Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 100. Berlin, 22. August 1741.

Bild:
<< vorherige Seite
letzte Seite

[Beginn Spaltensatz] St. Petri, des Armen=Directorii Commissarius, wie
auch der benachbarten Kirchen und des Gymnasii In-
spcctor
, zu Schönenwalde, auf dem adelichen Gute
des Herrn von Rosey, im 59. Jahre seines Alters,
an einer Colica das Zeitliche mit dem Ewigen ver-
wechselt. Von dessen Ruhmvollen Leben und gründli-
chen Schrifften, wir ehestens eine umständliche Nach
richt ertheilen werden.

Ursachen, warum Jhro Königl. Majest. von Schweden
veranlasset, den Krieg wieder den Czaar von
Rußland zu erklären.

Daß Jhro Königl. Majest. sich nichts mehr als
die Erreichung und Aufrechterhaltung eines Frie-
dens zu Hertzen gehen lassen, bezeigen so wohl die
bey dem angetretenen Regiment aufgerichteten Frie-
dens=Verträge, als auch Deroselben noch anher ge-
führte Regierung.

Jhro Königl. Majest. haben um desto eher vermu-
thet, daß man Rußischer Seits den mit dieser Macht
1721 aufgerichteten Nystaedischen=Frieden unverbrüch-
lich halten würde, je mehr dadurch nicht nur die
vortreflichsten Länder, sondern auch Schwedens
Vormauren, und mithin derselben zuverläßige Si-
cherheit, bey dem durch einen langwierigen blutigen
Krieg ausgematteten Zustande des Reichs zu der Zeit
musten aufgeopfert werden.

Allein, an Statt dessen, hat das Rußische Reich
auf Seiten seiner nicht nur ermeldeten Friedens=Ver-
trag, sondern auch das Völcker=Recht gebrochen.

Allermassen besagter Hof sich in die einheimische
Verfassung des Schwedischen Reichs, wie auch in
die Rechte und Freyheiten der Stände, ja in die
Succeßions=Rechte selbst, dem 7ten Articul des ob-
bemeldten Friedens=Vertrages gerade zu wieder,
gemischt.

Bey verschiedenen Fällen wieder das
Schwedische Reich Drohungen und zwischen
hohen Mächten ungewöhnliche Expreßionen gebraucht.

Die Schwedischen Unterthanen bey den Rußischen
Gerichten und Richterstühlen von dem Genuß des
Gesetzes und Rechts, welches allen andern angedie-
hen, ausgeschlossen.

Dem Reich Schweden, die durch den
6ten Articul des Nystaedschen=Friedens=Vertrags,
als auch vermittelst einiger nachhero getroffenen Ver-
bindnissen, bedungene Ausfuhre des Getreydes, zu
[Spaltenumbruch] der Zeit, da andere Nationen daran nicht verhin-
dert worden, nicht verstattet.

An einem Jhro Königl. Majest. Unterthanen, dem
Major Sinclair, da er in Deroselben und des
Reichs Verrichtungen mit behörigen Pässen versehen,
einen vorsetzl. Mord verübet, und dessen bey sich
habende des Reichs Angelegenheiten betreffende Briefe,
und Schriften, wegrauben lassen.

Sothane wieder die Verbündniß, Friedens=Ver-
träge, Natur=und Völcker=Rechte beschehene übermü-
thige und gewaltthätige Eingriffe, welche des meh-
rern dereinst umständlicher werden zu Tage gelegt
werden, können die gantze unpartheyische Welt satt-
sam überzeugen, daß Jhro Königl. Majest. und das
Reich Schweden von dem Rußischen Hofe fast här-
ter angegriffen und beeinträchtiget worden, als durch
einen offenbahren Krieg hätte geschehen können. So
wohl Jhro Königl. Majest. als auch Deroselben
glorwürdigste Vorfahren des Schwedischen Thrones,
haben allezeit den Krieg, da derselbe als eine Strafe
GOttes mit Blutvergiessung und Landesverheerung
verknüpft ist, verabscheuet.

