Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.Titul. Register. Folio.
21. Von Beulen vnd Dumschlegen / die keine Blutrust haben. 16
22. Von vnfuge auff des Raths Kellern vnd andern gemeinen orten / vnd in
Vorlöbnussen vnd Brautheusern. 16
23. Von vorachtunge der Stadt Feste. 17
24. Von Hausfriede. 17
25. Von Nachtgange. 18
26. Von den Marckmeistern vnd Wechtern. 18
27. Von ausfordern oder ausheischen. 18 19
28. Von fürsetzlichen vnd andern Juiurien / Schmehe vnd Drauworten / vnd von
fürsetzlicher vberfallunge oder anfertigung. 19
29. Von Schmeheworten wieder den Rath oder eine Raths Persone in Rahts
geschefften. 20
Titul. Register. Folio.
21. Von Beulen vnd Dumschlegen / die keine Blutrust haben. 16
22. Von vnfuge auff des Raths Kellern vnd andern gemeinen orten / vnd in
Vorlöbnussen vnd Brautheusern. 16
23. Von vorachtunge der Stadt Feste. 17
24. Von Hausfriede. 17
25. Von Nachtgange. 18
26. Von den Marckmeistern vnd Wechtern. 18
27. Von ausfordern oder ausheischen. 18 19
28. Von fürsetzlichen vnd andern Juiurien / Schmehe vnd Drauworten / vnd von
fürsetzlicher vberfallunge oder anfertigung. 19
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Titul. Register. Folio. 21. Von Beulen vnd Dumschlegen / die keine Blutrust haben. 16 22. Von vnfuge auff des Raths Kellern vnd andern gemeinen orten / vnd in Vorlöbnussen vnd Brautheusern. 16 23. Von vorachtunge der Stadt Feste. 17 24. Von Hausfriede. 17 25. Von Nachtgange. 18 26. Von den Marckmeistern vnd Wechtern. 18 27. Von ausfordern oder ausheischen. 18 19 28. Von fürsetzlichen vnd andern Juiurien / Schmehe vnd Drauworten / vnd von fürsetzlicher vberfallunge oder anfertigung. 19 29. Von Schmeheworten wieder den Rath oder eine Raths Persone in Rahts geschefften. 20
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Zitationshilfe: | Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/119>, abgerufen am 16.02.2025. |