Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

Bild:
<< vorherige Seite

nahmen 1439 zu Mainz frühere Dekrete an, eine französische Synode that ähnliches, doch Alles wünschte Versöhnung des B. mit dem Papste. Statt dessen überstürzten sich die Väter, indem sie den Grundsatz der Stellung eines Concils über dem Papste in 8 Artikeln als Glaubenssatz aufstellten. Dadurch verloren sie ihre moralische Macht bei Fürsten und Völkern, neue Stürme und Spaltungen kamen unter sie, doch der starrsinnigen. beredte Allemand (s. d. Art.) riß alle mit sich und 1439 wurde in der 34. Sitzung Eugens IV. Absetzung ausgesprochen. Herzog Amadeus von Savoien, ein Laie und Einsiedler, wurde vom B. gewählt als Felix V., aber nur von wenigen Fürsten, Städten und Universitäten anerkannt. Unter ihm tagte das aufgelöste Concil in Basel fort, und in Florenz saß das allgemeine Concil mit Eugen IV. an der Spitze. Letzteres hatte sich bereits den Ruhm einer Vereinigung mit den Griechen erworben und stieg im Ansehen, je mehr jenes sank. Fürsten-Congresse sollten 1439-1442 der Kirche helfen. Eugen IV. gewann Kaiser Friedrichs III. Freundschaft, hingegen verloren die Baseler allmälig ihre Gönner; 1442 zog sich Felix V. "aus Gesundheitsrücksichten" nach Lausanne zurück, das B. wurde vertagt - aber Eugen IV. bannte es und setzte allzurasch die Kurfürsten von Mainz u. Trier als die thätigsten Mitlieder desselben ab. Gegen die Absetzung erhoben sich sofort die deutschen Fürsten und zumeist nur durch Aeneas Sylvius Vermittlertalent wurde der ganze Streit 1446 durch das Fürsten- oder Wienerconcordat (bisher gemeiniglich Aschaffenburger Concordat genannt) auf eine Weise gelöst, die außer den Baselern alle Parteien befriedigte. Eugen IV. genehmigte 1447 sterbend den Vertrag, der allein stehende Felix V. entsagte seiner Würde, der Rest der Baseler, der mit ihm nach Lausanne gegangen, wählte den bereits gewählten Papst Nikolaus V. ebenfalls und zerstreute sich 1449 allmälig, Nikolaus V. Amnestie annehmend.


Basilianer sind Mönche, welche gemäß den 55 Satzungen der großen und den 313 der kleinen Regel des Basilius zu leben trachten. 1595 machten die B. Roth- und Weißrußlands ernstliche Versuche zur Vereinigung mit Rom u. wurden deshalb verfolgt; die ruthenischen B. in Oesterreich sind mit Rom vereinigt. Dergleichen sogen. reformirte B. gab es in Spanien bis 1835 u. B.inen, deren Orden von Basilius Schwester. Makrina, gestiftet wurde, haben zu Messina noch heute griech. Ritus. Die Mönche Rußlands können nicht mehr B. genannt werden.


Basilicata, neapolitan. Provinz, an den Meerbusen von Taranto stoßend. 195 #M. groß, fruchtbar an Getreide, Wein, Tabak, aber im Anbau vernachläßigt; Seidezucht, wenige Industrie; 190000 E., Hauptstadt Potenza.


Basilicum, Basilienkraut, Ocymum Basilicum (Labiatae. Didynamia Gymnospermia), Eine einjährige, aus Persien stammende starkriechende Küchengewürzpflanze von leichter Cultur, wofern sie nur warm genug hat. Spielarten: das große mit blasigen convexen Blättern; das kleinblättrige u. das braunblättrige. Samen nur 2-3 Jahre lang keimfähig. Für den Wintergebrauch kurz vor der Blüthe auszureißen, schnell an der Luft zu trocknen und in einem verschlossenen Gefäß aufzubewahren.


