Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.krankhafte Erscheinung unserer Zeit, wenn dieser Zusammenhang verkannt, die Kluft der Herrschenden u. Dienenden naturwidrig vergrößert u. das Verhältniß zu einer bloßen Dienstmiethe erniedrigt wird. Gesner, Konrad von, geb. 1516 zu Zürich, ausübender Arzt und Prof. der Philosophie daselbst; st. 1565 an der Pest. Als Philolog und Naturforscher besonders verdient durch Wiederherstellung des Studiums der Naturgeschichte, der Zoologie sowohl als Botanik; er unternahm dazu bedeutende Reisen u. legte das erste Naturaliencabinet an. Schriften: "Bibliotheca universalis etc.", womit die Bahn zur Literargeschichte gebrochen wurde, 2 Bde., Zürich 1545-55; "Historia animalium", 4 Bde., Zürich 1550 bis 57; "Opera botanica", von Schmiedel 1753 herausgegeben, 2 Bde.; "Mithridates" Zürich 1555. Gesner, Johann Matth., berühmter Schulmann und Philolog, geb. 1691 zu Roth bei Ansbach, gest. 1761 als Prof. u. Bibliothekar der Universität Göttingen, förderte das Studium der Alten auf den niedern Gelehrtenschulen durch Ausgaben von Classikern und Chrestomathien (z. B. "Chrestomathia Ciceroniana", 1717, 7. Aufl. 1775) und bewährte sich durch seinen noch jetzt brauchbaren "Novus linguae et eruditionis thesaurus", Leipz. 1749, 4 B., sowie durch die "Opuscula" u. a. als tüchtiger Lexikograph und Gelehrter. Gespännerschaften, im Mittelalter gemeindeartige Genossenschaften für wirthschaftliche Nutzungen an gemeiner Mark; wie Markgenossen- und Bauerschaften. Gespanschaft, eigentl. Ispanschaft, Comitat, d. h. Grafschaft, in der ungar. Landeseintheilung ein bestimmter Kreis oder Bezirk. Vor 1848 wählte der Adel des Comitats in seiner Generalversammlung die Beamten des Comitats auf je 3 Jahre, repartirte die Kriegssteuer, bestimmte die Domesticalsteuer etc., nahm die Erlasse der Statthalterin in Empfang, übergab dieselbe den Beamten zur Vollziehung oder remonstrirte dagegen. Gespenster, s. Geistererscheinung. Gespilderecht. Wie das Näherrecht (Erblosung, Retract, Zugrecht) im Mittelalter den nächsten Erben das Recht gab, binnen Jahr und Tag das veräußerte Gut gegen Uebernahme des Preises vom Erwerber zurück zu begehren, so gab das G. oder Theillosung eine ähnliche Befugniß den Getheilen d. h. denen, welche Grundstücke besitzen, die früher mit dem veräußerten zu einem Ganzen verbunden waren. Geßler, von Bruneck, nach der Volkssage der Landvogt von Uri, den der Tell in der hohlen Gasse bei Küßnacht erschoß; urkundlich ist kein solcher Landvogt G. in Küßnacht nachzuweisen und die älteste Chronik nennt den tyrannischen Vogt "Grißler". Geßner, Salomon, Dichter u. Landschaftsmaler, geb. 1730 zu Zürich, wo er Großrath wurde und 1787 st. Er erwarb in Deutschland und Frankreich durch seine "Daphnis" (1754) u. vor allem durch seine "Idyllen" (1756) einen Ruhm, der noch heute nicht ganz erloschen ist, obwohl die Glätte u. der Schwung seiner sog. harmonischen Prosa das Verdienstlichste an seinen Dichtungen bleiben. G. bildete das weiche Element der Klopstock'schen Dichtung bis zur Sentimentalität und Unnatur aus, gefiel sich in breiten Schilderungen, unter denen die landschaftlichen oft sehr schön sind und schuf Gestalten, welche wenig mit der Natur und positiven Religion zu thun haben, deren Unschuld und Wehmuth sich aber auch nicht mit dem Unglauben und der Lüderlichkeit des 