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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

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urtheilt über religiöse, wohl auch Privatvergehen.


Beseler, Wilhelm Hartwig, geb. 1806 zu Marienhausen in der Grafschaft Jever, studierte die Rechte. wurde Advocat in Schleswig, 1844 Präsident der Ständeversammlung. Während der schlesw.-holstein. Erhebung war er Präsident der provisor. Regierung, später der Statthalterschaft, zugleich Abgeordneter in Frankfurt; seit 1851 lebt er als Schriftsteller in Braunschweig.


Beseler, Karl Georg Christian, Bruder des Vorigen. geb. 1809, seit 1842 Professor in Greifswalde, juridischer Schriftsteller: "Lehre von den Erbverträgen", "System des gemeinen deutschen Privatrechts", schrieb auch über polit. Zeitfragen. 1848 wurde er Deputirter in Frankfurt und ein Haupt der Gothaer. welche Richtung er auch in der 2. preuß. Kammer verfocht. Neuerdings hat er sich von der Politik zurückgezogen und einen "Commentar über das Strafgesetz für die preuß. Staaten" herausgegeben.


Besenval, geb. 1723 zu Solothurn, Schweizer in franz. Diensten, befehligte 1789 die um Versailles zusammengezogene Armee, forderte den Kommandanten der Bastille zu tapferer Gegenwehr auf. kam ihm aber nicht zu Hilfe. Hierauf floh er aus Frankreich, wurde festgenommen und nur durch Necker gerettet; st. 1791.


Besessene (Energumenen, daemoniaci, obsessi) sind Kranke, deren leibliche und seelische Thätigkeiten in höherem oder geringerem Grade im Dienste eines ihnen fremden dämonischen Willens stehen und wirken. Der Zustand der Besessenheit wird von der Schrift von allen Krankheiten scharf unterschieden. Christus beruft sich ausdrücklich auf seine Gewalt, böse Geister auszutreiben, als einen Beweis seiner göttlichen Sendung und die Kirche hat die Anwendung der Exorcismen bis heute beibehalten. Die B.heit hat von der Umsessenheit an viele Stufen bis zur eigentlichen B., welche sich durch die gewaltsamsten Störungen der körperlichen Functionen, in geistiger Beziehung aber manchmal durch plötzliche Kenntniß fremder Sprachen und Wissenschaften, Eindringen in die Gedankenwelt Anderer und ähnliche Erscheinungen offenbart. Wie es zu Christi Zeit auffallend viele B. gab, so soll es deren noch heute besonders viele bei Völkern geben, bei denen das Christenthum Eingang findet.


Besestan, Besestin, was Bazar.


Beshezk, Stadt im russ. Gouvernement Twer, 5000 E.; Ackerbau und Viehzucht; Verfertigung eiserner Ackergeräthe.


Besigheim, Oberamtsstadt in Württemberg, am Zusammenflusse des Neckars und der Enz. 2600 E., 2 Römerthürme, auf dem terassirten, felsigen Schalkstein der beste Neckarwein.


Besikabai, Beschickabai, Bucht an der asiat. Küste, unweit der Einfahrt in die Dardanellen, mit dem sigäischen Vorgebirge und der Mündung des Skamander, uralte Flottenstation, so auch 1853 der englisch-franz. Flotte während der russisch-türkischen Wirren.


Besitz. Das natürliche körperliche Innehaben einer Sache wird, wenn damit der Wille verbunden ist, als Recht zu besitzen, juristischer B. An unkörperlichen Sachen, z. B. B. eines Wegrechtes d. h. Ausübung desselben, heißt der B. quasi possessio. Für den Schutz des B.es, um Störungen abzuwehren, oder um verlorenen B. wieder zu erlangen, gibt es besondere Rechtsmittel, die sogenannten Besitzesinterdicte oder der summarische Besitzesprozeß. Die Hauptwirkung des B.es jedoch, wenn damit noch andere Bedingungen zusammentreffen, ist die Ersitzung (Usucapio) von Eigenthum und Servituten, je nach den Gegenständen und Verhältnissen in verschiedenen Zeiträumen, in 1, 3, 10, 30 Jahren u. auch seit unvordenklicher Zeit.


Beskow, Bernhard von, geb. 1796 zu Stockholm, seit 1833 Hofmarschall des Königs von Schweden, Tourist, Maler, Musiker u. Poet, schrieb epischlyrische und dramatische Gedichte, auch eine Oper.


Besogne (frz. Besonnj), Geschäft, Auftrag.


