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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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und so gegen Schwaben u. Franken ein Gegengewicht schuf, woraus die Erbfeindschaft zwischen H. und Welfen entstand. Mit Konrad III. bestieg das Haus den Kaiserthron (1138), den es unter Friedrich I., Heinrich II., Philipp, Friedrich II. u. Konrad IV. bis 1254 einnahm. Ueber die Politik dieses Hauses u. die einzelnen Fürsten s. Deutschland u. die Namen Friedrich I., Friedrich II., Heinrich IV. etc. Konrads IV. Sohn, Konradin, st. 1268 zu Neapel auf dem Blutgerüste, Manfreds Söhne beschlossen ihr Leben im Kerker, König Enzio (Heinrich). Friedrichs II. schöner natürlicher Sohn; st. 1272 als Kriegsgefangener zu Bologna, u. nur durch weibl. Nachkommen erhielt sich hohenstaufisches Blut in den Herrscherhäusern von Aragonien und Thüringen. (Raumer, Geschichte der H. und ihrer Zeit, 2. Aufl. Leipzig 1840-42.)


Hohenthal, gräfl. besonders in Sachsen begütertes Geschlecht, stammt von Peter Hohmann, geb. 1663, der sich aus der Armuth zum reichen Kaufmann in Leipzig empor arbeitete u. 1717 als "Panner u. Edler von H." in erblichen Reichsadel erhoben wurde. Sein Geschlecht wurde 1790 gräflich und besteht in 2 Hauptlinien fort, der Königsbrücker und Dölkauer.


Hohenzollern, deutsches Fürstengeschlecht, dem das preuß. Königshaus angehört, nannte sich von der Burg H. bei Hechingen in Schwaben und führt als ersten bekannten Ahnherrn einen Grafen Thassilo um 800 auf. Konrad I. wurde um 1200 Burggraf zu Nürnberg und Stammvater des preuß. Königshauses (vergl. Brandenburg und Preußen). Die schwäb. Linie erwarb im 16. Jahrh. Haigerloch, Vöhringen u. Sigmaringen, theilte sich aber gleich darauf in die Linien H.-Sigmaringen u. H.-Hechingen, welche 1623 u. 1638 reichsfürstl. Würde erhielten; souverän wurden sie 1806 als Mitglieder des Rheinbundes. Die Unruhen der Jahre 1848 u. 49 bewogen den Fürsten Karl von Sigmaringen, geb. 1811, und den Fürsten Friedr. Wilh. Herm. Constantin, geb. 1801, ihre Fürstenthümer der Krone Preußen zu überlassen, wodurch sie in den Rang der nachgebornen kgl. Prinzen mit dem Titel Hoheit eintraten, die hohenzoller. Fürstenthümer aber ein preuß. Regierungsbezirk wurden. Beide zusammen sind wenig über 21 #M. groß. von der rauhen Alp durchzogen, von Donau und Neckar bewässert, nicht besonders fruchtbar, reich an Waldung und Eisenerz mit ungefähr 62000 E. (Für die ältere Geschichte der H. sind im Auftrage des Königs von Preußen seit 1843 Stillfried und Würker thätig und haben bereits ein bedeutendes Material zusammengebracht.)


Hoher Priester, das sichtbare Oberhaupt der jüdischen Theokratie und der oberste Vermittler des Bundes zwischen Jehova und Israel, hatte den Eintritt ins Allerheiligste, mußte die große Sühne am Versöhnungstag vornehmen, Gott durch das Urim u. Thummim befragen, die Oberaufsicht über Gottesdienst und Schatz des Heiligthums führen und hatte den Vorsitz beim obersten Gericht, später beim Synedrium. Seine Kleidung war eine zwiefache; die sog. goldene bestand hauptsächlich aus einem ringsum geschlossenen Oberkleide von dunkelblauem Byssus, welches nur für den Kopf und die Arme Oeffnungen hatte, ärmellos, unten am Saume mit goldenen Glöckchen und künstlichen Granatäpfeln; über diesem Oberkleide (Me'il) das wichtigste Gewandstück, das Ephod, ein Schulterkleid, ähnlich der kostbaren innersten Decke des Zeltes, aus 2 Stücken bestehend, die den Vorderleib und Rücken bedeckten; dazu der Brustschild, in den das Urim und Thummim gelegt werden sollte, 4eckig, auf der Vorderseite 12 verschiedene Edelsteine. Kopfbedeckung eine Art Turban, von dem der Priester durch eine goldene Platte unterschieden, die theils am Turban theils auf der Stirne auflag; die 3fache goldene Krone kam erst spät. Die Amtskleidung am Versöhnungstage, die sog. weiße, war die der Priester überhaupt, doch behielt der H. P. seine Kopfbedeckung auf. Die Einweihung des H. P. war im Ganzen ebenfalls der der Priester gleich, doch wurde er mit Salböl nicht nur gesalbt, sondern begossen; nach dem Exil konnte nur

