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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

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Vorsterman, Bolswert u. a. meisterhaft gestochen wurden. In gleicher Weise bildete sich derselbe sodann in Frankreich, den Niederlanden, Deutschland, England und Italien weiter aus. Die Radirkunst verdankt ihre Erfindung Albrecht Dürer. Ihrer haben sich die meisten großen Maler bedient um die Zeichnungen ihrer Werke zu verbreiten. Die Schwarzkunst ist eine Erfindung des hess. Oberlieutenants von Siegen; sie wurde von Prinz Ruprecht von der Pfalz nach England verpflanzt u. seitdem erst allgemein bekannt. Die Tuschmanier wurde 1768 von dem Franzosen le Prince erfunden, der Stich mit bunten Farben von dem Maler Leblon zu Frankfurt gegen Ende des 17. Jahrh., der dieselbe, da er in Deutschland keinen Anklang fand, mit Erfolg nach England verpflanzte.


Kuppel, Kugelgewölbe, flachrundes oder halbkugelrundes Gewölbe zur Bedeckung runder Gebäude, oben mit einer Oeffnung zum Einlassen des Lichts; oft ist diese mit einem an den Seiten offenen Thürmchen überbaut, der sog. Laterne. Die älteste K. zeigt das Pantheon des Agrippa in Rom. Eine weitere Ausbildung u. Verbreitung erhielt die K. in der byzantinischen Baukunst; berühmt ist die K. der Sophienkirche in Konstantinopel. Am meisten ausgebildet wurde die K. in der neuern ital. Baukunst (die K. auf dem Dom zu Florenz, besonders aber die der Peterskirche zu Rom). Auch die neuesten Bauten, selbst Profanbauten, bedienen sich wieder der K.


Kuppelei (lenocinium), hilfweise Möglichmachung fremder Unzucht. Die Strafbarkeit steigt, wenn die K. gewerbsmäßig betrieben wird, oder wenn der Mann seine Frau oder Eltern ihre Kinder preisgeben.


Kur, bei den Alten Cyrus, asiat. Fluß, entspringt im armenischen Gebirge, durchströmt die russ. Provinzen Georgien und Schirwan und fällt mit dem Araxes vereinigt nach etwa 100 Ml. langem Laufe in mehren Armen in das kaspische Meer.


Kurdistan, Kurdenland, auf der südl. und südöstl. Seite des armenischen Gebirges, auf der nordwestl. des Zagros, erstreckt sich vom Euphrat bis Tigris u. dessen Zuflüssen und wird von etwa 600000 räuberischen, trotzigen, kaum zu bändigenden Nomaden, den Nachkommen der Karduchen, bewohnt. Ein Theil hat sich in neuester Zeit der Pforte unterwerfen müssen, der weitaus größere ist aber unabhängig. Hauptstadt des türk. K. ist Bedlis, südl. vom See Wan, des pers. Kirmanschah.


Kurfürsten (vom altdeutschen Kur d. h. Wahl), im deutschen Reiche diejenigen Fürsten, welche den König (Kaiser) wählten. Nach dem Aussterben der Karolinger geschah die Wahl durch die Stammherzoge der Franken, Schwaben, Bayer, Sachsen und Lothringer unter Mitwirkung der hohen Geistlichkeit; später erscheinen die Erzbischöfe v. Mainz, Trier und Köln, die Fürsten von der Pfalz, Sachsen (Meißen), Brandenburg und Böhmen als Wähler und durch die goldene Bulle (s. d.) erhielt ihr Recht 1356 die feierliche Sanction. Dieses Verhältniß blieb bis zum 30jährigen Kriege, wo Bayern die Kur des Hauses Wittelsbach errang; der westfälische Friede gab sie der Pfalz zurück, ließ aber Bayern eine achte, welche jedoch mit dem Aussterben des bayer. Hauses erlöschen sollte (geschah 1777). Das Haus Hannover erhielt 1692 die neunte Kur; als Napoleon Mainz, Trier u. Köln zu Frankreich schlug, erlangten Baden, Württemberg und Hessenkassel die Kurwürde, später auch Salzburg, während ein geistlicher Erzkanzler blieb, so daß das Reich vor seinem Erlöschen 10 K. hatte. Die neuen K. (Kassel ausgenommen) und Bayern schlossen 1806 den Rheinbund mit Napoleon u. kündeten dem Kaiser den Gehorsam auf; damit fiel auch der Name K. weg, den nur Kassel beibehielt. Die Kurwürde gab königl. Rang, doch nicht den Titel Majestät, volle Landeshoheit; mit derselben war ein Erzamt verbunden (Erzkanzler, Erztruchseß, Erzmundschenk u. s. w., vgl. Erbämter, Erz-, Köln, Mainz etc.), Titel, die lange vor 1801 ihre Bedeutung verloren hatten; die K. selbst sorgten durch Wahlkapitulationen, welche sie vor der Wahl den Candidaten unterschreiben ließen, dafür, daß

