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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Schwere, was bis zur Functionsstörung des betroffenen Theils steigen kann. Häufig sind in diesem Falle die Uebergänge in Entzündung und Blutung nebst deren Folgeübeln, wie überhaupt Congestionen die ersten Anfänge vieler Krankheiten sind. Man unterscheidet zwischen activer oder arterieller C. und passiver oder venöser C. Die erstere beruht auf örtlicher Reizung des Theils oder auf allgemeinem Orgasmus, die passive dagegen hat ihren Grund in örtlicher oder allgemeiner Schwäche der Gefäße oder in Fehlern der Blutmischung. Die Hauptmittel der Behandlung sind Kälte, kühlende und beruhigende Mittel, Ableitungen durch Hautreize, Blutentziehungen.


Conglobation, lat., Zusammenballung; conglobiren, zusammenballen.


Conglomerate, nennt man solche Gesteine, bei welchen eckige oder abgerundete Stücke verschiedener Mineralien, einfacher und gemengter Gesteine, durch ein Bindemittel zusammengekittet sind, das theils ein einfaches, theils ein gemengtes ist. Conglomeration, conglomeriren, Zusammenballung, zusammenballen.


Conglutinate, lat., in der Geognosie die nichtkrystallinischen, aus Trümmern anderer Gesteine zusammengekitteten Gebirgsarten, z. B. Sandstein. Conglutination, Zusammenkittung, Zusammenleimung, Verdickung, Verschleimung; conglutiniren, zusammenleimen.


Congo, Negerreich in Unterguinea, zwischen Angola und Coango, am Zaire oder Congostrome, fruchtbar, metallreich, stark bewohnt; ein König beherrscht das Reich, wird aber durch eine Aristokratie der Häuptlinge beschränkt. C. war zu Anfang des 16. Jahrhunderts christlich, fiel aber, von Portugal vernachläßigt, wieder in das Heidenthum zurück.


Congregaten, nichtkrystallische Gesteine, schwach verbunden, oder locker nebeneinanderliegend.


Congregation lat. congregatio, Zusammenschaarung, geistlicher, besonders klosterartiger Verein, Klosterorden und Zweige eines solchen, z. B. die von Papst Clemens VIII. geförderte C. helvetica des Benedictinerordens, die noch heute besteht. C. heißen auch die für Vorbereitung der Geschäfte der Curie (s. d. A.) errichteten ständigen od. außerordentlichen Ausschüsse der Cardinäle, deren erstere der röm. Staatskalender gegenwärtig 24 zählt. Congregationalisten, s. Independenten.


Congreß, lat., Zusammenkunft, seit dem westphäl. Frieden 1648 Benennung für die Vereinigungen von Bevollmächtigten der Höfe zu einem Friedensschlusse oder zur Bestimmung einer für die Staatenverhältnisse wichtigen Maßregel, in neuester Zeit heißen die Zusammenkünfte der Fürsten zu solchem Zwecke C. C. ersterer Art wurden abgehalten: 1648 zu Münster und Osnabrück; 1712 und 13 zu Utrecht, 1748 zu Aachen; 1779 zu Teschen, 1790 zu Reichenbach, 1797 bis 99 zu Rastatt. Monarchencongresse: zu Erfurt 1808; Wien 1814-15; Aachen 1818; Troppau 1820; Laibach 1821; Verona 1822. - C., in der nordamerik. Union die gesetzgebende Versammlung; den gleichen Namen haben die spanisch-amerikan. Republiken ihren gesetzgebenden Versammlungen gegeben.


Congreve (Kangrihw), William, geb. 1670 unweit Leeds, engl. Lustspieldichter, noch jetzt geschätzt wegen der geschickten Schürzung des dramat. Knotens und des witzigen Dialogs, st. 1729. Gesammelte Werke, London 1752. 3 Bde.


Congreve (Kangrihw), William, Sir, geb. 1772 in der Grafschaft Middlesex, engl. Ingenieur und Artilleriegeneral, bekannt durch seine Verbesserungen im Kanal- und Schleußenbau, besonders aber durch die von ihm erfundenen Brandraketen (s. Rakete). Er ist auch Erfinder eines Farbendrucks und beschäftigte sich zuletzt mit der Einführung der Gasbeleuchtung auf dem Continente durch engl. Gesellschaften; st. 1828 zu Toulouse.


Congrua (dos oder pars sustentationis), die niedrigste gesetzliche Jahresrente einer geistlichen Pfründe, d. h. das fixe jährliche Einkommen, welches dem Pfründeinhaber nach Abzug aller Lasten zum standesmäßigen Unterhalte übrig bleiben soll. Die Ausmittlung u. Festsetzung der C. ist besonders für Pfarrstellen

Schwere, was bis zur Functionsstörung des betroffenen Theils steigen kann. Häufig sind in diesem Falle die Uebergänge in Entzündung und Blutung nebst deren Folgeübeln, wie überhaupt Congestionen die ersten Anfänge vieler Krankheiten sind. Man unterscheidet zwischen activer oder arterieller C. und passiver oder venöser C. Die erstere beruht auf örtlicher Reizung des Theils oder auf allgemeinem Orgasmus, die passive dagegen hat ihren Grund in örtlicher oder allgemeiner Schwäche der Gefäße oder in Fehlern der Blutmischung. Die Hauptmittel der Behandlung sind Kälte, kühlende und beruhigende Mittel, Ableitungen durch Hautreize, Blutentziehungen.


