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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Erle, Bärentraube etc. enthalten, während China, Rhabarber, Catechu etc. den eisengrünfällenden, und Ratanhia, Verbena, Artemisia den eisengraufällenden G. enthalten.


Gerbstädt, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Merseburg mit 2200 E., Bergbau auf Kupfer.


Gerbstahl, s. Gerben und Stahl.


Gerbuliren, aus trockenen Waaren die unreinen Theile sondern; Gerbelur, der dafür von dem Käufer gemachte Zahlungsabzug.


Gerdauen, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Königsberg, mit 2600 E.; Gerberei und Tuchweberei.


Gerechtigkeit, in sittl. Beziehung die Tugend, das Recht des Andern zu achten; in rechtl. die Ausführung des Gesetzes nach dessen Vorschriften; im kirchl. Sprachgebrauche der Inbegriff sittl. Vollkommenheit durch Erfüllung aller göttl. Gebote, was dem Menschen nach dem Sündenfalle unmöglich war, so daß er nur durch die Erlösung gerecht werden konnte (s. Erlösung und Rechtfertigung); unter der G. Gottes versteht man diejenige Eigenschaft, vermöge welcher er das Gute belohnt und das Böse bestraft. G.stheorie, heißt diejenige strafrechtliche, welche das Verbrechen bestraft, weil es nach der Idee der G. Strafe verdient (vergl. Abschreckung).


Gerechtigkeiten, Gerechtsame, zustehende Nutzungs- u. Servitutsrechte.


Gerhard, St., geb. 890 zu Staves in der Diöcese Namur, gest. 957 als Abt von Brogne, machte sich um die Reform vieler, besonders flandr. Klöster verdient. Gedächtnißtag 3. October.


Gerhard, Eduard, geb. 1795 zu Posen, Prof. an der Universität zu Berlin, ausgezeichneter Archäolog, lieferte zahlreiche Abhandlungen und größere Schriften über griech., tuscische, volscische u. röm. Alterthümer u. Bildwerke.


Gerhardt, Paul, der Dichter luther. Kirchenlieder, geb. 1603 zu Gräfenhainichen bei Wittenberg, wurde 1651 Propst zu Mittenwalde, 1657 Diakon zu Berlin, ging als Gegner des Reverses, durch welchen der große Kurfürst die luther. Geistlichkeit zur Toleranz gegen die Reformirten zwang, in Verbannung und st. 1676 als Pastor zu Lübben. Seine 102 Kirchenlieder, "für alle kommenden Jahrhunderte die köstlichsten Perlen in dem Kranze deutscher Dichtung", sind ohne Uebertreibung von ächtluther. Geiste durchweht, innig fromm u. theilweise vortrefflich (Ein Lämmlein geht u. trägt die Schuld; O Haupt voll Blut und Wunden; Befiehl Du Deine Wege u. s. f.). Neueste Ausgabe von Wackernagel, Stuttgart 1849. Vergl. Wildenhahn, P. G. ein kirchengeschichtl. Lebensbild, 1845.


Gericault, Theodore, geb. 1790 zu Rouen, gest. 1824, bildete sich unter Vernet u. Guerin in Paris zum Maler (Schiffbruch der Fregatte Medusa, gestochen von Reynold), wählte besonders Schlachtstücke, in denen seine Pferdedarstellungen hohe Vollendung zeigen.


Gericht, mit der Rechtssprechung betraute Behörde. Bald Einzelnrichter, bald Collegien; bald lebenslänglich bestellt, bald periodisch für eine Anzahl Jahre, bald nur für den einzelnen Fall (Jury u. Schieds-G.). Die G.sverfassung organisirt die Rechtssprechung eines Landes; die G.sordnung das detaillirte Verfahren vor Gericht. Nach den Rechtsmaterien unterscheidet man Criminal-, Polizei- und Civil-G.e (Civil-G. im engern Sinn, Ehe- und Matrimonial-G., Handels-G.). Die Besoldung fließt entweder fix aus der Staatskasse od. aus den Taxen der G.sfälle (G.sgebühren).


Gerichtliche Medicin, d. h. Anwendung des gesammten naturwissenschaftl. und ärztl. Wissens auf Lösung von Rechtsfragen, bildet mit der medicin. Polizei das Gebiet der Staatsarzneikunde. Die g. M. wurde zuerst von dem sicilian. Arzte Fortunatus Fidelis (1550-1630) in einem eigenen Werke behandelt. Die Zahl dieser Schriftsteller nimmt im 17. Jahrh. beträchtlich zu, im 18. sind es dagegen nicht nur einzelne Autoritäten (insbesondere unter den deutschen), sondern vorzüglich einzelne Regierungen, voran die österreich., welche der g. n M. zu ihrer weiteren Entwickelung verhelfen. Seitdem bildet die g. M. eine durch die Gesetzgebungen

Erle, Bärentraube etc. enthalten, während China, Rhabarber, Catechu etc. den eisengrünfällenden, und Ratanhia, Verbena, Artemisia den eisengraufällenden G. enthalten.