18. Jahrh. verträgt. Durch den "Tod Abels" (1758) beurkundete G. das Verschmachten seiner dichterischen Kraft, dafür zeichnete er Landschaften, die zu seinen Idyllen paßten u. worin ihm namentlich die Bäume vortrefflich gelangen. In Zürich steht sein bescheidenes Denkmal. - G., Konrad, Sohn des Vorigen, geb. 1764 zu Zürich, gest. 1826 daselbst, war ein trefflicher Pferde-, Schlachten- und Landschaftsmaler. Geßneraceen, Gessneraceae, Pflanzenfamilie aus der Klasse der Personatae oder Larvenblütigen (s. d.). Geständniß (confessio), das Bekennen einer für den Angeschuldigten in krankhafte Erscheinung unserer Zeit, wenn dieser Zusammenhang verkannt, die Kluft der Herrschenden u. Dienenden naturwidrig vergrößert u. das Verhältniß zu einer bloßen Dienstmiethe erniedrigt wird. Gesner, Konrad von, geb. 1516 zu Zürich, ausübender Arzt und Prof. der Philosophie daselbst; st. 1565 an der Pest. Als Philolog und Naturforscher besonders verdient durch Wiederherstellung des Studiums der Naturgeschichte, der Zoologie sowohl als Botanik; er unternahm dazu bedeutende Reisen u. legte das erste Naturaliencabinet an. Schriften: „Bibliotheca universalis etc.“, womit die Bahn zur Literargeschichte gebrochen wurde, 2 Bde., Zürich 1545–55; „Historia animalium“, 4 Bde., Zürich 1550 bis 57; „Opera botanica“, von Schmiedel 1753 herausgegeben, 2 Bde.; „Mithridates“ Zürich 1555. Gesner, Johann Matth., berühmter Schulmann und Philolog, geb. 1691 zu Roth bei Ansbach, gest. 1761 als Prof. u. Bibliothekar der Universität Göttingen, förderte das Studium der Alten auf den niedern Gelehrtenschulen durch Ausgaben von Classikern und Chrestomathien (z. B. „Chrestomathia Ciceroniana“, 1717, 7. Aufl. 1775) und bewährte sich durch seinen noch jetzt brauchbaren „Novus linguae et eruditionis thesaurus“, Leipz. 1749, 4 B., sowie durch die „Opuscula“ u. a. als tüchtiger Lexikograph und Gelehrter. Gespännerschaften, im Mittelalter gemeindeartige Genossenschaften für wirthschaftliche Nutzungen an gemeiner Mark; wie Markgenossen- und Bauerschaften. Gespanschaft, eigentl. Ispanschaft, Comitat, d. h. Grafschaft, in der ungar. Landeseintheilung ein bestimmter Kreis oder Bezirk. Vor 1848 wählte der Adel des Comitats in seiner Generalversammlung die Beamten des Comitats auf je 3 Jahre, repartirte die Kriegssteuer, bestimmte die Domesticalsteuer etc., nahm die Erlasse der Statthalterin in Empfang, übergab dieselbe den Beamten zur Vollziehung oder remonstrirte dagegen. Gespenster, s. Geistererscheinung. Gespilderecht. Wie das Näherrecht (Erblosung, Retract, Zugrecht) im Mittelalter den nächsten Erben das Recht gab, binnen Jahr und Tag das veräußerte Gut gegen Uebernahme des Preises vom Erwerber zurück zu begehren, so gab das G. oder Theillosung eine ähnliche Befugniß den Getheilen d. h. denen, welche Grundstücke besitzen, die früher mit dem veräußerten zu einem Ganzen verbunden waren. Geßler, von Bruneck, nach der Volkssage der Landvogt von Uri, den der Tell in der hohlen Gasse bei Küßnacht erschoß; urkundlich ist kein solcher Landvogt G. in Küßnacht nachzuweisen und die älteste Chronik nennt den tyrannischen Vogt „Grißler“. Geßner, Salomon, Dichter u. Landschaftsmaler, geb. 1730 zu Zürich, wo er Großrath wurde und 1787 st. Er erwarb in Deutschland und Frankreich durch seine „Daphnis“ (1754) u. vor allem durch seine „Idyllen“ (1756) einen Ruhm, der noch heute nicht