Conglobation, lat., Zusammenballung; conglobiren, zusammenballen.


Conglomerate, nennt man solche Gesteine, bei welchen eckige oder abgerundete Stücke verschiedener Mineralien, einfacher und gemengter Gesteine, durch ein Bindemittel zusammengekittet sind, das theils ein einfaches, theils ein gemengtes ist. Conglomeration, conglomeriren, Zusammenballung, zusammenballen.


Conglutinate, lat., in der Geognosie die nichtkrystallinischen, aus Trümmern anderer Gesteine zusammengekitteten Gebirgsarten, z. B. Sandstein. Conglutination, Zusammenkittung, Zusammenleimung, Verdickung, Verschleimung; conglutiniren, zusammenleimen.


Congo, Negerreich in Unterguinea, zwischen Angola und Coango, am Zaire oder Congostrome, fruchtbar, metallreich, stark bewohnt; ein König beherrscht das Reich, wird aber durch eine Aristokratie der Häuptlinge beschränkt. C. war zu Anfang des 16. Jahrhunderts christlich, fiel aber, von Portugal vernachläßigt, wieder in das Heidenthum zurück.


Congregaten, nichtkrystallische Gesteine, schwach verbunden, oder locker nebeneinanderliegend.


Congregation lat. congregatio, Zusammenschaarung, geistlicher, besonders klosterartiger Verein, Klosterorden und Zweige eines solchen, z. B. die von Papst Clemens VIII. geförderte C. helvetica des Benedictinerordens, die noch heute besteht. C. heißen auch die für Vorbereitung der Geschäfte der Curie (s. d. A.) errichteten ständigen od. außerordentlichen Ausschüsse der Cardinäle, deren erstere der röm. Staatskalender gegenwärtig 24 zählt. Congregationalisten, s. Independenten.


Congreß, lat., Zusammenkunft, seit dem westphäl. Frieden 1648 Benennung für die Vereinigungen von Bevollmächtigten der Höfe zu einem Friedensschlusse oder zur Bestimmung einer für die Staatenverhältnisse wichtigen Maßregel, in neuester Zeit heißen die Zusammenkünfte der Fürsten zu solchem Zwecke C. C. ersterer Art wurden abgehalten: 1648 zu Münster und Osnabrück; 1712 und 13 zu Utrecht, 1748 zu Aachen; 1779 zu Teschen, 1790 zu Reichenbach, 1797 bis 99 zu Rastatt. Monarchencongresse: zu Erfurt 1808; Wien 1814–15; Aachen 1818; Troppau 1820; Laibach 1821; Verona 1822. – C., in der nordamerik. Union die gesetzgebende Versammlung; den gleichen Namen haben die spanisch-amerikan. Republiken ihren gesetzgebenden Versammlungen gegeben.


Congreve (Kangrihw), William, geb. 1670 unweit Leeds, engl. Lustspieldichter, noch jetzt geschätzt wegen der geschickten Schürzung des dramat. Knotens und des witzigen Dialogs, st. 1729. Gesammelte Werke, London 1752. 3 Bde.


Congreve (Kangrihw), William, Sir, geb. 1772 in der Grafschaft Middlesex, engl. Ingenieur und Artilleriegeneral, bekannt durch seine Verbesserungen im Kanal- und Schleußenbau, besonders aber durch die von ihm erfundenen Brandraketen (s. Rakete). Er ist auch Erfinder eines Farbendrucks und beschäftigte sich zuletzt mit der Einführung der Gasbeleuchtung auf dem Continente durch engl. Gesellschaften; st. 1828 zu Toulouse.


Congrua (dos oder pars sustentationis), die niedrigste gesetzliche Jahresrente einer geistlichen Pfründe, d. h. das fixe jährliche Einkommen, welches dem Pfründeinhaber nach Abzug aller Lasten zum standesmäßigen Unterhalte übrig bleiben soll. Die Ausmittlung u. Festsetzung der C. ist besonders für Pfarrstellen

