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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Reichb. stammend, blauroth blühend u. große breite süße Hülsen tragend, mit eckig eingedrückten, graugrünen Samen, letztere von P. sativum macrocarpum Seringe stammend u. immer weiß blühend, aber mit runden hellen einfarbigen Samen. - Die besten Sorten sind 1) zum Anbau auf dem Felde die kleine weiße frühe und die kleine weiße späte, die mittelgroße und die große weiße und vor allen die graue Brockel-E.; 2) zum Anbau im Garten als die früheste ins Mistbeet und sonst die weiße Zwergbrockel-E., dann die graue Zwergbrockel-E., die kleine Pariser frühe, und die 21/2' hohe mit fleischiger und die mit harter Hülfe; gute spätere Brockel-E.n sind die kleine weiße späte u. die große weiße. - Auf dem Felde gebaut verlangen die E.n einen mäßig lockeren, etwas nahrhaften, jedoch nicht frisch gedüngten Boden. Als Futterpflanze werden die E.n mit Wicken und Hafer gemischt gebaut. - Im Garten wollen die E.n einen lockeren, nahrhaften, aber nicht frisch gedüngten Boden haben; als nachherige Düngung erweist sich bei E.n Asche als ganz vorzüglich. - Um abwechselnd mit Kartoffel in Reihen E.n zu bauen, eignet sich die weiße Büschel- oder Kron-E. ganz besonders.


Erbsenstrauch, s. Caragana.


Erbsünde, Sünde des Menschengeschlechtes, peccatum hereditarium originale oder naturae, nennt man den Antheil, welchen jeder einzelne Mensch an der ersten Sünde unserer Stammeltern trägt und mit zur Welt bringt. Weil Gott aus Einem Blute das ganze Menschengeschlecht gemacht hat, deßhalb war Adams Sünde die aller seiner Nachkommen, von denen jeder als ein todeswürdiger Sünder geboren wird (Apg. 17, 26-30 und Röm. 5, 12). Die Folgen der E. sind der Verlust der heiligmachenden Gnade Gottes und der übernatürlichen ewigen Seligkeit, die Empörung der Natur gegen den Menschen und zwar der Natur in ihm, der Kampf des Fleisches gegen den Geist, und der Natur außer ihm, endlich der Tod. Ueber die Natur der E. sowie über die Art und Weise, wie dieselbe in uns sei, hat die Kirche nichts festgesetzt, obwohl die E. eine Hauptlehre des Christenthums ist, Adam und Christus als Hauptangelpunkte des Entwicklungsganges der Menschheit betrachtet werden und die E. ihren Ausdruck im uralten Gebrauche der Kindertaufe und der damit verbundenen Exorcismen fand. Pelagius leugnete die E., erklärte die menschliche Natur für rein u. den Tod für naturnothwendig. Gegen ihn trat Augustinus auf und schrieb: "Nicht ich habe die E. erfunden, sie ist vielmehr Gegenstand des kathol. Glaubens von Alters her!" - Dem Pelagianismus trat 416 die Kirche durch die Synoden von Mileve in Afrika und die 2. von Arausio (Orange) in Gallien 529 entgegen und die Bestimmungen der letztern hielt das Tridentinerconcil fast wörtlich fest. Die E. ist eigentliche, innewohnende Sünde, aber nur hinsichtlich der ersten Menschen Thatsünde, ein Akt persönlicher Freiheit, weßhalb die Kirche von uns keine eigentliche Reue über die E. fordert und den Zustand derselben mit dem Aufkommen einer natürlichen Erkenntniß u. natürlichen Liebe zu Gott verträglich hält. Der Protestantismus hingegen entwickelte, den hl. Augustin mißverstehend, dessen Grundlehren in schroffster Form bis zur Prädestinationstheorie, welche wesentlich beitrug, den protestant. Lehrbegriff in tausendköpfige Meinungen zu zersplittern.


Erbverbrüderung, Vertrag zwischen 2 oder mehren Familien, wodurch sich dieselben im Falle des Aussterbens gegenseitiges Erbrecht zusichern.


Erbvertrag, s. Erbrecht.


Erbverzicht, deutschrechtlicher Vertrag zwischen dem natürlichen Erben u. dem Erblasser, durch welchen jener sein Erbrecht ganz oder theilweise freiwillig aufgibt: häufig von Seite ausgerichteter Söhne oder ausgesteuerter Töchter zu Gunsten der übrigen Geschwister.


Erbzins, jährliche Abgabe von Geld oder Naturalien, haftet entweder auf einem mit Eigenthumsrecht übertragenen Grundstücke, oder wird für ein Kapital entrichtet, dessen Verzinsung auf ein bestimmtes Grundstück angewiesen ist.


Ercilla y Zuniga, Don Alonso de, geb. 1533 zu Madrid, diente als span.