ganz erloschen ist, obwohl die Glätte u. der Schwung seiner sog. harmonischen Prosa das Verdienstlichste an seinen Dichtungen bleiben. G. bildete das weiche Element der Klopstockʼschen Dichtung bis zur Sentimentalität und Unnatur aus, gefiel sich in breiten Schilderungen, unter denen die landschaftlichen oft sehr schön sind und schuf Gestalten, welche wenig mit der Natur und positiven Religion zu thun haben, deren Unschuld und Wehmuth sich aber auch nicht mit dem Unglauben und der Lüderlichkeit des 18. Jahrh. verträgt. Durch den „Tod Abels“ (1758) beurkundete G. das Verschmachten seiner dichterischen Kraft, dafür zeichnete er Landschaften, die zu seinen Idyllen paßten u. worin ihm namentlich die Bäume vortrefflich gelangen. In Zürich steht sein bescheidenes Denkmal. – G., Konrad, Sohn des Vorigen, geb. 1764 zu Zürich, gest. 1826 daselbst, war ein trefflicher Pferde-, Schlachten- und Landschaftsmaler. Geßneraceen, Gessneraceae, Pflanzenfamilie aus der Klasse der Personatae oder Larvenblütigen (s. d.). Geständniß (confessio), das Bekennen einer für den Angeschuldigten in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0074" n="73"/> krankhafte Erscheinung unserer Zeit, wenn dieser Zusammenhang verkannt, die Kluft der Herrschenden u. Dienenden naturwidrig vergrößert u. das Verhältniß zu einer bloßen Dienstmiethe erniedrigt wird.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gesner</hi>, Konrad von, geb. 1516 zu Zürich, ausübender Arzt und Prof. der Philosophie daselbst; st. 1565 an der Pest. Als Philolog und Naturforscher besonders verdient durch Wiederherstellung des Studiums der Naturgeschichte, der Zoologie sowohl als Botanik; er unternahm dazu bedeutende Reisen u. legte das erste Naturaliencabinet an. Schriften: „<hi rendition="#i">Bibliotheca universalis etc</hi>.“, womit die Bahn zur Literargeschichte gebrochen wurde, 2 Bde., Zürich 1545–55; „<hi rendition="#i">Historia animalium</hi>“, 4 Bde., Zürich 1550 bis 57; „<hi rendition="#i">Opera botanica</hi>“, von Schmiedel 1753 herausgegeben, 2 Bde.; „<hi rendition="#i">Mithridates</hi>“ Zürich 1555.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gesner</hi>, Johann Matth., berühmter Schulmann und Philolog, geb. 1691 zu Roth bei Ansbach, gest. 1761 als Prof. u. Bibliothekar der Universität Göttingen, förderte das Studium der Alten auf den niedern Gelehrtenschulen durch Ausgaben von Classikern und Chrestomathien (z. B. „<hi rendition="#i">Chrestomathia Ciceroniana</hi>“, 1717, 7. Aufl. 1775) und bewährte sich durch seinen noch jetzt brauchbaren „<hi rendition="#i">Novus linguae et eruditionis thesaurus</hi>“, Leipz. 1749, 4 B., sowie durch die „<hi rendition="#i">Opuscula</hi>“ u. a. als tüchtiger Lexikograph und Gelehrter.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gespännerschaften</hi>, im Mittelalter gemeindeartige Genossenschaften für wirthschaftliche Nutzungen an gemeiner Mark; wie Markgenossen- und Bauerschaften.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gespanschaft</hi>, eigentl. Ispanschaft, Comitat, d. h. Grafschaft, in der ungar. Landeseintheilung ein bestimmter Kreis oder Bezirk. Vor 1848 wählte der Adel des Comitats in seiner Generalversammlung die Beamten des Comitats auf je 3 Jahre, repartirte die Kriegssteuer, bestimmte die Domesticalsteuer etc., nahm die Erlasse der Statthalterin in Empfang, übergab dieselbe den Beamten zur Vollziehung oder remonstrirte dagegen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gespenster</hi>, s. Geistererscheinung.