Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.Besserungsanstalten, Gefängnisse. deren Zweck. neben der Strafvollziehung, auf Besserung des Verbrechers gerichtet ist: vermittelst moralischer und disciplinarischer Einwirkung, Einsamkeit, Stillschweigen u. s. w. In neuerer Zeit sind namentlich folgende Systeme zur Geltung gelangt: das Auburn'sche d. h. gemeinsame Arbeitssäle mit Stillschweigen u. Einzelnzellen zum Schlafen; das Philadelphische mit Isolirung in Einzelnzellen bei Tag und Nacht; und das Obermayer'sche mit gemeinschaftlichen Arbeltssälen und gemeinschaftlichen Schlafsälen unter Selbstbeaufsichtigung der Gefangenen. - Hieran schließen sich Vereine, welche theils in den Gefängnissen selbst zum Zwecke religiöser Belehrung Besuche machen, theils die entlassenen Sträflinge versorgen und unterstützen, damit sie nicht wieder rückfällig werden. Bessi, Bessino, Bagatino, venetian. Münze = 13/4 Pf. Bessieres (Bessiähr), Jean Baptiste, geb. 1751 zu Preyßac im Departement des Lot, stieg im Revolutionskriege bei der Pyrenäenarmee zum Schwadronchef, unter Bonaparte in Aegypten und Italien zum Kommandanten der Guiden, des Stammes zur späteren Garde, wurde 1804 Reichsmarschall, focht in den Kriegen von 1805 gegen Oesterreich, 1806-7 gegen Preußen und Rußland, 1808 in Spanien, im gleichen Jahre erhielt er den Titel eines Herzogs von Istrien, 1809 in Oesterreich, 1812 in Rußland, wurde 1813 bei einer Recognoscirung vor der Schlacht von Lützen bei Rippach durch eine Kanonenkugel getödtet. B. war kein ausgezeichneter Stratege. aber durch seine Kühnheit und Entschlossenheit gewann er in den großen Schlachten Napoleons glänzende Erfolge. Besson, Franzose, geb. 1782, trat frühe in den Seedienst, wollte 1815 in Rochefort Napoleon auf einem für den Schleichhandel gebauten Schiffe nach Amerika retten, was dieser im entscheidenden Augenblicke ablehnte. 1821 trat er in den Dienst Mehemet Alis von Aegypten, dessen Flotte er organisirte; er st. 1837 als Admiralitätsrath zu Alexandrien. Bestätigen, im Jagdwesen, wenn man einen Theil des Waldes dergestalt umzieht, vorsucht u. jede Fährte mit einem Bruche verbricht, daß man weiß, wie viel Hochwild in demselben steckt. Bestallung, die Einsetzungsurkunde in ein Amt, besonders ein militärisches. Bestand, im Forstwesen, das auf einem gewissen Districte wachsende Holz, daher 25-, 50jähriger B. - In einigen Gegenden so viel als Pacht, Beständer = Pächter, Bestandsgeld = Pachtgeld. Bestattung der Todten erscheint bei allen Völkern als eine Pflicht und gibt nach der Weise, wie sie geübt wird, einen Maßstab der Cultur eines Volkes, besonders in religiöser Beziehung. Die meisten Völker übergeben den Leichnam der Erde, bei anderen wird er verbrannt, bei einigen findet sich Begräbniß und Verbrennung. Zu den letzteren gehören die Hindu, Japanesen, die alten Griechen. Römer, Kelten und Germanen; es scheint. daß bei allen diesen Völkern die Verbrennung der Leiche ursprünglich eine Auszeichnung der Vornehmeren gewesen sei. Das Begräbniß findet bei allen nomadischen und wilden Stämmen Asiens, Afrikas, Amerikas u. Australiens statt, als die einfachste und natürlichste Weise den Todten aus dem Kreise der Lebendigen zu entfernen. Die alten Aegypter balsamirten die Leichname ein und verwahrten sie in geschlossenen