Reichb. stammend, blauroth blühend u. große breite süße Hülsen tragend, mit eckig eingedrückten, graugrünen Samen, letztere von P. sativum macrocarpum Seringe stammend u. immer weiß blühend, aber mit runden hellen einfarbigen Samen. – Die besten Sorten sind 1) zum Anbau auf dem Felde die kleine weiße frühe und die kleine weiße späte, die mittelgroße und die große weiße und vor allen die graue Brockel-E.; 2) zum Anbau im Garten als die früheste ins Mistbeet und sonst die weiße Zwergbrockel-E., dann die graue Zwergbrockel-E., die kleine Pariser frühe, und die 21/2ʼ hohe mit fleischiger und die mit harter Hülfe; gute spätere Brockel-E.n sind die kleine weiße späte u. die große weiße. – Auf dem Felde gebaut verlangen die E.n einen mäßig lockeren, etwas nahrhaften, jedoch nicht frisch gedüngten Boden. Als Futterpflanze werden die E.n mit Wicken und Hafer gemischt gebaut. – Im Garten wollen die E.n einen lockeren, nahrhaften, aber nicht frisch gedüngten Boden haben; als nachherige Düngung erweist sich bei E.n Asche als ganz vorzüglich. – Um abwechselnd mit Kartoffel in Reihen E.n zu bauen, eignet sich die weiße Büschel- oder Kron-E. ganz besonders.


Erbsenstrauch, s. Caragana.


Erbsünde, Sünde des Menschengeschlechtes, peccatum hereditarium originale oder naturae, nennt man den Antheil, welchen jeder einzelne Mensch an der ersten Sünde unserer Stammeltern trägt und mit zur Welt bringt. Weil Gott aus Einem Blute das ganze Menschengeschlecht gemacht hat, deßhalb war Adams Sünde die aller seiner Nachkommen, von denen jeder als ein todeswürdiger Sünder geboren wird (Apg. 17, 26–30 und Röm. 5, 12). Die Folgen der E. sind der Verlust der heiligmachenden Gnade Gottes und der übernatürlichen ewigen Seligkeit, die Empörung der Natur gegen den Menschen und zwar der Natur in ihm, der Kampf des Fleisches gegen den Geist, und der Natur außer ihm, endlich der Tod. Ueber die Natur der E. sowie über die Art und Weise, wie dieselbe in uns sei, hat die Kirche nichts festgesetzt, obwohl die E. eine Hauptlehre des Christenthums ist, Adam und Christus als Hauptangelpunkte des Entwicklungsganges der Menschheit betrachtet werden und die E. ihren Ausdruck im uralten Gebrauche der Kindertaufe und der damit verbundenen Exorcismen fand. Pelagius leugnete die E., erklärte die menschliche Natur für rein u. den Tod für naturnothwendig. Gegen ihn trat Augustinus auf und schrieb: „Nicht ich habe die E. erfunden, sie ist vielmehr Gegenstand des kathol. Glaubens von Alters her!“ – Dem Pelagianismus trat 416 die Kirche durch die Synoden von Mileve in Afrika und die 2. von Arausio (Orange) in Gallien 529 entgegen und die Bestimmungen der letztern hielt das Tridentinerconcil fast wörtlich fest. Die E. ist eigentliche, innewohnende Sünde, aber nur hinsichtlich der ersten Menschen Thatsünde, ein Akt persönlicher Freiheit, weßhalb die Kirche von uns keine eigentliche Reue über die E. fordert und den Zustand derselben mit dem Aufkommen einer natürlichen Erkenntniß u. natürlichen Liebe zu Gott verträglich hält. Der Protestantismus hingegen entwickelte, den hl. Augustin mißverstehend, dessen Grundlehren in schroffster Form bis zur Prädestinationstheorie, welche wesentlich beitrug, den protestant. Lehrbegriff in tausendköpfige Meinungen zu zersplittern.


Erbverbrüderung, Vertrag zwischen 2 oder mehren Familien, wodurch sich dieselben im Falle des Aussterbens gegenseitiges Erbrecht zusichern.


Erbvertrag, s. Erbrecht.


Erbverzicht, deutschrechtlicher Vertrag zwischen dem natürlichen Erben u. dem Erblasser, durch welchen jener sein Erbrecht ganz oder theilweise freiwillig aufgibt: häufig von Seite ausgerichteter Söhne oder ausgesteuerter Töchter zu Gunsten der übrigen Geschwister.


Erbzins, jährliche Abgabe von Geld oder Naturalien, haftet entweder auf einem mit Eigenthumsrecht übertragenen Grundstücke, oder wird für ein Kapital entrichtet, dessen Verzinsung auf ein bestimmtes Grundstück angewiesen ist.


Ercilla y Zuniga, Don Alonso de, geb. 1533 zu Madrid, diente als span.