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Gespilderecht</hi>. Wie das Näherrecht (Erblosung, Retract, Zugrecht) im Mittelalter den nächsten Erben das Recht gab, binnen Jahr und Tag das veräußerte Gut gegen Uebernahme des Preises vom Erwerber zurück zu begehren, so gab das G. oder Theillosung eine ähnliche Befugniß den Getheilen d. h. denen, welche Grundstücke besitzen, die früher mit dem veräußerten zu einem Ganzen verbunden waren.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Geßler</hi>, von Bruneck, nach der Volkssage der Landvogt von Uri, den der Tell in der hohlen Gasse bei Küßnacht erschoß; urkundlich ist kein solcher Landvogt G. in Küßnacht nachzuweisen und die älteste Chronik nennt den tyrannischen Vogt „Grißler“.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Geßner</hi>, Salomon, Dichter u. Landschaftsmaler, geb. 1730 zu Zürich, wo er Großrath wurde und 1787 st. Er erwarb in Deutschland und Frankreich durch seine „Daphnis“ (1754) u. vor allem durch seine „Idyllen“ (1756) einen Ruhm, der noch heute nicht ganz erloschen ist, obwohl die Glätte u. der Schwung seiner sog. harmonischen Prosa das Verdienstlichste an seinen Dichtungen bleiben. G. bildete das weiche Element der Klopstockʼschen Dichtung bis zur Sentimentalität und Unnatur aus, gefiel sich in breiten Schilderungen, unter denen die landschaftlichen oft sehr schön sind und schuf Gestalten, welche wenig mit der Natur und positiven Religion zu thun haben, deren Unschuld und Wehmuth sich aber auch nicht mit dem Unglauben und der Lüderlichkeit des 18. Jahrh. verträgt. Durch den „Tod Abels“ (1758) beurkundete G. das Verschmachten seiner dichterischen Kraft, dafür zeichnete er Landschaften, die zu seinen Idyllen paßten u. worin ihm namentlich die Bäume vortrefflich gelangen. In Zürich steht sein bescheidenes Denkmal. – G., <hi rendition="#g">Konrad</hi>, Sohn des Vorigen, geb. 1764 zu Zürich, gest. 1826 daselbst, war ein trefflicher Pferde-, Schlachten- und Landschaftsmaler.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Geßneraceen</hi>, <hi rendition="#i">Gessneraceae</hi>, Pflanzenfamilie aus der Klasse der <hi rendition="#i">Personatae</hi> oder Larvenblütigen (s. d.).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Geständniß</hi><hi rendition="#i">(confessio)</hi>, das Bekennen einer für den Angeschuldigten in </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [73/0074]
krankhafte Erscheinung unserer Zeit, wenn dieser Zusammenhang verkannt, die Kluft der Herrschenden u. Dienenden naturwidrig vergrößert u. das Verhältniß zu einer bloßen Dienstmiethe erniedrigt wird.
Gesner, Konrad von, geb. 1516 zu Zürich, ausübender Arzt und Prof. der Philosophie daselbst; st. 1565 an der Pest. Als Philolog und Naturforscher besonders verdient durch Wiederherstellung des Studiums der Naturgeschichte, der Zoologie sowohl als Botanik; er unternahm dazu bedeutende Reisen u. legte das erste Naturaliencabinet an. Schriften: „Bibliotheca universalis etc.“, womit die Bahn zur Literargeschichte gebrochen wurde, 2 Bde., Zürich 1545–55; „Historia animalium“, 4 Bde., Zürich 1550 bis 57; „Opera botanica“, von Schmiedel 1753 herausgegeben, 2 Bde.; „Mithridates“ Zürich 1555.