Felsengräbern, weil nach ihrem Glauben die Seele in keinen Thierleib wandern mußte, so lange ihr alter Wohnplatz unversehrt fortdauerte. Bei den Juden ist das Begraben der Leichen die einzig gesetzliche Art der B. u. liegt den nächsten Blutsverwandten als hl. Pflicht ob; dasselbe ist bei den Mohammedanern der Fall, und auch die Christen begraben ihre Todten. Die bei der B. üblichen Gebräuche entsprechen den Vorstellungen der Völker von Leben und Tod, von der Würde des Menschen, von Tugend und Laster, Lohn und Strafe, Mensch und Gott. Trauergebräuche finden bei allen statt; bei den meisten schließt eine Schmauserei die Feierlichkeit als Aufmunterung an die Lebenden, "die kurze Spanne Zeit" nicht ungenossen zu lassen; sie ist da auch am Platze, wo zuerst die Thaten Besserungsanstalten, Gefängnisse. deren Zweck. neben der Strafvollziehung, auf Besserung des Verbrechers gerichtet ist: vermittelst moralischer und disciplinarischer Einwirkung, Einsamkeit, Stillschweigen u. s. w. In neuerer Zeit sind namentlich folgende Systeme zur Geltung gelangt: das Auburnʼsche d. h. gemeinsame Arbeitssäle mit Stillschweigen u. Einzelnzellen zum Schlafen; das Philadelphische mit Isolirung in Einzelnzellen bei Tag und Nacht; und das Obermayerʼsche mit gemeinschaftlichen Arbeltssälen und gemeinschaftlichen Schlafsälen unter Selbstbeaufsichtigung der Gefangenen. – Hieran schließen sich Vereine, welche theils in den Gefängnissen selbst zum Zwecke religiöser Belehrung Besuche machen, theils die entlassenen Sträflinge versorgen und unterstützen, damit sie nicht wieder rückfällig werden. Bessi, Bessino, Bagatino, venetian. Münze = 13/4 Pf. Bessières (Bessiähr), Jean Baptiste, geb. 1751 zu Preyßac im Departement des Lot, stieg im Revolutionskriege bei der Pyrenäenarmee zum Schwadronchef, unter Bonaparte in Aegypten und Italien zum Kommandanten der Guiden, des Stammes zur späteren Garde, wurde 1804 Reichsmarschall, focht in den Kriegen von 1805 gegen Oesterreich, 1806–7 gegen Preußen und Rußland, 1808 in Spanien, im gleichen Jahre erhielt er den Titel eines Herzogs von Istrien, 1809 in Oesterreich, 1812 in Rußland, wurde 1813 bei einer Recognoscirung vor der Schlacht von Lützen bei Rippach durch eine Kanonenkugel getödtet. B. war kein ausgezeichneter Stratege. aber durch seine Kühnheit und Entschlossenheit gewann er in den großen Schlachten Napoleons glänzende Erfolge. Besson, Franzose, geb. 1782, trat frühe in den Seedienst, wollte 1815 in Rochefort Napoleon auf einem für den Schleichhandel gebauten Schiffe nach Amerika retten, was dieser im entscheidenden Augenblicke ablehnte. 1821 trat er in den Dienst Mehemet Alis von Aegypten, dessen Flotte er organisirte; er st. 1837 als Admiralitätsrath zu Alexandrien. Bestätigen, im Jagdwesen, wenn man einen Theil des Waldes dergestalt umzieht, vorsucht u. jede Fährte mit einem Bruche verbricht, daß man weiß, wie viel Hochwild in demselben steckt. Bestallung, die Einsetzungsurkunde in ein Amt, besonders ein militärisches. Bestand, im Forstwesen, das auf einem gewissen Districte wachsende Holz, daher 25-, 50jähriger B. – In einigen Gegenden so viel als Pacht, Beständer = Pächter, Bestandsgeld = Pachtgeld. Bestattung der Todten erscheint bei allen Völkern als eine Pflicht und gibt nach der Weise, wie sie geübt wird, einen