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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Italiener schreiben, aber durch Nachahmung fremder Formen maniriert.


Cesena (Tsches-), Stadt im Kirchenstaate, Delegation Forli, 14000 E., Wein- und Seidenbau; C. ist Bischofssitz und Geburtsort der Päpste Pius VI. und Pius VII.


Cesi (Tsch-), Flecken im Kirchenstaat, Delegation Spoleto, 1200 E.; in der Nähe die äolischen Berge mit Höhlen, aus denen kühler Wind ausströmt.


Cesi (Tsch-) Bartol., geb. 1556 zu Bologna, gest. 1627, bologn. Maler, mit den Caracci und Guido Reni gegen die Manieristen kämpfend.


Cespedes, Pablo de, geb. 1538 zu Cordova, Haupt der andalusischen Malerschule, zugleich Bildhauer, Architekt, Dichter und Gelehrter; als solcher schrieb er ein historisches Lexikon der berühmtesten Künstler Spaniens und das treffliche Lehrgedicht "über die Malerkunst".


Cessante causa cessat effectus, lat., mit der Ursache hört die Wirkung auf.


Cessart (frz. Sessahr), Louis Alexandre de, geb. 1719 zu Paris, Ingenieur, berühmt durch die Leitung der Bauten im Kriegshafen von Cherbourg; st. 1806.


Cessat, lat., es hört auf.


Cessio, Rechtsübertragung im weitesten Sinn, ausgenommen Rechte, auf die man nicht verzichten kann oder die man wohl aufgeben, aber nicht übertragen kann, z. B. Nießbrauch, persönliche Privilegien, Geschlechts- u. Adelsrechte. - Im engern Sinn Uebertragung von Forderungs- od. Klagrechten, dinglichen wie persönlichen, auch wider den Willen des Schuldners. Der Abtretende heißt Cedent, der Empfänger Cessionar, der Schuldner debitor cessus. Letzterer kann, bevor ihm die Cession bekannt wird, giltig an den Cedenten bezahlen. Dieser haftet dem Cessionaren für die Richtigkeit der Forderung (veritas nominis, esse debitorem) nicht aber für die bonitas oder Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Forderung geht mit allen dazu gehörigen Rechten (Bürgschaft, Pfande) auf den Cessionaren über; Privilegien aus seiner eigenen Person kann er gegen den Schuldner nicht geltend machen. Letzterer hat gegen ihn alle Einreden aus der Person des Cedenten, des Cessionars und aus seiner eigenen; gegen Käufer von Schuldforderungen auch die Einrede der übrigens praktisch erloschenen lex Anastasiana, daß sie nicht mehr einklagen dürfen, als sie selbst dafür bezahlt haben. Verboten sind die C. von Forderungen gegen Pflegbefohlene an deren Vormünder, und die C. einer Forderung im Proceß (actio litigiosa). Hauptschrift über C. von Mühlenbruch 1817, 1826 u. 1836. - C. bonorum, freiwillige Vermögensabtretung des insolventen Gemeinschuldners an seinen Gläubiger, wodurch er der Infamie und der Personalexecution entgeht; übrigens meist nur zulässig für durch Unglücksfälle verarmte Schuldner.


C'est a dire (frz. ßädadihr), das heißt, so zu sagen.


Cestius, ein plebejisches Geschlecht in Rom, das noch unter den ersten Kaisern blühte. C. Gallus war consularischer Legat in Syrien, als 64 n. Chr. der jüdische Aufstand losbrach; er griff Jerusalem an, wurde aber mit Verlust zurückgeschlagen. Ein Cajus C. lebte zur Zeit des Augustus und ließ testamentarisch sich jenes Grabmal er richten, das als die Pyramide des C. berühmt ist. Sie ist 165 Palmen hoch, an der Basis 130 Palmen breit, die Mauern an der Basis 36 P. breit. Die Grabkammer hat eine Länge von 26, eine Breite von 18 und eine Höhe von 19 P.; die Decke ist ein Tonnengewölbe; von den Malereien, welche die Grabkammer zierten, ist wenig mehr zu sehen. - An der Pyramide des C. befindet sich der Begräbnißplatz der Protestanten.


C'est tout comme chez nous (frz. Säh tuh gomm scheh nuh), franz. Sprichwort: Es ist ganz so wie bei uns.


Cestus, der Gürtel der röm. und griech. Frauen, womit sie ihr Gewand unmittelbar unter der Brust schürzten. - C. in der röm. Zeit die Faustbekleidung der Athleten, ursprünglich nur aus Riemen bestehend, in der Zeit der gewaltsamen Athletik bei den Römern

Italiener schreiben, aber durch Nachahmung fremder Formen maniriert.