und so gegen Schwaben u. Franken ein Gegengewicht schuf, woraus die Erbfeindschaft zwischen H. und Welfen entstand. Mit Konrad III. bestieg das Haus den Kaiserthron (1138), den es unter Friedrich I., Heinrich II., Philipp, Friedrich II. u. Konrad IV. bis 1254 einnahm. Ueber die Politik dieses Hauses u. die einzelnen Fürsten s. Deutschland u. die Namen Friedrich I., Friedrich II., Heinrich IV. etc. Konrads IV. Sohn, Konradin, st. 1268 zu Neapel auf dem Blutgerüste, Manfreds Söhne beschlossen ihr Leben im Kerker, König Enzio (Heinrich). Friedrichs II. schöner natürlicher Sohn; st. 1272 als Kriegsgefangener zu Bologna, u. nur durch weibl. Nachkommen erhielt sich hohenstaufisches Blut in den Herrscherhäusern von Aragonien und Thüringen. (Raumer, Geschichte der H. und ihrer Zeit, 2. Aufl. Leipzig 1840–42.)


Hohenthal, gräfl. besonders in Sachsen begütertes Geschlecht, stammt von Peter Hohmann, geb. 1663, der sich aus der Armuth zum reichen Kaufmann in Leipzig empor arbeitete u. 1717 als „Panner u. Edler von H.“ in erblichen Reichsadel erhoben wurde. Sein Geschlecht wurde 1790 gräflich und besteht in 2 Hauptlinien fort, der Königsbrücker und Dölkauer.


Hohenzollern, deutsches Fürstengeschlecht, dem das preuß. Königshaus angehört, nannte sich von der Burg H. bei Hechingen in Schwaben und führt als ersten bekannten Ahnherrn einen Grafen Thassilo um 800 auf. Konrad I. wurde um 1200 Burggraf zu Nürnberg und Stammvater des preuß. Königshauses (vergl. Brandenburg und Preußen). Die schwäb. Linie erwarb im 16. Jahrh. Haigerloch, Vöhringen u. Sigmaringen, theilte sich aber gleich darauf in die Linien H.-Sigmaringen u. H.-Hechingen, welche 1623 u. 1638 reichsfürstl. Würde erhielten; souverän wurden sie 1806 als Mitglieder des Rheinbundes. Die Unruhen der Jahre 1848 u. 49 bewogen den Fürsten Karl von Sigmaringen, geb. 1811, und den Fürsten Friedr. Wilh. Herm. Constantin, geb. 1801, ihre Fürstenthümer der Krone Preußen zu überlassen, wodurch sie in den Rang der nachgebornen kgl. Prinzen mit dem Titel Hoheit eintraten, die hohenzoller. Fürstenthümer aber ein preuß. Regierungsbezirk wurden. Beide zusammen sind wenig über 21 □M. groß. von der rauhen Alp durchzogen, von Donau und Neckar bewässert, nicht besonders fruchtbar, reich an Waldung und Eisenerz mit ungefähr 62000 E. (Für die ältere Geschichte der H. sind im Auftrage des Königs von Preußen seit 1843 Stillfried und Würker thätig und haben bereits ein bedeutendes Material zusammengebracht.)


Hoher Priester, das sichtbare Oberhaupt der jüdischen Theokratie und der oberste Vermittler des Bundes zwischen Jehova und Israel, hatte den Eintritt ins Allerheiligste, mußte die große Sühne am Versöhnungstag vornehmen, Gott durch das Urim u. Thummim befragen, die Oberaufsicht über Gottesdienst und Schatz des Heiligthums führen und hatte den Vorsitz beim obersten Gericht, später beim Synedrium. Seine Kleidung war eine zwiefache; die sog. goldene bestand hauptsächlich aus einem ringsum geschlossenen Oberkleide von dunkelblauem Byssus, welches nur für den Kopf und die Arme Oeffnungen hatte, ärmellos, unten am Saume mit goldenen Glöckchen und künstlichen Granatäpfeln; über diesem Oberkleide (Meʼil) das wichtigste Gewandstück, das Ephod, ein Schulterkleid, ähnlich der kostbaren innersten Decke des Zeltes, aus 2 Stücken bestehend, die den Vorderleib und Rücken bedeckten; dazu der Brustschild, in den das Urim und Thummim gelegt werden sollte, 4eckig, auf der Vorderseite 12 verschiedene Edelsteine. Kopfbedeckung eine Art Turban, von dem der Priester durch eine goldene Platte unterschieden, die theils am Turban theils auf der Stirne auflag; die 3fache goldene Krone kam erst spät. Die Amtskleidung am Versöhnungstage, die sog. weiße, war die der Priester überhaupt, doch behielt der H. P. seine Kopfbedeckung auf. Die Einweihung des H. P. war im Ganzen ebenfalls der der Priester gleich, doch wurde er mit Salböl nicht nur gesalbt, sondern begossen; nach dem Exil konnte nur

