Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857.

Bild:
<< vorherige Seite

und Vorzüge des Gestorbenen gepriesen werden u. derselbe den Göttern, höheren Geistern oder wenigstens den Glücklichen in der Unterwelt zugesellt wird, geschehe dies nun durch barbarische oder cultivirte Gesänge, durch griech. oder röm. Lobreden oder durch moderne. Das christkatholische Begräbniß ist eine religiöse Handlung und vereinigt alles in sich, was Glaube, Hoffnung u. Liebe dem Menschenkinde bieten; der Begrabene ist wohl feierlich der Erde übergeben. aber auf seinem Grabhügel steht das Kreuz und er bleibt in der lebendigen Gemeinschaft der Kirche, theilhaftig des heil. Opfers. der Gebete der Gläubigen auf der Erde und der Fürbitte der Seligen im Himmel. Weil der Tod die kirchliche Gemeinschaft nicht aufhebt, so kann auch keiner, der im Leben in dieser Gemeinschaft nicht sein wollte, nach dem Tode derselben angehören, u. darauf gründet sich das kirchliche Gesetz, betreffend das Begräbniß derjenigen, welche im Leben nicht zu der Kirche gehörten oder von ihr abfielen.


Bestechung, wenn jemand einem Beamten einen pecuniären Vortheil zuwendet, um auf dessen amtliche Thätigkeit einzuwirken, oder wenn der Beamte einen solchen Vortheil sich zuwenden läßt; in letzterem Falle ist sie Amtsverbrechen und wird criminell bestraft.


Besteck, in technischer Bedeutung ein leicht tragbares Behältniß. besonders zur Aufbewahrung von Instrumenten, mathematischen, chirurgischen etc. dienend, auch Etuis genannt. - Im Seewesen der auf der Karte bezeichnete Ort, an dem sich das Schiff befindet oder befand; dies geschieht in regelmäßigen Zwischenräumen durch Ermittelung der geographischen Länge und Breite. - In der Schiffbaukunst der Bauriß eines Schiffes; im Wasserbau die Bestimmung des Profils für einen Deich.


Besteder, bei Rhedereigesellschaften der als Geschäftsführer an der Spitze stehende Mitrheder.


Bestelmeier, Georg, geb. 1785 zu Schwabach in Baiern, Besitzer einer Tabaksfabrik, die er 1825 nach Nürnberg verlegte und zu einer der bedeutendsten in Deutschland erhob, zeichnete sich aus als Abgeordneter auf den Landtagen von 1819-22 u. 1837 aus, auf diesem besonders durch seinen Vortrag über das Zollwesen, ward 1838 zweiter Bürgermeister der Stadt Nürnberg, welche Stelle er, nachdem er noch mehrmals als Abgeordneter gewirkt, 1849 aus Gesundheitsrücksichten niederlegte.


Besteurung, s. Steuern.


Besthaupt, was der Herrschaft vom Vermögen des verstorbenen Leibeigenen als Sterbefall (Fallrecht, Baulebung, Buttheil, Todtlaib, Kurmede) zukommt, bald eine einzelne Sache (Vieh, Kleider, Bett), bald eine bestimmte Vermögensquote; oder an deren Stelle die üblichere Geldauslösung. - Diese Abgabe findet sich auch als Reallast bei Gütern persönlich freier Bauern.


Bestie, ein Vieh, auch Benennung eines boshaften Menschen; bestialisch, so viel als viehisch, thierisch; Bestialität = viehisches, thierisches Wesen; bestialisiren = verthieren, entmenschen.


Bestimmung, in logischer Bedeutung (determinatio) die Angabe eines oder mehrerer Merkmale, wodurch ein Begriff von einem anderen sich unterscheidet. - B. nennt man ferner den Endzweck, wozu etwas da ist; so spricht man von der B. des Menschen, als von dem Endzweck des Menschenlebens überhaupt, von der B. eines Dinges, als von dem Zwecke, dem es dienen soll. - B. wird endlich auch gleichbedeutend mit Schicksal, Loos gebraucht.