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[587/0588] Reichb. stammend, blauroth blühend u. große breite süße Hülsen tragend, mit eckig eingedrückten, graugrünen Samen, letztere von P. sativum macrocarpum Seringe stammend u. immer weiß blühend, aber mit runden hellen einfarbigen Samen. – Die besten Sorten sind 1) zum Anbau auf dem Felde die kleine weiße frühe und die kleine weiße späte, die mittelgroße und die große weiße und vor allen die graue Brockel-E.; 2) zum Anbau im Garten als die früheste ins Mistbeet und sonst die weiße Zwergbrockel-E., dann die graue Zwergbrockel-E., die kleine Pariser frühe, und die 21/2ʼ hohe mit fleischiger und die mit harter Hülfe; gute spätere Brockel-E.n sind die kleine weiße späte u. die große weiße. – Auf dem Felde gebaut verlangen die E.n einen mäßig lockeren, etwas nahrhaften, jedoch nicht frisch gedüngten Boden. Als Futterpflanze werden die E.n mit Wicken und Hafer gemischt gebaut. – Im Garten wollen die E.n einen lockeren, nahrhaften, aber nicht frisch gedüngten Boden haben; als nachherige Düngung erweist sich bei E.n Asche als ganz vorzüglich. – Um abwechselnd mit Kartoffel in Reihen E.n zu bauen, eignet sich die weiße Büschel- oder Kron-E. ganz besonders. Erbsenstrauch, s. Caragana. Erbsünde, Sünde des Menschengeschlechtes, peccatum hereditarium originale oder naturae, nennt man den Antheil, welchen jeder einzelne Mensch an der ersten Sünde unserer Stammeltern trägt und mit zur Welt bringt. Weil Gott aus Einem Blute das ganze Menschengeschlecht gemacht hat, deßhalb war Adams Sünde die aller seiner Nachkommen, von denen jeder als ein todeswürdiger Sünder geboren wird (Apg. 17, 26–30 und Röm. 5, 12). Die Folgen der E. sind der Verlust der heiligmachenden Gnade Gottes und der übernatürlichen ewigen Seligkeit, die Empörung der Natur gegen den Menschen und zwar der Natur in ihm, der Kampf des Fleisches gegen den Geist, und der Natur außer ihm, endlich der Tod. Ueber die Natur der E. sowie über die Art und Weise, wie dieselbe in uns sei, hat die Kirche nichts festgesetzt, obwohl die E. eine Hauptlehre des Christenthums ist, Adam und Christus als Hauptangelpunkte des Entwicklungsganges der Menschheit betrachtet werden und die E. ihren Ausdruck im uralten Gebrauche der Kindertaufe und der damit verbundenen Exorcismen fand. Pelagius leugnete die E., erklärte die menschliche Natur für rein u. den Tod für naturnothwendig. Gegen ihn trat Augustinus auf und schrieb: „Nicht ich habe die E. erfunden, sie ist vielmehr Gegenstand des kathol. Glaubens von Alters her!“ – Dem Pelagianismus trat 416 die Kirche durch die Synoden von Mileve in Afrika und die 2. von Arausio (Orange) in Gallien 529 entgegen und die Bestimmungen der letztern hielt das Tridentinerconcil fast wörtlich fest. Die E. ist eigentliche, innewohnende Sünde, aber nur hinsichtlich der ersten Menschen Thatsünde, ein Akt persönlicher Freiheit, weßhalb die Kirche von uns keine eigentliche Reue über die E. fordert und den Zustand derselben mit dem Aufkommen einer natürlichen Erkenntniß u. natürlichen Liebe zu Gott verträglich hält. Der Protestantismus hingegen entwickelte, den hl. Augustin mißverstehend, dessen Grundlehren in schroffster Form bis zur Prädestinationstheorie, welche wesentlich beitrug, den protestant. Lehrbegriff in tausendköpfige Meinungen zu zersplittern. Erbverbrüderung, Vertrag zwischen 2 oder mehren Familien, wodurch sich dieselben im Falle des Aussterbens gegenseitiges Erbrecht zusichern. Erbvertrag, s. Erbrecht. Erbverzicht, deutschrechtlicher Vertrag zwischen dem natürlichen Erben u. dem Erblasser, durch welchen jener sein Erbrecht ganz oder theilweise freiwillig aufgibt: häufig von Seite ausgerichteter Söhne oder ausgesteuerter Töchter zu Gunsten der übrigen Geschwister. Erbzins, jährliche Abgabe von Geld oder Naturalien, haftet entweder auf einem mit Eigenthumsrecht übertragenen Grundstücke, oder wird für ein Kapital entrichtet, dessen Verzinsung auf ein bestimmtes Grundstück angewiesen ist. Ercilla y Zuniga, Don Alonso de, geb. 1533 zu Madrid, diente als span.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 587. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/588>, abgerufen am 29.06.2024.