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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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der verschiedenen deutschen Länder gestützte Doctrin. In Frankreich u. England, überhaupt im übrigen Europa, ist dieselbe noch größtentheils in ihrer Kindheit. Namen verdienter Männer sind besonders: Teichmann, Hebenstreit, Eschenbach, Pyl, Platner, Plouquet, Fodere, Wildberg, Mendl, Orfila, Metzger, Henke, Heinroth, Friederich, Hoffbauer.


Gerichtsbarkeit, Jurisdiction, Befugniß zur Rechtssprechung. Steht in der Regel den staatlichen ordentl. Gerichten, ausnahmsweise auch Privatpersonen zu (Patrimonial-G. - von Vogteiverhältnissen od. Belehnung abstammend) od. Corporationen, wie Städten, Universitäten u. s. w.


Gerichtsgebrauch (usus forensis), das aus den Urtheilssprüchen grundsätzlich erkennbare Recht. Die Autorität des G.s steht höher als die der Rechtsgelehrten, weil in jenem die Rechtsordnung sich amtlich darstellt und praktisch bewährt wird.


Gerichtsstand (forum), das für den betreffenden Rechtsfall zuständige, competente Gericht. Für dingliche Klagen gilt im Allgemeinen der G. der gelegenen Sache (f. rei sitae, wo die Sache liegt), für persönl. der G. des Wohnsitzes des Beklagten (f. domicilii) oder des Ortes, wo die Verpflichtung entstanden od. zu erfüllen ist (f. contractus).


Gerinnen, s. Coagulantia.


Geriren, sich, lat.-deutsch, sich benehmen.


Gerlach, Franz Dorotheus, geb. 1793, seit 1820 Prof. in Basel, Philolog (Ausgabe des Sallustius, der Germania des Tacitus, des Nonius Marcellus) u. Geschichtsforscher; in letzterer Eigenschaft hat er sich in der "Geschichte der Römer", Basel 1847, 2 Bde., der von Niebuhr eingeleiteten kritischen Behandlung der röm. Vorgeschichte entgegengestellt.


Gerlach, Ernst Ludwig von, geb. 1795 zu Berlin, Jurist, diente in den Befreiungskriegen als Freiwilliger, trat dann in Staatsdienst und stieg bis zum Chefpräsidenten des Oberappellationsgerichts zu Magdeburg. Er ist bekannt als ein Führer der sog. altpreuß. Partei, Gründer der "Neuen Preuß. Zeitung" (Kreuzzeitung) u. als Verfasser der in derselben erscheinenden monatl. Rundschau. Sein ältester Bruder, Leopold v. G., geb. 1790, ist Soldat u. seit 1849 Generallieutenant; gehört der gleichen polit. Partei an. - Otto v. G., der jüngste Bruder, geb. 1801, gest. 1850 als Prof. der Theologie, gab eine Auswahl von Luthers Werken mit Commentaren heraus (24 Bde., Berlin 1840 bis 48).


Gerlache (Scherlasch), Etienne Constantin, Baron de, geb. 1785 im Luxenburgischen, Advocat in Lüttich, einer der Männer, welche am eifrigsten die belg. Revolution anbahnten, daher ein 1830 bis 31 vielgenannter Name, ist seit 1832 Präsident des Cassationshofs.


Germain en Laye (Schermäng ang Läh), franz. Stadt im Departem. der Seine und Oise mit 12000 E., Park; das prachtvolle ehemal. königl. Schloß, in welchem Karl IX. 1570 einen Frieden mit den Hugenotten schloß u. 1701 der vertriebene engl. König Jakob II. von England st., ist jetzt große militär. Straf- und Besserungsanstalt.


Germani, lat., vollbürtige, zweibändige Geschwister (von gleichen Vater u. Mutter), im Gegensatz zu Halb- oder Stiefgeschwistern.


Germania, nannten die Römer die von den german. Stämmen bewohnten Länder. Seit Kaiser Augustus unterschieden sie G. superior (Oberg.) zwischen Mosel u. Rhein u. G. inferior (Unterg.) von der Mosel bis an die Rheinmündungen, und G. magna oder barbara, Groß- oder Barbarisch. Germanien, das Land ostwärts vom Rhein mit unbekannten Gränzen gegen die Sarmaten, nordwärts von der Donau bis zum nördl. Ocean, Scandinavien, das sie für eine Insel hielten, mit eingerechnet. Das Land war rauh, von Wäldern u. Sümpfen bedeckt; außer dem gewöhnl. Wilde gab es Luchse, Wölfe, Bären, Auerochsen u. Elennthiere; hercynischen Wald nannte Cäsar das waldige deutsche Mittelgebirge, das vom Schwarzwald bis Polen zieht; später unterschieden sie jedoch die einzelnen Gebirge desselben. Die Bewohner nannten sie Germanen

der verschiedenen deutschen Länder gestützte Doctrin. In Frankreich u. England, überhaupt im übrigen Europa, ist dieselbe noch größtentheils in ihrer Kindheit. Namen verdienter Männer sind besonders: Teichmann, Hebenstreit, Eschenbach, Pyl, Platner, Plouquet, Foderé, Wildberg, Mendl, Orfila, Metzger, Henke, Heinroth, Friederich, Hoffbauer.


