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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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so verlor der König der anschwellenden Bewegung gegenüber den letzten Halt: die militärische Ueberlegenheit; am 5. Octbr. veranlaßte die Bewirthung eines Regimentes einen neuen Aufstand in Paris, der damit endigte, daß bewaffnete Schaaren nach Versailles zogen u. die königl. Familie nebst der Nationalversammlung nach Paris brachten, wo die Stadtbevölkerung das immer bereite Unterstützungsheer der Revolution bildete. Die Verfassung, die F. beglücken sollte, die ganze Einrichtung des Staates fiel der Versammlung anheim, diese baute dieselbe aber nach den Principien des Naturrechts auf, ohne alle Rücksicht auf F.s sittlichen und bürgerlichen Zustand, ohne Rücksicht auf die schlimmen Eigenschaften der Franzosen. Denn wie damals bei der sog. gebildeten Welt die Meinung als untrügliche Wahrheit galt, jeder Mensch sei von Natur aus gut u. man dürfe ihn als Kind bloß seiner naturgemäßen Entwicklung überlassen, wenn man einen verständigen und tugendhaften Erwachsenen erhalten wolle (Rousseau's Emil), so galt es nicht minder als untrüglicher Satz, das Volk sei ebenso vernünftig als gut, wenn es nur gute Gesetze habe und die Ungerechtigkeiten weggeräumt seien, unter welche Gewalt und List die anfängliche Gleichheit aller Menschen begraben hätte. Wie die Wiedertäufer unter Johannes Bockhold im westfälischen Münster ihr Reich der Freiheit und Gleichheit auf unverstandene und mißbrauchte Bibelstellen erbauten, so die Beamten, Advocaten, Gelehrten, Künstler, Kaufleute u. Rentiers der Nationalversammlung zu Paris auf die Sätze einer räsonnirenden Philosophie, einer sog. Weltweisheit, deren Hauptstärke in dem witzigen Hohne bestand, mit der sie alles Hohe auf der Welt, in den religiösen wie in den socialen Einrichtungen, verfolgte. In der neuen Verfassung stand demnach die Erklärung der Menschenrechte oben an; alle Vorrechte der Stände wurden aufgehoben, vollständige Gleichheit ausgesprochen, jedes Verhältniß der Hörigkeit und der Beschränkung im Eigenthum vertilgt, die Rechtsverfassung durchaus umgestaltet, die Theilnahme des Volks an der Criminalrechtspflege (Jury) eingeführt, F. in Departements getheilt u. die Centralisation nach allen Seiten hin durchgeführt; die Einziehung der Kirchengüter und die Ausgabe eines auf sie basirten Papiergelds (Assignaten) half der finanziellen Verlegenheit für den Augenblick ab. Am 3. Septbr. 1791 war das Verfassungswerk vollendet, am 14. beschwor es der König und am 30. löste sich die (constituirende) Versammlung auf. Seit dem Sturme auf die Bastille und dem Zuge nach Versailles, während die constituirende Versammlung in F. alles zu Bürgern machte u. dem Könige zuletzt nicht so viele Rechte als dem nordamerikan. Präsidenten ließ, war der König eigentlich der Gefangene der constituirenden Versammlung, den die bewaffneten Pariser bewachten. Seine Wehrlosigkeit ermunterte die Revolutionsmänner zu weiteren Schritten; der Jacobinerclub in Paris organisirte in jedem Departement u. jeder Stadt einen Zweigverein und unterhielt dadurch eine beständige Gährung od. veranlaßte Aufstände u. Mordscenen. Die Weigerung des Königs, Verfassungsbestimmungen zu sanctioniren, welche unveräußerliche Rechte der Kirche vernichteten, wurde zur Aufhetzung der Volksmassen gegen ihn benutzt, nicht weniger auch das Sträuben vieler Priester, den Eid auf die neue kirchenfeindliche Verfassung zu leisten. Diesem traurigen Zustande suchte sich der König durch die Flucht aus Paris nach Metz zu entziehen; allein er wurde zu Menehould erkannt, am 22. Juni zu Varennes angehalten und nach Paris zurückgebracht. Er wurde suspendirt, als er die endlich fertige Verfassung annahm, wieder eingesetzt, seine Lage aber von Tag zu Tag bedrohter. Daran trug die Emigration keinen geringen Antheil von Schuld; ein großer Theil des Adels, die Brüder des Königs voran, sowie der höhern Geistlichkeit, zeigte von Anfang an eine entschiedene Abneigung gegen jede politische Reform in F. u. erbitterte dadurch den weitaus größeren Theil der Nation; dadurch wurde es vornherein unmöglich, daß die höheren Stände in der neuen Verfassung eine Geltung erhielten, und als es ende

so verlor der König der anschwellenden Bewegung gegenüber den letzten Halt: die militärische Ueberlegenheit; am 5. Octbr. veranlaßte die Bewirthung eines Regimentes einen neuen Aufstand in Paris, der damit endigte, daß bewaffnete Schaaren nach Versailles zogen u. die königl. Familie nebst der Nationalversammlung nach Paris brachten, wo die Stadtbevölkerung das immer bereite Unterstützungsheer der Revolution bildete. Die Verfassung, die F. beglücken sollte, die ganze Einrichtung des Staates fiel der Versammlung anheim, diese baute dieselbe aber nach den Principien des Naturrechts auf, ohne alle Rücksicht auf F.s sittlichen und bürgerlichen Zustand, ohne Rücksicht auf die schlimmen Eigenschaften der Franzosen. Denn wie damals bei der sog. gebildeten Welt die Meinung als untrügliche Wahrheit galt, jeder Mensch sei von Natur aus gut u. man dürfe ihn als Kind bloß seiner naturgemäßen Entwicklung überlassen, wenn man einen verständigen und tugendhaften Erwachsenen erhalten wolle (Rousseauʼs Emil), so galt es nicht minder als untrüglicher Satz, das Volk sei ebenso vernünftig als gut, wenn es nur gute Gesetze habe und die Ungerechtigkeiten weggeräumt seien, unter welche Gewalt und List die anfängliche Gleichheit aller Menschen begraben hätte. Wie die Wiedertäufer unter Johannes Bockhold im westfälischen Münster ihr Reich der Freiheit und Gleichheit auf unverstandene und mißbrauchte Bibelstellen erbauten, so die Beamten, Advocaten, Gelehrten, Künstler, Kaufleute u. Rentiers der Nationalversammlung zu Paris auf die Sätze einer räsonnirenden Philosophie, einer sog. Weltweisheit, deren Hauptstärke in dem witzigen Hohne bestand, mit der sie alles Hohe auf der Welt, in den religiösen wie in den socialen Einrichtungen, verfolgte. In der neuen Verfassung stand demnach die Erklärung der Menschenrechte oben an; alle Vorrechte der Stände wurden aufgehoben, vollständige Gleichheit ausgesprochen, jedes Verhältniß der Hörigkeit und der Beschränkung im Eigenthum vertilgt, die Rechtsverfassung durchaus umgestaltet, die Theilnahme des Volks an der Criminalrechtspflege (Jury) eingeführt, F. in Departements getheilt u. die Centralisation nach allen Seiten hin durchgeführt; die Einziehung der Kirchengüter und die Ausgabe eines auf sie basirten Papiergelds (Assignaten) half der finanziellen Verlegenheit für den Augenblick ab. Am 3. Septbr. 1791 war das Verfassungswerk vollendet, am 14. beschwor es der König und am 30. löste sich die (constituirende) Versammlung auf. Seit dem Sturme auf die Bastille und dem Zuge nach Versailles, während die constituirende Versammlung in F. alles zu Bürgern machte u. dem Könige zuletzt nicht so viele Rechte als dem nordamerikan. Präsidenten ließ, war der König eigentlich der Gefangene der constituirenden Versammlung, den die bewaffneten Pariser bewachten. Seine Wehrlosigkeit ermunterte die Revolutionsmänner zu weiteren Schritten; der Jacobinerclub in Paris organisirte in jedem Departement u. jeder Stadt einen Zweigverein und unterhielt dadurch eine beständige Gährung od. veranlaßte Aufstände u. Mordscenen. Die Weigerung des Königs, Verfassungsbestimmungen zu sanctioniren, welche unveräußerliche Rechte der Kirche vernichteten, wurde zur Aufhetzung der Volksmassen gegen ihn benutzt, nicht weniger auch das Sträuben vieler Priester, den Eid auf die neue kirchenfeindliche Verfassung zu leisten. Diesem traurigen Zustande suchte sich der König durch die Flucht aus Paris nach Metz zu entziehen; allein er wurde zu Menehould erkannt, am 22. Juni zu Varennes angehalten und nach Paris zurückgebracht. Er wurde suspendirt, als er die endlich fertige Verfassung annahm, wieder eingesetzt, seine Lage aber von Tag zu Tag bedrohter. Daran trug die Emigration keinen geringen Antheil von Schuld; ein großer Theil des Adels, die Brüder des Königs voran, sowie der höhern Geistlichkeit, zeigte von Anfang an eine entschiedene Abneigung gegen jede politische Reform in F. u. erbitterte dadurch den weitaus größeren Theil der Nation; dadurch wurde es vornherein unmöglich, daß die höheren Stände in der neuen Verfassung eine Geltung erhielten, und als es ende

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so verlor der König der anschwellenden Bewegung gegenüber den letzten Halt: die militärische Ueberlegenheit; am 5. Octbr. veranlaßte die Bewirthung eines Regimentes einen neuen Aufstand in Paris, der damit endigte, daß bewaffnete Schaaren nach Versailles zogen u. die königl. Familie nebst der Nationalversammlung nach Paris brachten, wo die Stadtbevölkerung das immer bereite Unterstützungsheer der Revolution bildete. Die Verfassung, die F. beglücken sollte, die ganze Einrichtung des Staates fiel der Versammlung anheim, diese baute dieselbe aber nach den Principien des Naturrechts auf, ohne alle Rücksicht auf F.s sittlichen und bürgerlichen Zustand, ohne Rücksicht auf die schlimmen Eigenschaften der Franzosen. Denn wie damals bei der sog. gebildeten Welt die Meinung als untrügliche Wahrheit galt, jeder Mensch sei von Natur aus gut u. man dürfe ihn als Kind bloß seiner naturgemäßen Entwicklung überlassen, wenn man einen verständigen und tugendhaften Erwachsenen erhalten wolle (Rousseau&#x02BC;s Emil), so galt es nicht minder als untrüglicher Satz, das Volk sei ebenso vernünftig als gut, wenn es nur gute Gesetze habe und die Ungerechtigkeiten weggeräumt seien, unter welche Gewalt und List die anfängliche Gleichheit aller Menschen begraben hätte. Wie die Wiedertäufer unter Johannes Bockhold im westfälischen Münster ihr Reich der Freiheit und Gleichheit auf unverstandene und mißbrauchte Bibelstellen erbauten, so die Beamten, Advocaten, Gelehrten, Künstler, Kaufleute u. Rentiers der Nationalversammlung zu Paris auf die Sätze einer räsonnirenden Philosophie, einer sog. Weltweisheit, deren Hauptstärke in dem witzigen Hohne bestand, mit der sie alles Hohe auf der Welt, in den religiösen wie in den socialen Einrichtungen, verfolgte. In der neuen Verfassung stand demnach die Erklärung der Menschenrechte oben an; alle Vorrechte der Stände wurden aufgehoben, vollständige Gleichheit ausgesprochen, jedes Verhältniß der Hörigkeit und der Beschränkung im Eigenthum vertilgt, die Rechtsverfassung durchaus umgestaltet, die Theilnahme des Volks an der Criminalrechtspflege (Jury) eingeführt, F. in Departements getheilt u. die Centralisation nach allen Seiten hin durchgeführt; die Einziehung der Kirchengüter und die Ausgabe eines auf sie basirten Papiergelds (Assignaten) half der finanziellen Verlegenheit für den Augenblick ab. Am 3. Septbr. 1791 war das Verfassungswerk vollendet, am 14. beschwor es der König und am 30. löste sich die (constituirende) Versammlung auf. Seit dem Sturme auf die Bastille und dem Zuge nach Versailles, während die constituirende Versammlung in F. alles zu Bürgern machte u. dem Könige zuletzt nicht so viele Rechte als dem nordamerikan. Präsidenten ließ, war der König eigentlich der Gefangene der constituirenden Versammlung, den die bewaffneten Pariser bewachten. Seine Wehrlosigkeit ermunterte die Revolutionsmänner zu weiteren Schritten; der Jacobinerclub in Paris organisirte in jedem Departement u. jeder Stadt einen Zweigverein und unterhielt dadurch eine beständige Gährung od. veranlaßte Aufstände u. Mordscenen. Die Weigerung des Königs, Verfassungsbestimmungen zu sanctioniren, welche unveräußerliche Rechte der Kirche vernichteten, wurde zur Aufhetzung der Volksmassen gegen ihn benutzt, nicht weniger auch das Sträuben vieler Priester, den Eid auf die neue kirchenfeindliche Verfassung zu leisten. Diesem traurigen Zustande suchte sich der König durch die Flucht aus Paris nach Metz zu entziehen; allein er wurde zu Menehould erkannt, am 22. Juni zu Varennes angehalten und nach Paris zurückgebracht. Er wurde suspendirt, als er die endlich fertige Verfassung annahm, wieder eingesetzt, seine Lage aber von Tag zu Tag bedrohter. Daran trug die Emigration keinen geringen Antheil von Schuld; ein großer Theil des Adels, die Brüder des Königs voran, sowie der höhern Geistlichkeit, zeigte von Anfang an eine entschiedene Abneigung gegen jede politische Reform in F. u. erbitterte dadurch den weitaus größeren Theil der Nation; dadurch wurde es vornherein unmöglich, daß die höheren Stände in der neuen Verfassung eine Geltung erhielten, und als es ende
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[762/0763] so verlor der König der anschwellenden Bewegung gegenüber den letzten Halt: die militärische Ueberlegenheit; am 5. Octbr. veranlaßte die Bewirthung eines Regimentes einen neuen Aufstand in Paris, der damit endigte, daß bewaffnete Schaaren nach Versailles zogen u. die königl. Familie nebst der Nationalversammlung nach Paris brachten, wo die Stadtbevölkerung das immer bereite Unterstützungsheer der Revolution bildete. Die Verfassung, die F. beglücken sollte, die ganze Einrichtung des Staates fiel der Versammlung anheim, diese baute dieselbe aber nach den Principien des Naturrechts auf, ohne alle Rücksicht auf F.s sittlichen und bürgerlichen Zustand, ohne Rücksicht auf die schlimmen Eigenschaften der Franzosen. Denn wie damals bei der sog. gebildeten Welt die Meinung als untrügliche Wahrheit galt, jeder Mensch sei von Natur aus gut u. man dürfe ihn als Kind bloß seiner naturgemäßen Entwicklung überlassen, wenn man einen verständigen und tugendhaften Erwachsenen erhalten wolle (Rousseauʼs Emil), so galt es nicht minder als untrüglicher Satz, das Volk sei ebenso vernünftig als gut, wenn es nur gute Gesetze habe und die Ungerechtigkeiten weggeräumt seien, unter welche Gewalt und List die anfängliche Gleichheit aller Menschen begraben hätte. Wie die Wiedertäufer unter Johannes Bockhold im westfälischen Münster ihr Reich der Freiheit und Gleichheit auf unverstandene und mißbrauchte Bibelstellen erbauten, so die Beamten, Advocaten, Gelehrten, Künstler, Kaufleute u. Rentiers der Nationalversammlung zu Paris auf die Sätze einer räsonnirenden Philosophie, einer sog. Weltweisheit, deren Hauptstärke in dem witzigen Hohne bestand, mit der sie alles Hohe auf der Welt, in den religiösen wie in den socialen Einrichtungen, verfolgte. In der neuen Verfassung stand demnach die Erklärung der Menschenrechte oben an; alle Vorrechte der Stände wurden aufgehoben, vollständige Gleichheit ausgesprochen, jedes Verhältniß der Hörigkeit und der Beschränkung im Eigenthum vertilgt, die Rechtsverfassung durchaus umgestaltet, die Theilnahme des Volks an der Criminalrechtspflege (Jury) eingeführt, F. in Departements getheilt u. die Centralisation nach allen Seiten hin durchgeführt; die Einziehung der Kirchengüter und die Ausgabe eines auf sie basirten Papiergelds (Assignaten) half der finanziellen Verlegenheit für den Augenblick ab. Am 3. Septbr. 1791 war das Verfassungswerk vollendet, am 14. beschwor es der König und am 30. löste sich die (constituirende) Versammlung auf. Seit dem Sturme auf die Bastille und dem Zuge nach Versailles, während die constituirende Versammlung in F. alles zu Bürgern machte u. dem Könige zuletzt nicht so viele Rechte als dem nordamerikan. Präsidenten ließ, war der König eigentlich der Gefangene der constituirenden Versammlung, den die bewaffneten Pariser bewachten. Seine Wehrlosigkeit ermunterte die Revolutionsmänner zu weiteren Schritten; der Jacobinerclub in Paris organisirte in jedem Departement u. jeder Stadt einen Zweigverein und unterhielt dadurch eine beständige Gährung od. veranlaßte Aufstände u. Mordscenen. Die Weigerung des Königs, Verfassungsbestimmungen zu sanctioniren, welche unveräußerliche Rechte der Kirche vernichteten, wurde zur Aufhetzung der Volksmassen gegen ihn benutzt, nicht weniger auch das Sträuben vieler Priester, den Eid auf die neue kirchenfeindliche Verfassung zu leisten. Diesem traurigen Zustande suchte sich der König durch die Flucht aus Paris nach Metz zu entziehen; allein er wurde zu Menehould erkannt, am 22. Juni zu Varennes angehalten und nach Paris zurückgebracht. Er wurde suspendirt, als er die endlich fertige Verfassung annahm, wieder eingesetzt, seine Lage aber von Tag zu Tag bedrohter. Daran trug die Emigration keinen geringen Antheil von Schuld; ein großer Theil des Adels, die Brüder des Königs voran, sowie der höhern Geistlichkeit, zeigte von Anfang an eine entschiedene Abneigung gegen jede politische Reform in F. u. erbitterte dadurch den weitaus größeren Theil der Nation; dadurch wurde es vornherein unmöglich, daß die höheren Stände in der neuen Verfassung eine Geltung erhielten, und als es ende

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 762. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/763>, abgerufen am 27.11.2024.