Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite

Häute etc. und Nahrungsmittel: Thee, Kaffee, Zucker, Wein, Branntwein, Getreide, Fleisch, Eier, Butter etc., Tabak; ausgeführte Fabrikate: aus Baumwolle, Wolle und Seide, Maschinen, Messer, Scheeren, Nadeln, Knöpfe, Werkzeuge verschiedener Art, Leder, Papier, Farbematerial, chem. Fabrikate etc. Die Einfuhr der Rohstoffe und der Nahrungsmittel (der nicht wie z. B. Wein, Rum, Tabak, Cigarren etc. als Luxusartikel betrachteten) unterliegt keiner hemmenden Beschränkung, eben so wenig die derjenigen Fabrikate, welche die Engländer selbst besser und wohlfeiler als die ausländischen Fabrikanten liefern; die Einfuhr concurrirender Artikel aber ist hoch genug besteuert. Finanzen. Die Jahreseinnahme des Staates betrug 1854 die Summe von 56888510 Pfd. Sterl. und würde ohne den Ausbruch des Krieges die Ausgabe um wenigstens 2 Mill. P sd. Sterl. überstiegen haben; die Haupteinnahmen liefern: Zölle, Accise, Stempel, die Einkommensteuer. Die fundirte Schuld betrug 1853 nicht weniger als 725566089 Pfd. Sterl., die irische 38975206 Pfd. Sterl., die erste erforderte jährlich 21894997 Pfd. St., die andere 1459957 Pfd. Sterl.; die unfundirte Schuld ist durch den Krieg namhaft gewachsen. Die große "Bank von England" steht mit dem Staatscredite in enger Beziehung, indem sie auf ein dem Staate gemachtes Anlehen fundirt ist, die Ueberschüsse der Staatseinnahmen empfängt, die Zinsen der Staatsschuld u. die Pensionen nach bestimmten Contracten ausbezahlt etc. Sie hat in der Regel circa 30 Mill. Pfd. Sterl. Noten im Umlauf u. einen Baarvorrath von 12 Mill. Pfd. Sterl. - Die Landmacht besteht (außer der mehr als 200000 Mann starken Armee der ostind. Compagnie) aus 130000 Mann aller Waffengattungen; aus der Miliz, zu der jeder 17.-45j. Mann zum Dienste ausgehoben werden kann, die aber nicht außerhalb G.s und Irlands verwendet werden darf (doch dürfen nach der neuen Milizbill Regimenter aus Freiwilligen formirt werden, welche als Garnisonstruppen in den europ. Festungen verwendbar sind), und im Nothfall aus dem allgem. Aufgebote. Die Conscription findet in England nicht statt, der Soldat muß angeworben werden, die Offizierspatente sind käuflich und deßwegen die Offiziersstellen fast durchschnittlich in den Händen der Geburts- u. Geldaristokratie. Die Seemacht bestand zu Anfang 1854 aus 191 Dampfern, 361 Segelschiffen mit 19331 Geschützen, ungefähr 36000 Matrosen u. Offizieren u. 15000 Marinesoldaten. - Münze: Pfd. Sterling (Sovereign) = 20 Schilling, 1 Schilling = 12 Pence (= 10 Sgr. 2 Pf. = 30 kr. C.-M.) die kleinsten Münzen sind der 1/2 Penny u. 1/4 Penny (Farthing). Gewicht: 1 Hundredweight oder Cent. (= 101,06 deutsche Zollpfd.) = 4 Quarters; 1 Quarter = 2 Stones, 1 Stone = 14 Pfd., 1 Pfd. - 16 Unzen; im Troygewicht sind 100 Pfd. = 74,64 Zollpfd. Längenmaße: 1 Yard - 3' od. 36'' (= 914,3835 frz. Millimetr.); Perch = 51/2, Yard; Furlong = 220 Yards; 1 Meile = 1760 Yards; die geograph. engl. Seemeile in der Schiffsrechnung = 1/60 geograph. Grad, die gewöhnliche engl. Seemeile = 1/20 Grad. Flächenmaße: 1 Acre = 4840 Quadrat Yards; die Rood = 1/4 Acre. Hohlmaße: 1 Gallon (= 4,543 Litr. oder = 229 Par. Kubikzoll) theilt sich in 4 Quarts, 8 Pints a 4 Gills; 2 Gallon sind = 1 Peck, 8 Gall. = 1 Bushel, 64 Gall. = 1 Quarter (daneben bestehen noch eine Menge Maße, nach welchen einzelne