Vorsterman, Bolswert u. a. meisterhaft gestochen wurden. In gleicher Weise bildete sich derselbe sodann in Frankreich, den Niederlanden, Deutschland, England und Italien weiter aus. Die Radirkunst verdankt ihre Erfindung Albrecht Dürer. Ihrer haben sich die meisten großen Maler bedient um die Zeichnungen ihrer Werke zu verbreiten. Die Schwarzkunst ist eine Erfindung des hess. Oberlieutenants von Siegen; sie wurde von Prinz Ruprecht von der Pfalz nach England verpflanzt u. seitdem erst allgemein bekannt. Die Tuschmanier wurde 1768 von dem Franzosen le Prince erfunden, der Stich mit bunten Farben von dem Maler Leblon zu Frankfurt gegen Ende des 17. Jahrh., der dieselbe, da er in Deutschland keinen Anklang fand, mit Erfolg nach England verpflanzte.


Kuppel, Kugelgewölbe, flachrundes oder halbkugelrundes Gewölbe zur Bedeckung runder Gebäude, oben mit einer Oeffnung zum Einlassen des Lichts; oft ist diese mit einem an den Seiten offenen Thürmchen überbaut, der sog. Laterne. Die älteste K. zeigt das Pantheon des Agrippa in Rom. Eine weitere Ausbildung u. Verbreitung erhielt die K. in der byzantinischen Baukunst; berühmt ist die K. der Sophienkirche in Konstantinopel. Am meisten ausgebildet wurde die K. in der neuern ital. Baukunst (die K. auf dem Dom zu Florenz, besonders aber die der Peterskirche zu Rom). Auch die neuesten Bauten, selbst Profanbauten, bedienen sich wieder der K.


Kuppelei (lenocinium), hilfweise Möglichmachung fremder Unzucht. Die Strafbarkeit steigt, wenn die K. gewerbsmäßig betrieben wird, oder wenn der Mann seine Frau oder Eltern ihre Kinder preisgeben.


Kur, bei den Alten Cyrus, asiat. Fluß, entspringt im armenischen Gebirge, durchströmt die russ. Provinzen Georgien und Schirwan und fällt mit dem Araxes vereinigt nach etwa 100 Ml. langem Laufe in mehren Armen in das kaspische Meer.


Kurdistan, Kurdenland, auf der südl. und südöstl. Seite des armenischen Gebirges, auf der nordwestl. des Zagros, erstreckt sich vom Euphrat bis Tigris u. dessen Zuflüssen und wird von etwa 600000 räuberischen, trotzigen, kaum zu bändigenden Nomaden, den Nachkommen der Karduchen, bewohnt. Ein Theil hat sich in neuester Zeit der Pforte unterwerfen müssen, der weitaus größere ist aber unabhängig. Hauptstadt des türk. K. ist Bedlis, südl. vom See Wan, des pers. Kirmanschah.


Kurfürsten (vom altdeutschen Kur d. h. Wahl), im deutschen Reiche diejenigen Fürsten, welche den König (Kaiser) wählten. Nach dem Aussterben der Karolinger geschah die Wahl durch die Stammherzoge der Franken, Schwaben, Bayer, Sachsen und Lothringer unter Mitwirkung der hohen Geistlichkeit; später erscheinen die Erzbischöfe v. Mainz, Trier und Köln, die Fürsten von der Pfalz, Sachsen (Meißen), Brandenburg und Böhmen als Wähler und durch die goldene Bulle (s. d.) erhielt ihr Recht 1356 die feierliche Sanction. Dieses Verhältniß blieb bis zum 30jährigen Kriege, wo Bayern die Kur des Hauses Wittelsbach errang; der westfälische Friede gab sie der Pfalz zurück, ließ aber Bayern eine achte, welche jedoch mit dem Aussterben des bayer. Hauses erlöschen sollte (geschah 1777). Das Haus Hannover erhielt 1692 die neunte Kur; als Napoleon Mainz, Trier u. Köln zu Frankreich schlug, erlangten Baden, Württemberg und Hessenkassel die Kurwürde, später auch Salzburg, während ein geistlicher Erzkanzler blieb, so daß das Reich vor seinem Erlöschen 10 K. hatte. Die neuen K. (Kassel ausgenommen) und Bayern schlossen 1806 den Rheinbund mit Napoleon u. kündeten dem Kaiser den Gehorsam auf; damit fiel auch der Name K. weg, den nur Kassel beibehielt. Die Kurwürde gab königl. Rang, doch nicht den Titel Majestät, volle Landeshoheit; mit derselben war ein Erzamt verbunden (Erzkanzler, Erztruchseß, Erzmundschenk u. s. w., vgl. Erbämter, Erz-, Köln, Mainz etc.), Titel, die lange vor 1801 ihre Bedeutung verloren hatten; die K. selbst sorgten durch Wahlkapitulationen, welche sie vor der Wahl den Candidaten unterschreiben ließen, dafür, daß