Gerbstädt, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Merseburg mit 2200 E., Bergbau auf Kupfer.


Gerbstahl, s. Gerben und Stahl.


Gerbuliren, aus trockenen Waaren die unreinen Theile sondern; Gerbelur, der dafür von dem Käufer gemachte Zahlungsabzug.


Gerdauen, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Königsberg, mit 2600 E.; Gerberei und Tuchweberei.


Gerechtigkeit, in sittl. Beziehung die Tugend, das Recht des Andern zu achten; in rechtl. die Ausführung des Gesetzes nach dessen Vorschriften; im kirchl. Sprachgebrauche der Inbegriff sittl. Vollkommenheit durch Erfüllung aller göttl. Gebote, was dem Menschen nach dem Sündenfalle unmöglich war, so daß er nur durch die Erlösung gerecht werden konnte (s. Erlösung und Rechtfertigung); unter der G. Gottes versteht man diejenige Eigenschaft, vermöge welcher er das Gute belohnt und das Böse bestraft. G.stheorie, heißt diejenige strafrechtliche, welche das Verbrechen bestraft, weil es nach der Idee der G. Strafe verdient (vergl. Abschreckung).


Gerechtigkeiten, Gerechtsame, zustehende Nutzungs- u. Servitutsrechte.


Gerhard, St., geb. 890 zu Staves in der Diöcese Namur, gest. 957 als Abt von Brogne, machte sich um die Reform vieler, besonders flandr. Klöster verdient. Gedächtnißtag 3. October.


Gerhard, Eduard, geb. 1795 zu Posen, Prof. an der Universität zu Berlin, ausgezeichneter Archäolog, lieferte zahlreiche Abhandlungen und größere Schriften über griech., tuscische, volscische u. röm. Alterthümer u. Bildwerke.


Gerhardt, Paul, der Dichter luther. Kirchenlieder, geb. 1603 zu Gräfenhainichen bei Wittenberg, wurde 1651 Propst zu Mittenwalde, 1657 Diakon zu Berlin, ging als Gegner des Reverses, durch welchen der große Kurfürst die luther. Geistlichkeit zur Toleranz gegen die Reformirten zwang, in Verbannung und st. 1676 als Pastor zu Lübben. Seine 102 Kirchenlieder, „für alle kommenden Jahrhunderte die köstlichsten Perlen in dem Kranze deutscher Dichtung“, sind ohne Uebertreibung von ächtluther. Geiste durchweht, innig fromm u. theilweise vortrefflich (Ein Lämmlein geht u. trägt die Schuld; O Haupt voll Blut und Wunden; Befiehl Du Deine Wege u. s. f.). Neueste Ausgabe von Wackernagel, Stuttgart 1849. Vergl. Wildenhahn, P. G. ein kirchengeschichtl. Lebensbild, 1845.


Géricault, Théodore, geb. 1790 zu Rouen, gest. 1824, bildete sich unter Vernet u. Guérin in Paris zum Maler (Schiffbruch der Fregatte Medusa, gestochen von Reynold), wählte besonders Schlachtstücke, in denen seine Pferdedarstellungen hohe Vollendung zeigen.


Gericht, mit der Rechtssprechung betraute Behörde. Bald Einzelnrichter, bald Collegien; bald lebenslänglich bestellt, bald periodisch für eine Anzahl Jahre, bald nur für den einzelnen Fall (Jury u. Schieds-G.). Die G.sverfassung organisirt die Rechtssprechung eines Landes; die G.sordnung das detaillirte Verfahren vor Gericht. Nach den Rechtsmaterien unterscheidet man Criminal-, Polizei- und Civil-G.e (Civil-G. im engern Sinn, Ehe- und Matrimonial-G., Handels-G.). Die Besoldung fließt entweder fix aus der Staatskasse od. aus den Taxen der G.sfälle (G.sgebühren).


Gerichtliche Medicin, d. h. Anwendung des gesammten naturwissenschaftl. und ärztl. Wissens auf Lösung von Rechtsfragen, bildet mit der medicin. Polizei das Gebiet der Staatsarzneikunde. Die g. M. wurde zuerst von dem sicilian. Arzte Fortunatus Fidelis (1550–1630) in einem eigenen Werke behandelt. Die Zahl dieser Schriftsteller nimmt im 17. Jahrh. beträchtlich zu, im 18. sind es dagegen nicht nur einzelne Autoritäten (insbesondere unter den deutschen), sondern vorzüglich einzelne Regierungen, voran die österreich., welche der g. n M. zu ihrer weiteren Entwickelung verhelfen. Seitdem bildet die g. M. eine durch die Gesetzgebungen