Gegenstände verkauft werden; die Namen dieser Maße sind in einzelnen Art. angegeben, vergl. z. B. Avoirdupoids, Barrel etc.). - Die Verfassung ist die constitutionell-monarchische. Die Krone ist durch die Acten von 1701 u. 1705 erblich im Hause Braunschweig-Lüneburg; sie vererbt nach dem Rechte der Erstgeburt und zwar immer in der älteren Linie, so daß nur unter Geschwistern das männliche Geschlecht dem weibl. vorgeht. Der König wird mit 18 Jahren volljährig; eine Regentschaft kann durch Testament oder das Parlament eingesetzt werden; der Thronerbe führt den Titel Prinz von Wales. Königin ist gegenwärtig Victoria, geb. d. 24. Mai 1819, Tochter des Herzogs

Häute etc. und Nahrungsmittel: Thee, Kaffee, Zucker, Wein, Branntwein, Getreide, Fleisch, Eier, Butter etc., Tabak; ausgeführte Fabrikate: aus Baumwolle, Wolle und Seide, Maschinen, Messer, Scheeren, Nadeln, Knöpfe, Werkzeuge verschiedener Art, Leder, Papier, Farbematerial, chem. Fabrikate etc. Die Einfuhr der Rohstoffe und der Nahrungsmittel (der nicht wie z. B. Wein, Rum, Tabak, Cigarren etc. als Luxusartikel betrachteten) unterliegt keiner hemmenden Beschränkung, eben so wenig die derjenigen Fabrikate, welche die Engländer selbst besser und wohlfeiler als die ausländischen Fabrikanten liefern; die Einfuhr concurrirender Artikel aber ist hoch genug besteuert. Finanzen. Die Jahreseinnahme des Staates betrug 1854 die Summe von 56888510 Pfd. Sterl. und würde ohne den Ausbruch des Krieges die Ausgabe um wenigstens 2 Mill. P sd. Sterl. überstiegen haben; die Haupteinnahmen liefern: Zölle, Accise, Stempel, die Einkommensteuer. Die fundirte Schuld betrug 1853 nicht weniger als 725566089 Pfd. Sterl., die irische 38975206 Pfd. Sterl., die erste erforderte jährlich 21894997 Pfd. St., die andere 1459957 Pfd. Sterl.; die unfundirte Schuld ist durch den Krieg namhaft gewachsen. Die große „Bank von England“ steht mit dem Staatscredite in enger Beziehung, indem sie auf ein dem Staate gemachtes Anlehen fundirt ist, die Ueberschüsse der Staatseinnahmen empfängt, die Zinsen der Staatsschuld u. die Pensionen nach bestimmten Contracten ausbezahlt etc. Sie hat in der Regel circa 30 Mill. Pfd. Sterl. Noten im Umlauf u. einen Baarvorrath von 12 Mill. Pfd. Sterl. – Die Landmacht besteht (außer der mehr als 200000 Mann starken Armee der ostind. Compagnie) aus 130000 Mann aller Waffengattungen; aus der Miliz, zu der jeder 17.–45j. Mann zum Dienste ausgehoben werden kann, die aber nicht außerhalb G.s und Irlands verwendet werden darf (doch dürfen nach der neuen Milizbill Regimenter aus Freiwilligen formirt werden, welche als Garnisonstruppen in den europ. Festungen verwendbar sind), und im Nothfall aus dem allgem. Aufgebote. Die Conscription findet in England nicht statt, der Soldat muß angeworben werden, die Offizierspatente sind käuflich und deßwegen die Offiziersstellen fast durchschnittlich in den Händen der Geburts- u. Geldaristokratie. Die Seemacht bestand zu Anfang 1854 aus 191 Dampfern, 361 Segelschiffen mit 19331 Geschützen, ungefähr 36000 Matrosen u. Offizieren u. 15000 Marinesoldaten. – Münze: Pfd. Sterling (Sovereign) = 20 Schilling, 1 Schilling = 12 Pence (= 10 Sgr. 2 Pf. = 30 kr. C.