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Berlinische Privilegierte Zeitung. Nr. 12. Berlin, 26. Januar 1737.

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Meine Herren!

Es ist ohnmöglich, daß ihnen das Vergehen einiger ihrer
Einwohner, und der mit gewaffneter Hand unternommene
Uberfall der Königl. Untertanen unbekannt seyn kan. Sie
sagen, daß die Bevards=Fischerei ( eine gewisse Fischerei im
Rheine ) ihnen unstreitig zustehe. Unterdessen glauben doch
Jhro Allerchristl. Majest. Jhrerseits höchst wichtige Ursa-
chen zu haben das Gegenteil zu behaupten. Man hat zu Er-
haltung des Friedens einen Vergleich getroffen, daß diese Fi-
scherei von beiden Teilen wechselsweise getrieben werden solle,
welches auch biß ietzo aufrichtig also gehalten worden: allein
gesezt auch, daß ihr Anspruch so rechtmäßig wär, als sie glau-
ben, wie können wohl die Gewalt und Mittel, die ihre Ein-
wohner wider des Königs Untertanen gebrauchet, durch un-
gegründete Vorwendungen entschuldiget, und von dem Kö-
nig ganz gelassen erdultet werden? Wenn Jhre Majestät
den Handel mit ihren Landen und ihrer Stadt verboten, und
auch zwei Bürger gefangen nehmen lassen, so hat es der Kö-
nig nicht anders machen können, um seine gerechte Empfin-
dung wegen einer Beschimpfung an Tag zu legen, die schon
vorher angestellet und überleget gewesen, und nachher mit
gewaffneter Hand ausgeführet worden. Jch kan nicht se-
hen, warum ihre Rats=Personen, welchen alle Umstände die-
ses Anfalls bekannt seyn müssen, noch Anstand nehmen kön-
nen, dieselben auf eine förmliche Art wieder gut zu machen,
und sich dadurch die Gnade des Königs wieder zuwege zu
bringen. Nach diesem werde ich mich nicht abgeneigt finden
lassen, ihnen solche Kennzeichen meiner Zuneigungen zu ge-
ben, daraus sie schlüssen werden, daß ich bin

Meiner Herren
sehr zugetaner Diener
Der Cardinal von Fleuri.

Ob gleich diese Antwort den Herren Schweitzern noch nicht
viel Trost verspricht, so glaubet man dennoch, daß die hier an-
gekommene Abgeordnete eine gütigere Antwort, und die gänz-
liche Beilegung dieses Streits auswürken werden.

Stralsund, den 16. Jan.

So wohl hier als in dem ganzen Schwedischen Pommern
werden auf ausdrükl. Befehl von dem Königl. Schwedischen

Meine Herren!

Es ist ohnmöglich, daß ihnen das Vergehen einiger ihrer
Einwohner, und der mit gewaffneter Hand unternommene
Uberfall der Königl. Untertanen unbekannt seyn kan. Sie
sagen, daß die Bevards=Fischerei ( eine gewisse Fischerei im
Rheine ) ihnen unstreitig zustehe. Unterdessen glauben doch
Jhro Allerchristl. Majest. Jhrerseits höchst wichtige Ursa-
chen zu haben das Gegenteil zu behaupten. Man hat zu Er-
haltung des Friedens einen Vergleich getroffen, daß diese Fi-
scherei von beiden Teilen wechselsweise getrieben werden solle,
welches auch biß ietzo aufrichtig also gehalten worden: allein
gesezt auch, daß ihr Anspruch so rechtmäßig wär, als sie glau-
ben, wie können wohl die Gewalt und Mittel, die ihre Ein-
wohner wider des Königs Untertanen gebrauchet, durch un-
gegründete Vorwendungen entschuldiget, und von dem Kö-
nig ganz gelassen erdultet werden? Wenn Jhre Majestät
den Handel mit ihren Landen und ihrer Stadt verboten, und
auch zwei Bürger gefangen nehmen lassen, so hat es der Kö-
nig nicht anders machen können, um seine gerechte Empfin-
dung wegen einer Beschimpfung an Tag zu legen, die schon
vorher angestellet und überleget gewesen, und nachher mit
gewaffneter Hand ausgeführet worden. Jch kan nicht se-
hen, warum ihre Rats=Personen, welchen alle Umstände die-
ses Anfalls bekannt seyn müssen, noch Anstand nehmen kön-
nen, dieselben auf eine förmliche Art wieder gut zu machen,
und sich dadurch die Gnade des Königs wieder zuwege zu
bringen. Nach diesem werde ich mich nicht abgeneigt finden
lassen, ihnen solche Kennzeichen meiner Zuneigungen zu ge-
ben, daraus sie schlüssen werden, daß ich bin