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[61/0062] Erle, Bärentraube etc. enthalten, während China, Rhabarber, Catechu etc. den eisengrünfällenden, und Ratanhia, Verbena, Artemisia den eisengraufällenden G. enthalten. Gerbstädt, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Merseburg mit 2200 E., Bergbau auf Kupfer. Gerbstahl, s. Gerben und Stahl. Gerbuliren, aus trockenen Waaren die unreinen Theile sondern; Gerbelur, der dafür von dem Käufer gemachte Zahlungsabzug. Gerdauen, preuß. Stadt im Reg.-Bez. Königsberg, mit 2600 E.; Gerberei und Tuchweberei. Gerechtigkeit, in sittl. Beziehung die Tugend, das Recht des Andern zu achten; in rechtl. die Ausführung des Gesetzes nach dessen Vorschriften; im kirchl. Sprachgebrauche der Inbegriff sittl. Vollkommenheit durch Erfüllung aller göttl. Gebote, was dem Menschen nach dem Sündenfalle unmöglich war, so daß er nur durch die Erlösung gerecht werden konnte (s. Erlösung und Rechtfertigung); unter der G. Gottes versteht man diejenige Eigenschaft, vermöge welcher er das Gute belohnt und das Böse bestraft. G.stheorie, heißt diejenige strafrechtliche, welche das Verbrechen bestraft, weil es nach der Idee der G. Strafe verdient (vergl. Abschreckung). Gerechtigkeiten, Gerechtsame, zustehende Nutzungs- u. Servitutsrechte. Gerhard, St., geb. 890 zu Staves in der Diöcese Namur, gest. 957 als Abt von Brogne, machte sich um die Reform vieler, besonders flandr. Klöster verdient. Gedächtnißtag 3. October. Gerhard, Eduard, geb. 1795 zu Posen, Prof. an der Universität zu Berlin, ausgezeichneter Archäolog, lieferte zahlreiche Abhandlungen und größere Schriften über griech., tuscische, volscische u. röm. Alterthümer u. Bildwerke. Gerhardt, Paul, der Dichter luther. Kirchenlieder, geb. 1603 zu Gräfenhainichen bei Wittenberg, wurde 1651 Propst zu Mittenwalde, 1657 Diakon zu Berlin, ging als Gegner des Reverses, durch welchen der große Kurfürst die luther. Geistlichkeit zur Toleranz gegen die Reformirten zwang, in Verbannung und st. 1676 als Pastor zu Lübben. Seine 102 Kirchenlieder, „für alle kommenden Jahrhunderte die köstlichsten Perlen in dem Kranze deutscher Dichtung“, sind ohne Uebertreibung von ächtluther. Geiste durchweht, innig fromm u. theilweise vortrefflich (Ein Lämmlein geht u. trägt die Schuld; O Haupt voll Blut und Wunden; Befiehl Du Deine Wege u. s. f.). Neueste Ausgabe von Wackernagel, Stuttgart 1849. Vergl. Wildenhahn, P. G. ein kirchengeschichtl. Lebensbild, 1845. Géricault, Théodore, geb. 1790 zu Rouen, gest. 1824, bildete sich unter Vernet u. Guérin in Paris zum Maler (Schiffbruch der Fregatte Medusa, gestochen von Reynold), wählte besonders Schlachtstücke, in denen seine Pferdedarstellungen hohe Vollendung zeigen. Gericht, mit der Rechtssprechung betraute Behörde. Bald Einzelnrichter, bald Collegien; bald lebenslänglich bestellt, bald periodisch für eine Anzahl Jahre, bald nur für den einzelnen Fall (Jury u. Schieds-G.). Die G.sverfassung organisirt die Rechtssprechung eines Landes; die G.sordnung das detaillirte Verfahren vor Gericht. Nach den Rechtsmaterien unterscheidet man Criminal-, Polizei- und Civil-G.e (Civil-G. im engern Sinn, Ehe- und Matrimonial-G., Handels-G.). Die Besoldung fließt entweder fix aus der Staatskasse od. aus den Taxen der G.sfälle (G.sgebühren). Gerichtliche Medicin, d. h. Anwendung des gesammten naturwissenschaftl. und ärztl. Wissens auf Lösung von Rechtsfragen, bildet mit der medicin. Polizei das Gebiet der Staatsarzneikunde. Die g. M. wurde zuerst von dem sicilian. Arzte Fortunatus Fidelis (1550–1630) in einem eigenen Werke behandelt. Die Zahl dieser Schriftsteller nimmt im 17. Jahrh. beträchtlich zu, im 18. sind es dagegen nicht nur einzelne Autoritäten (insbesondere unter den deutschen), sondern vorzüglich einzelne Regierungen, voran die österreich., welche der g. n M. zu ihrer weiteren Entwickelung verhelfen. Seitdem bildet die g. M. eine durch die Gesetzgebungen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/62>, abgerufen am 16.05.2024.