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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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nicht recht verständlichen Streit durch ein Gebot des Stillschweigens, beiden Theilen auferlegt, zu beendigen, vermittelte er die Kirchenversammlung zu Nicäa, welche 325 die Lehre des A. verwarf und das rechtgläubige Symbolum in deutlichen Worten aufstellte. A. und die 2 ihm anhängenden Bischöfe wurden nach Illyrien verbannt. Bald gelang es jedoch den Ränken der Arianer, den Kaiser selbst für sich zu gewinnen, indem sie die Rechtgläubigen und deren Führer, Athanasius den Großen von Alexandrien, als eine herrschsüchtige, unruhige Partei darstellten, die Häresie aber durch dialectische Künste verdeckten; Athanasius wurde abgesetzt und nach Trier verbannt, A. jedoch genoß seines Triumphes nicht, sondern wurde durch einen plötzlichen Tod hinweg gerafft, 336 n. Chr. Im folgenden Jahre starb auch Kaiser Constantin, und da von seinen 3 Söhnen der Beherrscher des Morgenlandes, Constantius, arianisch gesinnt war, so behielten die Arianer im Osten die Oberhand, obwohl ein allgemeines Concil zu Sardica 347 die Lehre des A. verwarf. Durch den gewaltsamen Tod des Constans und Constantin wurde Constantius Alleinherr, und dieser vertrieb den Papst Liberius, den Athanasius und die andern orthodoxen Bischöfe 353 mit Gewalt und trachtete ihre Aemter mit Arianern zu besetzen. Nun spalteten sich diese aber selbst; die strengen Arianer, Anomöer, bestanden darauf, der Sohn habe nicht gleiches Wesen mit dem Vater, während die andere Partei, die Semiarianer, demselben nicht gerade Wesensgleichheit, aber doch Wesensähnlichkeit zuschrieben. Zur Vereinigung der Anomöer und Semiarianer wurden im Morgen- und Abendlande mehrere Synoden gehalten; durch des Kaisers Machtwort wurde auch eine scheinbare Vereinigung erzielt und die rechtgläubigen Bischöfe verjagt oder zur Unterschreibung vieldeutiger Formeln gezwungen, aber 361 starb Constantius, und sein Nachfolger Julian, der Apostat, ließ alle verbannten Bischöfe zurückkehren, weil er dadurch die Verwirrung unter den Christen noch zu vermehren glaubte. Bald vertrieb er aber den Athanasius wieder, doch sein Nachfolger Jovian unterstützte die Rechtgläubigen, Valens aber wieder die Arianer, welche die Semiarianer und Rechtgläubigen mit gleicher Wuth verfolgten. Kaiser Gratian jedoch erlaubte durch ein Edikt vom J. 378 den christlichen Religionsparteien, mit Ausnahme der Manichäer und strengen Arianer, die freie Uebung ihres Glaubens, sein Mitregent Theodosius aber verbot 380 alle Sekten im ganzen Orient und befahl die Annahme des kath. Glaubens; er nahm den Sekten alle Kirchen; nicht besser erging es später den Arianern im Abendlande, wo besonders der hl. Ambrosius in Mailand gegen sie wirkte. So verlor sich der Arianismus im röm. Reiche; dagegen erhielt er sich noch einige Jahrhunderte bei den germanischen Völkern, welche fast das ganze Abendland besetzt hatten: bei den Ost- und Westgothen, Sueven, Burgundern, Vandalen und Longobarden; doch gelangten diese Völker theilweise zu keiner dauernden politischen Existenz, sondern unterlagen den Byzantinern, wie die Vandalen und Ostgothen, oder den Franken, wie die Burgunder und Longobarden, oder sie bekehrten sich freiwillig zu der Kirche, wie die Westgothen. So verschwand der Arianismus, obwohl er durch die Zahl seiner Anhänger und der ihn beschützenden Potentaten äußerlich viel mächtiger gewesen war als die Kirche, weil er als Häresie den Kern der Vernichtung in sich selbst trug.


Arkadien, die mittlere gebirgige Landschaft des Peloponnes, 90 #M. groß, zum Theil mit geschlossenen Thalbecken, entsendet den größten Theil seines Gewässers durch den Alpheus in den cypariss. Meerbusen. Seine Bewohner nährten sich größtentheils von der Viehzucht, und die spätere Poesie hat deßwegen A. zum idyllischen Land der Ruhe, Zufriedenheit, Sitteneinfalt u. s. w. gestempelt. Die ächten Arkadier waren allerdings einfacher und derber Sitte, hatten jedoch auch bedeutende Städte, wie Tegea, Mantinea und später Megalopolis, denen politische Bewegungen nicht fremd waren. Die Arkadier waren tapfere

nicht recht verständlichen Streit durch ein Gebot des Stillschweigens, beiden Theilen auferlegt, zu beendigen, vermittelte er die Kirchenversammlung zu Nicäa, welche 325 die Lehre des A. verwarf und das rechtgläubige Symbolum in deutlichen Worten aufstellte. A. und die 2 ihm anhängenden Bischöfe wurden nach Illyrien verbannt. Bald gelang es jedoch den Ränken der Arianer, den Kaiser selbst für sich zu gewinnen, indem sie die Rechtgläubigen und deren Führer, Athanasius den Großen von Alexandrien, als eine herrschsüchtige, unruhige Partei darstellten, die Häresie aber durch dialectische Künste verdeckten; Athanasius wurde abgesetzt und nach Trier verbannt, A. jedoch genoß seines Triumphes nicht, sondern wurde durch einen plötzlichen Tod hinweg gerafft, 336 n. Chr. Im folgenden Jahre starb auch Kaiser Constantin, und da von seinen 3 Söhnen der Beherrscher des Morgenlandes, Constantius, arianisch gesinnt war, so behielten die Arianer im Osten die Oberhand, obwohl ein allgemeines Concil zu Sardica 347 die Lehre des A. verwarf. Durch den gewaltsamen Tod des Constans und Constantin wurde Constantius Alleinherr, und dieser vertrieb den Papst Liberius, den Athanasius und die andern orthodoxen Bischöfe 353 mit Gewalt und trachtete ihre Aemter mit Arianern zu besetzen. Nun spalteten sich diese aber selbst; die strengen Arianer, Anomöer, bestanden darauf, der Sohn habe nicht gleiches Wesen mit dem Vater, während die andere Partei, die Semiarianer, demselben nicht gerade Wesensgleichheit, aber doch Wesensähnlichkeit zuschrieben. Zur Vereinigung der Anomöer und Semiarianer wurden im Morgen- und Abendlande mehrere Synoden gehalten; durch des Kaisers Machtwort wurde auch eine scheinbare Vereinigung erzielt und die rechtgläubigen Bischöfe verjagt oder zur Unterschreibung vieldeutiger Formeln gezwungen, aber 361 starb Constantius, und sein Nachfolger Julian, der Apostat, ließ alle verbannten Bischöfe zurückkehren, weil er dadurch die Verwirrung unter den Christen noch zu vermehren glaubte. Bald vertrieb er aber den Athanasius wieder, doch sein Nachfolger Jovian unterstützte die Rechtgläubigen, Valens aber wieder die Arianer, welche die Semiarianer und Rechtgläubigen mit gleicher Wuth verfolgten. Kaiser Gratian jedoch erlaubte durch ein Edikt vom J. 378 den christlichen Religionsparteien, mit Ausnahme der Manichäer und strengen Arianer, die freie Uebung ihres Glaubens, sein Mitregent Theodosius aber verbot 380 alle Sekten im ganzen Orient und befahl die Annahme des kath. Glaubens; er nahm den Sekten alle Kirchen; nicht besser erging es später den Arianern im Abendlande, wo besonders der hl. Ambrosius in Mailand gegen sie wirkte. So verlor sich der Arianismus im röm. Reiche; dagegen erhielt er sich noch einige Jahrhunderte bei den germanischen Völkern, welche fast das ganze Abendland besetzt hatten: bei den Ost- und Westgothen, Sueven, Burgundern, Vandalen und Longobarden; doch gelangten diese Völker theilweise zu keiner dauernden politischen Existenz, sondern unterlagen den Byzantinern, wie die Vandalen und Ostgothen, oder den Franken, wie die Burgunder und Longobarden, oder sie bekehrten sich freiwillig zu der Kirche, wie die Westgothen. So verschwand der Arianismus, obwohl er durch die Zahl seiner Anhänger und der ihn beschützenden Potentaten äußerlich viel mächtiger gewesen war als die Kirche, weil er als Häresie den Kern der Vernichtung in sich selbst trug.


Arkadien, die mittlere gebirgige Landschaft des Peloponnes, 90 □M. groß, zum Theil mit geschlossenen Thalbecken, entsendet den größten Theil seines Gewässers durch den Alpheus in den cypariss. Meerbusen. Seine Bewohner nährten sich größtentheils von der Viehzucht, und die spätere Poesie hat deßwegen A. zum idyllischen Land der Ruhe, Zufriedenheit, Sitteneinfalt u. s. w. gestempelt. Die ächten Arkadier waren allerdings einfacher und derber Sitte, hatten jedoch auch bedeutende Städte, wie Tegea, Mantinea und später Megalopolis, denen politische Bewegungen nicht fremd waren. Die Arkadier waren tapfere