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[676/0677] Vorsterman, Bolswert u. a. meisterhaft gestochen wurden. In gleicher Weise bildete sich derselbe sodann in Frankreich, den Niederlanden, Deutschland, England und Italien weiter aus. Die Radirkunst verdankt ihre Erfindung Albrecht Dürer. Ihrer haben sich die meisten großen Maler bedient um die Zeichnungen ihrer Werke zu verbreiten. Die Schwarzkunst ist eine Erfindung des hess. Oberlieutenants von Siegen; sie wurde von Prinz Ruprecht von der Pfalz nach England verpflanzt u. seitdem erst allgemein bekannt. Die Tuschmanier wurde 1768 von dem Franzosen le Prince erfunden, der Stich mit bunten Farben von dem Maler Leblon zu Frankfurt gegen Ende des 17. Jahrh., der dieselbe, da er in Deutschland keinen Anklang fand, mit Erfolg nach England verpflanzte. Kuppel, Kugelgewölbe, flachrundes oder halbkugelrundes Gewölbe zur Bedeckung runder Gebäude, oben mit einer Oeffnung zum Einlassen des Lichts; oft ist diese mit einem an den Seiten offenen Thürmchen überbaut, der sog. Laterne. Die älteste K. zeigt das Pantheon des Agrippa in Rom. Eine weitere Ausbildung u. Verbreitung erhielt die K. in der byzantinischen Baukunst; berühmt ist die K. der Sophienkirche in Konstantinopel. Am meisten ausgebildet wurde die K. in der neuern ital. Baukunst (die K. auf dem Dom zu Florenz, besonders aber die der Peterskirche zu Rom). Auch die neuesten Bauten, selbst Profanbauten, bedienen sich wieder der K. Kuppelei (lenocinium), hilfweise Möglichmachung fremder Unzucht. Die Strafbarkeit steigt, wenn die K. gewerbsmäßig betrieben wird, oder wenn der Mann seine Frau oder Eltern ihre Kinder preisgeben. Kur, bei den Alten Cyrus, asiat. Fluß, entspringt im armenischen Gebirge, durchströmt die russ. Provinzen Georgien und Schirwan und fällt mit dem Araxes vereinigt nach etwa 100 Ml. langem Laufe in mehren Armen in das kaspische Meer. Kurdistan, Kurdenland, auf der südl. und südöstl. Seite des armenischen Gebirges, auf der nordwestl. des Zagros, erstreckt sich vom Euphrat bis Tigris u. dessen Zuflüssen und wird von etwa 600000 räuberischen, trotzigen, kaum zu bändigenden Nomaden, den Nachkommen der Karduchen, bewohnt. Ein Theil hat sich in neuester Zeit der Pforte unterwerfen müssen, der weitaus größere ist aber unabhängig. Hauptstadt des türk. K. ist Bedlis, südl. vom See Wan, des pers. Kirmanschah. Kurfürsten (vom altdeutschen Kur d. h. Wahl), im deutschen Reiche diejenigen Fürsten, welche den König (Kaiser) wählten. Nach dem Aussterben der Karolinger geschah die Wahl durch die Stammherzoge der Franken, Schwaben, Bayer, Sachsen und Lothringer unter Mitwirkung der hohen Geistlichkeit; später erscheinen die Erzbischöfe v. Mainz, Trier und Köln, die Fürsten von der Pfalz, Sachsen (Meißen), Brandenburg und Böhmen als Wähler und durch die goldene Bulle (s. d.) erhielt ihr Recht 1356 die feierliche Sanction. Dieses Verhältniß blieb bis zum 30jährigen Kriege, wo Bayern die Kur des Hauses Wittelsbach errang; der westfälische Friede gab sie der Pfalz zurück, ließ aber Bayern eine achte, welche jedoch mit dem Aussterben des bayer. Hauses erlöschen sollte (geschah 1777). Das Haus Hannover erhielt 1692 die neunte Kur; als Napoleon Mainz, Trier u. Köln zu Frankreich schlug, erlangten Baden, Württemberg und Hessenkassel die Kurwürde, später auch Salzburg, während ein geistlicher Erzkanzler blieb, so daß das Reich vor seinem Erlöschen 10 K. hatte. Die neuen K. (Kassel ausgenommen) und Bayern schlossen 1806 den Rheinbund mit Napoleon u. kündeten dem Kaiser den Gehorsam auf; damit fiel auch der Name K. weg, den nur Kassel beibehielt. Die Kurwürde gab königl. Rang, doch nicht den Titel Majestät, volle Landeshoheit; mit derselben war ein Erzamt verbunden (Erzkanzler, Erztruchseß, Erzmundschenk u. s. w., vgl. Erbämter, Erz-, Köln, Mainz etc.), Titel, die lange vor 1801 ihre Bedeutung verloren hatten; die K. selbst sorgten durch Wahlkapitulationen, welche sie vor der Wahl den Candidaten unterschreiben ließen, dafür, daß

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 676. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/677>, abgerufen am 23.11.2024.