Besoin (frz. Besoäng). Bedarf, Bedürfniß, Mangel.

urtheilt über religiöse, wohl auch Privatvergehen.


Beseler, Wilhelm Hartwig, geb. 1806 zu Marienhausen in der Grafschaft Jever, studierte die Rechte. wurde Advocat in Schleswig, 1844 Präsident der Ständeversammlung. Während der schlesw.-holstein. Erhebung war er Präsident der provisor. Regierung, später der Statthalterschaft, zugleich Abgeordneter in Frankfurt; seit 1851 lebt er als Schriftsteller in Braunschweig.


Beseler, Karl Georg Christian, Bruder des Vorigen. geb. 1809, seit 1842 Professor in Greifswalde, juridischer Schriftsteller: „Lehre von den Erbverträgen“, „System des gemeinen deutschen Privatrechts“, schrieb auch über polit. Zeitfragen. 1848 wurde er Deputirter in Frankfurt und ein Haupt der Gothaer. welche Richtung er auch in der 2. preuß. Kammer verfocht. Neuerdings hat er sich von der Politik zurückgezogen und einen „Commentar über das Strafgesetz für die preuß. Staaten“ herausgegeben.


Besenval, geb. 1723 zu Solothurn, Schweizer in franz. Diensten, befehligte 1789 die um Versailles zusammengezogene Armee, forderte den Kommandanten der Bastille zu tapferer Gegenwehr auf. kam ihm aber nicht zu Hilfe. Hierauf floh er aus Frankreich, wurde festgenommen und nur durch Necker gerettet; st. 1791.


Besessene (Energumenen, daemoniaci, obsessi) sind Kranke, deren leibliche und seelische Thätigkeiten in höherem oder geringerem Grade im Dienste eines ihnen fremden dämonischen Willens stehen und wirken. Der Zustand der Besessenheit wird von der Schrift von allen Krankheiten scharf unterschieden. Christus beruft sich ausdrücklich auf seine Gewalt, böse Geister auszutreiben, als einen Beweis seiner göttlichen Sendung und die Kirche hat die Anwendung der Exorcismen bis heute beibehalten. Die B.heit hat von der Umsessenheit an viele Stufen bis zur eigentlichen B., welche sich durch die gewaltsamsten Störungen der körperlichen Functionen, in geistiger Beziehung aber manchmal durch plötzliche Kenntniß fremder Sprachen und Wissenschaften, Eindringen in die Gedankenwelt Anderer und ähnliche Erscheinungen offenbart. Wie es zu Christi Zeit auffallend viele B. gab, so soll es deren noch heute besonders viele bei Völkern geben, bei denen das Christenthum Eingang findet.


Besestan, Besestin, was Bazar.


Beshezk, Stadt im russ. Gouvernement Twer, 5000 E.; Ackerbau und Viehzucht; Verfertigung eiserner Ackergeräthe.


Besigheim, Oberamtsstadt in Württemberg, am Zusammenflusse des Neckars und der Enz. 2600 E., 2 Römerthürme, auf dem terassirten, felsigen Schalkstein der beste Neckarwein.


Besikabai, Beschickabai, Bucht an der asiat. Küste, unweit der Einfahrt in die Dardanellen, mit dem sigäischen Vorgebirge und der Mündung des Skamander, uralte Flottenstation, so auch 1853 der englisch-franz. Flotte während der russisch-türkischen Wirren.


Besitz. Das natürliche körperliche Innehaben einer Sache wird, wenn damit der Wille verbunden ist, als Recht zu besitzen, juristischer B. An unkörperlichen Sachen, z. B. B. eines Wegrechtes d. h. Ausübung desselben, heißt der B. quasi possessio. Für den Schutz des B.es, um Störungen abzuwehren, oder um verlorenen B. wieder zu erlangen, gibt es besondere Rechtsmittel, die sogenannten Besitzesinterdicte oder der summarische Besitzesprozeß. Die Hauptwirkung des B.es jedoch, wenn damit noch andere Bedingungen zusammentreffen, ist die Ersitzung (Usucapio) von Eigenthum und Servituten, je nach den Gegenständen und Verhältnissen in verschiedenen Zeiträumen, in 1, 3, 10, 30 Jahren u. auch seit unvordenklicher Zeit.


Beskow, Bernhard von, geb. 1796 zu Stockholm, seit 1833 Hofmarschall des Königs von Schweden, Tourist, Maler, Musiker u. Poet, schrieb epischlyrische und dramatische Gedichte, auch eine Oper.


Besogne (frz. Besonnj), Geschäft, Auftrag.


