[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.Entschuldigte sich der Geladene, daß Wer sich entschuldigen will, mag wol der E 3
Entſchuldigte ſich der Geladene, daß Wer ſich entſchuldigen will, mag wol der E 3
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Entſchuldigte ſich der Geladene, daß
er unmoͤglich erſcheinen koͤnte; ſo koͤnte
er ſtatt des Verſprechens nur ſagen:
Er bedaure nur, daß er ſeiner vielen und
wichtigen Geſchaͤffte halber ſolcher Ehre
nicht theilhafftig werden koͤnne. Er wuͤn-
ſche jedoch zu dieſem Ehlichen Verbind-
nuͤs allen gedeyhlich- und erfreulichen
Segen GOttes, und bitte gegen die
hochwerthe Verlobte ſeine Dienftfreund-
liche Begruͤßung zu vermeldten: ſtatte
auch zugleich dem Hochzeit-Bitter ſeinen
Danck ab, vor die gehabte Bemuͤhung.
Wer ſich entſchuldigen will, mag wol
zuſehen, daß er ſolche Urſachen darzu
vorwende, daß ſie einen Schein der pu-
ren Unmoͤglichkeit haben: Dergleichen
ſind wichtige Amts-Verrichtungen, ho-
he Trauer, und unumgaͤngliche Reiſen,
wie auch gefaͤhrliche Kranckheiten der
Seinigen, welche keinen froͤlichen Ge-
dancken erlauben, wenn ſie uns zumal
nahe ans Herz gehen; oder auch end-
lich mit ſeiner eigenen Unpaͤßlichkeit.
Jener entſchuldigte ſich aufs beſte mit
der
E 3
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