Die Begierde zu dem rechtmäßigen Eigenthum
anderer hatte niemahls die Schwedischen Könige ver-
anlasset, zum Waffen zu greiffen, wie sich solches
alles aus den Geschichten aller Zeiten ergiebet; al-
lein die Sicherheit, Ehre und Independence des
Reichs Schweden, nebst dem in Norden wieder her-
zustellenden Gleichgewichte verstatten nicht, daß Jhro
Königl. Majest. diese von dem Rußischen Hofe ge-
schehene Friedens=Brüche und Gewaltthätigkeiten mit
Stillsitzen ansehen können, sondern Jhro Königl.
Majest. finden sich in Ansehung solcher wichtigen und
rechtmäßigen Ursachen berechtiget, die Mittel, welche
der höchste GOtt Jhro Königl. Majest. in die
Hände gegeben, zu gebrauchen, zum Waffen zu grei-
fen, und Jhnen und dem Reiche zuverläßige Sicher-
heit zu verschaffen.

Jhro Königl. Majest. setzen dahin Jhr festes Ver-
trauen auf den grossen GOtt, auf dessen kräftigen
Beystand in einer rechtmäßigen Sache man sich einzig
und allein zu verlassen, daß derselbe Dero rechtmäs-
sige Waffen dergestalt segnen werde, daß der Aus-
gang, nebst des heiligsten GOttes Namens Verherr-
lichung, mit Jhro Königl. Majest. und des Reichs
Ehre und Sicherheit übereinstimmen, mithin ein be-
ständiger Friede seyn möge.

[Ende Spaltensatz]

Heute wird eine Franzosische Zeitung ausgegeben.

[Beginn Spaltensatz] St. Petri, des Armen=Directorii Commissarius, wie
auch der benachbarten Kirchen und des Gymnaſii In-
ſpcctor
, zu Schönenwalde, auf dem adelichen Gute
des Herrn von Rosey, im 59. Jahre seines Alters,
an einer Colica das Zeitliche mit dem Ewigen ver-
wechselt. Von dessen Ruhmvollen Leben und gründli-
chen Schrifften, wir ehestens eine umständliche Nach
richt ertheilen werden.

Ursachen, warum Jhro Königl. Majest. von Schweden
veranlasset, den Krieg wieder den Czaar von
Rußland zu erklären.

Daß Jhro Königl. Majest. sich nichts mehr als
die Erreichung und Aufrechterhaltung eines Frie-
dens zu Hertzen gehen lassen, bezeigen so wohl die
bey dem angetretenen Regiment aufgerichteten Frie-
dens=Verträge, als auch Deroselben noch anher ge-
führte Regierung.

Jhro Königl. Majest. haben um desto eher vermu-
thet, daß man Rußischer Seits den mit dieser Macht
1721 aufgerichteten Nyſtædischen=Frieden unverbrüch-
lich halten würde, je mehr dadurch nicht nur die
vortreflichsten Länder, sondern auch Schwedens
Vormauren, und mithin derselben zuverläßige Si-
cherheit, bey dem durch einen langwierigen blutigen
Krieg ausgematteten Zustande des Reichs zu der Zeit
musten aufgeopfert werden.

Allein, an Statt dessen, hat das Rußische Reich
auf Seiten seiner nicht nur ermeldeten Friedens=Ver-
trag, sondern auch das Völcker=Recht gebrochen.

Allermassen besagter Hof sich in die einheimische
Verfassung des Schwedischen Reichs, wie auch in
die Rechte und Freyheiten der Stände, ja in die
Succeßions=Rechte selbst, dem 7ten Articul des ob-
bemeldten Friedens=Vertrages gerade zu wieder,
gemischt.

Bey verschiedenen Fällen wieder das
Schwedische Reich Drohungen und zwischen
hohen Mächten ungewöhnliche Expreßionen gebraucht.

Die Schwedischen Unterthanen bey den Rußischen
Gerichten und Richterstühlen von dem Genuß des
Gesetzes und Rechts, welches allen andern angedie-
hen, ausgeschlossen.

