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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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1852 zum Staatsrath ernannt.


Eid, feierliche Betheurung zu Gott für Treue oder Wahrheit. Ersterer im Staatsleben als Huldigungs-, Unterthanen-, Verfassungs-, Fahnen-, Amts-E. Letzterer im Gerichtsleben 1) als Beweismittel. Die Partei, die eine erhebliche u. bestrittene Thatsache behauptet, kann zu deren Bewahrheitung der Gegenpartei den E. zuschieben (Schieds-E., juramentum delatum), welchen diese zu schwören oder an erstere zurückzuschieben hat (jur. relatum). Ohne dieß kann auch der Richter einer Partei für nur theilweise bewiesene Thatsachen den Ergänzungs-E. (Erfüllungs-E., jur. suppletorium) od. dem Gegner den Reinigungs-E. (jur. purgatorium) überbinden; dem Beschädigten zur Werthung des Schadens den Würderungs-E. (jur. in litem); dem Producten für Unächtheit der Urkunden den Dissessions-E.; der Paternitätsklägerin den Vaterschafts-E. 2) Als Zeugen-E. im Civil- und Strafprozeß zur Gewähr für die Aussage. - Die Förmlichkeit richtet sich nach der Religion; bei den Christen in der Regel mit 3 emporgehobenen Fingern der rechten Hand die Worte "so wahr mir Gott helfe und sein heil. Evangelium" ("und seine Heiligen" bei den Katholiken in einzelnen Ländern und Gegenden). Die E.smündigkeit hängt ab vom Alter, Religionsunterricht und Ehrenfähigkeit. - Meineid (perjuratio), falscher Eid aus Unbesonnenheit oder Absicht, der als Verbrechen hart bestraft wird.


Eidechse (Lacerta), eine Gattung Amphibien aus der Ordnung Saurier; Zunge mäßig lang, ausgeschnitten. Augendecken knochig, Schwanz lang und stielrund; sie sind Bewohner der alten Welt. Die gemeine E. (L. agilis), verschieden gefärbt, graubraun, grün, blaugrün, 5 bis 6'' lang, sehr schnell und zierlich in ihren Bewegungen, lebt von Insekten und Würmern. Das Weibchen legt 6 bis 8 Eier. In ganz Europa, den Norden ausgenommen, im Gesträuch, an sonnigen Rainen. - Die grüne E. (L. viridis), größer als die vorige, bis 1' lang, glänzend hochgrün mit schwarzen Punkten; in der Schweiz, Frankreich u. Italien. - Die Mauer-E. (L. muralis), oben braun, grün oder grau, 8'' lang; im südl. Europa. - Die Perl-E. (L. ocellata), die größte Art, 16 bis 18'' lang, schön grün mit schwarzen Punkten; in Südeuropa.


Eider, Gränzfluß zwischen Schleswig und Holstein, Abfluß des Bothkamper- oder Barkauersees, 2 M. von Kiel, erweitert sich während ihres 25 M. langen Laufes öfters zu Seen, nimmt die Abflüsse einiger Seen auf, hat höchstens 80' Fall u. ist fast von der Quelle bis zur Mündung bei Tönningen schiffbar. Von Holtenau geht ein 3 M. langer Kanal in den Meerbusen von Kiel.


Eiderente, auch Eidergans genannt (Anas mollissima), eine Art der Gattung Ente; im hohen Norden, besonders an den Küsten von Island, Grönland und Spitzbergen, im Winter nach der Ostsee kommend; gegen 27'' lang, das Männchen oberhalb weiß, unten schwarz, das Weibchen oben braun, unten schwarz gewellt. Sie nistet in großen Gesellschaften und nur im hohen Norden und wird, sonst scheu, während der Brütezeit so zahm, daß sie halb Hausvogel ist. Das Weibchen legt anfangs Juni 5-6 Eier u. umgibt dieselben mit den seinen, den Brüteflecken entfallenden Federn, den berühmten Eiderdunen. Gewöhnlich nimmt man ihnen Dunen und Eier zweimal weg, und nöthigt sie so, zum drittenmal zu legen; nimmt man auch das dritte Nest, so sollen sie die Gegend verlassen. Um sie möglichst zu schonen, werden an manchen Orten die Dunen nur einmal genommen und erst dann, wenn die Jungen bald flugfähig sind. - Die Königs-E. (A. spectabilis), noch schöner als die vorige, schwarz mit weißem Hals und Oberrücken, liefert gleichfalls Dunen u. nistet in denselben Gegenden. - Die Eiderdunen bilden einen wichtigen u. theuren Handelsartikel, werden aber oft verfälscht; die ächten sind braun mit weißem Schaft, und stieben geschüttelt nicht auseinander.


Eiderstedt, schlesw. Halbinsel zwischen der Eidermündung und der Bucht

1852 zum Staatsrath ernannt.


