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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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31. Jan. 1852 die vom Jahre 1804. Nach der Restauration erhielten die fremden Ordenträger sowie die Ueberzähligen keine Pensionen mehr, eben so unter Louis Philipp, der in 10 Jahren gegen 15000 Decorationen verlieh; unter Louis Napoleon erhalten bloß die Legionäre des 1. Kaiserthums 250 Fr. Pension.


Ehrenmitglieder, einer Gesellschaft etc.; ihre Aufnahme gilt als Zeichen der Hochachtung; sie tragen gewöhnlich keine Kosten und Verbindlichkeiten der anderen Gesellschaftsmitglieder.


Ehrenpreis, gebräuchlicher Grundheil (Veronica officinalis), ein auf trockenen Stellen an Waldrändern u. dgl. m. wildwachsendes blaßblaues Blümchen, das zu einem Thee aufgegossen früher und theilweise noch jetzt unter die bedeutenderen Volksmittel gehört. Es muß im Frühjahr gesammelt werden u. soll innerlich gegen Brustverschleimung und anfangende Schwindsucht dienen, auch wird es äußerlich zur Reinigung und Heilung von Wunden und Geschwüren gebraucht. - V. Beccabunga ist die sog. Bachbunge, die in feuchten u. nassen Gräben wächst, und bisweilen mit der Brunnkresse verwechselt wird, aber nicht scharf schmeckt.


Ehrenstrafen, die beschämen od. der Verachtung preisgeben sollen, als: Kirchenbuße, Verweis, Abbitte, Widerruf, Ehrenerklärung, Halseisen, Strafpfahl, Lasterstein, Pranger, Schandtafel, Geige u. s. w.


Ehrenström, schwed. Edelmann und Offizier, einer der Verschwornen von 1793, welche die Regentschaft stürzen und Gustav IV. vor seiner Mündigkeit auf den Thron heben wollten, wurde auf dem Blutgerüste begnadigt, von Gustav IV. freigelassen und pensionirt. Rußland soll bei jener Verschwörung Hand im Spiele gehabt haben.


Ehrenstücke, in der Wappenkunde Figuren, die keine eigentlichen Abbildungen von Gegenständen sind, aus Strichen und Streifen von verschiedener Farbe bestehend.


Ehrensvärd, ursprünglich Scheffer, aus Deutschland nach Schweden unter Karl XII. eingewanderte Familie. E., August, Graf von, schwed. Feldmarschall, schuf die Scherenflotte und baute die Festungswerke von Sveaborg, st. 1772. - E., Karl August, geb. 1745, verlor als schwed. Admiral den 24. August 1789 die erste Seeschlacht von Svensksund, wurde 1792 nach der Ermordung Gustavs III. Oberadmiral, zog sich jedoch bald zurück, schrieb eine Philosophie der freien Künste, beschäftigte sich mit Malerei, Botanik etc., st. 1800.


Ehrenwaffen, Waffen, als kriegerische Auszeichnung ertheilt, im Alterthum u. in neueren Staaten gebräuchlich.


Ehrenwappen, dasselbe was Amtswappen.


Ehrenwein, Geschenk an Wein bei außergewöhnlichen Anlässen an Magistrate, Sängervereine etc.; vor Zeiten erhielten in den deutschen Städten durchreisende Fürsten aus dem Rathhauskeller den E.


Ehrenwort, Versprechen mit Verpfändung der persönlichen Ehre gegeben, hat bei dem Adel, den Offizieren und Studenten eidliche Geltung; juristisch bindet es nur wie das gewöhnliche Versprechen.


Ehrschatz, Handlohn, Weinkauf, Lehnwaare, Auffahrt, Leibgeld, Ehrung (laudemium), ist eine Abgabe des Lehenbauern an den Gutsherrn.


Ei, fast bei allen Organismen der Keim, die Grundlage für einen neuen Organismus derselben Gattung, indem sich verhältnißmäßig nur wenige durch Sprossenbildung selbst fortpflanzen oder durch gewaltsame Theilung fortpflanzen lassen. Bei den Pflanzen heißen diese Keime oder E., Samen oder Sporen, und der Ausdruck E. wird vorzüglich von dem thierischen E. gebraucht. Das thierische E. wird in dem weiblichen Körper in einem eigenen hiezu bestimmten Organe (Eierstock) erzeugt, durch den männlichen Zeugungsstoff zur Bildung eines neuen Lebens erweckt u. unter bestimmten Einwirkungen entwickelt. Bei jedem E. finden sich: Häute, Keimbläschen, befruchtet, Keimfleck genannt, und Stoffe, welche dem Embryo (dem neuen Organismus in seiner ersten Entwicklung) zur Nahrung dienen. Die Gestalt,

31. Jan. 1852 die vom Jahre 1804. Nach der Restauration erhielten die fremden Ordenträger sowie die Ueberzähligen keine Pensionen mehr, eben so unter Louis Philipp, der in 10 Jahren gegen 15000 Decorationen verlieh; unter Louis Napoleon erhalten bloß die Legionäre des 1. Kaiserthums 250 Fr. Pension.


Ehrenmitglieder, einer Gesellschaft etc.; ihre Aufnahme gilt als Zeichen der Hochachtung; sie tragen gewöhnlich keine Kosten und Verbindlichkeiten der anderen Gesellschaftsmitglieder.


Ehrenpreis, gebräuchlicher Grundheil (Veronica officinalis), ein auf trockenen Stellen an Waldrändern u. dgl. m. wildwachsendes blaßblaues Blümchen, das zu einem Thee aufgegossen früher und theilweise noch jetzt unter die bedeutenderen Volksmittel gehört. Es muß im Frühjahr gesammelt werden u. soll innerlich gegen Brustverschleimung und anfangende Schwindsucht dienen, auch wird es äußerlich zur Reinigung und Heilung von Wunden und Geschwüren gebraucht. – V. Beccabunga ist die sog. Bachbunge, die in feuchten u. nassen Gräben wächst, und bisweilen mit der Brunnkresse verwechselt wird, aber nicht scharf schmeckt.


Ehrenstrafen, die beschämen od. der Verachtung preisgeben sollen, als: Kirchenbuße, Verweis, Abbitte, Widerruf, Ehrenerklärung, Halseisen, Strafpfahl, Lasterstein, Pranger, Schandtafel, Geige u. s. w.


Ehrenström, schwed. Edelmann und Offizier, einer der Verschwornen von 1793, welche die Regentschaft stürzen und Gustav IV. vor seiner Mündigkeit auf den Thron heben wollten, wurde auf dem Blutgerüste begnadigt, von Gustav IV. freigelassen und pensionirt. Rußland soll bei jener Verschwörung Hand im Spiele gehabt haben.


Ehrenstücke, in der Wappenkunde Figuren, die keine eigentlichen Abbildungen von Gegenständen sind, aus Strichen und Streifen von verschiedener Farbe bestehend.


Ehrensvärd, ursprünglich Scheffer, aus Deutschland nach Schweden unter Karl XII. eingewanderte Familie. E., August, Graf von, schwed. Feldmarschall, schuf die Scherenflotte und baute die Festungswerke von Sveaborg, st. 1772. – E., Karl August, geb. 1745, verlor als schwed. Admiral den 24. August 1789 die erste Seeschlacht von Svensksund, wurde 1792 nach der Ermordung Gustavs III. Oberadmiral, zog sich jedoch bald zurück, schrieb eine Philosophie der freien Künste, beschäftigte sich mit Malerei, Botanik etc., st. 1800.


Ehrenwaffen, Waffen, als kriegerische Auszeichnung ertheilt, im Alterthum u. in neueren Staaten gebräuchlich.


Ehrenwappen, dasselbe was Amtswappen.


Ehrenwein, Geschenk an Wein bei außergewöhnlichen Anlässen an Magistrate, Sängervereine etc.; vor Zeiten erhielten in den deutschen Städten durchreisende Fürsten aus dem Rathhauskeller den E.


Ehrenwort, Versprechen mit Verpfändung der persönlichen Ehre gegeben, hat bei dem Adel, den Offizieren und Studenten eidliche Geltung; juristisch bindet es nur wie das gewöhnliche Versprechen.


Ehrschatz, Handlohn, Weinkauf, Lehnwaare, Auffahrt, Leibgeld, Ehrung (laudemium), ist eine Abgabe des Lehenbauern an den Gutsherrn.


Ei, fast bei allen Organismen der Keim, die Grundlage für einen neuen Organismus derselben Gattung, indem sich verhältnißmäßig nur wenige durch Sprossenbildung selbst fortpflanzen oder durch gewaltsame Theilung fortpflanzen lassen. Bei den Pflanzen heißen diese Keime oder E., Samen oder Sporen, und der Ausdruck E. wird vorzüglich von dem thierischen E. gebraucht. Das thierische E. wird in dem weiblichen Körper in einem eigenen hiezu bestimmten Organe (Eierstock) erzeugt, durch den männlichen Zeugungsstoff zur Bildung eines neuen Lebens erweckt u. unter bestimmten Einwirkungen entwickelt. Bei jedem E. finden sich: Häute, Keimbläschen, befruchtet, Keimfleck genannt, und Stoffe, welche dem Embryo (dem neuen Organismus in seiner ersten Entwicklung) zur Nahrung dienen. Die Gestalt,