Dem Reich Schweden, die durch den
6ten Articul des Nyſtædschen=Friedens=Vertrags,
als auch vermittelst einiger nachhero getroffenen Ver-
bindnissen, bedungene Ausfuhre des Getreydes, zu
[Spaltenumbruch] der Zeit, da andere Nationen daran nicht verhin-
dert worden, nicht verstattet.

An einem Jhro Königl. Majest. Unterthanen, dem
Major Sinclair, da er in Deroselben und des
Reichs Verrichtungen mit behörigen Pässen versehen,
einen vorsetzl. Mord verübet, und dessen bey sich
habende des Reichs Angelegenheiten betreffende Briefe,
und Schriften, wegrauben lassen.

Sothane wieder die Verbündniß, Friedens=Ver-
träge, Natur=und Völcker=Rechte beschehene übermü-
thige und gewaltthätige Eingriffe, welche des meh-
rern dereinst umständlicher werden zu Tage gelegt
werden, können die gantze unpartheyische Welt satt-
sam überzeugen, daß Jhro Königl. Majest. und das
Reich Schweden von dem Rußischen Hofe fast här-
ter angegriffen und beeinträchtiget worden, als durch
einen offenbahren Krieg hätte geschehen können. So
wohl Jhro Königl. Majest. als auch Deroselben
glorwürdigste Vorfahren des Schwedischen Thrones,
haben allezeit den Krieg, da derselbe als eine Strafe
GOttes mit Blutvergiessung und Landesverheerung
verknüpft ist, verabscheuet.

Die Begierde zu dem rechtmäßigen Eigenthum
anderer hatte niemahls die Schwedischen Könige ver-
anlasset, zum Waffen zu greiffen, wie sich solches
alles aus den Geschichten aller Zeiten ergiebet; al-
lein die Sicherheit, Ehre und Independence des
Reichs Schweden, nebst dem in Norden wieder her-
zustellenden Gleichgewichte verstatten nicht, daß Jhro
Königl. Majest. diese von dem Rußischen Hofe ge-
schehene Friedens=Brüche und Gewaltthätigkeiten mit
Stillsitzen ansehen können, sondern Jhro Königl.
Majest. finden sich in Ansehung solcher wichtigen und
rechtmäßigen Ursachen berechtiget, die Mittel, welche
der höchste GOtt Jhro Königl. Majest. in die
Hände gegeben, zu gebrauchen, zum Waffen zu grei-
fen, und Jhnen und dem Reiche zuverläßige Sicher-
heit zu verschaffen.

Jhro Königl. Majest. setzen dahin Jhr festes Ver-
trauen auf den grossen GOtt, auf dessen kräftigen
Beystand in einer rechtmäßigen Sache man sich einzig
und allein zu verlassen, daß derselbe Dero rechtmäs-
sige Waffen dergestalt segnen werde, daß der Aus-
gang, nebst des heiligsten GOttes Namens Verherr-
lichung, mit Jhro Königl. Majest. und des Reichs
Ehre und Sicherheit übereinstimmen, mithin ein be-
ständiger Friede seyn möge.

[Ende Spaltensatz]