Bestreichen nennt man im Kriegswesen die Einrichtung, wodurch ein Terrain, eine Linie, z. B. eine Straße, in der Gewalt des Feuers, besonders des schweren Geschützes, gehalten u. dadurch beherrscht werden kann. Hierauf wird besonders bei Anlage der Festungswerke Rücksicht genommen, so daß sich der Feind auf keinem Wege denselben nähern kann, ohne dem vollen Feuer der Vertheidiger ausgesetzt zu sein.


Bestuschew-Rjumin, 1693 zu Moskau geb., seit 1718 in russ. Staatsdienste, unter Kaiserin Elisabeth Großkanzler. schloß 1746 Allianz mit Oesterreich u. bewirkte den Frieden von 1748. Im Anfang des siebenjährigen Krieges rief er den General Apraxin nach dem

und Vorzüge des Gestorbenen gepriesen werden u. derselbe den Göttern, höheren Geistern oder wenigstens den Glücklichen in der Unterwelt zugesellt wird, geschehe dies nun durch barbarische oder cultivirte Gesänge, durch griech. oder röm. Lobreden oder durch moderne. Das christkatholische Begräbniß ist eine religiöse Handlung und vereinigt alles in sich, was Glaube, Hoffnung u. Liebe dem Menschenkinde bieten; der Begrabene ist wohl feierlich der Erde übergeben. aber auf seinem Grabhügel steht das Kreuz und er bleibt in der lebendigen Gemeinschaft der Kirche, theilhaftig des heil. Opfers. der Gebete der Gläubigen auf der Erde und der Fürbitte der Seligen im Himmel. Weil der Tod die kirchliche Gemeinschaft nicht aufhebt, so kann auch keiner, der im Leben in dieser Gemeinschaft nicht sein wollte, nach dem Tode derselben angehören, u. darauf gründet sich das kirchliche Gesetz, betreffend das Begräbniß derjenigen, welche im Leben nicht zu der Kirche gehörten oder von ihr abfielen.


Bestechung, wenn jemand einem Beamten einen pecuniären Vortheil zuwendet, um auf dessen amtliche Thätigkeit einzuwirken, oder wenn der Beamte einen solchen Vortheil sich zuwenden läßt; in letzterem Falle ist sie Amtsverbrechen und wird criminell bestraft.


Besteck, in technischer Bedeutung ein leicht tragbares Behältniß. besonders zur Aufbewahrung von Instrumenten, mathematischen, chirurgischen etc. dienend, auch Etuis genannt. – Im Seewesen der auf der Karte bezeichnete Ort, an dem sich das Schiff befindet oder befand; dies geschieht in regelmäßigen Zwischenräumen durch Ermittelung der geographischen Länge und Breite. – In der Schiffbaukunst der Bauriß eines Schiffes; im Wasserbau die Bestimmung des Profils für einen Deich.


Besteder, bei Rhedereigesellschaften der als Geschäftsführer an der Spitze stehende Mitrheder.


Bestelmeier, Georg, geb. 1785 zu Schwabach in Baiern, Besitzer einer Tabaksfabrik, die er 1825 nach Nürnberg verlegte und zu einer der bedeutendsten in Deutschland erhob, zeichnete sich aus als Abgeordneter auf den Landtagen von 1819–22 u. 1837 aus, auf diesem besonders durch seinen Vortrag über das Zollwesen, ward 1838 zweiter Bürgermeister der Stadt Nürnberg, welche Stelle er, nachdem er noch mehrmals als Abgeordneter gewirkt, 1849 aus Gesundheitsrücksichten niederlegte.


Besteurung, s. Steuern.


