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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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mittelst des Griffels; endlich Buch, besonders großes.


Codex, Gesetzbuch. Zu den bekanntesten zählen der C. Gregorianus u. Hermogenianus Privatarbeiten, welche meistens Rescripte der Kaiser vor Constantin d. Gr. enthielten. - C. Theodosianus meistens Edictalgesetze der christlichen Kaiser von Constantin d. Gr. an, 438 von Theodosius II. publicirt und von Valentinian III. auch für das abendländische Reich bestätigt. - C. Justinianeus u. zwar der erste von 529, worin man obige 3 Codices und die Constitutionen späterer Kaiser benutzte, der 2. auf Kaiser Justinianus Befehl durch die Juristen Tribonian, Dorotheus, Menna, Constantinus und Johannes zu Stande gebracht und unter Abschaffung des 1. am 16. Novbr. 534 als Gesetz (C. repetitae praelectionis) promulgirt wurde.


Codicill, ein weniger förmliches Testament, worin Alles angeordnet werden kann, nur keine directe Erbeseinsetzung und keine Enterbung; gewöhnlich Vermächtniß genannt; kann schriftlich und mündlich, öffentlich und privat mit Zuziehung von 5 Zeugen errichtet werden. In manchen Ländern werden für Testamente u. C.e ganz dieselben äußeren Formen gefordert u. ihr Unterschied liegt einzig materiell darin, daß letztere keine Erbeinsetzung enthalten.


Codification, das Zusammenfassen bestehender Gesetze innerhalb eines bestimmten Zweiges der Gesetzgebung zu einem systematischen Ganzen, z. B. Civil-C, Criminal-C. etc., vgl. oben code.


Codille (kodillji), der Fall im L'hombre, wo die Gegenspieler die meisten Stiche machen.


Cod. Ms. = Codex manuscriptus.


Codo, span. Längenmaß = 188 par. Linien.


Codogno (Kodonjo), österr.-lombard. Stadt unweit Lodi mit 9500 E.; Seiden-, Tuch-, Leinen-, Steingutfabriken; berühmte Käsereien. Treffen 1746 und 1796.


Codrington (Koddringt'n), Sir Edward, geb. 1770, aus altem Adel, trat frühe in den Seedienst, war 1802 bereits Kapitän eines Linienschiffes, focht dann bei Trafalgar, Vließingen etc. und wurde 1814 Contreadmiral, 1825 Viceadmiral. 1827 erhielt er das Commando der Mittelmeerflotte, welche vereinigt mit einer franz. unter Rigny und einer russ. unter Heyden der Uebereinkunft Nachdruck geben sollte, welche die 3 Mächte zur Beendigung des türkisch-griech. Krieges geschlossen hatten. Die Admirale erschienen im Hafen von Navarin u. vernichteten 1827 d. 20. Oct. die türkisch-ägypt. Flotte. als sich ein Schiff derselben eine feindliche Demonstration erlaubte; zu dieser völkerrechtswidrigen, wiewohl von Europa aus Türkenhaß jubelnd aufgenommenen That, war C. durch die private Aufforderung des ersten Lords der Admiralität, des nachmaligen Königs Wilhelm IV. von England, gespornt worden. 1831 befehligte er die Flotte vor Lissabon und st. 28. April 1851 als Admiral der rothen Flagge.


Coeffeur (frz. Koeföhr), eine Person, welche die Coeffure, das Flechten und Schmücken der Haare, besorgt.


Coefficient, in der Mathematik eine Größe, womit eine andere multiplicirt wird.


Coehorn (Kuhhorn), Menno van, geb. 1641 bei Leuwarden, diente den Generalstaaten als Soldat und stieg durch Verdienste bis zum Generallieutenant und Inspector der Festungen; st. 1704. Er ist als Kriegsbaumeister bekannt und stellte als solcher eine von der des franz. Marschalls Vauban verschiedene Befestigungstheorie auf; auch wandte er bei der Belagerung u. Vertheidigung von Festungen die kleinen Mörser an, die nach ihm Coehörner genannt werden.


Cölebs, lat., ehelos.


Cölestin, Name von 5 Päpsten. - C. I., ein Römer, wurde den 10. Sept. 422 vom Diakon zum Papste erhoben, schlichtete kräftig und weise kirchliche Streitigkeiten, arbeitete gegen Nestorius Ketzerei 430 durch das röm. Concil, leitete das zu Ephesus, verbreitete den Glauben besonders in Irland u. England durch Palladius und st. 1. August oder 26. Juli 432; Gedächtnißtag 6. April. C. II., vorher Guido Castelli

mittelst des Griffels; endlich Buch, besonders großes.