Heute wird eine Franzosische Zeitung ausgegeben.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div type="jPoliticalNews" n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <p><pb facs="#f0004"/><cb type="start"/>
St. Petri, des Armen=Directorii Commissarius, wie<lb/>
auch der benachbarten Kirchen und des <hi rendition="#aq">Gymna&#x017F;ii In-<lb/>
&#x017F;pcctor</hi>, zu Schönenwalde, auf dem adelichen Gute<lb/>
des Herrn von Rosey, im 59. Jahre seines Alters,<lb/>
an einer Colica das Zeitliche mit dem Ewigen ver-<lb/>
wechselt. Von dessen Ruhmvollen Leben und gründli-<lb/>
chen Schrifften, wir ehestens eine umständliche Nach<lb/>
richt ertheilen werden.</p><lb/>
        </div>
        <div type="jArticle" n="2">
          <head>Ursachen, warum Jhro Königl. Majest. von Schweden<lb/>
veranlasset, den Krieg wieder den Czaar von<lb/>
Rußland zu erklären.</head><lb/>
          <p>Daß Jhro Königl. Majest. sich nichts mehr als<lb/>
die Erreichung und Aufrechterhaltung eines Frie-<lb/>
dens zu Hertzen gehen lassen, bezeigen so wohl die<lb/>
bey dem angetretenen Regiment aufgerichteten Frie-<lb/>
dens=Verträge, als auch Deroselben noch anher ge-<lb/>
führte Regierung.</p><lb/>
          <p>Jhro Königl. Majest. haben um desto eher vermu-<lb/>
thet, daß man Rußischer Seits den mit dieser Macht<lb/>
1721 aufgerichteten <hi rendition="#aq">Ny&#x017F;tædi</hi>schen=Frieden unverbrüch-<lb/>
lich halten würde, je mehr dadurch nicht nur die<lb/>
vortreflichsten Länder, sondern auch Schwedens<lb/>
Vormauren, und mithin derselben zuverläßige Si-<lb/>
cherheit, bey dem durch einen langwierigen blutigen<lb/>
Krieg ausgematteten Zustande des Reichs zu der Zeit<lb/>
musten aufgeopfert werden.</p><lb/>
          <p>Allein, an Statt dessen, hat das Rußische Reich<lb/>
auf Seiten seiner nicht nur ermeldeten Friedens=Ver-<lb/>
trag, sondern auch das Völcker=Recht gebrochen.</p><lb/>
          <p>Allermassen besagter Hof sich in die einheimische<lb/>
Verfassung des Schwedischen Reichs, wie auch in<lb/>
die Rechte und Freyheiten der Stände, ja in die<lb/>
Succeßions=Rechte selbst, dem 7ten Articul des ob-<lb/>
bemeldten Friedens=Vertrages gerade zu wieder,<lb/>
gemischt.</p><lb/>
          <p>Bey verschiedenen <hi rendition="#g">Fällen</hi> wieder das<lb/>
Schwedische Reich Drohungen und zwischen<lb/>
hohen Mächten ungewöhnliche Expreßionen gebraucht.</p><lb/>
          <p>Die Schwedischen Unterthanen bey den Rußischen<lb/>
Gerichten und Richterstühlen von dem Genuß des<lb/>
Gesetzes und Rechts, welches allen andern angedie-<lb/>
hen, ausgeschlossen.</p><lb/>
          <p>Dem Reich Schweden, die durch den<lb/>
6ten Articul des <hi rendition="#aq">Ny&#x017F;tæd</hi>schen=Friedens=Vertrags,<lb/>
als auch vermittelst einiger nachhero getroffenen Ver-<lb/>
bindnissen, bedungene Ausfuhre des Getreydes, zu<lb/><cb n="2"/>
der Zeit, da andere Nationen daran nicht verhin-<lb/>
dert worden, nicht verstattet.</p><lb/>
          <p>An einem Jhro Königl. Majest. Unterthanen, dem<lb/>
Major <hi rendition="#aq">Sinclair</hi>, da er in Deroselben und des<lb/>
Reichs Verrichtungen mit behörigen Pässen versehen,<lb/>
einen vorsetzl. Mord verübet, und dessen bey sich<lb/>
habende des Reichs Angelegenheiten betreffende Briefe,<lb/>
und Schriften, wegrauben lassen.</p><lb/>
          <p>Sothane wieder die Verbündniß, Friedens=Ver-<lb/>
träge, Natur=und Völcker=Rechte beschehene übermü-<lb/>
thige und gewaltthätige Eingriffe, welche des meh-<lb/>
rern dereinst umständlicher werden zu Tage gelegt<lb/>
