[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.der Frauen nahen Geburts-Zeit; als Einladung an einen Brautführer. Hochgeehrter Herr! Demselben habe mei-
der Frauen nahen Geburts-Zeit; als Einladung an einen Brautfuͤhrer. Hochgeehrter Herr! Demſelben habe mei-
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der Frauen nahen Geburts-Zeit; als
er aber derſelben vermeldete, wie er zur
Hochzeit geladen worden, und ſie der
Luſt kam, ſolcher beyzuwohnen, muſte er
und ſie miteinander dabey erſcheinen,
und wurd alſo aus der wichtigen Ent-
ſchuldigung ein Gelaͤchter.
Einladung an einen Brautfuͤhrer.
Hochgeehrter Herr! Demſelben habe
im Nahmen des Herrn N. N. nebſt deſſen
verlobten Braut, Jungfer N. N. zu hin-
terbringen, die Ehre, wie ſie mit GOtt
entſchloſſen, kuͤnfftigen Montag ihr ge-
troffenes Ehe-Verloͤbnuͤs durch Prie-
ſterliche Copulation und Einſegnung zu
vollziehen; zu welchem Ehren- und Kirch-
gang auch Sie aufs freundlichſte von
beeden Verlobten gewunſchen, ein-
geladen, und inſonderheit von der Jung-
ſer Braut erſucht und erbetten werden,
Selbige in die Kirche zu fuͤhren. Sie
werden dieſe Ehre ſich nicht allein zu
beſondern Vergnuͤgen, ſondern auch
zu groſſen Danck, und Bezeugung vie-
ler angenehmen Gegen-Dienſten gerei-
chen laſſen. Wie ich mich denn auch
mei-
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