-M.) die kleinsten Münzen sind der 1/2 Penny u. 1/4 Penny (Farthing). Gewicht: 1 Hundredweight oder Cent. (= 101,06 deutsche Zollpfd.) = 4 Quarters; 1 Quarter = 2 Stones, 1 Stone = 14 Pfd., 1 Pfd. – 16 Unzen; im Troygewicht sind 100 Pfd. = 74,64 Zollpfd. Längenmaße: 1 Yard – 3' od. 36'' (= 914,3835 frz. Millimetr.); Perch = 51/2, Yard; Furlong = 220 Yards; 1 Meile = 1760 Yards; die geograph. engl. Seemeile in der Schiffsrechnung = 1/60 geograph. Grad, die gewöhnliche engl. Seemeile = 1/20 Grad. Flächenmaße: 1 Acre = 4840 Quadrat Yards; die Rood = 1/4 Acre. Hohlmaße: 1 Gallon (= 4,543 Litr. oder = 229 Par. Kubikzoll) theilt sich in 4 Quarts, 8 Pints à 4 Gills; 2 Gallon sind = 1 Peck, 8 Gall. = 1 Bushel, 64 Gall. = 1 Quarter (daneben bestehen noch eine Menge Maße, nach welchen einzelne Gegenstände verkauft werden; die Namen dieser Maße sind in einzelnen Art. angegeben, vergl. z. B. Avoirdupoids, Barrel etc.). – Die Verfassung ist die constitutionell-monarchische. Die Krone ist durch die Acten von 1701 u. 1705 erblich im Hause Braunschweig-Lüneburg; sie vererbt nach dem Rechte der Erstgeburt und zwar immer in der älteren Linie, so daß nur unter Geschwistern das männliche Geschlecht dem weibl. vorgeht. Der König wird mit 18 Jahren volljährig; eine Regentschaft kann durch Testament oder das Parlament eingesetzt werden; der Thronerbe führt den Titel Prinz von Wales. Königin ist gegenwärtig Victoria, geb. d. 24. Mai 1819, Tochter des Herzogs

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0161" n="160"/>
Häute etc. und Nahrungsmittel: Thee, Kaffee, Zucker, Wein, Branntwein, Getreide, Fleisch, Eier, Butter etc., Tabak; ausgeführte Fabrikate: aus Baumwolle, Wolle und Seide, Maschinen, Messer, Scheeren, Nadeln, Knöpfe, Werkzeuge verschiedener Art, Leder, Papier, Farbematerial, chem. Fabrikate etc. Die Einfuhr der Rohstoffe und der Nahrungsmittel (der nicht wie z. B. Wein, Rum, Tabak, Cigarren etc. als Luxusartikel betrachteten) unterliegt keiner hemmenden Beschränkung, eben so wenig die derjenigen Fabrikate, welche die Engländer selbst besser und wohlfeiler als die ausländischen Fabrikanten liefern; die Einfuhr concurrirender Artikel aber ist hoch genug besteuert. <hi rendition="#g">Finanzen</hi>. Die Jahreseinnahme des Staates betrug 1854 die Summe von 56888510 Pfd. Sterl. und würde ohne den Ausbruch des Krieges die Ausgabe um wenigstens 2 Mill. P sd. Sterl. überstiegen haben; die Haupteinnahmen liefern: Zölle, Accise, Stempel, die Einkommensteuer. Die fundirte Schuld betrug 1853 nicht weniger als 725566089 Pfd. Sterl., die irische 38975206 Pfd. Sterl., die erste erforderte jährlich 21894997 Pfd. St., die andere 1459957 Pfd. Sterl.; die unfundirte Schuld ist durch den Krieg namhaft gewachsen. Die große &#x201E;Bank von England&#x201C; steht mit dem Staatscredite in enger Beziehung, indem sie auf ein dem Staate gemachtes Anlehen fundirt ist, die Ueberschüsse der Staatseinnahmen empfängt, die Zinsen der Staatsschuld u. die Pensionen nach bestimmten Contracten ausbezahlt etc. Sie hat in der Regel circa 30 Mill. Pfd. Sterl. Noten im Umlauf u. einen Baarvorrath von 12 Mill. Pfd. Sterl. &#x2013; Die Landmacht besteht (außer der mehr als 200000 Mann starken Armee der ostind. Compagnie) aus 130000 Mann aller Waffengattungen; aus der Miliz, zu der jeder 17.&#x2013;45j. Mann zum Dienste ausgehoben werden kann, die aber nicht außerhalb G.s und Irlands verwendet werden darf (doch dürfen nach der neuen Milizbill Regimenter aus Freiwilligen formirt werden, welche als Garnisonstruppen in den europ. Festungen verwendbar sind), und im Nothfall aus dem allgem. Aufgebote. Die Conscription findet in England nicht statt, der Soldat muß angeworben werden, die Offizierspatente sind käuflich und deßwegen die Offiziersstellen fast durchschnittlich in den Händen der Geburts- u. Geldaristokratie. Die Seemacht bestand zu Anfang 1854 aus 191 Dampfern, 361 Segelschiffen mit 19331 Geschützen, ungefähr 36000 Matrosen u. Offizieren u. 15000 Marinesoldaten. &#x2013; <hi rendition="#g">Münze</hi>: Pfd. Sterling <hi rendition="#i">(Sovereign)</hi> = 20 Schilling, 1 Schilling = 12 Pence (= 10 Sgr. 2 Pf. = 30 kr. C.-M.) die kleinsten Münzen sind der <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> Penny u. <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi> Penny (Farthing). Gewicht: 1 Hundredweight oder Cent. (= 101,06 deutsche Zollpfd.) = 4 Quarters; 1 Quarter = 2 Stones, 1 Stone = 14 Pfd., 1 Pfd. &#x2013; 16 Unzen; im Troygewicht sind 100 Pfd. = 74,64 Zollpfd. <hi rendition="#g">Längenmaße</hi>: 1 Yard &#x2013; 3' od. 36'' (= 914,3835 frz. Millimetr.); Perch = 5<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi>, Yard; Furlong = 220 Yards; 1 Meile = 1760 Yards; die geograph. engl. Seemeile in der Schiffsrechnung = <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">60</hi> geograph. Grad, die gewöhnliche engl. Seemeile = <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">20</hi> Grad. Flächenmaße: 1 Acre = 4840 Quadrat Yards; die Rood = <hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">4</hi> Acre. Hohlmaße: 1 Gallon (= 4,543 Litr. oder = 229 Par. Kubikzoll) theilt sich in 4 Quarts, 8 Pints <hi rendition="#i">à</hi> 4 Gills; 2 Gallon sind = 1 Peck, 8 Gall. = 1 Bushel, 64 Gall. = 1 Quarter (daneben bestehen noch eine Menge Maße, nach welchen einzelne Gegenstände verkauft werden; die Namen dieser Maße sind in einzelnen Art. angegeben, vergl. z. B. Avoirdupoids, Barrel etc.). &#x2013; Die <hi rendition="#g">Verfassung</hi> ist die constitutionell-monarchische. Die Krone ist durch die Acten von 1701 u. 1705 erblich im Hause Braunschweig-Lüneburg; sie vererbt nach dem Rechte der Erstgeburt und zwar immer in der älteren Linie, so daß nur unter Geschwistern das männliche Geschlecht dem weibl. vorgeht. Der König wird mit 18 Jahren volljährig; eine Regentschaft kann durch Testament oder das Parlament eingesetzt werden; der Thronerbe führt den Titel Prinz von Wales. Königin ist gegenwärtig Victoria, geb. d. 24. Mai 1819, Tochter des Herzogs
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[160/0161] Häute etc. und Nahrungsmittel: Thee, Kaffee, Zucker, Wein, Branntwein, Getreide, Fleisch, Eier, Butter etc., Tabak; ausgeführte Fabrikate: aus Baumwolle, Wolle und Seide, Maschinen, Messer, Scheeren, Nadeln, Knöpfe, Werkzeuge verschiedener Art, Leder, Papier, Farbematerial, chem. Fabrikate etc. Die Einfuhr der Rohstoffe und der Nahrungsmittel (der nicht wie z. B. Wein, Rum, Tabak, Cigarren etc. als Luxusartikel betrachteten) unterliegt keiner hemmenden Beschränkung, eben so wenig die derjenigen Fabrikate, welche die Engländer selbst besser und wohlfeiler als die ausländischen Fabrikanten liefern; die Einfuhr concurrirender Artikel aber ist hoch genug besteuert. Finanzen. Die Jahreseinnahme des Staates betrug 1854 die Summe von 56888510 Pfd. Sterl. und würde ohne den Ausbruch des Krieges die Ausgabe