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[508/0509] 31. Jan. 1852 die vom Jahre 1804. Nach der Restauration erhielten die fremden Ordenträger sowie die Ueberzähligen keine Pensionen mehr, eben so unter Louis Philipp, der in 10 Jahren gegen 15000 Decorationen verlieh; unter Louis Napoleon erhalten bloß die Legionäre des 1. Kaiserthums 250 Fr. Pension. Ehrenmitglieder, einer Gesellschaft etc.; ihre Aufnahme gilt als Zeichen der Hochachtung; sie tragen gewöhnlich keine Kosten und Verbindlichkeiten der anderen Gesellschaftsmitglieder. Ehrenpreis, gebräuchlicher Grundheil (Veronica officinalis), ein auf trockenen Stellen an Waldrändern u. dgl. m. wildwachsendes blaßblaues Blümchen, das zu einem Thee aufgegossen früher und theilweise noch jetzt unter die bedeutenderen Volksmittel gehört. Es muß im Frühjahr gesammelt werden u. soll innerlich gegen Brustverschleimung und anfangende Schwindsucht dienen, auch wird es äußerlich zur Reinigung und Heilung von Wunden und Geschwüren gebraucht. – V. Beccabunga ist die sog. Bachbunge, die in feuchten u. nassen Gräben wächst, und bisweilen mit der Brunnkresse verwechselt wird, aber nicht scharf schmeckt. Ehrenstrafen, die beschämen od. der Verachtung preisgeben sollen, als: Kirchenbuße, Verweis, Abbitte, Widerruf, Ehrenerklärung, Halseisen, Strafpfahl, Lasterstein, Pranger, Schandtafel, Geige u. s. w. Ehrenström, schwed. Edelmann und Offizier, einer der Verschwornen von 1793, welche die Regentschaft stürzen und Gustav IV. vor seiner Mündigkeit auf den Thron heben wollten, wurde auf dem Blutgerüste begnadigt, von Gustav IV. freigelassen und pensionirt. Rußland soll bei jener Verschwörung Hand im Spiele gehabt haben. Ehrenstücke, in der Wappenkunde Figuren, die keine eigentlichen Abbildungen von Gegenständen sind, aus Strichen und Streifen von verschiedener Farbe bestehend. Ehrensvärd, ursprünglich Scheffer, aus Deutschland nach Schweden unter Karl XII. eingewanderte Familie. E., August, Graf von, schwed. Feldmarschall, schuf die Scherenflotte und baute die Festungswerke von Sveaborg, st. 1772. – E., Karl August, geb. 1745, verlor als schwed. Admiral den 24. August 1789 die erste Seeschlacht von Svensksund, wurde 1792 nach der Ermordung Gustavs III. Oberadmiral, zog sich jedoch bald zurück, schrieb eine Philosophie der freien Künste, beschäftigte sich mit Malerei, Botanik etc., st. 1800. Ehrenwaffen, Waffen, als kriegerische Auszeichnung ertheilt, im Alterthum u. in neueren Staaten gebräuchlich. Ehrenwappen, dasselbe was Amtswappen. Ehrenwein, Geschenk an Wein bei außergewöhnlichen Anlässen an Magistrate, Sängervereine etc.; vor Zeiten erhielten in den deutschen Städten durchreisende Fürsten aus dem Rathhauskeller den E. Ehrenwort, Versprechen mit Verpfändung der persönlichen Ehre gegeben, hat bei dem Adel, den Offizieren und Studenten eidliche Geltung; juristisch bindet es nur wie das gewöhnliche Versprechen. Ehrschatz, Handlohn, Weinkauf, Lehnwaare, Auffahrt, Leibgeld, Ehrung (laudemium), ist eine Abgabe des Lehenbauern an den Gutsherrn. Ei, fast bei allen Organismen der Keim, die Grundlage für einen neuen Organismus derselben Gattung, indem sich verhältnißmäßig nur wenige durch Sprossenbildung selbst fortpflanzen oder durch gewaltsame Theilung fortpflanzen lassen. Bei den Pflanzen heißen diese Keime oder E., Samen oder Sporen, und der Ausdruck E. wird vorzüglich von dem thierischen E. gebraucht. Das thierische E. wird in dem weiblichen Körper in einem eigenen hiezu bestimmten Organe (Eierstock) erzeugt, durch den männlichen Zeugungsstoff zur Bildung eines neuen Lebens erweckt u. unter bestimmten Einwirkungen entwickelt. Bei jedem E. finden sich: Häute, Keimbläschen, befruchtet, Keimfleck genannt, und Stoffe, welche dem Embryo (dem neuen Organismus in seiner ersten Entwicklung) zur Nahrung dienen. Die Gestalt,

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 508. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/509>, abgerufen am 29.06.2024.