Basilides, gnostischer Häretiker im 2. Jahrh. n. Chr., der unter anderm 365 Geisterordnungen od. Himmel aus dem Urwesen hervorgehen läßt; vergl. Abraxas. Diesen Himmeln gegenüber steht das Chaos u. aus der Vermischung beider entsprang die Erscheinungswelt. Im 4. Jahrh. verschwanden die Basilidianer, seine Anhänger.


Basilika, bei den Griechen u. namentlich bei den Römern öffentliches Gebäude, welches für Rechtspflege u. Handelsverkehr bestimmt war. Die B. bildete ein längliches Viereck mit 2 Haupträumen: der halbrunden Nische, in welche das Viereck an seinem oberen Ende überging, die Tribunalnische; dem Langhause. von der Tribunalnische durch ein Querschiff geschieden, ohne daß jedoch die Einheit des Gebäudes aufgehoben war. In der Nische erhob sich das Tribunal des Richters, an das sich die niedrigeren Sitze der Geschworenen

nahmen 1439 zu Mainz frühere Dekrete an, eine französische Synode that ähnliches, doch Alles wünschte Versöhnung des B. mit dem Papste. Statt dessen überstürzten sich die Väter, indem sie den Grundsatz der Stellung eines Concils über dem Papste in 8 Artikeln als Glaubenssatz aufstellten. Dadurch verloren sie ihre moralische Macht bei Fürsten und Völkern, neue Stürme und Spaltungen kamen unter sie, doch der starrsinnigen. beredte Allemand (s. d. Art.) riß alle mit sich und 1439 wurde in der 34. Sitzung Eugens IV. Absetzung ausgesprochen. Herzog Amadeus von Savoien, ein Laie und Einsiedler, wurde vom B. gewählt als Felix V., aber nur von wenigen Fürsten, Städten und Universitäten anerkannt. Unter ihm tagte das aufgelöste Concil in Basel fort, und in Florenz saß das allgemeine Concil mit Eugen IV. an der Spitze. Letzteres hatte sich bereits den Ruhm einer Vereinigung mit den Griechen erworben und stieg im Ansehen, je mehr jenes sank. Fürsten-Congresse sollten 1439–1442 der Kirche helfen. Eugen IV. gewann Kaiser Friedrichs III. Freundschaft, hingegen verloren die Baseler allmälig ihre Gönner; 1442 zog sich Felix V. „aus Gesundheitsrücksichten“ nach Lausanne zurück, das B. wurde vertagt – aber Eugen IV. bannte es und setzte allzurasch die Kurfürsten von Mainz u. Trier als die thätigsten Mitlieder desselben ab. Gegen die Absetzung erhoben sich sofort die deutschen Fürsten und zumeist nur durch Aeneas Sylvius Vermittlertalent wurde der ganze Streit 1446 durch das Fürsten- oder Wienerconcordat (bisher gemeiniglich Aschaffenburger Concordat genannt) auf eine Weise gelöst, die außer den Baselern alle Parteien befriedigte. Eugen IV. genehmigte 1447 sterbend den Vertrag, der allein stehende Felix V. entsagte seiner Würde, der Rest der Baseler, der mit ihm nach Lausanne gegangen, wählte den bereits gewählten Papst Nikolaus V. ebenfalls und zerstreute sich 1449 allmälig, Nikolaus V. Amnestie annehmend.


Basilianer sind Mönche, welche gemäß den 55 Satzungen der großen und den 313 der kleinen Regel des Basilius zu leben trachten. 1595 machten die B. Roth- und Weißrußlands ernstliche Versuche zur Vereinigung mit Rom u. wurden deshalb verfolgt; die ruthenischen B. in Oesterreich sind mit Rom vereinigt. Dergleichen sogen. reformirte B. gab es in Spanien bis 1835 u. B.inen, deren Orden von Basilius Schwester. Makrina, gestiftet wurde, haben zu Messina noch heute griech. Ritus. Die Mönche Rußlands können nicht mehr B. genannt werden.