Besthaupt, was der Herrschaft vom Vermögen des verstorbenen Leibeigenen als Sterbefall (Fallrecht, Baulebung, Buttheil, Todtlaib, Kurmede) zukommt, bald eine einzelne Sache (Vieh, Kleider, Bett), bald eine bestimmte Vermögensquote; oder an deren Stelle die üblichere Geldauslösung. – Diese Abgabe findet sich auch als Reallast bei Gütern persönlich freier Bauern.


Bestie, ein Vieh, auch Benennung eines boshaften Menschen; bestialisch, so viel als viehisch, thierisch; Bestialität = viehisches, thierisches Wesen; bestialisiren = verthieren, entmenschen.


Bestimmung, in logischer Bedeutung (determinatio) die Angabe eines oder mehrerer Merkmale, wodurch ein Begriff von einem anderen sich unterscheidet. – B. nennt man ferner den Endzweck, wozu etwas da ist; so spricht man von der B. des Menschen, als von dem Endzweck des Menschenlebens überhaupt, von der B. eines Dinges, als von dem Zwecke, dem es dienen soll. – B. wird endlich auch gleichbedeutend mit Schicksal, Loos gebraucht.


Bestreichen nennt man im Kriegswesen die Einrichtung, wodurch ein Terrain, eine Linie, z. B. eine Straße, in der Gewalt des Feuers, besonders des schweren Geschützes, gehalten u. dadurch beherrscht werden kann. Hierauf wird besonders bei Anlage der Festungswerke Rücksicht genommen, so daß sich der Feind auf keinem Wege denselben nähern kann, ohne dem vollen Feuer der Vertheidiger ausgesetzt zu sein.


Bestuschew-Rjumin, 1693 zu Moskau geb., seit 1718 in russ. Staatsdienste, unter Kaiserin Elisabeth Großkanzler. schloß 1746 Allianz mit Oesterreich u. bewirkte den Frieden von 1748. Im Anfang des siebenjährigen Krieges rief er den General Apraxin nach dem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0516" n="515"/>
und Vorzüge des Gestorbenen gepriesen werden u. derselbe den Göttern, höheren Geistern oder wenigstens den Glücklichen in der Unterwelt zugesellt wird, geschehe dies nun durch barbarische oder cultivirte Gesänge, durch griech. oder röm. Lobreden oder durch moderne. Das christkatholische Begräbniß ist eine religiöse Handlung und vereinigt alles in sich, was Glaube, Hoffnung u. Liebe dem Menschenkinde bieten; der Begrabene ist wohl feierlich der Erde übergeben. aber auf seinem Grabhügel steht das Kreuz und er bleibt in der lebendigen Gemeinschaft der Kirche, theilhaftig des heil. Opfers. der Gebete der Gläubigen auf der Erde und der Fürbitte der Seligen im Himmel. Weil der Tod die kirchliche Gemeinschaft nicht aufhebt, so kann auch keiner, der im Leben in dieser Gemeinschaft nicht sein wollte, nach dem Tode derselben angehören, u. darauf gründet sich das kirchliche Gesetz, betreffend das Begräbniß derjenigen, welche im Leben nicht zu der Kirche gehörten oder von ihr abfielen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Bestechung</hi>, wenn jemand einem Beamten einen pecuniären Vortheil zuwendet, um auf dessen amtliche Thätigkeit einzuwirken, oder wenn der Beamte einen solchen Vortheil sich zuwenden läßt; in letzterem Falle ist sie Amtsverbrechen und wird criminell bestraft.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Besteck</hi>, in technischer Bedeutung ein leicht tragbares Behältniß. besonders zur Aufbewahrung von Instrumenten, mathematischen, chirurgischen etc. dienend, auch Etuis genannt. &#x2013; Im Seewesen der auf der Karte bezeichnete Ort, an dem sich das Schiff befindet oder befand; dies geschieht in regelmäßigen Zwischenräumen durch Ermittelung der geographischen Länge und Breite. &#x2013; In der Schiffbaukunst der Bauriß eines Schiffes; im Wasserbau die Bestimmung des Profils für einen Deich.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Besteder</hi>, bei Rhedereigesellschaften der als Geschäftsführer an der Spitze stehende Mitrheder.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Bestelmeier</hi>, Georg, geb. 1785 zu Schwabach in Baiern, Besitzer einer Tabaksfabrik, die er 1825 nach Nürnberg verlegte und zu einer der bedeutendsten in Deutschland erhob, zeichnete sich aus als Abgeordneter auf den Landtagen von 1819&#x2013;22 u. 1837 aus, auf diesem besonders durch seinen Vortrag über das Zollwesen, ward 1838 zweiter Bürgermeister der Stadt Nürnberg, welche Stelle er, nachdem er noch mehrmals als Abgeordneter gewirkt, 1849 aus Gesundheitsrücksichten niederlegte.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Besteurung</hi>, s. Steuern.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Besthaupt</hi>, was der Herrschaft vom Vermögen des verstorbenen Leibeigenen als Sterbefall (Fallrecht, Baulebung, Buttheil, Todtlaib, Kurmede) zukommt, bald eine einzelne Sache (Vieh, Kleider, Bett), bald eine bestimmte Vermögensquote; oder an deren Stelle die üblichere Geldauslösung. &#x2013; Diese Abgabe findet sich auch als Reallast bei Gütern persönlich freier Bauern.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Bestie</hi>, ein Vieh, auch Benennung eines boshaften Menschen; bestialisch, so viel als viehisch, thierisch; Bestialität = viehisches, thierisches Wesen; bestialisiren = verthieren, entmenschen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Bestimmung</hi>, in logischer Bedeutung <hi rendition="#i">(determinatio)</hi> die Angabe eines oder mehrerer Merkmale, wodurch ein Begriff von einem anderen sich unterscheidet. &#x2013; B. nennt man ferner den Endzweck, wozu etwas da ist; so spricht man von der B. des Menschen, als von dem Endzweck des Menschenlebens überhaupt, von der B. eines Dinges, als von dem Zwecke, dem es dienen soll. &#x2013; B. wird endlich auch gleichbedeutend mit Schicksal, Loos gebraucht.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Bestreichen</hi> nennt man im Kriegswesen die Einrichtung, wodurch ein Terrain, eine Linie, z. B. eine Straße, in der Gewalt des Feuers, besonders des schweren Geschützes, gehalten u. dadurch beherrscht werden kann. Hierauf wird besonders bei Anlage der Festungswerke Rücksicht genommen, so daß sich der Feind auf keinem Wege denselben nähern kann, ohne dem vollen Feuer der Vertheidiger ausgesetzt zu sein.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Bestuschew-Rjumin</hi>, 1693 zu Moskau geb., seit 1718 in russ. Staatsdienste, unter Kaiserin Elisabeth Großkanzler. schloß 1746 Allianz mit Oesterreich u. bewirkte den Frieden von 1748. Im Anfang des siebenjährigen Krieges rief er den General Apraxin nach dem