Cesena (Tsches–), Stadt im Kirchenstaate, Delegation Forli, 14000 E., Wein- und Seidenbau; C. ist Bischofssitz und Geburtsort der Päpste Pius VI. und Pius VII.


Cesi (Tsch–), Flecken im Kirchenstaat, Delegation Spoleto, 1200 E.; in der Nähe die äolischen Berge mit Höhlen, aus denen kühler Wind ausströmt.


Cesi (Tsch–) Bartol., geb. 1556 zu Bologna, gest. 1627, bologn. Maler, mit den Caracci und Guido Reni gegen die Manieristen kämpfend.


Cespedes, Pablo de, geb. 1538 zu Cordova, Haupt der andalusischen Malerschule, zugleich Bildhauer, Architekt, Dichter und Gelehrter; als solcher schrieb er ein historisches Lexikon der berühmtesten Künstler Spaniens und das treffliche Lehrgedicht „über die Malerkunst“.


Cessante causa cessat effectus, lat., mit der Ursache hört die Wirkung auf.


Cessart (frz. Sessahr), Louis Alexandre de, geb. 1719 zu Paris, Ingenieur, berühmt durch die Leitung der Bauten im Kriegshafen von Cherbourg; st. 1806.


Cessat, lat., es hört auf.


Cessio, Rechtsübertragung im weitesten Sinn, ausgenommen Rechte, auf die man nicht verzichten kann oder die man wohl aufgeben, aber nicht übertragen kann, z. B. Nießbrauch, persönliche Privilegien, Geschlechts- u. Adelsrechte. – Im engern Sinn Uebertragung von Forderungs- od. Klagrechten, dinglichen wie persönlichen, auch wider den Willen des Schuldners. Der Abtretende heißt Cedent, der Empfänger Cessionar, der Schuldner debitor cessus. Letzterer kann, bevor ihm die Cession bekannt wird, giltig an den Cedenten bezahlen. Dieser haftet dem Cessionaren für die Richtigkeit der Forderung (veritas nominis, esse debitorem) nicht aber für die bonitas oder Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Forderung geht mit allen dazu gehörigen Rechten (Bürgschaft, Pfande) auf den Cessionaren über; Privilegien aus seiner eigenen Person kann er gegen den Schuldner nicht geltend machen. Letzterer hat gegen ihn alle Einreden aus der Person des Cedenten, des Cessionars und aus seiner eigenen; gegen Käufer von Schuldforderungen auch die Einrede der übrigens praktisch erloschenen lex Anastasiana, daß sie nicht mehr einklagen dürfen, als sie selbst dafür bezahlt haben. Verboten sind die C. von Forderungen gegen Pflegbefohlene an deren Vormünder, und die C. einer Forderung im Proceß (actio litigiosa). Hauptschrift über C. von Mühlenbruch 1817, 1826 u. 1836. – C. bonorum, freiwillige Vermögensabtretung des insolventen Gemeinschuldners an seinen Gläubiger, wodurch er der Infamie und der Personalexecution entgeht; übrigens meist nur zulässig für durch Unglücksfälle verarmte Schuldner.


C'est à dire (frz. ßädadihr), das heißt, so zu sagen.


Cestius, ein plebejisches Geschlecht in Rom, das noch unter den ersten Kaisern blühte. C. Gallus war consularischer Legat in Syrien, als 64 n. Chr. der jüdische Aufstand losbrach; er griff Jerusalem an, wurde aber mit Verlust zurückgeschlagen. Ein Cajus C. lebte zur Zeit des Augustus und ließ testamentarisch sich jenes Grabmal er richten, das als die Pyramide des C. berühmt ist. Sie ist 165 Palmen hoch, an der Basis 130 Palmen breit, die Mauern an der Basis 36 P. breit. Die Grabkammer hat eine Länge von 26, eine Breite von 18 und eine Höhe von 19 P.; die Decke ist ein Tonnengewölbe; von den Malereien, welche die Grabkammer zierten, ist wenig mehr zu sehen. – An der Pyramide des C. befindet sich der Begräbnißplatz der Protestanten.


C'est tout comme chez nous (frz. Säh tuh gomm scheh nuh), franz. Sprichwort: Es ist ganz so wie bei uns.


