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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 110. Berlin, 14. September 1741.

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[Beginn Spaltensatz] Verfahren an Tag geleget, und insonderheit seit etli-
chen Jahren zu Unserm empfindlichsten Tort, und
zum Nachtheil Unseres Jnteresses, wie auch der
Wohlfarth Unserer Reiche, so viel Feindseligkeit und
Animosität blicken lassen, daß auch von einem
öffentlich declarirten Feinde nichts unerträglichers
und schmertzhafters hätte können vermuthet werden,
wie solches die gantze unpartheyische Welt, unter
deren Augen dieses alles vorgegangen, mit einem
wahrhaften Zeugniß zu bestätigen sich nicht entziehen
wird; so haben Wir dennoch, um Unserer Seits
den mit der Crone Schweden geschlossenen ewigen
Friedens=Tractat, und das errichtete Bündniß heilig
und unverbrüchlich zu unterhalten, und zugleich Un-
sere getreue Unterthanen die Früchte des von GOtt
verliehenen Friedens in vollkommener Ruhe genies-
sen zu lassen, alles obgeschriebene gedultig ertragen,
in der Hofnung, man würde endlich Schwedischer
Seits Unser großmüthiges Bezeigen und beständige
Moderation erkennen, und ein so wiedriges und
dem Friedens=Tractat entgegen laufendes Verfahren
zu beyderseits Unterthanen Nutzen und Wohlfarth
auf eine gütliche Art zu heben, und fernerhin einzu-
stellen trachten; als wozu man Unserer Seits, aus
wahrem Verlangen, den Frieden und die Ruhe un-
gestöhrt zu unterhalten, und beydes so wohl einen
GOtt mißfälligen Krieg, als unschuldiges Blut=Ver-
giessen, zu vermeiden, alle anständige und Unserer
Kayserl. Dignität gemässe Mittel und Wege anzu-
wenden, nicht unterlassen hat.

Jedoch, diese Unsere friedfertigen Absichten haben
statt des gewünschten guten Effects bloß dazu ge-
dienet, daß diese Cron das Böse mit Bösem gehäu-
fet, und ihnen schon längst gefaßten Vorsatz, einen
offenbahr ungerechten Krieg anzufangen, desto schleu-
niger ins Werck zu richten, geeilet; indem anjetzo
von Stockholm die Nachricht eingelauffen, daß ge-
dachte Crone Schweden, nach gäntzlicher Hindanse-
tzung des mit Uns geschlossenen ewigen Friedens
und Bündnisses, am verwichenen 24. Julii wieder
Uns, und Unser Kayserthum, den Krieg würcklich
declariret, auch bereits in Stockholm öffentlich be-
kannt machen lassen; da inzwischen die Truppen
zu Lande, wie auch die Flotte und übrige armirte
Fahrzeuge, zu denen Krieges=Operationen in beständi-
ger Bereitschaft gestanden.

Gleichwie nun selbst unter denen wildesten Natio-
nen und ungläubigen Heyden, die von GOtt keine
[Spaltenumbruch] Kenntniß haben, und um so viel mehr unter christ-
lichen Potenzen, gantz unerhört ist, einen Krieg anzu-
fangen, ohne zuvor die Ursachen seines Mißvergnü-
gens entdeckt, oder zum wenigsten die geringste ge-
gründete Beschwerde geführet, und deßhalb um eine
anständige Remedirung angehalten zu haben, wie
solches alles anjetzo würcklich von Schwedischer Seite
geschehen;

So werden Wir bey diesem von Seiten der
Crone Schweden erfolgten Friedens=Bruch und wie-
der Uns und Unser Reich declarirten Kriege, ver-
möge der von GOtt Uns auferlegten Vorsorge für
die Sicherheit Unserer Reiche und Länder, unum-
gänglich genöthiget, zu deren Vertheidigung, unter
Anruffung des Allerhöchsten, die von Jhm Uns ver-
liehenen Kräfte anzuwenden, und mit gewafneter
Hand Unser Kayserthum und Unterthanen für die-
sem meineydigen und boßhaften Feinde gebührend zu
schützen:

