[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736.An die Sechswöchnerin oder Kind- Madame, ich gratulire ihnen, daß sie Wie nun nach dieser erstern Freude ten[-]
An die Sechswoͤchnerin oder Kind- Madame, ich gratulire ihnen, daß ſie Wie nun nach dieſer erſtern Freude ten[-]
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0048" n="42"/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#fr">An die Sechswoͤchnerin oder Kind-<lb/> betterin.</hi> </hi> </p><lb/> <p>Madame, ich gratulire ihnen, daß ſie<lb/> ihre getragene Buͤrde ſo gluͤcklich an das<lb/> Licht gebohren, und ihren Schatz mit ei-<lb/> nem angenehmen Erben erfreuet haben.<lb/> Der Hoͤchſte gebe ihnen die verlohrne<lb/> Kraͤfften, und dem lieben Kind beſtaͤndi-<lb/> ge Geſundheit, daß Sie ihren Vorgang<lb/> mit Vergnuͤgen vollfuͤhren moͤgen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p>Wie nun nach dieſer erſtern Freude<lb/> man gemeiniglich an die Heil. Taufe und<lb/> die dabey noͤthige Pathen oder Gevattern<lb/> dencken muß: So thun Perſonen Buͤr-<lb/> gerlichen Standes am allerbeſten, wenn<lb/> ſie bey ihres gleichen bleiben, und nicht<lb/> zu hohen Perſonen oder vornehmen Fa-<lb/> milien kommen: es ſey dann, daß eine oder<lb/> andere zu hohen Ehren gekommene Per-<lb/> ſon dem Kindes-Vatter nahe verwandt,<lb/> da mans manchmalen gerne ſiehet, wenn<lb/> man in ſolchem Stuͤck das Vertrauen zu<lb/> ihnen nehmen darf. Denn ſonſt ſcheine<supplied>t</supplied><lb/> es, man habe dabey das Abſehen nur au<supplied>f</supplied><lb/> ein anſehnliches Pathen-Geſchencke: wi<supplied>e</supplied><lb/> jener Kinds-Vatter ſich gegen ſeine erbet<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ten<supplied>-</supplied></fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [42/0048]
An die Sechswoͤchnerin oder Kind-
betterin.
Madame, ich gratulire ihnen, daß ſie
ihre getragene Buͤrde ſo gluͤcklich an das
Licht gebohren, und ihren Schatz mit ei-
nem angenehmen Erben erfreuet haben.
Der Hoͤchſte gebe ihnen die verlohrne
Kraͤfften, und dem lieben Kind beſtaͤndi-
ge Geſundheit, daß Sie ihren Vorgang
mit Vergnuͤgen vollfuͤhren moͤgen.
Wie nun nach dieſer erſtern Freude
man gemeiniglich an die Heil. Taufe und
die dabey noͤthige Pathen oder Gevattern
dencken muß: So thun Perſonen Buͤr-
gerlichen Standes am allerbeſten, wenn
ſie bey ihres gleichen bleiben, und nicht
zu hohen Perſonen oder vornehmen Fa-
milien kommen: es ſey dann, daß eine oder
andere zu hohen Ehren gekommene Per-
ſon dem Kindes-Vatter nahe verwandt,
da mans manchmalen gerne ſiehet, wenn
man in ſolchem Stuͤck das Vertrauen zu
ihnen nehmen darf. Denn ſonſt ſcheinet
es, man habe dabey das Abſehen nur auf
ein anſehnliches Pathen-Geſchencke: wie
jener Kinds-Vatter ſich gegen ſeine erbet
ten-
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