[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.meines wenigen Orts dero beständigen Weilen nun gemeiniglich die Näch- Mein Herr! Jch bin verbunden f[ür] erman- E 4
meines wenigen Orts dero beſtaͤndigen Weilen nun gemeiniglich die Naͤch- Mein Herr! Jch bin verbunden f[ür] erman- E 4
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meines wenigen Orts dero beſtaͤndigen
Gewogenheit beſtens empfehle.
Weilen nun gemeiniglich die Naͤch-
ſten Freunde der Braut dazu erwaͤhlet
und geladen werden; ſo hat man nicht
leichtlich eine abſchlaͤgliche Antwort dar-
auf zu gewarten; weil ſichs dergleichen
Perſonen fuͤr eine ſonderbare Ehre ſchaͤ-
zen, die Jungfer Braut mit ihren ge-
puzten Degen, (oder wie die Bauern-
Kerls, mit ihren breit n Huniſchen
Saͤbeln) zur Kirche und Straſſe zu fuͤh-
ren. Und alſo koͤnte ein ſolcher Braut-
fuͤhrer auf die beſchehene Einladung der-
geſtalt antworten:
Mein Herr! Jch bin verbunden für
die Ehre, welche mir das hochwertheſie
Braut-Paar durch die freundliche Ein-
ladung zu ihrem hochzeitlichen Ehren-
Tag, erweiſen laſſen. Noch mehr Ver-
gnuͤgen ſchoͤpfe ich aber, daß ſie mich gar
ſo viel wuͤrdigen wollen, die Jungfer
Braut zur Kirche zu fuͤhren, weil ich
daraus ihre beſondere Gewogenheit ge-
gen meine wenige Perſon erkenne und
abnehme. Und da ich alſo zu dieſer Eh-
re um ſo viel begieriger, ſo werde nicht
erman-
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