Basilicata, neapolitan. Provinz, an den Meerbusen von Taranto stoßend. 195 □M. groß, fruchtbar an Getreide, Wein, Tabak, aber im Anbau vernachläßigt; Seidezucht, wenige Industrie; 190000 E., Hauptstadt Potenza.


Basilicum, Basilienkraut, Ocymum Basilicum (Labiatae. Didynamia Gymnospermia), Eine einjährige, aus Persien stammende starkriechende Küchengewürzpflanze von leichter Cultur, wofern sie nur warm genug hat. Spielarten: das große mit blasigen convexen Blättern; das kleinblättrige u. das braunblättrige. Samen nur 2–3 Jahre lang keimfähig. Für den Wintergebrauch kurz vor der Blüthe auszureißen, schnell an der Luft zu trocknen und in einem verschlossenen Gefäß aufzubewahren.


Basilides, gnostischer Häretiker im 2. Jahrh. n. Chr., der unter anderm 365 Geisterordnungen od. Himmel aus dem Urwesen hervorgehen läßt; vergl. Abraxas. Diesen Himmeln gegenüber steht das Chaos u. aus der Vermischung beider entsprang die Erscheinungswelt. Im 4. Jahrh. verschwanden die Basilidianer, seine Anhänger.


Basilika, bei den Griechen u. namentlich bei den Römern öffentliches Gebäude, welches für Rechtspflege u. Handelsverkehr bestimmt war. Die B. bildete ein längliches Viereck mit 2 Haupträumen: der halbrunden Nische, in welche das Viereck an seinem oberen Ende überging, die Tribunalnische; dem Langhause. von der Tribunalnische durch ein Querschiff geschieden, ohne daß jedoch die Einheit des Gebäudes aufgehoben war. In der Nische erhob sich das Tribunal des Richters, an das sich die niedrigeren Sitze der Geschworenen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0421" n="420"/>
nahmen 1439 zu Mainz frühere Dekrete an, eine französische Synode that ähnliches, doch Alles wünschte Versöhnung des B. mit dem Papste. Statt dessen überstürzten sich die Väter, indem sie den Grundsatz der Stellung eines Concils über dem Papste in 8 Artikeln als <hi rendition="#g">Glaubenssatz</hi> aufstellten. Dadurch verloren sie ihre moralische Macht bei Fürsten und Völkern, neue Stürme und Spaltungen kamen unter sie, doch der starrsinnigen. beredte Allemand (s. d. Art.) riß alle mit sich und 1439 wurde in der 34. Sitzung Eugens IV. Absetzung ausgesprochen. Herzog Amadeus von Savoien, ein Laie und Einsiedler, wurde vom B. gewählt als Felix V., aber nur von wenigen Fürsten, Städten und Universitäten anerkannt. Unter ihm tagte das aufgelöste Concil in Basel fort, und in Florenz saß das allgemeine Concil mit Eugen IV. an der Spitze. Letzteres hatte sich bereits den Ruhm einer Vereinigung mit den Griechen erworben und stieg im Ansehen, je mehr jenes sank. Fürsten-Congresse sollten 1439&#x2013;1442 der Kirche helfen. Eugen IV. gewann Kaiser Friedrichs III. Freundschaft, hingegen verloren die Baseler allmälig ihre Gönner; 1442 zog sich Felix V. &#x201E;aus Gesundheitsrücksichten&#x201C; nach Lausanne zurück, das B. wurde vertagt &#x2013; aber Eugen IV. bannte es und setzte allzurasch die Kurfürsten von Mainz u. Trier als die thätigsten Mitlieder desselben ab. Gegen die Absetzung erhoben sich sofort die deutschen Fürsten und zumeist nur durch Aeneas Sylvius Vermittlertalent wurde der ganze Streit 1446 durch das Fürsten- oder Wienerconcordat (bisher gemeiniglich Aschaffenburger Concordat genannt) auf eine Weise gelöst, die außer den Baselern alle Parteien befriedigte. Eugen IV. genehmigte 1447 sterbend den Vertrag, der allein stehende Felix V. entsagte seiner Würde, der Rest der Baseler, der mit ihm nach Lausanne gegangen, wählte den bereits gewählten Papst Nikolaus V. ebenfalls und zerstreute sich 1449 allmälig, Nikolaus V. Amnestie annehmend.