Cestus, der Gürtel der röm. und griech. Frauen, womit sie ihr Gewand unmittelbar unter der Brust schürzten. – C. in der röm. Zeit die Faustbekleidung der Athleten, ursprünglich nur aus Riemen bestehend, in der Zeit der gewaltsamen Athletik bei den Römern

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[52/0053] Italiener schreiben, aber durch Nachahmung fremder Formen maniriert. Cesena (Tsches–), Stadt im Kirchenstaate, Delegation Forli, 14000 E., Wein- und Seidenbau; C. ist Bischofssitz und Geburtsort der Päpste Pius VI. und Pius VII. Cesi (Tsch–), Flecken im Kirchenstaat, Delegation Spoleto, 1200 E.; in der Nähe die äolischen Berge mit Höhlen, aus denen kühler Wind ausströmt. Cesi (Tsch–) Bartol., geb. 1556 zu Bologna, gest. 1627, bologn. Maler, mit den Caracci und Guido Reni gegen die Manieristen kämpfend. Cespedes, Pablo de, geb. 1538 zu Cordova, Haupt der andalusischen Malerschule, zugleich Bildhauer, Architekt, Dichter und Gelehrter; als solcher schrieb er ein historisches Lexikon der berühmtesten Künstler Spaniens und das treffliche Lehrgedicht „über die Malerkunst“. Cessante causa cessat effectus, lat., mit der Ursache hört die Wirkung auf. Cessart (frz. Sessahr), Louis Alexandre de, geb. 1719 zu Paris, Ingenieur, berühmt durch die Leitung der Bauten im Kriegshafen von Cherbourg; st. 1806. Cessat, lat., es hört auf. Cessio, Rechtsübertragung im weitesten Sinn, ausgenommen Rechte, auf die man nicht verzichten kann oder die man wohl aufgeben, aber nicht übertragen kann, z. B. Nießbrauch, persönliche Privilegien, Geschlechts- u. Adelsrechte. – Im engern Sinn Uebertragung von Forderungs- od. Klagrechten, dinglichen wie persönlichen, auch wider den Willen des Schuldners. Der Abtretende heißt Cedent, der Empfänger Cessionar, der Schuldner debitor cessus. Letzterer kann, bevor ihm die Cession bekannt wird, giltig an den Cedenten bezahlen. Dieser haftet dem Cessionaren für die Richtigkeit der Forderung (veritas nominis, esse debitorem) nicht aber für die bonitas oder Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Die Forderung geht mit allen dazu gehörigen Rechten (Bürgschaft, Pfande) auf den Cessionaren über; Privilegien aus seiner eigenen Person kann er gegen den Schuldner nicht geltend machen. Letzterer hat gegen ihn alle Einreden aus der Person des Cedenten, des Cessionars und aus seiner eigenen; gegen Käufer von Schuldforderungen auch die Einrede der übrigens praktisch erloschenen lex Anastasiana, daß sie nicht mehr einklagen dürfen, als sie selbst dafür bezahlt haben. Verboten sind die C. von Forderungen gegen Pflegbefohlene an deren Vormünder, und die C. einer Forderung im Proceß (actio litigiosa). Hauptschrift über C. von Mühlenbruch 1817, 1826 u. 1836. – C. bonorum, freiwillige Vermögensabtretung des insolventen Gemeinschuldners an seinen Gläubiger, wodurch er der Infamie und der Personalexecution entgeht; übrigens meist nur zulässig für durch Unglücksfälle verarmte Schuldner. C'est à dire (frz. ßädadihr), das heißt, so zu sagen. Cestius, ein plebejisches Geschlecht in Rom, das noch unter den ersten Kaisern blühte. C. Gallus war consularischer Legat in Syrien, als 64 n. Chr. der jüdische Aufstand losbrach; er griff Jerusalem an, wurde aber mit Verlust zurückgeschlagen. Ein Cajus C. lebte zur Zeit des Augustus und ließ testamentarisch sich jenes Grabmal er richten, das als die Pyramide des C. berühmt ist. Sie ist 165 Palmen hoch, an der Basis 130 Palmen breit, die Mauern an der Basis 36 P. breit. Die Grabkammer hat eine Länge von 26, eine Breite von 18 und eine Höhe von 19 P.; die Decke ist ein Tonnengewölbe; von den Malereien, welche die Grabkammer zierten, ist wenig mehr zu sehen. – An der Pyramide des C. befindet sich der Begräbnißplatz der Protestanten. C'est tout comme chez nous (frz. Säh tuh gomm scheh nuh), franz. Sprichwort: Es ist ganz so wie bei uns. Cestus, der Gürtel der röm. und griech. Frauen, womit sie ihr Gewand unmittelbar unter der Brust schürzten. – C. in der röm. Zeit die Faustbekleidung der Athleten, ursprünglich nur aus Riemen bestehend, in der Zeit der gewaltsamen Athletik bei den Römern

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/53>, abgerufen am 21.05.2024.