Codex, Gesetzbuch. Zu den bekanntesten zählen der C. Gregorianus u. Hermogenianus Privatarbeiten, welche meistens Rescripte der Kaiser vor Constantin d. Gr. enthielten. – C. Theodosianus meistens Edictalgesetze der christlichen Kaiser von Constantin d. Gr. an, 438 von Theodosius II. publicirt und von Valentinian III. auch für das abendländische Reich bestätigt. – C. Justinianeus u. zwar der erste von 529, worin man obige 3 Codices und die Constitutionen späterer Kaiser benutzte, der 2. auf Kaiser Justinianus Befehl durch die Juristen Tribonian, Dorotheus, Menna, Constantinus und Johannes zu Stande gebracht und unter Abschaffung des 1. am 16. Novbr. 534 als Gesetz (C. repetitae praelectionis) promulgirt wurde.


Codicill, ein weniger förmliches Testament, worin Alles angeordnet werden kann, nur keine directe Erbeseinsetzung und keine Enterbung; gewöhnlich Vermächtniß genannt; kann schriftlich und mündlich, öffentlich und privat mit Zuziehung von 5 Zeugen errichtet werden. In manchen Ländern werden für Testamente u. C.e ganz dieselben äußeren Formen gefordert u. ihr Unterschied liegt einzig materiell darin, daß letztere keine Erbeinsetzung enthalten.


Codification, das Zusammenfassen bestehender Gesetze innerhalb eines bestimmten Zweiges der Gesetzgebung zu einem systematischen Ganzen, z. B. Civil-C, Criminal-C. etc., vgl. oben code.


Codille (kodillji), der Fall im Lʼhombre, wo die Gegenspieler die meisten Stiche machen.


Cod. Ms. = Codex manuscriptus.


Codo, span. Längenmaß = 188 par. Linien.


Codogno (Kodonjo), österr.-lombard. Stadt unweit Lodi mit 9500 E.; Seiden-, Tuch-, Leinen-, Steingutfabriken; berühmte Käsereien. Treffen 1746 und 1796.


Codrington (Koddringtʼn), Sir Edward, geb. 1770, aus altem Adel, trat frühe in den Seedienst, war 1802 bereits Kapitän eines Linienschiffes, focht dann bei Trafalgar, Vließingen etc. und wurde 1814 Contreadmiral, 1825 Viceadmiral. 1827 erhielt er das Commando der Mittelmeerflotte, welche vereinigt mit einer franz. unter Rigny und einer russ. unter Heyden der Uebereinkunft Nachdruck geben sollte, welche die 3 Mächte zur Beendigung des türkisch-griech. Krieges geschlossen hatten. Die Admirale erschienen im Hafen von Navarin u. vernichteten 1827 d. 20. Oct. die türkisch-ägypt. Flotte. als sich ein Schiff derselben eine feindliche Demonstration erlaubte; zu dieser völkerrechtswidrigen, wiewohl von Europa aus Türkenhaß jubelnd aufgenommenen That, war C. durch die private Aufforderung des ersten Lords der Admiralität, des nachmaligen Königs Wilhelm IV. von England, gespornt worden. 1831 befehligte er die Flotte vor Lissabon und st. 28. April 1851 als Admiral der rothen Flagge.


Coëffeur (frz. Koëföhr), eine Person, welche die Coëffure, das Flechten und Schmücken der Haare, besorgt.


Coëfficient, in der Mathematik eine Größe, womit eine andere multiplicirt wird.


Coehorn (Kuhhorn), Menno van, geb. 1641 bei Leuwarden, diente den Generalstaaten als Soldat und stieg durch Verdienste bis zum Generallieutenant und Inspector der Festungen; st. 1704. Er ist als Kriegsbaumeister bekannt und stellte als solcher eine von der des franz. Marschalls Vauban verschiedene Befestigungstheorie auf; auch wandte er bei der Belagerung u. Vertheidigung von Festungen die kleinen Mörser an, die nach ihm Coehörner genannt werden.


Cölebs, lat., ehelos.