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[253/0254] nicht recht verständlichen Streit durch ein Gebot des Stillschweigens, beiden Theilen auferlegt, zu beendigen, vermittelte er die Kirchenversammlung zu Nicäa, welche 325 die Lehre des A. verwarf und das rechtgläubige Symbolum in deutlichen Worten aufstellte. A. und die 2 ihm anhängenden Bischöfe wurden nach Illyrien verbannt. Bald gelang es jedoch den Ränken der Arianer, den Kaiser selbst für sich zu gewinnen, indem sie die Rechtgläubigen und deren Führer, Athanasius den Großen von Alexandrien, als eine herrschsüchtige, unruhige Partei darstellten, die Häresie aber durch dialectische Künste verdeckten; Athanasius wurde abgesetzt und nach Trier verbannt, A. jedoch genoß seines Triumphes nicht, sondern wurde durch einen plötzlichen Tod hinweg gerafft, 336 n. Chr. Im folgenden Jahre starb auch Kaiser Constantin, und da von seinen 3 Söhnen der Beherrscher des Morgenlandes, Constantius, arianisch gesinnt war, so behielten die Arianer im Osten die Oberhand, obwohl ein allgemeines Concil zu Sardica 347 die Lehre des A. verwarf. Durch den gewaltsamen Tod des Constans und Constantin wurde Constantius Alleinherr, und dieser vertrieb den Papst Liberius, den Athanasius und die andern orthodoxen Bischöfe 353 mit Gewalt und trachtete ihre Aemter mit Arianern zu besetzen. Nun spalteten sich diese aber selbst; die strengen Arianer, Anomöer, bestanden darauf, der Sohn habe nicht gleiches Wesen mit dem Vater, während die andere Partei, die Semiarianer, demselben nicht gerade Wesensgleichheit, aber doch Wesensähnlichkeit zuschrieben. Zur Vereinigung der Anomöer und Semiarianer wurden im Morgen- und Abendlande mehrere Synoden gehalten; durch des Kaisers Machtwort wurde auch eine scheinbare Vereinigung erzielt und die rechtgläubigen Bischöfe verjagt oder zur Unterschreibung vieldeutiger Formeln gezwungen, aber 361 starb Constantius, und sein Nachfolger Julian, der Apostat, ließ alle verbannten Bischöfe zurückkehren, weil er dadurch die Verwirrung unter den Christen noch zu vermehren glaubte. Bald vertrieb er aber den Athanasius wieder, doch sein Nachfolger Jovian unterstützte die Rechtgläubigen, Valens aber wieder die Arianer, welche die Semiarianer und Rechtgläubigen mit gleicher Wuth verfolgten. Kaiser Gratian jedoch erlaubte durch ein Edikt vom J. 378 den christlichen Religionsparteien, mit Ausnahme der Manichäer und strengen Arianer, die freie Uebung ihres Glaubens, sein Mitregent Theodosius aber verbot 380 alle Sekten im ganzen Orient und befahl die Annahme des kath. Glaubens; er nahm den Sekten alle Kirchen; nicht besser erging es später den Arianern im Abendlande, wo besonders der hl. Ambrosius in Mailand gegen sie wirkte. So verlor sich der Arianismus im röm. Reiche; dagegen erhielt er sich noch einige Jahrhunderte bei den germanischen Völkern, welche fast das ganze Abendland besetzt hatten: bei den Ost- und Westgothen, Sueven, Burgundern, Vandalen und Longobarden; doch gelangten diese Völker theilweise zu keiner dauernden politischen Existenz, sondern unterlagen den Byzantinern, wie die Vandalen und Ostgothen, oder den Franken, wie die Burgunder und Longobarden, oder sie bekehrten sich freiwillig zu der Kirche, wie die Westgothen. So verschwand der Arianismus, obwohl er durch die Zahl seiner Anhänger und der ihn beschützenden Potentaten äußerlich viel mächtiger gewesen war als die Kirche, weil er als Häresie den Kern der Vernichtung in sich selbst trug. Arkadien, die mittlere gebirgige Landschaft des Peloponnes, 90 □M. groß, zum Theil mit geschlossenen Thalbecken, entsendet den größten Theil seines Gewässers durch den Alpheus in den cypariss. Meerbusen. Seine Bewohner nährten sich größtentheils von der Viehzucht, und die spätere Poesie hat deßwegen A. zum idyllischen Land der Ruhe, Zufriedenheit, Sitteneinfalt u. s. w. gestempelt. Die ächten Arkadier waren allerdings einfacher und derber Sitte, hatten jedoch auch bedeutende Städte, wie Tegea, Mantinea und später Megalopolis, denen politische Bewegungen nicht fremd waren. Die Arkadier waren tapfere

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/254>, abgerufen am 21.11.2024.