Eid, feierliche Betheurung zu Gott für Treue oder Wahrheit. Ersterer im Staatsleben als Huldigungs-, Unterthanen-, Verfassungs-, Fahnen-, Amts-E. Letzterer im Gerichtsleben 1) als Beweismittel. Die Partei, die eine erhebliche u. bestrittene Thatsache behauptet, kann zu deren Bewahrheitung der Gegenpartei den E. zuschieben (Schieds-E., juramentum delatum), welchen diese zu schwören oder an erstere zurückzuschieben hat (jur. relatum). Ohne dieß kann auch der Richter einer Partei für nur theilweise bewiesene Thatsachen den Ergänzungs-E. (Erfüllungs-E., jur. suppletorium) od. dem Gegner den Reinigungs-E. (jur. purgatorium) überbinden; dem Beschädigten zur Werthung des Schadens den Würderungs-E. (jur. in litem); dem Producten für Unächtheit der Urkunden den Dissessions-E.; der Paternitätsklägerin den Vaterschafts-E. 2) Als Zeugen-E. im Civil- und Strafprozeß zur Gewähr für die Aussage. – Die Förmlichkeit richtet sich nach der Religion; bei den Christen in der Regel mit 3 emporgehobenen Fingern der rechten Hand die Worte „so wahr mir Gott helfe und sein heil. Evangelium“ („und seine Heiligen“ bei den Katholiken in einzelnen Ländern und Gegenden). Die E.smündigkeit hängt ab vom Alter, Religionsunterricht und Ehrenfähigkeit. – Meineid (perjuratio), falscher Eid aus Unbesonnenheit oder Absicht, der als Verbrechen hart bestraft wird.


Eidechse (Lacerta), eine Gattung Amphibien aus der Ordnung Saurier; Zunge mäßig lang, ausgeschnitten. Augendecken knochig, Schwanz lang und stielrund; sie sind Bewohner der alten Welt. Die gemeine E. (L. agilis), verschieden gefärbt, graubraun, grün, blaugrün, 5 bis 6'' lang, sehr schnell und zierlich in ihren Bewegungen, lebt von Insekten und Würmern. Das Weibchen legt 6 bis 8 Eier. In ganz Europa, den Norden ausgenommen, im Gesträuch, an sonnigen Rainen. – Die grüne E. (L. viridis), größer als die vorige, bis 1' lang, glänzend hochgrün mit schwarzen Punkten; in der Schweiz, Frankreich u. Italien. – Die Mauer-E. (L. muralis), oben braun, grün oder grau, 8'' lang; im südl. Europa. – Die Perl-E. (L. ocellata), die größte Art, 16 bis 18'' lang, schön grün mit schwarzen Punkten; in Südeuropa.


Eider, Gränzfluß zwischen Schleswig und Holstein, Abfluß des Bothkamper- oder Barkauersees, 2 M. von Kiel, erweitert sich während ihres 25 M. langen Laufes öfters zu Seen, nimmt die Abflüsse einiger Seen auf, hat höchstens 80' Fall u. ist fast von der Quelle bis zur Mündung bei Tönningen schiffbar. Von Holtenau geht ein 3 M. langer Kanal in den Meerbusen von Kiel.


Eiderente, auch Eidergans genannt (Anas mollissima), eine Art der Gattung Ente; im hohen Norden, besonders an den Küsten von Island, Grönland und Spitzbergen, im Winter nach der Ostsee kommend; gegen 27'' lang, das Männchen oberhalb weiß, unten schwarz, das Weibchen oben braun, unten schwarz gewellt. Sie nistet in großen Gesellschaften und nur im hohen Norden und wird, sonst scheu, während der Brütezeit so zahm, daß sie halb Hausvogel ist. Das Weibchen legt anfangs Juni 5–6 Eier u. umgibt dieselben mit den seinen, den Brüteflecken entfallenden Federn, den berühmten Eiderdunen. Gewöhnlich nimmt man ihnen Dunen und Eier zweimal weg, und nöthigt sie so, zum drittenmal zu legen; nimmt man auch das dritte Nest, so sollen sie die Gegend verlassen. Um sie möglichst zu schonen, werden an manchen Orten die Dunen nur einmal genommen und erst dann, wenn die Jungen bald flugfähig sind. – Die Königs-E. (A. spectabilis), noch schöner als die vorige, schwarz mit weißem Hals und Oberrücken, liefert gleichfalls Dunen u. nistet in denselben Gegenden. – Die Eiderdunen bilden einen wichtigen u. theuren Handelsartikel, werden aber oft verfälscht; die ächten sind braun mit weißem Schaft, und stieben geschüttelt nicht auseinander.