Gesner, Johann Matth., berühmter Schulmann und Philolog, geb. 1691 zu Roth bei Ansbach, gest. 1761 als Prof. u. Bibliothekar der Universität Göttingen, förderte das Studium der Alten auf den niedern Gelehrtenschulen durch Ausgaben von Classikern und Chrestomathien (z. B. „Chrestomathia Ciceroniana“, 1717, 7. Aufl. 1775) und bewährte sich durch seinen noch jetzt brauchbaren „Novus linguae et eruditionis thesaurus“, Leipz. 1749, 4 B., sowie durch die „Opuscula“ u. a. als tüchtiger Lexikograph und Gelehrter.
Gespännerschaften, im Mittelalter gemeindeartige Genossenschaften für wirthschaftliche Nutzungen an gemeiner Mark; wie Markgenossen- und Bauerschaften.
Gespanschaft, eigentl. Ispanschaft, Comitat, d. h. Grafschaft, in der ungar. Landeseintheilung ein bestimmter Kreis oder Bezirk. Vor 1848 wählte der Adel des Comitats in seiner Generalversammlung die Beamten des Comitats auf je 3 Jahre, repartirte die Kriegssteuer, bestimmte die Domesticalsteuer etc., nahm die Erlasse der Statthalterin in Empfang, übergab dieselbe den Beamten zur Vollziehung oder remonstrirte dagegen.
Gespenster, s. Geistererscheinung.
Gespilderecht. Wie das Näherrecht (Erblosung, Retract, Zugrecht) im Mittelalter den nächsten Erben das Recht gab, binnen Jahr und Tag das veräußerte Gut gegen Uebernahme des Preises vom Erwerber zurück zu begehren, so gab das G. oder Theillosung eine ähnliche Befugniß den Getheilen d. h. denen, welche Grundstücke besitzen, die früher mit dem veräußerten zu einem Ganzen verbunden waren.
Geßler, von Bruneck, nach der Volkssage der Landvogt von Uri, den der Tell in der hohlen Gasse bei Küßnacht erschoß; urkundlich ist kein solcher Landvogt G. in Küßnacht nachzuweisen und die älteste Chronik nennt den tyrannischen Vogt „Grißler“.
Geßner, Salomon, Dichter u. Landschaftsmaler, geb. 1730 zu Zürich, wo er Großrath wurde und 1787 st. Er erwarb in Deutschland und Frankreich durch seine „Daphnis“ (1754) u. vor allem durch seine „Idyllen“ (1756) einen Ruhm, der noch heute nicht ganz erloschen ist, obwohl die Glätte u. der Schwung seiner sog. harmonischen Prosa das Verdienstlichste an seinen Dichtungen bleiben. G. bildete das weiche Element der Klopstockʼschen Dichtung bis zur Sentimentalität und Unnatur aus, gefiel sich in breiten Schilderungen, unter denen die landschaftlichen oft sehr schön sind und schuf Gestalten, welche wenig mit der Natur und positiven Religion zu thun haben, deren Unschuld und Wehmuth sich aber auch nicht mit dem Unglauben und der Lüderlichkeit des 18. Jahrh. verträgt. Durch den „Tod Abels“ (1758) beurkundete G. das Verschmachten seiner dichterischen Kraft, dafür zeichnete er Landschaften, die zu seinen Idyllen paßten u. worin ihm namentlich die Bäume vortrefflich gelangen. In Zürich steht sein bescheidenes Denkmal. – G., Konrad, Sohn des Vorigen, geb. 1764 zu Zürich, gest. 1826 daselbst, war ein trefflicher Pferde-, Schlachten- und Landschaftsmaler.
Geßneraceen, Gessneraceae, Pflanzenfamilie aus der Klasse der Personatae oder Larvenblütigen (s. d.).
Geständniß (confessio), das Bekennen einer für den Angeschuldigten in
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:08Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |