Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.Gesetzgebung an); st. 1832. Sein bestes Werk ist "Traite de legislation civile et penale" von Dümont in Genf herausgegeben und von Beneke (2 Bde., Berlin 1830) übersetzt. B., dessen Philosophie besonders in der "Deontologie" enthalten ist, findet, daß in der Welt stets das Nützlichkeitssystem geherrscht habe, und das Nützliche ist ihm deßwegen das Höchste; von historischer Grundlage will B. nichts wissen. Sein Hauptverdienst bleibt dies, daß er auf das Mißverhältniß der Strafen und Verbrechen in den engl. Gesetzen und eine Menge Mißbräuche im engl. Rechtswesen aufmerksam machte, deren Entfernung aber erst durch praktische Staatsmänner theilweise gelungen ist. B. hat auch das Straf- und Gefängnißsystem vorgeschlagen, das wirklich als pennsylvanisches in Amerika und Europa seine Probe zu bestehen hat. Bentheim, Grafschaft in Hannover, 19 #M. groß, mit mehr als 30000 E. Die alten Grafen von B. starben 1421 mit Graf Bernhard aus und die Grafschaft erbte an Eberwyn von Güterswyk. Gegenwärtig bestehen 2 fürstliche Linien, B. Bentheim und B. Tecklenburg (1817 von Preußen gefürstet). B. B. hat Besitzungen im Hannöv., Preuß. und Holländ., 85000 Thlr. jährlicher Einkünfte; Fürst ist Alexius, geb. 1781. Dessen Bruder Wilhelm Belgicus, geb. 1782, diente von 1799 in der österr. Armee, zeichnete sich bei Aspern, Wagram, Dresden, Kulm und in Frankreich aus, st. als Feldmarschallieutenant und Kommandant des 2. Armeekorps 1839 zu Villafranca. - Der Fürst von B. Tecklenburg, Kasimir, geb. 1795, hat 70000 Gulden Jahreseinkommen. Bentinck, adeliges Geschlecht, aus der Pfalz nach Holland und von da nach England übergesiedelt durch Johann Wilhelm, geb. 1648, Staatsmann und Feldherr Wilhelms III. von Oranien, wurde vom engl. Parlamente nationalisirt und von Wilhelm III zum Earl von Portland erhoben; st. 1709. Ein Enkel von ihm, William Charles Cavendish B., geb. 1774, diente zuerst in Ostindien, war 1811-14 engl. Bevollmächtigter an dem Hofe König Ferdinands, als diesem von seinem Königreiche nur Sicilien geblieben war, das die Engländer mit Heer und Flotte vertheidigten. Er gab Sicilien eine der engl. ähnliche Verfassung und proclamirte 1814 in Genua im Namen Englands die Wiederherstellung der genues. Republik; offenbar war es damals der Plan Englands, in Italien unter der Firma "freier Staaten" kleine Vasallenstaaten zu schaffen, um das Mittelmeer durch möglichst viele Stützpunkte zu beherrschen, eine Politik, welche Lord Palmerston 1848 wieder unverhüllt aufgenommen hat; 1815 mußte jedoch England den Continentalmächten nachgeben und B. fallen lassen. 1822 wurde dieser Generalgouverneur in Ostindien und erwarb sich um die Verwaltung und Kolonisation anerkannte Verdienste; weil er den Einfluß Englands jenseits des Indus nicht geltend machte und namentlich Persien dem russ. Einfluß nicht zu entziehen im Stande war, wurde er 1835 durch Lord Auckland ersetzt; st. 1839 zu Paris. Bentinck, deutsche Linie, Seitenlinie der engl., seit 1727 gräflichen Standes und Erbe des gräflich Aldenburg. Fideicommisses, bestehend in den Herrschaften Kniphausen, Varel und Gütern im Oldenburg. Wilhelm Gustav Friedrich von B. erzeugte mit Sara Margaretha Gerdes, einer oldenburg. Bauerntochter, die er 1816 heirathete, 2 Söhne, von denen der 2., Gustav Adolf, geb. 1809, nach der Verzichtleistung des älteren zuerst 1834 Mitregent der mit vielen Privilegien ausgestatteten Fideicommißherrschaften und 1835 deren Erbe wurde. Dagegen haben die Agnaten einen Rechtsstreit erhoben, indem sie das Erbfolgerecht der Kinder der Margaretha Gerdes anfechten. Die angesehensten deutschen Rechtsgelehrten haben sich für die eine oder die andere Partei betheiligt, gesprochen aber hat der deutsche Bundestag noch nicht. Bentivoglio (-wollio), adelige Familie in Bologna, Fürsten der Stadt bis 1401 mit Unterbrechungen. - Guido B., geb. 1579, gest. 1644 als Cardinal, war 1607-17 Nuntius in Flandern und schrieb über den Krieg in Flandern und die diplomat. Unternehmungen schön Gesetzgebung an); st. 1832. Sein bestes Werk ist „Traité de legislation civile et pénale“ von Dümont in Genf herausgegeben und von Beneke (2 Bde., Berlin 1830) übersetzt. B., dessen Philosophie besonders in der „Deontologie“ enthalten ist, findet, daß in der Welt stets das Nützlichkeitssystem geherrscht habe, und das Nützliche ist ihm deßwegen das Höchste; von historischer Grundlage will B. nichts wissen. Sein Hauptverdienst bleibt dies, daß er auf das Mißverhältniß der Strafen und Verbrechen in den engl. Gesetzen und eine Menge Mißbräuche im engl. Rechtswesen aufmerksam machte, deren Entfernung aber erst durch praktische Staatsmänner theilweise gelungen ist. B. hat auch das Straf- und Gefängnißsystem vorgeschlagen, das wirklich als pennsylvanisches in Amerika und Europa seine Probe zu bestehen hat. Bentheim, Grafschaft in Hannover, 19 □M. groß, mit mehr als 30000 E. Die alten Grafen von B. starben 1421 mit Graf Bernhard aus und die Grafschaft erbte an Eberwyn von Güterswyk. Gegenwärtig bestehen 2 fürstliche Linien, B. Bentheim und B. Tecklenburg (1817 von Preußen gefürstet). B. B. hat Besitzungen im Hannöv., Preuß. und Holländ., 85000 Thlr. jährlicher Einkünfte; Fürst ist Alexius, geb. 1781. Dessen Bruder Wilhelm Belgicus, geb. 1782, diente von 1799 in der österr. Armee, zeichnete sich bei Aspern, Wagram, Dresden, Kulm und in Frankreich aus, st. als Feldmarschallieutenant und Kommandant des 2. Armeekorps 1839 zu Villafranca. – Der Fürst von B. Tecklenburg, Kasimir, geb. 1795, hat 70000 Gulden Jahreseinkommen. Bentinck, adeliges Geschlecht, aus der Pfalz nach Holland und von da nach England übergesiedelt durch Johann Wilhelm, geb. 1648, Staatsmann und Feldherr Wilhelms III. von Oranien, wurde vom engl. Parlamente nationalisirt und von Wilhelm III zum Earl von Portland erhoben; st. 1709. Ein Enkel von ihm, William Charles Cavendish B., geb. 1774, diente zuerst in Ostindien, war 1811–14 engl. Bevollmächtigter an dem Hofe König Ferdinands, als diesem von seinem Königreiche nur Sicilien geblieben war, das die Engländer mit Heer und Flotte vertheidigten. Er gab Sicilien eine der engl. ähnliche Verfassung und proclamirte 1814 in Genua im Namen Englands die Wiederherstellung der genues. Republik; offenbar war es damals der Plan Englands, in Italien unter der Firma „freier Staaten“ kleine Vasallenstaaten zu schaffen, um das Mittelmeer durch möglichst viele Stützpunkte zu beherrschen, eine Politik, welche Lord Palmerston 1848 wieder unverhüllt aufgenommen hat; 1815 mußte jedoch England den Continentalmächten nachgeben und B. fallen lassen. 1822 wurde dieser Generalgouverneur in Ostindien und erwarb sich um die Verwaltung und Kolonisation anerkannte Verdienste; weil er den Einfluß Englands jenseits des Indus nicht geltend machte und namentlich Persien dem russ. Einfluß nicht zu entziehen im Stande war, wurde er 1835 durch Lord Auckland ersetzt; st. 1839 zu Paris. Bentinck, deutsche Linie, Seitenlinie der engl., seit 1727 gräflichen Standes und Erbe des gräflich Aldenburg. Fideicommisses, bestehend in den Herrschaften Kniphausen, Varel und Gütern im Oldenburg. Wilhelm Gustav Friedrich von B. erzeugte mit Sara Margaretha Gerdes, einer oldenburg. 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Republik; offenbar war es damals der Plan Englands, in Italien unter der Firma „freier Staaten“ kleine Vasallenstaaten zu schaffen, um das Mittelmeer durch möglichst viele Stützpunkte zu beherrschen, eine Politik, welche Lord Palmerston 1848 wieder unverhüllt aufgenommen hat; 1815 mußte jedoch England den Continentalmächten nachgeben und B. fallen lassen. 1822 wurde dieser Generalgouverneur in Ostindien und erwarb sich um die Verwaltung und Kolonisation anerkannte Verdienste; weil er den Einfluß Englands jenseits des Indus nicht geltend machte und namentlich Persien dem russ. Einfluß nicht zu entziehen im Stande war, wurde er 1835 durch Lord Auckland ersetzt; st. 1839 zu Paris.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Bentinck</hi>, deutsche Linie, Seitenlinie der engl., seit 1727 gräflichen Standes und Erbe des gräflich Aldenburg. Fideicommisses, bestehend in den Herrschaften Kniphausen, Varel und Gütern im Oldenburg. 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Gesetzgebung an); st. 1832. Sein bestes Werk ist „Traité de legislation civile et pénale“ von Dümont in Genf herausgegeben und von Beneke (2 Bde., Berlin 1830) übersetzt. B., dessen Philosophie besonders in der „Deontologie“ enthalten ist, findet, daß in der Welt stets das Nützlichkeitssystem geherrscht habe, und das Nützliche ist ihm deßwegen das Höchste; von historischer Grundlage will B. nichts wissen. Sein Hauptverdienst bleibt dies, daß er auf das Mißverhältniß der Strafen und Verbrechen in den engl. Gesetzen und eine Menge Mißbräuche im engl. Rechtswesen aufmerksam machte, deren Entfernung aber erst durch praktische Staatsmänner theilweise gelungen ist. B. hat auch das Straf- und Gefängnißsystem vorgeschlagen, das wirklich als pennsylvanisches in Amerika und Europa seine Probe zu bestehen hat.
Bentheim, Grafschaft in Hannover, 19 □M. groß, mit mehr als 30000 E. Die alten Grafen von B. starben 1421 mit Graf Bernhard aus und die Grafschaft erbte an Eberwyn von Güterswyk. Gegenwärtig bestehen 2 fürstliche Linien, B. Bentheim und B. Tecklenburg (1817 von Preußen gefürstet). B. B. hat Besitzungen im Hannöv., Preuß. und Holländ., 85000 Thlr. jährlicher Einkünfte; Fürst ist Alexius, geb. 1781. Dessen Bruder Wilhelm Belgicus, geb. 1782, diente von 1799 in der österr. Armee, zeichnete sich bei Aspern, Wagram, Dresden, Kulm und in Frankreich aus, st. als Feldmarschallieutenant und Kommandant des 2. Armeekorps 1839 zu Villafranca. – Der Fürst von B. Tecklenburg, Kasimir, geb. 1795, hat 70000 Gulden Jahreseinkommen.
Bentinck, adeliges Geschlecht, aus der Pfalz nach Holland und von da nach England übergesiedelt durch Johann Wilhelm, geb. 1648, Staatsmann und Feldherr Wilhelms III. von Oranien, wurde vom engl. Parlamente nationalisirt und von Wilhelm III zum Earl von Portland erhoben; st. 1709. Ein Enkel von ihm, William Charles Cavendish B., geb. 1774, diente zuerst in Ostindien, war 1811–14 engl. Bevollmächtigter an dem Hofe König Ferdinands, als diesem von seinem Königreiche nur Sicilien geblieben war, das die Engländer mit Heer und Flotte vertheidigten. Er gab Sicilien eine der engl. ähnliche Verfassung und proclamirte 1814 in Genua im Namen Englands die Wiederherstellung der genues. Republik; offenbar war es damals der Plan Englands, in Italien unter der Firma „freier Staaten“ kleine Vasallenstaaten zu schaffen, um das Mittelmeer durch möglichst viele Stützpunkte zu beherrschen, eine Politik, welche Lord Palmerston 1848 wieder unverhüllt aufgenommen hat; 1815 mußte jedoch England den Continentalmächten nachgeben und B. fallen lassen. 1822 wurde dieser Generalgouverneur in Ostindien und erwarb sich um die Verwaltung und Kolonisation anerkannte Verdienste; weil er den Einfluß Englands jenseits des Indus nicht geltend machte und namentlich Persien dem russ. Einfluß nicht zu entziehen im Stande war, wurde er 1835 durch Lord Auckland ersetzt; st. 1839 zu Paris.
Bentinck, deutsche Linie, Seitenlinie der engl., seit 1727 gräflichen Standes und Erbe des gräflich Aldenburg. Fideicommisses, bestehend in den Herrschaften Kniphausen, Varel und Gütern im Oldenburg. Wilhelm Gustav Friedrich von B. erzeugte mit Sara Margaretha Gerdes, einer oldenburg. Bauerntochter, die er 1816 heirathete, 2 Söhne, von denen der 2., Gustav Adolf, geb. 1809, nach der Verzichtleistung des älteren zuerst 1834 Mitregent der mit vielen Privilegien ausgestatteten Fideicommißherrschaften und 1835 deren Erbe wurde. Dagegen haben die Agnaten einen Rechtsstreit erhoben, indem sie das Erbfolgerecht der Kinder der Margaretha Gerdes anfechten. Die angesehensten deutschen Rechtsgelehrten haben sich für die eine oder die andere Partei betheiligt, gesprochen aber hat der deutsche Bundestag noch nicht.
Bentivoglio (–wollio), adelige Familie in Bologna, Fürsten der Stadt bis 1401 mit Unterbrechungen. – Guido B., geb. 1579, gest. 1644 als Cardinal, war 1607–17 Nuntius in Flandern und schrieb über den Krieg in Flandern und die diplomat. Unternehmungen schön
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