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Basilianer</hi> sind Mönche, welche gemäß den 55 Satzungen der großen und den 313 der kleinen Regel des Basilius zu leben trachten. 1595 machten die B. Roth- und Weißrußlands ernstliche Versuche zur Vereinigung mit Rom u. wurden deshalb verfolgt; die ruthenischen B. in Oesterreich sind mit Rom vereinigt. Dergleichen sogen. reformirte B. gab es in Spanien bis 1835 u. B.inen, deren Orden von Basilius Schwester. Makrina, gestiftet wurde, haben zu Messina noch heute griech. Ritus. Die Mönche Rußlands können nicht mehr B. genannt werden.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Basilicata</hi>, neapolitan. Provinz, an den Meerbusen von Taranto stoßend. 195 &#x25A1;M. groß, fruchtbar an Getreide, Wein, Tabak, aber im Anbau vernachläßigt; Seidezucht, wenige Industrie; 190000 E., Hauptstadt Potenza.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Basilicum</hi>, Basilienkraut, <hi rendition="#i">Ocymum Basilicum (Labiatae. Didynamia Gymnospermia</hi>), Eine einjährige, aus Persien stammende starkriechende Küchengewürzpflanze von leichter Cultur, wofern sie nur warm genug hat. Spielarten: das große mit blasigen convexen Blättern; das kleinblättrige u. das braunblättrige. Samen nur 2&#x2013;3 Jahre lang keimfähig. Für den Wintergebrauch kurz vor der Blüthe auszureißen, schnell an der Luft zu trocknen und in einem verschlossenen Gefäß aufzubewahren.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Basilides</hi>, gnostischer Häretiker im 2. Jahrh. n. Chr., der unter anderm 365 Geisterordnungen od. Himmel aus dem Urwesen hervorgehen läßt; vergl. Abraxas. Diesen Himmeln gegenüber steht das Chaos u. aus der Vermischung beider entsprang die Erscheinungswelt. Im 4. Jahrh. verschwanden die Basilidianer, seine Anhänger.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Basilika</hi>, bei den Griechen u. namentlich bei den Römern öffentliches Gebäude, welches für Rechtspflege u. Handelsverkehr bestimmt war. Die B. bildete ein längliches Viereck mit 2 Haupträumen: der halbrunden Nische, in welche das Viereck an seinem oberen Ende überging, die Tribunalnische; dem Langhause. von der Tribunalnische durch ein Querschiff geschieden, ohne daß jedoch die Einheit des Gebäudes aufgehoben war. In der Nische erhob sich das Tribunal des Richters, an das sich die niedrigeren Sitze der Geschworenen
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[420/0421] nahmen 1439 zu Mainz frühere Dekrete an, eine französische Synode that ähnliches, doch Alles wünschte Versöhnung des B. mit dem Papste. Statt dessen überstürzten sich die Väter, indem sie den Grundsatz der Stellung eines Concils über dem Papste in 8 Artikeln als Glaubenssatz aufstellten. Dadurch verloren sie ihre moralische Macht bei Fürsten und Völkern, neue Stürme und Spaltungen kamen unter sie, doch der starrsinnigen. beredte Allemand (s. d. Art.) riß alle mit sich und 1439 wurde in der 34. Sitzung Eugens IV. Absetzung ausgesprochen. Herzog Amadeus von Savoien, ein Laie und Einsiedler, wurde vom B. gewählt als Felix V., aber nur von wenigen Fürsten, Städten und Universitäten anerkannt. Unter ihm tagte das aufgelöste Concil in Basel fort, und in Florenz saß das allgemeine Concil mit Eugen IV. an der