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[512/0513] urtheilt über religiöse, wohl auch Privatvergehen. Beseler, Wilhelm Hartwig, geb. 1806 zu Marienhausen in der Grafschaft Jever, studierte die Rechte. wurde Advocat in Schleswig, 1844 Präsident der Ständeversammlung. Während der schlesw.-holstein. Erhebung war er Präsident der provisor. Regierung, später der Statthalterschaft, zugleich Abgeordneter in Frankfurt; seit 1851 lebt er als Schriftsteller in Braunschweig. Beseler, Karl Georg Christian, Bruder des Vorigen. geb. 1809, seit 1842 Professor in Greifswalde, juridischer Schriftsteller: „Lehre von den Erbverträgen“, „System des gemeinen deutschen Privatrechts“, schrieb auch über polit. Zeitfragen. 1848 wurde er Deputirter in Frankfurt und ein Haupt der Gothaer. welche Richtung er auch in der 2. preuß. Kammer verfocht. Neuerdings hat er sich von der Politik zurückgezogen und einen „Commentar über das Strafgesetz für die preuß. Staaten“ herausgegeben. Besenval, geb. 1723 zu Solothurn, Schweizer in franz. Diensten, befehligte 1789 die um Versailles zusammengezogene Armee, forderte den Kommandanten der Bastille zu tapferer Gegenwehr auf. kam ihm aber nicht zu Hilfe. Hierauf floh er aus Frankreich, wurde festgenommen und nur durch Necker gerettet; st. 1791. Besessene (Energumenen, daemoniaci, obsessi) sind Kranke, deren leibliche und seelische Thätigkeiten in höherem oder geringerem Grade im Dienste eines ihnen fremden dämonischen Willens stehen und wirken. Der Zustand der Besessenheit wird von der Schrift von allen Krankheiten scharf unterschieden. Christus beruft sich ausdrücklich auf seine Gewalt, böse Geister auszutreiben, als einen Beweis seiner göttlichen Sendung und die Kirche hat die Anwendung der Exorcismen bis heute beibehalten. Die B.heit hat von der Umsessenheit an viele Stufen bis zur eigentlichen B., welche sich durch die gewaltsamsten Störungen der körperlichen Functionen, in geistiger Beziehung aber manchmal durch plötzliche Kenntniß fremder Sprachen und Wissenschaften, Eindringen in die Gedankenwelt Anderer und ähnliche Erscheinungen offenbart. Wie es zu Christi Zeit auffallend viele B. gab, so soll es deren noch heute besonders viele bei Völkern geben, bei denen das Christenthum Eingang findet. Besestan, Besestin, was Bazar. Beshezk, Stadt im russ. Gouvernement Twer, 5000 E.; Ackerbau und Viehzucht; Verfertigung eiserner Ackergeräthe. Besigheim, Oberamtsstadt in Württemberg, am Zusammenflusse des Neckars und der Enz. 2600 E., 2 Römerthürme, auf dem terassirten, felsigen Schalkstein der beste Neckarwein. Besikabai, Beschickabai, Bucht an der asiat. Küste, unweit der Einfahrt in die Dardanellen, mit dem sigäischen Vorgebirge und der Mündung des Skamander, uralte Flottenstation, so auch 1853 der englisch-franz. Flotte während der russisch-türkischen Wirren. Besitz. Das natürliche körperliche Innehaben einer Sache wird, wenn damit der Wille verbunden ist, als Recht zu besitzen, juristischer B. An unkörperlichen Sachen, z. B. B. eines Wegrechtes d. h. Ausübung desselben, heißt der B. quasi possessio. Für den Schutz des B.es, um Störungen abzuwehren, oder um verlorenen B. wieder zu erlangen, gibt es besondere Rechtsmittel, die sogenannten Besitzesinterdicte oder der summarische Besitzesprozeß. Die Hauptwirkung des B.es jedoch, wenn damit noch andere Bedingungen zusammentreffen, ist die Ersitzung (Usucapio) von Eigenthum und Servituten, je nach den Gegenständen und Verhältnissen in verschiedenen Zeiträumen, in 1, 3, 10, 30 Jahren u. auch seit unvordenklicher Zeit. Beskow, Bernhard von, geb. 1796 zu Stockholm, seit 1833 Hofmarschall des Königs von Schweden, Tourist, Maler, Musiker u. Poet, schrieb epischlyrische und dramatische Gedichte, auch eine Oper. Besogne (frz. Besonnj), Geschäft, Auftrag. Besoin (frz. Besoäng). Bedarf, Bedürfniß, Mangel.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 512. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/513>, abgerufen am 26.06.2024.