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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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1842-48 Gottfried Webers musikal. Zeitschrift "Cäcilia" fort; ferner eine Ausgabe der 7 Bußpsalmen des Orlando Lasso u. eine reichhaltige Sammlung älterer Musik; wurde 1842 Custos der musikal. Abtheilung der königl. Bibliothek und 1850 Professor der Musik zu Berlin.


Dehnbarkeit, Ductilität, nennt man die physikalische Eigenschaft fester Körper, ihre Theile durch äußere mechanische Einwirkung bleibend in verschiedene Richtungen und Lagen bringen (verschieben) zu lassen ohne Aufhebung des Zusammenhanges. Durch Wärme wird im Allgemeinen die D. der Körper erhöht, und viele bei gewöhnlicher Temperatur spröde Körper werden durch Wärme dehnbar (zähe), z. B. Glas, Siegellack. Die Größe der D. wird bestimmt durch den Grad der Dünne, welcher bei Ausdehnung der Körper in Drähte, Bleche oder Blätter, ohne daß sie reißen, erreichbar ist. Von der größten technischen Wichtigkeit ist die D. bei den Metallen; das dehnbarste ist das Gold, jedoch nur in Beziehung auf Hämmern und Auswalzen; beim Ziehen in Drath wird es von andern Metallen, namentlich vom Platina, übertroffen.


De hodierno, lat., vom heutigen Tage.


Dehonestation, lat., Verunehrung; dehonestiren, verunehren.


Dehors (frz. Dehohr), die Außenseite; der äußere Anstand; die Außenwerke von Festungen.


Dehortation, lat., Abmahnung, Abrathen; Dehortatorien, Ermahnungsschreiben, durch welche den Unterthanen in Kriegszeiten die Vorschriften für den Verkehr mit dem Feinde eingeschärft werden; dehortiren, abmahnen.


Dei, Dey (türk., Oheim), jetzt noch der Name des Oberhauptes des Barbareskenstaates Tripolis; von 1600 bis 1830 führte der Beherrscher Algiers denselben Namen, s. Algier.


Deich, holländ. Dijk (Deik), Erdwall zum Schutze des Ufers gegen Wasserandrang, gewöhnlich Erdwälle mit Bekleidung von Rasen, Weiden, Buschholz, in gefährlichen Lagen auch mit Steinbauten verbunden; immer mit schrägansteigenden Seitenwänden gebaut (Böschung), was um so mehr der Fall sein muß, je weniger die als Material gebrauchte Erde Zusammenhang hat; man führt sie schichtenweise auf und stampft sie fest.


Deichrecht, die Eindeichung des Meeres, der Seen und Flüsse, ist an sich ein Recht der Landespolizei, ruht aber zugleich auf Unternehmungen der hiefür in Gemeinschaftsverbindung (D. band, D. acht, universitas aggeralis) stehenden Interessenten. Gesetzgebung und Aufsicht, letztere durch D.beamte (D.grewen, D.richter, D.geschworne), kommt dem Staat zu. Die Kosten treffen alle cultivirten durch den Deich geschützten Grundstücke; außerordentlich im Augenblick der Gefahr leisten alle Bewohner der bedrohten Gegend Nothhilfe. Der Deich selbst ist Staatseigenthum u. befriedete Sache. Privilegien des Deichbaues: Vorzug der D.bandsforderung im Concurs des D.pflichtigen, privilegirter Gerichtsstand für D.streitigkeiten und summarischer Prozeß hiefür.


Deidesheim, bayer. Stadt in der Rheinpfalz mit 3400 E., vortrefflichem weißem Wein (Deidesheimer).


Dei gratia, lat., von Gottes Gnaden, manchmal auch Dei misericordia, durch Gottes Erbarmung, juvante Deo, mit Gottes Beistand, ein Titel, welcher einer Stelle des Apostels Paulus entlehnt und von geistlichen u. weltlichen Machthabern ursprünglich als Ausdruck frommer Demuth in amtlichen Erlassen angenommen wurde. Schon 356 gebrauchte ihn Papst Felix und laut den Akten der Concilien von Braga 411, Ephesus 431, Chalcedon 451 u. s. w. wurde derselbe im 5. Jahrh. allgemein üblich. In Deutschland ahmten die Bischöfe Kunibert von Köln 623, Bonifaz von Mainz, Hetti von Trier u. A. den Brauch nach und diesen folgten Pipin und die Karolinger, die Kaiser u. Fürsten des deutschen Reiches. Seit dem 16. Jahrh. wurde der Titel D. g. immer vorherrschender der Ausdruck weltlicher Machtvollkommenheit u. seit der napoleonischen Zeit ausschließlich von souveränen Staatsoberhäuptern gebraucht.