Cölestin, Name von 5 Päpsten. – C. I., ein Römer, wurde den 10. Sept. 422 vom Diakon zum Papste erhoben, schlichtete kräftig und weise kirchliche Streitigkeiten, arbeitete gegen Nestorius Ketzerei 430 durch das röm. Concil, leitete das zu Ephesus, verbreitete den Glauben besonders in Irland u. England durch Palladius und st. 1. August oder 26. Juli 432; Gedächtnißtag 6. April. C. II., vorher Guido Castelli

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[154/0155] mittelst des Griffels; endlich Buch, besonders großes. Codex, Gesetzbuch. Zu den bekanntesten zählen der C. Gregorianus u. Hermogenianus Privatarbeiten, welche meistens Rescripte der Kaiser vor Constantin d. Gr. enthielten. – C. Theodosianus meistens Edictalgesetze der christlichen Kaiser von Constantin d. Gr. an, 438 von Theodosius II. publicirt und von Valentinian III. auch für das abendländische Reich bestätigt. – C. Justinianeus u. zwar der erste von 529, worin man obige 3 Codices und die Constitutionen späterer Kaiser benutzte, der 2. auf Kaiser Justinianus Befehl durch die Juristen Tribonian, Dorotheus, Menna, Constantinus und Johannes zu Stande gebracht und unter Abschaffung des 1. am 16. Novbr. 534 als Gesetz (C. repetitae praelectionis) promulgirt wurde. Codicill, ein weniger förmliches Testament, worin Alles angeordnet werden kann, nur keine directe Erbeseinsetzung und keine Enterbung; gewöhnlich Vermächtniß genannt; kann schriftlich und mündlich, öffentlich und privat mit Zuziehung von 5 Zeugen errichtet werden. In manchen Ländern werden für Testamente u. C.e ganz dieselben äußeren Formen gefordert u. ihr Unterschied liegt einzig materiell darin, daß letztere keine Erbeinsetzung enthalten. Codification, das Zusammenfassen bestehender Gesetze innerhalb eines bestimmten Zweiges der Gesetzgebung zu einem systematischen Ganzen, z. B. Civil-C, Criminal-C. etc., vgl. oben code. Codille (kodillji), der Fall im Lʼhombre, wo die Gegenspieler die meisten Stiche machen. Cod. Ms. = Codex manuscriptus. Codo, span. Längenmaß = 188 par. Linien. Codogno (Kodonjo), österr.-lombard. Stadt unweit Lodi mit 9500 E.; Seiden-, Tuch-, Leinen-, Steingutfabriken; berühmte Käsereien. Treffen 1746 und 1796. Codrington (Koddringtʼn), Sir Edward, geb. 1770, aus altem Adel, trat frühe in den Seedienst, war 1802 bereits Kapitän eines Linienschiffes, focht dann bei Trafalgar, Vließingen etc. und wurde 1814 Contreadmiral, 1825 Viceadmiral. 1827 erhielt er das Commando der Mittelmeerflotte, welche vereinigt mit einer franz. unter Rigny und einer russ. unter Heyden der Uebereinkunft Nachdruck geben sollte, welche die 3 Mächte zur Beendigung des türkisch-griech. Krieges geschlossen hatten. Die Admirale erschienen im Hafen von Navarin u. vernichteten 1827 d. 20. Oct. die türkisch-ägypt. Flotte. als sich ein Schiff derselben eine feindliche Demonstration erlaubte; zu dieser völkerrechtswidrigen, wiewohl von Europa aus Türkenhaß jubelnd aufgenommenen That, war C. durch die private Aufforderung des ersten Lords der Admiralität, des nachmaligen Königs Wilhelm IV. von England, gespornt worden. 1831 befehligte er die Flotte vor Lissabon und st. 28. April 1851 als Admiral der rothen Flagge. Coëffeur (frz. Koëföhr), eine Person, welche die Coëffure, das Flechten und Schmücken der Haare, besorgt. Coëfficient, in der Mathematik eine Größe, womit eine andere multiplicirt wird. Coehorn (Kuhhorn), Menno van, geb. 1641 bei Leuwarden, diente den Generalstaaten als Soldat und stieg durch Verdienste bis zum Generallieutenant und Inspector der Festungen; st. 1704. Er ist als Kriegsbaumeister bekannt und stellte als solcher eine von der des franz. Marschalls Vauban verschiedene Befestigungstheorie auf; auch wandte er bei der Belagerung u. Vertheidigung von Festungen die kleinen Mörser an, die nach ihm Coehörner genannt werden. Cölebs, lat., ehelos. Cölestin, Name von 5 Päpsten. – C. I., ein Römer, wurde den 10. Sept. 422 vom Diakon zum Papste erhoben, schlichtete kräftig und weise kirchliche Streitigkeiten, arbeitete gegen Nestorius Ketzerei 430 durch das röm. Concil, leitete das zu Ephesus, verbreitete den Glauben besonders in Irland u. England durch Palladius und st. 1. August oder 26. Juli 432; Gedächtnißtag 6. April. C. II., vorher Guido Castelli

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/155>, abgerufen am 27.11.2024.