Meiner Herren
sehr zugetaner Diener
Der Cardinal von Fleuri.

Ob gleich diese Antwort den Herren Schweitzern noch nicht
viel Trost verspricht, so glaubet man dennoch, daß die hier an-
gekommene Abgeordnete eine gütigere Antwort, und die gänz-
liche Beilegung dieses Streits auswürken werden.

Stralsund, den 16. Jan.

So wohl hier als in dem ganzen Schwedischen Pommern
werden auf ausdrükl. Befehl von dem Königl. Schwedischen

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[0006] Meine Herren! Es ist ohnmöglich, daß ihnen das Vergehen einiger ihrer Einwohner, und der mit gewaffneter Hand unternommene Uberfall der Königl. Untertanen unbekannt seyn kan. Sie sagen, daß die Bevards=Fischerei ( eine gewisse Fischerei im Rheine ) ihnen unstreitig zustehe. Unterdessen glauben doch Jhro Allerchristl. Majest. Jhrerseits höchst wichtige Ursa- chen zu haben das Gegenteil zu behaupten. Man hat zu Er- haltung des Friedens einen Vergleich getroffen, daß diese Fi- scherei von beiden Teilen wechselsweise getrieben werden solle, welches auch biß ietzo aufrichtig also gehalten worden: allein gesezt auch, daß ihr Anspruch so rechtmäßig wär, als sie glau- ben, wie können wohl die Gewalt und Mittel, die ihre Ein- wohner wider des Königs Untertanen gebrauchet, durch un- gegründete Vorwendungen entschuldiget, und von dem Kö- nig ganz gelassen erdultet werden? Wenn Jhre Majestät den Handel mit ihren Landen und ihrer Stadt verboten, und auch zwei Bürger gefangen nehmen lassen, so hat es der Kö- nig nicht anders machen können, um seine gerechte Empfin- dung wegen einer Beschimpfung an Tag zu legen, die schon vorher angestellet und überleget gewesen, und nachher mit gewaffneter Hand ausgeführet worden. Jch kan nicht se- hen, warum ihre Rats=Personen, welchen alle Umstände die- ses Anfalls bekannt seyn müssen, noch Anstand nehmen kön- nen, dieselben auf eine förmliche Art wieder gut zu machen, und sich dadurch die Gnade des Königs wieder zuwege zu bringen. Nach diesem werde ich mich nicht abgeneigt finden lassen, ihnen solche Kennzeichen meiner Zuneigungen zu ge- ben, daraus sie schlüssen werden, daß ich bin Meiner Herren sehr zugetaner Diener Der Cardinal von Fleuri. Ob gleich diese Antwort den Herren Schweitzern noch nicht viel Trost verspricht, so glaubet man dennoch, daß die hier an- gekommene Abgeordnete eine gütigere Antwort, und die gänz- liche Beilegung dieses Streits auswürken werden. Stralsund, den 16. Jan. So wohl hier als in dem ganzen Schwedischen Pommern werden auf ausdrükl. Befehl von dem Königl. Schwedischen

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Zitationshilfe: Berlinische Privilegierte Zeitung. Nr. 12. Berlin, 26. Januar 1737, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlinpz12_1737/6>, abgerufen am 16.07.2024.