1842–48 Gottfried Webers musikal. Zeitschrift „Cäcilia“ fort; ferner eine Ausgabe der 7 Bußpsalmen des Orlando Lasso u. eine reichhaltige Sammlung älterer Musik; wurde 1842 Custos der musikal. Abtheilung der königl. Bibliothek und 1850 Professor der Musik zu Berlin.


Dehnbarkeit, Ductilität, nennt man die physikalische Eigenschaft fester Körper, ihre Theile durch äußere mechanische Einwirkung bleibend in verschiedene Richtungen und Lagen bringen (verschieben) zu lassen ohne Aufhebung des Zusammenhanges. Durch Wärme wird im Allgemeinen die D. der Körper erhöht, und viele bei gewöhnlicher Temperatur spröde Körper werden durch Wärme dehnbar (zähe), z. B. Glas, Siegellack. Die Größe der D. wird bestimmt durch den Grad der Dünne, welcher bei Ausdehnung der Körper in Drähte, Bleche oder Blätter, ohne daß sie reißen, erreichbar ist. Von der größten technischen Wichtigkeit ist die D. bei den Metallen; das dehnbarste ist das Gold, jedoch nur in Beziehung auf Hämmern und Auswalzen; beim Ziehen in Drath wird es von andern Metallen, namentlich vom Platina, übertroffen.


De hodierno, lat., vom heutigen Tage.


Dehonestation, lat., Verunehrung; dehonestiren, verunehren.


Dehors (frz. Dehohr), die Außenseite; der äußere Anstand; die Außenwerke von Festungen.


Dehortation, lat., Abmahnung, Abrathen; Dehortatorien, Ermahnungsschreiben, durch welche den Unterthanen in Kriegszeiten die Vorschriften für den Verkehr mit dem Feinde eingeschärft werden; dehortiren, abmahnen.


Dei, Dey (türk., Oheim), jetzt noch der Name des Oberhauptes des Barbareskenstaates Tripolis; von 1600 bis 1830 führte der Beherrscher Algiers denselben Namen, s. Algier.


Deich, holländ. Dijk (Deik), Erdwall zum Schutze des Ufers gegen Wasserandrang, gewöhnlich Erdwälle mit Bekleidung von Rasen, Weiden, Buschholz, in gefährlichen Lagen auch mit Steinbauten verbunden; immer mit schrägansteigenden Seitenwänden gebaut (Böschung), was um so mehr der Fall sein muß, je weniger die als Material gebrauchte Erde Zusammenhang hat; man führt sie schichtenweise auf und stampft sie fest.


Deichrecht, die Eindeichung des Meeres, der Seen und Flüsse, ist an sich ein Recht der Landespolizei, ruht aber zugleich auf Unternehmungen der hiefür in Gemeinschaftsverbindung (D. band, D. acht, universitas aggeralis) stehenden Interessenten. Gesetzgebung und Aufsicht, letztere durch D.beamte (D.grewen, D.richter, D.geschworne), kommt dem Staat zu. Die Kosten treffen alle cultivirten durch den Deich geschützten Grundstücke; außerordentlich im Augenblick der Gefahr leisten alle Bewohner der bedrohten Gegend Nothhilfe. Der Deich selbst ist Staatseigenthum u. befriedete Sache. Privilegien des Deichbaues: Vorzug der D.bandsforderung im Concurs des D.pflichtigen, privilegirter Gerichtsstand für D.streitigkeiten und summarischer Prozeß hiefür.


Deidesheim, bayer. Stadt in der Rheinpfalz mit 3400 E., vortrefflichem weißem Wein (Deidesheimer).


Dei gratia, lat., von Gottes Gnaden, manchmal auch Dei misericordia, durch Gottes Erbarmung, juvante Deo, mit Gottes Beistand, ein Titel, welcher einer Stelle des Apostels Paulus entlehnt und von geistlichen u. weltlichen Machthabern ursprünglich als Ausdruck frommer Demuth in amtlichen Erlassen angenommen wurde. Schon 356 gebrauchte ihn Papst Felix und laut den Akten der Concilien von Braga 411, Ephesus 431, Chalcedon 451 u. s. w. wurde derselbe im 5. Jahrh. allgemein üblich. In Deutschland ahmten die Bischöfe Kunibert von Köln 623, Bonifaz von Mainz, Hetti von Trier u. A. den Brauch nach und diesen folgten Pipin und die Karolinger, die Kaiser u. Fürsten des deutschen Reiches. Seit dem 16. Jahrh. wurde der Titel D. g. immer vorherrschender der Ausdruck weltlicher Machtvollkommenheit u. seit der napoleonischen Zeit ausschließlich von souveränen Staatsoberhäuptern gebraucht.