werden, können die gantze unpartheyische Welt satt-<lb/>
sam überzeugen, daß Jhro Königl. Majest. und das<lb/>
Reich Schweden von dem Rußischen Hofe fast här-<lb/>
ter angegriffen und beeinträchtiget worden, als durch<lb/>
einen offenbahren Krieg hätte geschehen können. So<lb/>
wohl Jhro Königl. Majest. als auch Deroselben<lb/>
glorwürdigste Vorfahren des Schwedischen Thrones,<lb/>
haben allezeit den Krieg, da derselbe als eine Strafe<lb/>
GOttes mit Blutvergiessung und Landesverheerung<lb/>
verknüpft ist, verabscheuet.</p><lb/>
          <p>Die Begierde zu dem rechtmäßigen Eigenthum<lb/>
anderer hatte niemahls die Schwedischen Könige ver-<lb/>
anlasset, zum Waffen zu greiffen, wie sich solches<lb/>
alles aus den Geschichten aller Zeiten ergiebet; al-<lb/>
lein die Sicherheit, Ehre und <hi rendition="#aq">Independence</hi> des<lb/>
Reichs Schweden, nebst dem in Norden wieder her-<lb/>
zustellenden Gleichgewichte verstatten nicht, daß Jhro<lb/>
Königl. Majest. diese von dem Rußischen Hofe ge-<lb/>
schehene Friedens=Brüche und Gewaltthätigkeiten mit<lb/>
Stillsitzen ansehen können, sondern Jhro Königl.<lb/>
Majest. finden sich in Ansehung solcher wichtigen und<lb/>
rechtmäßigen Ursachen berechtiget, die Mittel, welche<lb/>
der höchste GOtt Jhro Königl. Majest. in die<lb/>
Hände gegeben, zu gebrauchen, zum Waffen zu grei-<lb/>
fen, und Jhnen und dem Reiche zuverläßige Sicher-<lb/>
heit zu verschaffen.</p><lb/>
          <p>Jhro Königl. Majest. setzen dahin Jhr festes Ver-<lb/>
trauen auf den grossen GOtt, auf dessen kräftigen<lb/>
Beystand in einer rechtmäßigen Sache man sich einzig<lb/>
und allein zu verlassen, daß derselbe Dero rechtmäs-<lb/>
sige Waffen dergestalt segnen werde, daß der Aus-<lb/>
gang, nebst des heiligsten GOttes Namens Verherr-<lb/>
lichung, mit Jhro Königl. Majest. und des Reichs<lb/>
Ehre und Sicherheit übereinstimmen, mithin ein be-<lb/>
ständiger Friede seyn möge.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <cb type="end"/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      <div type="jAn" n="1">
        <head>Heute wird eine Franzosische Zeitung ausgegeben.</head>
      </div><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0004] St. Petri, des Armen=Directorii Commissarius, wie auch der benachbarten Kirchen und des Gymnaſii In- ſpcctor, zu Schönenwalde, auf dem adelichen Gute des Herrn von Rosey, im 59. Jahre seines Alters, an einer Colica das Zeitliche mit dem Ewigen ver- wechselt. Von dessen Ruhmvollen Leben und gründli- chen Schrifften, wir ehestens eine umständliche Nach richt ertheilen werden. Ursachen, warum Jhro Königl. Majest. von Schweden veranlasset, den Krieg wieder den Czaar von Rußland zu erklären. Daß Jhro Königl. Majest. sich nichts mehr als die Erreichung und Aufrechterhaltung eines Frie- dens zu Hertzen gehen lassen, bezeigen so wohl die bey dem angetretenen Regiment aufgerichteten Frie- dens=Verträge, als auch Deroselben noch anher ge- führte Regierung. Jhro Königl. Majest. haben um desto eher vermu- thet, daß man Rußischer Seits den mit dieser Macht 1721 aufgerichteten Nyſtædischen=Frieden unverbrüch- lich halten würde, je mehr dadurch nicht nur die vortreflichsten Länder, sondern auch Schwedens Vormauren, und mithin derselben zuverläßige Si- cherheit, bey dem durch einen langwierigen blutigen Krieg ausgematteten Zustande des Reichs zu der Zeit musten aufgeopfert werden. Allein, an Statt dessen, hat das Rußische Reich auf Seiten seiner nicht nur ermeldeten