Haben demnach solches hiermit öffentlich kund zu
thun anbefohlen, damit Unsere getreuen Unterthanen
hiervon benachrichtiget seyn, und den Allerhöchsten
um seinen Seegen über Unsere, zu ihrer Sicherheit
und Beschützung wieder die Schweden ergriffene
rechtmäßige Waffen, mit imbrünstigen Hertzen flei-
ßig anruffen, und von ihm als der Quelle alles Gu-
ten, eine glückliche Beförderung dieser Unserer gerech-
ten Absichten erbitten mögen, als worinn Wir auf
seine Allmacht um desto fester und ungezweifelter
hoffen, da er der Rächer aller Ungerechtigkeit ist,
und Unsere Feinde selbst in die Grube, welche sie
Uns zu bereiten wollen, stürtzen wird.

Ubrigens wird hiermit so wohl Unsern Unterthanen,
als allen übrigen, die Uns mit Eid und Pflicht ver-
bunden sind, allergnädigst anbefohlen, von nun an
mit denen Unterthanen der Crone Schweden keine
Communication, Handel oder Correspondentz, sie mag
Namen haben, wie sie will, zu pflegen, auch für allem
feindlichen Ueberfall, Spionen und dergleichen feind-
lichen Leuten und Unternehmungen, auf beständiger
Hut zu seyn, wie nicht weniger bey allen Gelegen-
heiten für Uns, Unser Reich, und Vaterland zu fech-
ten, und dasselbe mit [unleserliches Material - 10 Zeichen fehlen]Aussetzung ihres Lebens zu ver-
theidigen, so wie sichs getreuen Unterthanen nach
Eid und Pflicht gebühret, bey Straffe der schwersten
Verantwortung und schärfsten Ahndung.

Zu mehrerer Bekräfftigung dessen haben Wir die-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] Verfahren an Tag geleget, und insonderheit seit etli-
chen Jahren zu Unserm empfindlichsten Tort, und
zum Nachtheil Unseres Jnteresses, wie auch der
Wohlfarth Unserer Reiche, so viel Feindseligkeit und
Animosität blicken lassen, daß auch von einem
öffentlich declarirten Feinde nichts unerträglichers
und schmertzhafters hätte können vermuthet werden,
wie solches die gantze unpartheyische Welt, unter
deren Augen dieses alles vorgegangen, mit einem
wahrhaften Zeugniß zu bestätigen sich nicht entziehen
wird; so haben Wir dennoch, um Unserer Seits
den mit der Crone Schweden geschlossenen ewigen
Friedens=Tractat, und das errichtete Bündniß heilig
und unverbrüchlich zu unterhalten, und zugleich Un-
sere getreue Unterthanen die Früchte des von GOtt
verliehenen Friedens in vollkommener Ruhe genies-
sen zu lassen, alles obgeschriebene gedultig ertragen,
in der Hofnung, man würde endlich Schwedischer
Seits Unser großmüthiges Bezeigen und beständige
Moderation erkennen, und ein so wiedriges und
dem Friedens=Tractat entgegen laufendes Verfahren
zu beyderseits Unterthanen Nutzen und Wohlfarth
auf eine gütliche Art zu heben, und fernerhin einzu-
stellen trachten; als wozu man Unserer Seits, aus
wahrem Verlangen, den Frieden und die Ruhe un-
gestöhrt zu unterhalten, und beydes so wohl einen
GOtt mißfälligen Krieg, als unschuldiges Blut=Ver-
giessen, zu vermeiden, alle anständige und Unserer
Kayserl. Dignität gemässe Mittel und Wege anzu-
wenden, nicht unterlassen hat.