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[306/0307] 1842–48 Gottfried Webers musikal. Zeitschrift „Cäcilia“ fort; ferner eine Ausgabe der 7 Bußpsalmen des Orlando Lasso u. eine reichhaltige Sammlung älterer Musik; wurde 1842 Custos der musikal. Abtheilung der königl. Bibliothek und 1850 Professor der Musik zu Berlin. Dehnbarkeit, Ductilität, nennt man die physikalische Eigenschaft fester Körper, ihre Theile durch äußere mechanische Einwirkung bleibend in verschiedene Richtungen und Lagen bringen (verschieben) zu lassen ohne Aufhebung des Zusammenhanges. Durch Wärme wird im Allgemeinen die D. der Körper erhöht, und viele bei gewöhnlicher Temperatur spröde Körper werden durch Wärme dehnbar (zähe), z. B. Glas, Siegellack. Die Größe der D. wird bestimmt durch den Grad der Dünne, welcher bei Ausdehnung der Körper in Drähte, Bleche oder Blätter, ohne daß sie reißen, erreichbar ist. Von der größten technischen Wichtigkeit ist die D. bei den Metallen; das dehnbarste ist das Gold, jedoch nur in Beziehung auf Hämmern und Auswalzen; beim Ziehen in Drath wird es von andern Metallen, namentlich vom Platina, übertroffen. De hodierno, lat., vom heutigen Tage. Dehonestation, lat., Verunehrung; dehonestiren, verunehren. Dehors (frz. Dehohr), die Außenseite; der äußere Anstand; die Außenwerke von Festungen. Dehortation, lat., Abmahnung, Abrathen; Dehortatorien, Ermahnungsschreiben, durch welche den Unterthanen in Kriegszeiten die Vorschriften für den Verkehr mit dem Feinde eingeschärft werden; dehortiren, abmahnen. Dei, Dey (türk., Oheim), jetzt noch der Name des Oberhauptes des Barbareskenstaates Tripolis; von 1600 bis 1830 führte der Beherrscher Algiers denselben Namen, s. Algier. Deich, holländ. Dijk (Deik), Erdwall zum Schutze des Ufers gegen Wasserandrang, gewöhnlich Erdwälle mit Bekleidung von Rasen, Weiden, Buschholz, in gefährlichen Lagen auch mit Steinbauten verbunden; immer mit schrägansteigenden Seitenwänden gebaut (Böschung), was um so mehr der Fall sein muß, je weniger die als Material gebrauchte Erde Zusammenhang hat; man führt sie schichtenweise auf und stampft sie fest. Deichrecht, die Eindeichung des Meeres, der Seen und Flüsse, ist an sich ein Recht der Landespolizei, ruht aber zugleich auf Unternehmungen der hiefür in Gemeinschaftsverbindung (D. band, D. acht, universitas aggeralis) stehenden Interessenten. Gesetzgebung und Aufsicht, letztere durch D.beamte (D.grewen, D.richter, D.geschworne), kommt dem Staat zu. Die Kosten treffen alle cultivirten durch den Deich geschützten Grundstücke; außerordentlich im Augenblick der Gefahr leisten alle Bewohner der bedrohten Gegend Nothhilfe. Der Deich selbst ist Staatseigenthum u. befriedete Sache. Privilegien des Deichbaues: Vorzug der D.bandsforderung im Concurs des D.pflichtigen, privilegirter Gerichtsstand für D.streitigkeiten und summarischer Prozeß hiefür. Deidesheim, bayer. Stadt in der Rheinpfalz mit 3400 E., vortrefflichem weißem Wein (Deidesheimer). Dei gratia, lat., von Gottes Gnaden, manchmal auch Dei misericordia, durch Gottes Erbarmung, juvante Deo, mit Gottes Beistand, ein Titel, welcher einer Stelle des Apostels Paulus entlehnt und von geistlichen u. weltlichen Machthabern ursprünglich als Ausdruck frommer Demuth in amtlichen Erlassen angenommen wurde. Schon 356 gebrauchte ihn Papst Felix und laut den Akten der Concilien von Braga 411, Ephesus 431, Chalcedon 451 u. s. w. wurde derselbe im 5. Jahrh. allgemein üblich. In Deutschland ahmten die Bischöfe Kunibert von Köln 623, Bonifaz von Mainz, Hetti von Trier u. A. den Brauch nach und diesen folgten Pipin und die Karolinger, die Kaiser u. Fürsten des deutschen Reiches. Seit dem 16. Jahrh. wurde der Titel D. g. immer vorherrschender der Ausdruck weltlicher Machtvollkommenheit u. seit der napoleonischen Zeit ausschließlich von souveränen Staatsoberhäuptern gebraucht.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/307>, abgerufen am 22.11.2024.