewig cediret würde. Man bekennet
also, daß der Käyserliche Hof durch diesen Kunst-
Griff von dem Churfürsten die gesuchte Hülffe von
6000. Mann, und die renunciation auf 4 Fürsten-
thümer, erhalten habe.
Weil nun ( b ) der Churfürst geständlich, ohne ces-
ſion des Schwibbussichen Creises nimmermehr die
Truppen würde gegeben, noch die renunciation ge-
than haben; so folget ja aus diesen zugestandenen
Umständen, daß man den Churfürsten hintergangen
habe, einfolglich es an beyder Theile Conſens fehle,
und daher dieser Tractat den Churfürsten selbst so we-
nig, als dessen Nachfolger, nach denen bekannten
Rechten binden könne.
So wenig also ( c ) der Churfürst aus diesem Tractat
verbunden ist, so wenig kann der Thur=Printz aus
dem von ihm ausgestellten Revers actioni ret werden:
Dann man will nicht weitläufftig ausführen, daß die-
ser Revers ein factum maxime illicitum sey; daß ein
Chur=Printz nicht befugt sey, über seines Herrn Va-
ters und Souverains Tractat en, ob sie dem Lande nütz-
lich seyn oder nicht, zu urtheilen, am wenigsten aber
dieselbe antecedenter durch Ausstellung dergleichen
Reverſes zu annulliren sondern es ist zu Entkräf-
tung dieses Reverſes genug, wann man zeiget, daß der
Chur=Printz durch unverantwortliche Intriguen und
falsche inſinuationes zu Ausstellung des Reverſes gefähr-
licher Weise sey induciret worden.
Denn es hatte ( d ) der Käyserliche Gesandte dem
Chur=Printzen alle die eben angeführte Umstände als
so viele Wahrheiten vorgestellet, und demselben glau-
bend gemacht, daß die Churfürstlichen Miniſtri gefähr-
liche Conſilia hegten, und der Churfürst sich von dem
nexu Imperii los machen wolte; einfolglich der Un-
tergang des Reichs und seines Churhauses unaus-
bleiblich vorhanden wäre; bey welcher Gelegenheit
man demselben das schöne expediens proponir te, daß
er nemlich durch Ausstellung eines Reverſes de reſti-
tuendo der Sachen helffen, und die Alliantz mit dem
Käyser befördern könte.
Der Chur=Printz, welcher sich engagiren muste,
sich mit keinem Menschen dieserwegen zu bereden,
gab ( e ) diesen gefährlichen Vorschlägen ( um sein
Churhaus und das Reich von dem chimeriquen Un-
tergang zu retten ) Gehör, und unterschrieb den von
dem Gesandten schon in Bereitschafft gehabten, und
ihm vorgelegten Revers bona fide.
Die Fortsetzung folget künftig.
Londen, vom 30. Junii.
Gestern, des Abends gegen 9. Uhr, empfing der
Staats=Secretarius, Hertzog von Newcastle, einen
Expressen aus America. Selbiger hat seine Reise
anhero innerhalb 45 Tagen geendiget. Er ist durch den
Admiral Vernon, und den General Wentworth,
welche beyde mit unserer Escadre schon wieder auf
dem Rückwege nach Jamaica begriffen seyn sollen,
auf der Höhe von Hispaniola abgefertiget worden.
Man sagt, gemeldeter Expresser habe die höchst=ver-
drießliche Zeitung gebracht, daß der Admiral Ver-
non den 28sten April genöthiget gewesen sey, die Be-
lagerung vor Cartagena aufzuheben. Die Spanier
hätten einen Ausfall gethan, und fast 8000 Mann
von den unsrigen getödtet, verwundet, und gefangen
genommen. Der gröste Theil von unserer Artillerie,
und Bagage, sey zugleich verlohren worden. Wäh-
rendem Ausfall habe die in der Stadt zurück geblie-
bene Garnison so entsetzlich gefeuert, daß viele von
unsern Krieges=Schiffen sich in sehr schlechtem Zu-
stande befänden. Diese betrübte Nachricht hat hier
eine allgemeine Bestürtzung verursachet. Vorgestern
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