Spitze. Letzteres hatte sich bereits den Ruhm einer Vereinigung mit den Griechen erworben und stieg im Ansehen, je mehr jenes sank. Fürsten-Congresse sollten 1439–1442 der Kirche helfen. Eugen IV. gewann Kaiser Friedrichs III. Freundschaft, hingegen verloren die Baseler allmälig ihre Gönner; 1442 zog sich Felix V. „aus Gesundheitsrücksichten“ nach Lausanne zurück, das B. wurde vertagt – aber Eugen IV. bannte es und setzte allzurasch die Kurfürsten von Mainz u. Trier als die thätigsten Mitlieder desselben ab. Gegen die Absetzung erhoben sich sofort die deutschen Fürsten und zumeist nur durch Aeneas Sylvius Vermittlertalent wurde der ganze Streit 1446 durch das Fürsten- oder Wienerconcordat (bisher gemeiniglich Aschaffenburger Concordat genannt) auf eine Weise gelöst, die außer den Baselern alle Parteien befriedigte. Eugen IV. genehmigte 1447 sterbend den Vertrag, der allein stehende Felix V. entsagte seiner Würde, der Rest der Baseler, der mit ihm nach Lausanne gegangen, wählte den bereits gewählten Papst Nikolaus V. ebenfalls und zerstreute sich 1449 allmälig, Nikolaus V. Amnestie annehmend. Basilianer sind Mönche, welche gemäß den 55 Satzungen der großen und den 313 der kleinen Regel des Basilius zu leben trachten. 1595 machten die B. Roth- und Weißrußlands ernstliche Versuche zur Vereinigung mit Rom u. wurden deshalb verfolgt; die ruthenischen B. in Oesterreich sind mit Rom vereinigt. Dergleichen sogen. reformirte B. gab es in Spanien bis 1835 u. B.inen, deren Orden von Basilius Schwester. Makrina, gestiftet wurde, haben zu Messina noch heute griech. Ritus. Die Mönche Rußlands können nicht mehr B. genannt werden. Basilicata, neapolitan. Provinz, an den Meerbusen von Taranto stoßend. 195 □M. groß, fruchtbar an Getreide, Wein, Tabak, aber im Anbau vernachläßigt; Seidezucht, wenige Industrie; 190000 E., Hauptstadt Potenza. Basilicum, Basilienkraut, Ocymum Basilicum (Labiatae. Didynamia Gymnospermia), Eine einjährige, aus Persien stammende starkriechende Küchengewürzpflanze von leichter Cultur, wofern sie nur warm genug hat. Spielarten: das große mit blasigen convexen Blättern; das kleinblättrige u. das braunblättrige. Samen nur 2–3 Jahre lang keimfähig. Für den Wintergebrauch kurz vor der Blüthe auszureißen, schnell an der Luft zu trocknen und in einem verschlossenen Gefäß aufzubewahren. Basilides, gnostischer Häretiker im 2. Jahrh. n. Chr., der unter anderm 365 Geisterordnungen od. Himmel aus dem Urwesen hervorgehen läßt; vergl. Abraxas. Diesen Himmeln gegenüber steht das Chaos u. aus der Vermischung beider entsprang die Erscheinungswelt. Im 4. Jahrh. verschwanden die Basilidianer, seine Anhänger. Basilika, bei den Griechen u. namentlich bei den Römern öffentliches Gebäude, welches für Rechtspflege u. Handelsverkehr bestimmt war. Die B. bildete ein längliches Viereck mit 2 Haupträumen: der halbrunden Nische, in welche das Viereck an seinem oberen Ende überging, die Tribunalnische; dem Langhause. von der Tribunalnische durch ein Querschiff geschieden, ohne daß jedoch die Einheit des Gebäudes aufgehoben war. In der Nische erhob sich das Tribunal des Richters, an das sich die niedrigeren Sitze der Geschworenen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:14Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/421
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 420. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/421>, abgerufen am 26.06.2024.