Friedens=Ver- trag, sondern auch das Völcker=Recht gebrochen. Allermassen besagter Hof sich in die einheimische Verfassung des Schwedischen Reichs, wie auch in die Rechte und Freyheiten der Stände, ja in die Succeßions=Rechte selbst, dem 7ten Articul des ob- bemeldten Friedens=Vertrages gerade zu wieder, gemischt. Bey verschiedenen Fällen wieder das Schwedische Reich Drohungen und zwischen hohen Mächten ungewöhnliche Expreßionen gebraucht. Die Schwedischen Unterthanen bey den Rußischen Gerichten und Richterstühlen von dem Genuß des Gesetzes und Rechts, welches allen andern angedie- hen, ausgeschlossen. Dem Reich Schweden, die durch den 6ten Articul des Nyſtædschen=Friedens=Vertrags, als auch vermittelst einiger nachhero getroffenen Ver- bindnissen, bedungene Ausfuhre des Getreydes, zu der Zeit, da andere Nationen daran nicht verhin- dert worden, nicht verstattet. An einem Jhro Königl. Majest. Unterthanen, dem Major Sinclair, da er in Deroselben und des Reichs Verrichtungen mit behörigen Pässen versehen, einen vorsetzl. Mord verübet, und dessen bey sich habende des Reichs Angelegenheiten betreffende Briefe, und Schriften, wegrauben lassen. Sothane wieder die Verbündniß, Friedens=Ver- träge, Natur=und Völcker=Rechte beschehene übermü- thige und gewaltthätige Eingriffe, welche des meh- rern dereinst umständlicher werden zu Tage gelegt werden, können die gantze unpartheyische Welt satt- sam überzeugen, daß Jhro Königl. Majest. und das Reich Schweden von dem Rußischen Hofe fast här- ter angegriffen und beeinträchtiget worden, als durch einen offenbahren Krieg hätte geschehen können. So wohl Jhro Königl. Majest. als auch Deroselben glorwürdigste Vorfahren des Schwedischen Thrones, haben allezeit den Krieg, da derselbe als eine Strafe GOttes mit Blutvergiessung und Landesverheerung verknüpft ist, verabscheuet. Die Begierde zu dem rechtmäßigen Eigenthum anderer hatte niemahls die Schwedischen Könige ver- anlasset, zum Waffen zu greiffen, wie sich solches alles aus den Geschichten aller Zeiten ergiebet; al- lein die Sicherheit, Ehre und Independence des Reichs Schweden, nebst dem in Norden wieder her- zustellenden Gleichgewichte verstatten nicht, daß Jhro Königl. Majest. diese von dem Rußischen Hofe ge- schehene Friedens=Brüche und Gewaltthätigkeiten mit Stillsitzen ansehen können, sondern Jhro Königl. Majest. finden sich in Ansehung solcher wichtigen und rechtmäßigen Ursachen berechtiget, die Mittel, welche der höchste GOtt Jhro Königl. Majest. in die Hände gegeben, zu gebrauchen, zum Waffen zu grei- fen, und Jhnen und dem Reiche zuverläßige Sicher- heit zu verschaffen. Jhro Königl. Majest. setzen dahin Jhr festes Ver- trauen auf den grossen GOtt, auf dessen kräftigen Beystand in einer rechtmäßigen Sache man sich einzig und allein zu verlassen, daß derselbe Dero rechtmäs- sige Waffen dergestalt segnen werde, daß der Aus- gang, nebst des heiligsten GOttes Namens Verherr- lichung, mit Jhro Königl. Majest. und des Reichs Ehre und Sicherheit übereinstimmen, mithin ein be- ständiger Friede seyn möge. Heute wird eine Franzosische Zeitung ausgegeben.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation; Artikelstrukturierung

Weitere Informationen:

Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin100_1741
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin100_1741/4
Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 100. Berlin, 22. August 1741, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin100_1741/4>, abgerufen am 21.11.2024.