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Schwere, was bis zur Functionsstörung des betroffenen Theils steigen kann. Häufig sind in diesem Falle die Uebergänge in Entzündung und Blutung nebst deren Folgeübeln, wie überhaupt Congestionen die ersten Anfänge vieler Krankheiten sind. Man unterscheidet zwischen activer oder arterieller C. und passiver oder venöser C. Die erstere beruht auf örtlicher Reizung des Theils oder auf allgemeinem Orgasmus, die passive dagegen hat ihren Grund in örtlicher oder allgemeiner Schwäche der Gefäße oder in Fehlern der Blutmischung. Die Hauptmittel der Behandlung sind Kälte, kühlende und beruhigende Mittel, Ableitungen durch Hautreize, Blutentziehungen.</p><lb/>
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[191/0192] Schwere, was bis zur Functionsstörung des betroffenen Theils steigen kann. Häufig sind in diesem Falle die Uebergänge in Entzündung und Blutung nebst deren Folgeübeln, wie überhaupt Congestionen die ersten Anfänge vieler Krankheiten sind. Man unterscheidet zwischen activer oder arterieller C. und passiver oder venöser C. Die erstere beruht auf örtlicher Reizung des Theils oder auf allgemeinem Orgasmus, die passive dagegen hat ihren Grund in örtlicher oder allgemeiner Schwäche der Gefäße oder in Fehlern der Blutmischung. Die Hauptmittel der Behandlung sind Kälte, kühlende und beruhigende Mittel, Ableitungen durch Hautreize, Blutentziehungen. Conglobation, lat., Zusammenballung; conglobiren, zusammenballen. Conglomerate, nennt man solche Gesteine, bei welchen eckige oder abgerundete Stücke verschiedener Mineralien, einfacher und gemengter Gesteine, durch ein Bindemittel zusammengekittet sind, das theils ein einfaches, theils ein gemengtes ist. Conglomeration, conglomeriren, Zusammenballung, zusammenballen. Conglutinate, lat., in der Geognosie die nichtkrystallinischen, aus Trümmern anderer Gesteine zusammengekitteten Gebirgsarten, z. B. Sandstein. Conglutination, Zusammenkittung, Zusammenleimung, Verdickung, Verschleimung; conglutiniren, zusammenleimen. Congo, Negerreich in Unterguinea, zwischen Angola und Coango, am Zaire oder Congostrome, fruchtbar, metallreich, stark bewohnt; ein König beherrscht das Reich, wird aber durch eine Aristokratie der Häuptlinge beschränkt. C. war zu Anfang des 16. Jahrhunderts christlich, fiel aber, von Portugal vernachläßigt, wieder in das Heidenthum zurück. Congregaten, nichtkrystallische Gesteine, schwach verbunden, oder locker nebeneinanderliegend. Congregation lat. congregatio, Zusammenschaarung, geistlicher, besonders klosterartiger Verein, Klosterorden und Zweige eines solchen, z. B. die von Papst Clemens VIII. geförderte C. helvetica des Benedictinerordens, die noch heute besteht. C. heißen auch die für Vorbereitung der Geschäfte der Curie (s. d. A.) errichteten ständigen od. außerordentlichen Ausschüsse der Cardinäle, deren erstere der röm. Staatskalender gegenwärtig 24 zählt. Congregationalisten, s. Independenten. Congreß, lat., Zusammenkunft, seit dem westphäl. Frieden 1648 Benennung für die Vereinigungen von Bevollmächtigten der Höfe zu einem Friedensschlusse oder zur Bestimmung einer für die Staatenverhältnisse wichtigen Maßregel, in neuester Zeit heißen die Zusammenkünfte der Fürsten zu solchem Zwecke C. C. ersterer Art wurden abgehalten: 1648 zu Münster und Osnabrück; 1712 und 13 zu Utrecht, 1748 zu Aachen; 1779 zu Teschen, 1790 zu Reichenbach, 1797 bis 99 zu Rastatt. Monarchencongresse: zu Erfurt 1808; Wien 1814–15; Aachen 1818; Troppau 1820; Laibach 1821; Verona 1822. – C., in der nordamerik. Union die gesetzgebende Versammlung; den gleichen Namen haben die spanisch-amerikan. Republiken ihren gesetzgebenden Versammlungen gegeben. Congreve (Kangrihw), William, geb. 1670 unweit Leeds, engl. Lustspieldichter, noch jetzt geschätzt wegen der geschickten Schürzung des dramat. Knotens und des witzigen Dialogs, st. 1729. Gesammelte Werke, London 1752. 3 Bde. Congreve (Kangrihw), William, Sir, geb. 1772 in der Grafschaft Middlesex, engl. Ingenieur und Artilleriegeneral, bekannt durch seine Verbesserungen im Kanal- und Schleußenbau, besonders aber durch die von ihm erfundenen Brandraketen (s. Rakete). Er ist auch Erfinder eines Farbendrucks und beschäftigte sich zuletzt mit der Einführung der Gasbeleuchtung auf dem Continente durch engl. Gesellschaften; st. 1828 zu Toulouse. Congrua (dos oder pars sustentationis), die niedrigste gesetzliche Jahresrente einer geistlichen Pfründe, d. h. das fixe jährliche Einkommen, welches dem Pfründeinhaber nach Abzug aller Lasten zum standesmäßigen Unterhalte übrig bleiben soll. Die Ausmittlung u. Festsetzung der C. ist besonders für Pfarrstellen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/192>, abgerufen am 21.05.2024.