Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.fe hette / dem Vorkeuffer dafür bieten würde / der solt vorfestet werden. WEr allhier auff dem Marckte etwas keufft / vnd bar Geldt dafür lobet zu bezalen / das sol er thun / also fort er darumb gemaent wird. Geschicht es nicht / so sol der Keuffer gepfandet werden / hat er aber des Pfandes nicht / sol er vorfestet werden / bis das er bezalt habe. AVch sol niemandt in vnser Landtwehr vnd für vnser Stadt etwas auff Fürkauff / oder zu seiner eigen Haushaltunge vnd notturfft keufsen / das die Leute anhero in vnser Stadt zu marckte bringen wollen / es sey was es wolle / Bey straffe einer festunge / ausgenomen Bawholtz oder Hopffen staken / mag ein jeder zu seinem eigen Bauwercke / vnd auff seinen Hopffengarten zu gebrauchen wol keuffen / es geschege in oder vor vnser Stadt. SO sol auch niemandt bey straffe einer festunge Brenholtz in vnsern Landtwehren / oder vor vnsern Thoren / oder in vnser Stadt / ehe dann das es in die Stadt durch die ersten Schla- fe hette / dem Vorkeuffer dafür bieten würde / der solt vorfestet werden. WEr allhier auff dem Marckte etwas keufft / vnd bar Geldt dafür lobet zu bezalen / das sol er thun / also fort er darumb gemaent wird. Geschicht es nicht / so sol der Keuffer gepfandet werden / hat er aber des Pfandes nicht / sol er vorfestet werden / bis das er bezalt habe. AVch sol niemandt in vnser Landtwehr vnd für vnser Stadt etwas auff Fürkauff / oder zu seiner eigen Haushaltunge vnd notturfft keufsen / das die Leute anhero in vnser Stadt zu marckte bringen wollen / es sey was es wolle / Bey straffe einer festunge / ausgenomen Bawholtz oder Hopffen staken / mag ein jeder zu seinem eigen Bauwercke / vnd auff seinen Hopffengarten zu gebrauchen wol keuffen / es geschege in oder vor vnser Stadt. SO sol auch niemandt bey straffe einer festunge Brenholtz in vnsern Landtwehren / oder vor vnsern Thoren / oder in vnser Stadt / ehe dann das es in die Stadt durch die ersten Schla- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0075" n="38"/> fe hette / dem Vorkeuffer dafür bieten würde / der solt vorfestet werden.</p> <p>WEr allhier auff dem Marckte etwas keufft / vnd bar Geldt dafür lobet zu bezalen / das sol er thun / also fort er darumb gemaent wird. Geschicht es nicht / so sol der Keuffer gepfandet werden / hat er aber des Pfandes nicht / sol er vorfestet werden / bis das er bezalt habe.</p> <p>AVch sol niemandt in vnser Landtwehr vnd für vnser Stadt etwas auff Fürkauff / oder zu seiner eigen Haushaltunge vnd notturfft keufsen / das die Leute anhero in vnser Stadt zu marckte bringen wollen / es sey was es wolle / Bey straffe einer festunge / ausgenomen Bawholtz oder Hopffen staken / mag ein jeder zu seinem eigen Bauwercke / vnd auff seinen Hopffengarten zu gebrauchen wol keuffen / es geschege in oder vor vnser Stadt.</p> <p>SO sol auch niemandt bey straffe einer festunge Brenholtz in vnsern Landtwehren / oder vor vnsern Thoren / oder in vnser Stadt / ehe dann das es in die Stadt durch die ersten Schla- </p> </div> </body> </text> </TEI> [38/0075]
fe hette / dem Vorkeuffer dafür bieten würde / der solt vorfestet werden.
WEr allhier auff dem Marckte etwas keufft / vnd bar Geldt dafür lobet zu bezalen / das sol er thun / also fort er darumb gemaent wird. Geschicht es nicht / so sol der Keuffer gepfandet werden / hat er aber des Pfandes nicht / sol er vorfestet werden / bis das er bezalt habe.
AVch sol niemandt in vnser Landtwehr vnd für vnser Stadt etwas auff Fürkauff / oder zu seiner eigen Haushaltunge vnd notturfft keufsen / das die Leute anhero in vnser Stadt zu marckte bringen wollen / es sey was es wolle / Bey straffe einer festunge / ausgenomen Bawholtz oder Hopffen staken / mag ein jeder zu seinem eigen Bauwercke / vnd auff seinen Hopffengarten zu gebrauchen wol keuffen / es geschege in oder vor vnser Stadt.
SO sol auch niemandt bey straffe einer festunge Brenholtz in vnsern Landtwehren / oder vor vnsern Thoren / oder in vnser Stadt / ehe dann das es in die Stadt durch die ersten Schla-
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