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[331/0332] und so gegen Schwaben u. Franken ein Gegengewicht schuf, woraus die Erbfeindschaft zwischen H. und Welfen entstand. Mit Konrad III. bestieg das Haus den Kaiserthron (1138), den es unter Friedrich I., Heinrich II., Philipp, Friedrich II. u. Konrad IV. bis 1254 einnahm. Ueber die Politik dieses Hauses u. die einzelnen Fürsten s. Deutschland u. die Namen Friedrich I., Friedrich II., Heinrich IV. etc. Konrads IV. Sohn, Konradin, st. 1268 zu Neapel auf dem Blutgerüste, Manfreds Söhne beschlossen ihr Leben im Kerker, König Enzio (Heinrich). Friedrichs II. schöner natürlicher Sohn; st. 1272 als Kriegsgefangener zu Bologna, u. nur durch weibl. Nachkommen erhielt sich hohenstaufisches Blut in den Herrscherhäusern von Aragonien und Thüringen. (Raumer, Geschichte der H. und ihrer Zeit, 2. Aufl. Leipzig 1840–42.) Hohenthal, gräfl. besonders in Sachsen begütertes Geschlecht, stammt von Peter Hohmann, geb. 1663, der sich aus der Armuth zum reichen Kaufmann in Leipzig empor arbeitete u. 1717 als „Panner u. Edler von H.“ in erblichen Reichsadel erhoben wurde. Sein Geschlecht wurde 1790 gräflich und besteht in 2 Hauptlinien fort, der Königsbrücker und Dölkauer. Hohenzollern, deutsches Fürstengeschlecht, dem das preuß. Königshaus angehört, nannte sich von der Burg H. bei Hechingen in Schwaben und führt als ersten bekannten Ahnherrn einen Grafen Thassilo um 800 auf. Konrad I. wurde um 1200 Burggraf zu Nürnberg und Stammvater des preuß. Königshauses (vergl. Brandenburg und Preußen). Die schwäb. Linie erwarb im 16. Jahrh. Haigerloch, Vöhringen u. Sigmaringen, theilte sich aber gleich darauf in die Linien H.-Sigmaringen u. H.-Hechingen, welche 1623 u. 1638 reichsfürstl. Würde erhielten; souverän wurden sie 1806 als Mitglieder des Rheinbundes. Die Unruhen der Jahre 1848 u. 49 bewogen den Fürsten Karl von Sigmaringen, geb. 1811, und den Fürsten Friedr. Wilh. Herm. Constantin, geb. 1801, ihre Fürstenthümer der Krone Preußen zu überlassen, wodurch sie in den Rang der nachgebornen kgl. Prinzen mit dem Titel Hoheit eintraten, die hohenzoller. Fürstenthümer aber ein preuß. Regierungsbezirk wurden. Beide zusammen sind wenig über 21 □M. groß. von der rauhen Alp durchzogen, von Donau und Neckar bewässert, nicht besonders fruchtbar, reich an Waldung und Eisenerz mit ungefähr 62000 E. (Für die ältere Geschichte der H. sind im Auftrage des Königs von Preußen seit 1843 Stillfried und Würker thätig und haben bereits ein bedeutendes Material zusammengebracht.) Hoher Priester, das sichtbare Oberhaupt der jüdischen Theokratie und der oberste Vermittler des Bundes zwischen Jehova und Israel, hatte den Eintritt ins Allerheiligste, mußte die große Sühne am Versöhnungstag vornehmen, Gott durch das Urim u. Thummim befragen, die Oberaufsicht über Gottesdienst und Schatz des Heiligthums führen und hatte den Vorsitz beim obersten Gericht, später beim Synedrium. Seine Kleidung war eine zwiefache; die sog. goldene bestand hauptsächlich aus einem ringsum geschlossenen Oberkleide von dunkelblauem Byssus, welches nur für den Kopf und die Arme Oeffnungen hatte, ärmellos, unten am Saume mit goldenen Glöckchen und künstlichen Granatäpfeln; über diesem Oberkleide (Meʼil) das wichtigste Gewandstück, das Ephod, ein Schulterkleid, ähnlich der kostbaren innersten Decke des Zeltes, aus 2 Stücken bestehend, die den Vorderleib und Rücken bedeckten; dazu der Brustschild, in den das Urim und Thummim gelegt werden sollte, 4eckig, auf der Vorderseite 12 verschiedene Edelsteine. Kopfbedeckung eine Art Turban, von dem der Priester durch eine goldene Platte unterschieden, die theils am Turban theils auf der Stirne auflag; die 3fache goldene Krone kam erst spät. Die Amtskleidung am Versöhnungstage, die sog. weiße, war die der Priester überhaupt, doch behielt der H. P. seine Kopfbedeckung auf. Die Einweihung des H. P. war im Ganzen ebenfalls der der Priester gleich, doch wurde er mit Salböl nicht nur gesalbt, sondern begossen; nach dem Exil konnte nur

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/332>, abgerufen am 23.11.2024.