Maßstab der Cultur eines Volkes, besonders in religiöser Beziehung. Die meisten Völker übergeben den Leichnam der Erde, bei anderen wird er verbrannt, bei einigen findet sich Begräbniß und Verbrennung. Zu den letzteren gehören die Hindu, Japanesen, die alten Griechen. Römer, Kelten und Germanen; es scheint. daß bei allen diesen Völkern die Verbrennung der Leiche ursprünglich eine Auszeichnung der Vornehmeren gewesen sei. Das Begräbniß findet bei allen nomadischen und wilden Stämmen Asiens, Afrikas, Amerikas u. Australiens statt, als die einfachste und natürlichste Weise den Todten aus dem Kreise der Lebendigen zu entfernen. Die alten Aegypter balsamirten die Leichname ein und verwahrten sie in geschlossenen Felsengräbern, weil nach ihrem Glauben die Seele in keinen Thierleib wandern mußte, so lange ihr alter Wohnplatz unversehrt fortdauerte. Bei den Juden ist das Begraben der Leichen die einzig gesetzliche Art der B. u. liegt den nächsten Blutsverwandten als hl. Pflicht ob; dasselbe ist bei den Mohammedanern der Fall, und auch die Christen begraben ihre Todten. Die bei der B. üblichen Gebräuche entsprechen den Vorstellungen der Völker von Leben und Tod, von der Würde des Menschen, von Tugend und Laster, Lohn und Strafe, Mensch und Gott. Trauergebräuche finden bei allen statt; bei den meisten schließt eine Schmauserei die Feierlichkeit als Aufmunterung an die Lebenden, „die kurze Spanne Zeit“ nicht ungenossen zu lassen; sie ist da auch am Platze, wo zuerst die Thaten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p> <pb facs="#f0515" n="514"/> </p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Besserungsanstalten</hi>, Gefängnisse. deren Zweck. neben der Strafvollziehung, auf Besserung des Verbrechers gerichtet ist: vermittelst moralischer und disciplinarischer Einwirkung, Einsamkeit, Stillschweigen u. s. w. 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Pflicht ob; dasselbe ist bei den Mohammedanern der Fall, und auch die Christen begraben ihre Todten. Die bei der B. üblichen Gebräuche entsprechen den Vorstellungen der Völker von Leben und Tod, von der Würde des Menschen, von Tugend und Laster, Lohn und Strafe, Mensch und Gott. Trauergebräuche finden bei allen statt; bei den meisten schließt eine Schmauserei die Feierlichkeit als Aufmunterung an die Lebenden, „die kurze Spanne Zeit“ nicht ungenossen zu lassen; sie ist da auch am Platze, wo zuerst die Thaten </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [514/0515]
Besserungsanstalten, Gefängnisse. deren Zweck. neben der Strafvollziehung, auf Besserung des Verbrechers gerichtet ist: vermittelst moralischer und disciplinarischer Einwirkung, Einsamkeit, Stillschweigen u. s. w. In neuerer Zeit sind namentlich folgende Systeme zur Geltung gelangt: das Auburnʼsche d. h. gemeinsame Arbeitssäle mit Stillschweigen u. Einzelnzellen zum Schlafen; das Philadelphische mit Isolirung in Einzelnzellen bei Tag und Nacht; und das Obermayerʼsche mit gemeinschaftlichen Arbeltssälen und gemeinschaftlichen Schlafsälen unter Selbstbeaufsichtigung der Gefangenen. – Hieran schließen sich Vereine, welche theils in den Gefängnissen selbst zum Zwecke religiöser Belehrung Besuche machen, theils die entlassenen Sträflinge versorgen und unterstützen, damit sie nicht wieder rückfällig werden.