Jedoch, diese Unsere friedfertigen Absichten haben
statt des gewünschten guten Effects bloß dazu ge-
dienet, daß diese Cron das Böse mit Bösem gehäu-
fet, und ihnen schon längst gefaßten Vorsatz, einen
offenbahr ungerechten Krieg anzufangen, desto schleu-
niger ins Werck zu richten, geeilet; indem anjetzo
von Stockholm die Nachricht eingelauffen, daß ge-
dachte Crone Schweden, nach gäntzlicher Hindanse-
tzung des mit Uns geschlossenen ewigen Friedens
und Bündnisses, am verwichenen 24. Julii wieder
Uns, und Unser Kayserthum, den Krieg würcklich
declariret, auch bereits in Stockholm öffentlich be-
kannt machen lassen; da inzwischen die Truppen
zu Lande, wie auch die Flotte und übrige armirte
Fahrzeuge, zu denen Krieges=Operationen in beständi-
ger Bereitschaft gestanden.

Gleichwie nun selbst unter denen wildesten Natio-
nen und ungläubigen Heyden, die von GOtt keine
[Spaltenumbruch] Kenntniß haben, und um so viel mehr unter christ-
lichen Potenzen, gantz unerhört ist, einen Krieg anzu-
fangen, ohne zuvor die Ursachen seines Mißvergnü-
gens entdeckt, oder zum wenigsten die geringste ge-
gründete Beschwerde geführet, und deßhalb um eine
anständige Remedirung angehalten zu haben, wie
solches alles anjetzo würcklich von Schwedischer Seite
geschehen;

So werden Wir bey diesem von Seiten der
Crone Schweden erfolgten Friedens=Bruch und wie-
der Uns und Unser Reich declarirten Kriege, ver-
möge der von GOtt Uns auferlegten Vorsorge für
die Sicherheit Unserer Reiche und Länder, unum-
gänglich genöthiget, zu deren Vertheidigung, unter
Anruffung des Allerhöchsten, die von Jhm Uns ver-
liehenen Kräfte anzuwenden, und mit gewafneter
Hand Unser Kayserthum und Unterthanen für die-
sem meineydigen und boßhaften Feinde gebührend zu
schützen:

Haben demnach solches hiermit öffentlich kund zu
thun anbefohlen, damit Unsere getreuen Unterthanen
hiervon benachrichtiget seyn, und den Allerhöchsten
um seinen Seegen über Unsere, zu ihrer Sicherheit
und Beschützung wieder die Schweden ergriffene
rechtmäßige Waffen, mit imbrünstigen Hertzen flei-
ßig anruffen, und von ihm als der Quelle alles Gu-
ten, eine glückliche Beförderung dieser Unserer gerech-
ten Absichten erbitten mögen, als worinn Wir auf
seine Allmacht um desto fester und ungezweifelter
hoffen, da er der Rächer aller Ungerechtigkeit ist,
und Unsere Feinde selbst in die Grube, welche sie
Uns zu bereiten wollen, stürtzen wird.

Ubrigens wird hiermit so wohl Unsern Unterthanen,
als allen übrigen, die Uns mit Eid und Pflicht ver-
bunden sind, allergnädigst anbefohlen, von nun an
mit denen Unterthanen der Crone Schweden keine
Communication, Handel oder Correspondentz, sie mag
Namen haben, wie sie will, zu pflegen, auch für allem
feindlichen Ueberfall, Spionen und dergleichen feind-
lichen Leuten und Unternehmungen, auf beständiger
Hut zu seyn, wie nicht weniger bey allen Gelegen-
heiten für Uns, Unser Reich, und Vaterland zu fech-
ten, und dasselbe mit [unleserliches Material – 10 Zeichen fehlen]Aussetzung ihres Lebens zu ver-
theidigen, so wie sichs getreuen Unterthanen nach
Eid und Pflicht gebühret, bey Straffe der schwersten
Verantwortung und schärfsten Ahndung.

Zu mehrerer Bekräfftigung dessen haben Wir die-
[Ende Spaltensatz]

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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 110. Berlin, 14. September 1741, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin110_1741/2>, abgerufen am 03.12.2024.