um wenigstens 2 Mill. P sd. Sterl. überstiegen haben; die Haupteinnahmen liefern: Zölle, Accise, Stempel, die Einkommensteuer. Die fundirte Schuld betrug 1853 nicht weniger als 725566089 Pfd. Sterl., die irische 38975206 Pfd. Sterl., die erste erforderte jährlich 21894997 Pfd. St., die andere 1459957 Pfd. Sterl.; die unfundirte Schuld ist durch den Krieg namhaft gewachsen. Die große „Bank von England“ steht mit dem Staatscredite in enger Beziehung, indem sie auf ein dem Staate gemachtes Anlehen fundirt ist, die Ueberschüsse der Staatseinnahmen empfängt, die Zinsen der Staatsschuld u. die Pensionen nach bestimmten Contracten ausbezahlt etc. Sie hat in der Regel circa 30 Mill. Pfd. Sterl. Noten im Umlauf u. einen Baarvorrath von 12 Mill. Pfd. Sterl. – Die Landmacht besteht (außer der mehr als 200000 Mann starken Armee der ostind. Compagnie) aus 130000 Mann aller Waffengattungen; aus der Miliz, zu der jeder 17.–45j. Mann zum Dienste ausgehoben werden kann, die aber nicht außerhalb G.s und Irlands verwendet werden darf (doch dürfen nach der neuen Milizbill Regimenter aus Freiwilligen formirt werden, welche als Garnisonstruppen in den europ. Festungen verwendbar sind), und im Nothfall aus dem allgem. Aufgebote. Die Conscription findet in England nicht statt, der Soldat muß angeworben werden, die Offizierspatente sind käuflich und deßwegen die Offiziersstellen fast durchschnittlich in den Händen der Geburts- u. Geldaristokratie. Die Seemacht bestand zu Anfang 1854 aus 191 Dampfern, 361 Segelschiffen mit 19331 Geschützen, ungefähr 36000 Matrosen u. Offizieren u. 15000 Marinesoldaten. – Münze: Pfd. Sterling (Sovereign) = 20 Schilling, 1 Schilling = 12 Pence (= 10 Sgr. 2 Pf. = 30 kr. C.-M.) die kleinsten Münzen sind der 1/2 Penny u. 1/4 Penny (Farthing). Gewicht: 1 Hundredweight oder Cent. (= 101,06 deutsche Zollpfd.) = 4 Quarters; 1 Quarter = 2 Stones, 1 Stone = 14 Pfd., 1 Pfd. – 16 Unzen; im Troygewicht sind 100 Pfd. = 74,64 Zollpfd. Längenmaße: 1 Yard – 3' od. 36'' (= 914,3835 frz. Millimetr.); Perch = 51/2, Yard; Furlong = 220 Yards; 1 Meile = 1760 Yards; die geograph. engl. Seemeile in der Schiffsrechnung = 1/60 geograph. Grad, die gewöhnliche engl. Seemeile = 1/20 Grad. Flächenmaße: 1 Acre = 4840 Quadrat Yards; die Rood = 1/4 Acre. Hohlmaße: 1 Gallon (= 4,543 Litr. oder = 229 Par. Kubikzoll) theilt sich in 4 Quarts, 8 Pints à 4 Gills; 2 Gallon sind = 1 Peck, 8 Gall. = 1 Bushel, 64 Gall. = 1 Quarter (daneben bestehen noch eine Menge Maße, nach welchen einzelne Gegenstände verkauft werden; die Namen dieser Maße sind in einzelnen Art. angegeben, vergl. z. B. Avoirdupoids, Barrel etc.). – Die Verfassung ist die constitutionell-monarchische. Die Krone ist durch die Acten von 1701 u. 1705 erblich im Hause Braunschweig-Lüneburg; sie vererbt nach dem Rechte der Erstgeburt und zwar immer in der älteren Linie, so daß nur unter Geschwistern das männliche Geschlecht dem weibl. vorgeht. Der König wird mit 18 Jahren volljährig; eine Regentschaft kann durch Testament oder das Parlament eingesetzt werden; der Thronerbe führt den Titel Prinz von Wales. Königin ist gegenwärtig Victoria, geb. d. 24. Mai 1819, Tochter des Herzogs

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:08Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/161
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/161>, abgerufen am 23.11.2024.