Gerichtsbarkeit, Jurisdiction, Befugniß zur Rechtssprechung. Steht in der Regel den staatlichen ordentl. Gerichten, ausnahmsweise auch Privatpersonen zu (Patrimonial-G. – von Vogteiverhältnissen od. Belehnung abstammend) od. Corporationen, wie Städten, Universitäten u. s. w.


Gerichtsgebrauch (usus forensis), das aus den Urtheilssprüchen grundsätzlich erkennbare Recht. Die Autorität des G.s steht höher als die der Rechtsgelehrten, weil in jenem die Rechtsordnung sich amtlich darstellt und praktisch bewährt wird.


Gerichtsstand (forum), das für den betreffenden Rechtsfall zuständige, competente Gericht. Für dingliche Klagen gilt im Allgemeinen der G. der gelegenen Sache (f. rei sitae, wo die Sache liegt), für persönl. der G. des Wohnsitzes des Beklagten (f. domicilii) oder des Ortes, wo die Verpflichtung entstanden od. zu erfüllen ist (f. contractus).


Gerinnen, s. Coagulantia.


Geriren, sich, lat.-deutsch, sich benehmen.


Gerlach, Franz Dorotheus, geb. 1793, seit 1820 Prof. in Basel, Philolog (Ausgabe des Sallustius, der Germania des Tacitus, des Nonius Marcellus) u. Geschichtsforscher; in letzterer Eigenschaft hat er sich in der „Geschichte der Römer“, Basel 1847, 2 Bde., der von Niebuhr eingeleiteten kritischen Behandlung der röm. Vorgeschichte entgegengestellt.


Gerlach, Ernst Ludwig von, geb. 1795 zu Berlin, Jurist, diente in den Befreiungskriegen als Freiwilliger, trat dann in Staatsdienst und stieg bis zum Chefpräsidenten des Oberappellationsgerichts zu Magdeburg. Er ist bekannt als ein Führer der sog. altpreuß. Partei, Gründer der „Neuen Preuß. Zeitung“ (Kreuzzeitung) u. als Verfasser der in derselben erscheinenden monatl. Rundschau. Sein ältester Bruder, Leopold v. G., geb. 1790, ist Soldat u. seit 1849 Generallieutenant; gehört der gleichen polit. Partei an. – Otto v. G., der jüngste Bruder, geb. 1801, gest. 1850 als Prof. der Theologie, gab eine Auswahl von Luthers Werken mit Commentaren heraus (24 Bde., Berlin 1840 bis 48).


Gerlache (Scherlasch), Etienne Constantin, Baron de, geb. 1785 im Luxenburgischen, Advocat in Lüttich, einer der Männer, welche am eifrigsten die belg. Revolution anbahnten, daher ein 1830 bis 31 vielgenannter Name, ist seit 1832 Präsident des Cassationshofs.


Germain en Laye (Schermäng ang Läh), franz. Stadt im Departem. der Seine und Oise mit 12000 E., Park; das prachtvolle ehemal. königl. Schloß, in welchem Karl IX. 1570 einen Frieden mit den Hugenotten schloß u. 1701 der vertriebene engl. König Jakob II. von England st., ist jetzt große militär. Straf- und Besserungsanstalt.


Germani, lat., vollbürtige, zweibändige Geschwister (von gleichen Vater u. Mutter), im Gegensatz zu Halb- oder Stiefgeschwistern.


Germania, nannten die Römer die von den german. Stämmen bewohnten Länder. Seit Kaiser Augustus unterschieden sie G. superior (Oberg.) zwischen Mosel u. Rhein u. G. inferior (Unterg.) von der Mosel bis an die Rheinmündungen, und G. magna oder barbara, Groß- oder Barbarisch. Germanien, das Land ostwärts vom Rhein mit unbekannten Gränzen gegen die Sarmaten, nordwärts von der Donau bis zum nördl. Ocean, Scandinavien, das sie für eine Insel hielten, mit eingerechnet. Das Land war rauh, von Wäldern u. Sümpfen bedeckt; außer dem gewöhnl. Wilde gab es Luchse, Wölfe, Bären, Auerochsen u. Elennthiere; hercynischen Wald nannte Cäsar das waldige deutsche Mittelgebirge, das vom Schwarzwald bis Polen zieht; später unterschieden sie jedoch die einzelnen Gebirge desselben. Die Bewohner nannten sie Germanen