Bessi, Bessino, Bagatino, venetian. Münze = 13/4 Pf.
Bessières (Bessiähr), Jean Baptiste, geb. 1751 zu Preyßac im Departement des Lot, stieg im Revolutionskriege bei der Pyrenäenarmee zum Schwadronchef, unter Bonaparte in Aegypten und Italien zum Kommandanten der Guiden, des Stammes zur späteren Garde, wurde 1804 Reichsmarschall, focht in den Kriegen von 1805 gegen Oesterreich, 1806–7 gegen Preußen und Rußland, 1808 in Spanien, im gleichen Jahre erhielt er den Titel eines Herzogs von Istrien, 1809 in Oesterreich, 1812 in Rußland, wurde 1813 bei einer Recognoscirung vor der Schlacht von Lützen bei Rippach durch eine Kanonenkugel getödtet. B. war kein ausgezeichneter Stratege. aber durch seine Kühnheit und Entschlossenheit gewann er in den großen Schlachten Napoleons glänzende Erfolge.
Besson, Franzose, geb. 1782, trat frühe in den Seedienst, wollte 1815 in Rochefort Napoleon auf einem für den Schleichhandel gebauten Schiffe nach Amerika retten, was dieser im entscheidenden Augenblicke ablehnte. 1821 trat er in den Dienst Mehemet Alis von Aegypten, dessen Flotte er organisirte; er st. 1837 als Admiralitätsrath zu Alexandrien.
Bestätigen, im Jagdwesen, wenn man einen Theil des Waldes dergestalt umzieht, vorsucht u. jede Fährte mit einem Bruche verbricht, daß man weiß, wie viel Hochwild in demselben steckt.
Bestallung, die Einsetzungsurkunde in ein Amt, besonders ein militärisches.
Bestand, im Forstwesen, das auf einem gewissen Districte wachsende Holz, daher 25-, 50jähriger B. – In einigen Gegenden so viel als Pacht, Beständer = Pächter, Bestandsgeld = Pachtgeld.
Bestattung der Todten erscheint bei allen Völkern als eine Pflicht und gibt nach der Weise, wie sie geübt wird, einen Maßstab der Cultur eines Volkes, besonders in religiöser Beziehung. Die meisten Völker übergeben den Leichnam der Erde, bei anderen wird er verbrannt, bei einigen findet sich Begräbniß und Verbrennung. Zu den letzteren gehören die Hindu, Japanesen, die alten Griechen. Römer, Kelten und Germanen; es scheint. daß bei allen diesen Völkern die Verbrennung der Leiche ursprünglich eine Auszeichnung der Vornehmeren gewesen sei. Das Begräbniß findet bei allen nomadischen und wilden Stämmen Asiens, Afrikas, Amerikas u. Australiens statt, als die einfachste und natürlichste Weise den Todten aus dem Kreise der Lebendigen zu entfernen. Die alten Aegypter balsamirten die Leichname ein und verwahrten sie in geschlossenen Felsengräbern, weil nach ihrem Glauben die Seele in keinen Thierleib wandern mußte, so lange ihr alter Wohnplatz unversehrt fortdauerte. Bei den Juden ist das Begraben der Leichen die einzig gesetzliche Art der B. u. liegt den nächsten Blutsverwandten als hl. Pflicht ob; dasselbe ist bei den Mohammedanern der Fall, und auch die Christen begraben ihre Todten. Die bei der B. üblichen Gebräuche entsprechen den Vorstellungen der Völker von Leben und Tod, von der Würde des Menschen, von Tugend und Laster, Lohn und Strafe, Mensch und Gott. Trauergebräuche finden bei allen statt; bei den meisten schließt eine Schmauserei die Feierlichkeit als Aufmunterung an die Lebenden, „die kurze Spanne Zeit“ nicht ungenossen zu lassen; sie ist da auch am Platze, wo zuerst die Thaten
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