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[515/0516] und Vorzüge des Gestorbenen gepriesen werden u. derselbe den Göttern, höheren Geistern oder wenigstens den Glücklichen in der Unterwelt zugesellt wird, geschehe dies nun durch barbarische oder cultivirte Gesänge, durch griech. oder röm. Lobreden oder durch moderne. Das christkatholische Begräbniß ist eine religiöse Handlung und vereinigt alles in sich, was Glaube, Hoffnung u. Liebe dem Menschenkinde bieten; der Begrabene ist wohl feierlich der Erde übergeben. aber auf seinem Grabhügel steht das Kreuz und er bleibt in der lebendigen Gemeinschaft der Kirche, theilhaftig des heil. Opfers. der Gebete der Gläubigen auf der Erde und der Fürbitte der Seligen im Himmel. Weil der Tod die kirchliche Gemeinschaft nicht aufhebt, so kann auch keiner, der im Leben in dieser Gemeinschaft nicht sein wollte, nach dem Tode derselben angehören, u. darauf gründet sich das kirchliche Gesetz, betreffend das Begräbniß derjenigen, welche im Leben nicht zu der Kirche gehörten oder von ihr abfielen. Bestechung, wenn jemand einem Beamten einen pecuniären Vortheil zuwendet, um auf dessen amtliche Thätigkeit einzuwirken, oder wenn der Beamte einen solchen Vortheil sich zuwenden läßt; in letzterem Falle ist sie Amtsverbrechen und wird criminell bestraft. Besteck, in technischer Bedeutung ein leicht tragbares Behältniß. besonders zur Aufbewahrung von Instrumenten, mathematischen, chirurgischen etc. dienend, auch Etuis genannt. – Im Seewesen der auf der Karte bezeichnete Ort, an dem sich das Schiff befindet oder befand; dies geschieht in regelmäßigen Zwischenräumen durch Ermittelung der geographischen Länge und Breite. – In der Schiffbaukunst der Bauriß eines Schiffes; im Wasserbau die Bestimmung des Profils für einen Deich. Besteder, bei Rhedereigesellschaften der als Geschäftsführer an der Spitze stehende Mitrheder. Bestelmeier, Georg, geb. 1785 zu Schwabach in Baiern, Besitzer einer Tabaksfabrik, die er 1825 nach Nürnberg verlegte und zu einer der bedeutendsten in Deutschland erhob, zeichnete sich aus als Abgeordneter auf den Landtagen von 1819–22 u. 1837 aus, auf diesem besonders durch seinen Vortrag über das Zollwesen, ward 1838 zweiter Bürgermeister der Stadt Nürnberg, welche Stelle er, nachdem er noch mehrmals als Abgeordneter gewirkt, 1849 aus Gesundheitsrücksichten niederlegte. Besteurung, s. Steuern. Besthaupt, was der Herrschaft vom Vermögen des verstorbenen Leibeigenen als Sterbefall (Fallrecht, Baulebung, Buttheil, Todtlaib, Kurmede) zukommt, bald eine einzelne Sache (Vieh, Kleider, Bett), bald eine bestimmte Vermögensquote; oder an deren Stelle die üblichere Geldauslösung. – Diese Abgabe findet sich auch als Reallast bei Gütern persönlich freier Bauern. Bestie, ein Vieh, auch Benennung eines boshaften Menschen; bestialisch, so viel als viehisch, thierisch; Bestialität = viehisches, thierisches Wesen; bestialisiren = verthieren, entmenschen. Bestimmung, in logischer Bedeutung (determinatio) die Angabe eines oder mehrerer Merkmale, wodurch ein Begriff von einem anderen sich unterscheidet. – B. nennt man ferner den Endzweck, wozu etwas da ist; so spricht man von der B. des Menschen, als von dem Endzweck des Menschenlebens überhaupt, von der B. eines Dinges, als von dem Zwecke, dem es dienen soll. – B. wird endlich auch gleichbedeutend mit Schicksal, Loos gebraucht. Bestreichen nennt man im Kriegswesen die Einrichtung, wodurch ein Terrain, eine Linie, z. B. eine Straße, in der Gewalt des Feuers, besonders des schweren Geschützes, gehalten u. dadurch beherrscht werden kann. Hierauf wird besonders bei Anlage der Festungswerke Rücksicht genommen, so daß sich der Feind auf keinem Wege denselben nähern kann, ohne dem vollen Feuer der Vertheidiger ausgesetzt zu sein. Bestuschew-Rjumin, 1693 zu Moskau geb., seit 1718 in russ. Staatsdienste, unter Kaiserin Elisabeth Großkanzler. schloß 1746 Allianz mit Oesterreich u. bewirkte den Frieden von 1748. Im Anfang des siebenjährigen Krieges rief er den General Apraxin nach dem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:14Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/516
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 1. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 515. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon01_1857/516>, abgerufen am 26.06.2024.