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[62/0063] der verschiedenen deutschen Länder gestützte Doctrin. In Frankreich u. England, überhaupt im übrigen Europa, ist dieselbe noch größtentheils in ihrer Kindheit. Namen verdienter Männer sind besonders: Teichmann, Hebenstreit, Eschenbach, Pyl, Platner, Plouquet, Foderé, Wildberg, Mendl, Orfila, Metzger, Henke, Heinroth, Friederich, Hoffbauer. Gerichtsbarkeit, Jurisdiction, Befugniß zur Rechtssprechung. Steht in der Regel den staatlichen ordentl. Gerichten, ausnahmsweise auch Privatpersonen zu (Patrimonial-G. – von Vogteiverhältnissen od. Belehnung abstammend) od. Corporationen, wie Städten, Universitäten u. s. w. Gerichtsgebrauch (usus forensis), das aus den Urtheilssprüchen grundsätzlich erkennbare Recht. Die Autorität des G.s steht höher als die der Rechtsgelehrten, weil in jenem die Rechtsordnung sich amtlich darstellt und praktisch bewährt wird. Gerichtsstand (forum), das für den betreffenden Rechtsfall zuständige, competente Gericht. Für dingliche Klagen gilt im Allgemeinen der G. der gelegenen Sache (f. rei sitae, wo die Sache liegt), für persönl. der G. des Wohnsitzes des Beklagten (f. domicilii) oder des Ortes, wo die Verpflichtung entstanden od. zu erfüllen ist (f. contractus). Gerinnen, s. Coagulantia. Geriren, sich, lat.-deutsch, sich benehmen. Gerlach, Franz Dorotheus, geb. 1793, seit 1820 Prof. in Basel, Philolog (Ausgabe des Sallustius, der Germania des Tacitus, des Nonius Marcellus) u. Geschichtsforscher; in letzterer Eigenschaft hat er sich in der „Geschichte der Römer“, Basel 1847, 2 Bde., der von Niebuhr eingeleiteten kritischen Behandlung der röm. Vorgeschichte entgegengestellt. Gerlach, Ernst Ludwig von, geb. 1795 zu Berlin, Jurist, diente in den Befreiungskriegen als Freiwilliger, trat dann in Staatsdienst und stieg bis zum Chefpräsidenten des Oberappellationsgerichts zu Magdeburg. Er ist bekannt als ein Führer der sog. altpreuß. Partei, Gründer der „Neuen Preuß. Zeitung“ (Kreuzzeitung) u. als Verfasser der in derselben erscheinenden monatl. Rundschau. Sein ältester Bruder, Leopold v. G., geb. 1790, ist Soldat u. seit 1849 Generallieutenant; gehört der gleichen polit. Partei an. – Otto v. G., der jüngste Bruder, geb. 1801, gest. 1850 als Prof. der Theologie, gab eine Auswahl von Luthers Werken mit Commentaren heraus (24 Bde., Berlin 1840 bis 48). Gerlache (Scherlasch), Etienne Constantin, Baron de, geb. 1785 im Luxenburgischen, Advocat in Lüttich, einer der Männer, welche am eifrigsten die belg. Revolution anbahnten, daher ein 1830 bis 31 vielgenannter Name, ist seit 1832 Präsident des Cassationshofs. Germain en Laye (Schermäng ang Läh), franz. Stadt im Departem. der Seine und Oise mit 12000 E., Park; das prachtvolle ehemal. königl. Schloß, in welchem Karl IX. 1570 einen Frieden mit den Hugenotten schloß u. 1701 der vertriebene engl. König Jakob II. von England st., ist jetzt große militär. Straf- und Besserungsanstalt. Germani, lat., vollbürtige, zweibändige Geschwister (von gleichen Vater u. Mutter), im Gegensatz zu Halb- oder Stiefgeschwistern. Germania, nannten die Römer die von den german. Stämmen bewohnten Länder. Seit Kaiser Augustus unterschieden sie G. superior (Oberg.) zwischen Mosel u. Rhein u. G. inferior (Unterg.) von der Mosel bis an die Rheinmündungen, und G. magna oder barbara, Groß- oder Barbarisch. Germanien, das Land ostwärts vom Rhein mit unbekannten Gränzen gegen die Sarmaten, nordwärts von der Donau bis zum nördl. Ocean, Scandinavien, das sie für eine Insel hielten, mit eingerechnet. Das Land war rauh, von Wäldern u. Sümpfen bedeckt; außer dem gewöhnl. Wilde gab es Luchse, Wölfe, Bären, Auerochsen u. Elennthiere; hercynischen Wald nannte Cäsar das waldige deutsche Mittelgebirge, das vom Schwarzwald bis Polen zieht; später unterschieden sie jedoch die einzelnen Gebirge desselben. Die Bewohner nannten sie Germanen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/63>, abgerufen am 23.11.2024.