Eiderstedt, schlesw. Halbinsel zwischen der Eidermündung und der Bucht

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[513/0514] 1852 zum Staatsrath ernannt. Eid, feierliche Betheurung zu Gott für Treue oder Wahrheit. Ersterer im Staatsleben als Huldigungs-, Unterthanen-, Verfassungs-, Fahnen-, Amts-E. Letzterer im Gerichtsleben 1) als Beweismittel. Die Partei, die eine erhebliche u. bestrittene Thatsache behauptet, kann zu deren Bewahrheitung der Gegenpartei den E. zuschieben (Schieds-E., juramentum delatum), welchen diese zu schwören oder an erstere zurückzuschieben hat (jur. relatum). Ohne dieß kann auch der Richter einer Partei für nur theilweise bewiesene Thatsachen den Ergänzungs-E. (Erfüllungs-E., jur. suppletorium) od. dem Gegner den Reinigungs-E. (jur. purgatorium) überbinden; dem Beschädigten zur Werthung des Schadens den Würderungs-E. (jur. in litem); dem Producten für Unächtheit der Urkunden den Dissessions-E.; der Paternitätsklägerin den Vaterschafts-E. 2) Als Zeugen-E. im Civil- und Strafprozeß zur Gewähr für die Aussage. – Die Förmlichkeit richtet sich nach der Religion; bei den Christen in der Regel mit 3 emporgehobenen Fingern der rechten Hand die Worte „so wahr mir Gott helfe und sein heil. Evangelium“ („und seine Heiligen“ bei den Katholiken in einzelnen Ländern und Gegenden). Die E.smündigkeit hängt ab vom Alter, Religionsunterricht und Ehrenfähigkeit. – Meineid (perjuratio), falscher Eid aus Unbesonnenheit oder Absicht, der als Verbrechen hart bestraft wird. Eidechse (Lacerta), eine Gattung Amphibien aus der Ordnung Saurier; Zunge mäßig lang, ausgeschnitten. Augendecken knochig, Schwanz lang und stielrund; sie sind Bewohner der alten Welt. Die gemeine E. (L. agilis), verschieden gefärbt, graubraun, grün, blaugrün, 5 bis 6'' lang, sehr schnell und zierlich in ihren Bewegungen, lebt von Insekten und Würmern. Das Weibchen legt 6 bis 8 Eier. In ganz Europa, den Norden ausgenommen, im Gesträuch, an sonnigen Rainen. – Die grüne E. (L. viridis), größer als die vorige, bis 1' lang, glänzend hochgrün mit schwarzen Punkten; in der Schweiz, Frankreich u. Italien. – Die Mauer-E. (L. muralis), oben braun, grün oder grau, 8'' lang; im südl. Europa. – Die Perl-E. (L. ocellata), die größte Art, 16 bis 18'' lang, schön grün mit schwarzen Punkten; in Südeuropa. Eider, Gränzfluß zwischen Schleswig und Holstein, Abfluß des Bothkamper- oder Barkauersees, 2 M. von Kiel, erweitert sich während ihres 25 M. langen Laufes öfters zu Seen, nimmt die Abflüsse einiger Seen auf, hat höchstens 80' Fall u. ist fast von der Quelle bis zur Mündung bei Tönningen schiffbar. Von Holtenau geht ein 3 M. langer Kanal in den Meerbusen von Kiel. Eiderente, auch Eidergans genannt (Anas mollissima), eine Art der Gattung Ente; im hohen Norden, besonders an den Küsten von Island, Grönland und Spitzbergen, im Winter nach der Ostsee kommend; gegen 27'' lang, das Männchen oberhalb weiß, unten schwarz, das Weibchen oben braun, unten schwarz gewellt. Sie nistet in großen Gesellschaften und nur im hohen Norden und wird, sonst scheu, während der Brütezeit so zahm, daß sie halb Hausvogel ist. Das Weibchen legt anfangs Juni 5–6 Eier u. umgibt dieselben mit den seinen, den Brüteflecken entfallenden Federn, den berühmten Eiderdunen. Gewöhnlich nimmt man ihnen Dunen und Eier zweimal weg, und nöthigt sie so, zum drittenmal zu legen; nimmt man auch das dritte Nest, so sollen sie die Gegend verlassen. Um sie möglichst zu schonen, werden an manchen Orten die Dunen nur einmal genommen und erst dann, wenn die Jungen bald flugfähig sind. – Die Königs-E. (A. spectabilis), noch schöner als die vorige, schwarz mit weißem Hals und Oberrücken, liefert gleichfalls Dunen u. nistet in denselben Gegenden. – Die Eiderdunen bilden einen wichtigen u. theuren Handelsartikel, werden aber oft verfälscht; die ächten sind braun mit weißem Schaft, und stieben geschüttelt nicht auseinander. Eiderstedt, schlesw. Halbinsel zwischen der Eidermündung und der Bucht

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 513. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/514>, abgerufen am 22.11.2024.