Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.

Bild:
<< vorherige Seite

(Promulgation) allgemein u. wirken in der Regel nicht zurück. Sie erlauben, befehlen (Permissiv-G. e) oder verbieten (Prohibitiv-G e). Das jüngere G. geht dem ältern vor, das einheimische dem fremden (recipirte G.). G.bücher, G.sammlungen, kleiner, größer, nur einzelne Haupt-G.e od. sämmtl. G.e eines Landes umfassend - Codex.


Gesicht, Angesicht (facies), die vordere Fläche des Kopfs, auf der die verschiedenartigsten und wichtigsten Organe und Theile sich vereint finden: Stirne, Augen mit Augenbrauen und Augenlidern, Nase, Wangen, Mund mit Lippen u. Zähnen, Unterkiefer mit Kinn. Das G. ist beim Menschen der auffallendste Theil seiner körperl. Erscheinung, und hauptsächlich nach ihm lassen sich die einzelnen Individuen unterscheiden. Die Grundlage des G.s sind eine Reihe verschieden geformter Knochen: Stirnbein, die Schläfenbeine und die verschiedenen eigentlichen G.sknochen, die unbeweglich theils unter sich, theils mit den Schädelknochen verbunden sind, nur der Unter dieser ist beweglich. Auf dieser knöchernen Grundlage liegen die Weichtheile des G.s, die zarte Haut, viele Muskeln, zahlreiche Nerven u. Gefäße. Auf der Form und Bildung dieser festen sowohl als weichen Theile beruht die G.sbildung oder Physiognomie. Durch die vielen Muskeln sind die Weichtheile des G.s einer großen Beweglichkeit u. Lageveränderung fähig; darauf beruht der verschiedene charakteristische G.sausdruck. - Unter G. versteht man ferner den G.ssinn, Sinn des Sehens (visus), nächst dem Gehör der wichtigste der 5 Sinne. Ueber den Bau des Sehorgans s. d. Art. Auge. Ueber den Vorgang beim Sehen s. Sehen.


Gesichtsschmerz (Prosopalgia), nach John Fothergill, der ihn zuerst genauer beschrieben, auch der Fothergill'sche G. genannt, ist eine Krankheit, welche sich durch äußerst heftige Nervenschmerzen in den Weichtheilen des Gesichts äußert. Die Anfälle der Schmerzen, die fast immer nur eine Seite befallen, erfolgen periodisch, treten plötzlich ein und verschwinden eben so mit einemmale wieder, werden auch bisweilen durch Sprechen, Kauen, Nießen, Berühren der Stelle etc. hervorgerufen. Der Schmerz ist gewöhnlich heftig, reißend, bohrend, schlagend. häufig mit Zeichen von Gefäßaufregung, noch öfter mit allgemein krampfhaftem Zustande verbunden; die Dauer ist von wenigen Minuten bis zu mehren Stunden, bei kürzerer Dauer aber ist der Schmerz viel heftiger. Die Krankheit, welche mit einem Anfalle beendigt sein, oft auch Monate u. Jahre dauern kann, ist bisweilen rein nervös, bisweilen rheumatischen Ursprungs, indeß manchmal auch auf materiellen Verbildungen beruhend, u. kann bei langer Dauer in andere Nervenkrankheiten übergehen, auch Lähmung der Gesichtsmuskeln u. Geistesschwäche zur Folge haben.


Gesichtswinkel, s. Camper.


Gesims, in der Baukunst ein Streifen, welcher 2 Theile eines Gebäudes scheidet (das Haupt- oder Dach-G. zwischen Dach und Mauer, das Gurt-G. zwischen 2 Stockwerken; das Fuß-G. zwischen Fußboden und Mauer; sodann bei allen Oeffnungen, als Thür-, Fenster-, Kamin- etc. G.).


Gesinde, altdeutsch: Gefolge, Begleitung, jetzt = Dienstboten.


Gesinderecht, in vielen Orten durch besondere Gesindeordnungen festgestellt. Seit dem Untergang aller Erbhörigkeit beruht das Verhältniß der Dienstherrschaft und ihres Gesindes immer auf freiem Vertrage beider Theile. Die Dienstboten verpflichten sich nicht blos zu einzelnen Dienstleistungen von vermögensrechtlichem Werth, sondern sie treten mit ihrer ganzen Persönlichkeit in ein enges Lebensverhältniß zu dem Herrn, sie gehören zu seinem Hause, zu seiner Familie u. sind ihm überhaupt zu Gehorsam u. Treue verpflichtet. Auch die alte strenge Knechtschaft der Römer wurde als ein Familienverhältniß betrachtet u. durch diese Rücksicht gemildert. An die Stelle der absoluten Gewalt des Herrn über die Sklaven ist nun die freie Unterordnung der Diener unter die Herrschaft getreten. aber die Natur des Familienverhältnisses hat sich erhalten und nur um der Freiheit und der anerkannten Rechte der Dienstboten willen reiner und edler sich entfaltet. Es ist eine

(Promulgation) allgemein u. wirken in der Regel nicht zurück. Sie erlauben, befehlen (Permissiv-G. e) oder verbieten (Prohibitiv-G e). Das jüngere G. geht dem ältern vor, das einheimische dem fremden (recipirte G.). G.bücher, G.sammlungen, kleiner, größer, nur einzelne Haupt-G.e od. sämmtl. G.e eines Landes umfassend – Codex.


Gesicht, Angesicht (facies), die vordere Fläche des Kopfs, auf der die verschiedenartigsten und wichtigsten Organe und Theile sich vereint finden: Stirne, Augen mit Augenbrauen und Augenlidern, Nase, Wangen, Mund mit Lippen u. Zähnen, Unterkiefer mit Kinn. Das G. ist beim Menschen der auffallendste Theil seiner körperl. Erscheinung, und hauptsächlich nach ihm lassen sich die einzelnen Individuen unterscheiden. Die Grundlage des G.s sind eine Reihe verschieden geformter Knochen: Stirnbein, die Schläfenbeine und die verschiedenen eigentlichen G.sknochen, die unbeweglich theils unter sich, theils mit den Schädelknochen verbunden sind, nur der Unter dieser ist beweglich. Auf dieser knöchernen Grundlage liegen die Weichtheile des G.s, die zarte Haut, viele Muskeln, zahlreiche Nerven u. Gefäße. Auf der Form und Bildung dieser festen sowohl als weichen Theile beruht die G.sbildung oder Physiognomie. Durch die vielen Muskeln sind die Weichtheile des G.s einer großen Beweglichkeit u. Lageveränderung fähig; darauf beruht der verschiedene charakteristische G.sausdruck. – Unter G. versteht man ferner den G.ssinn, Sinn des Sehens (visus), nächst dem Gehör der wichtigste der 5 Sinne. Ueber den Bau des Sehorgans s. d. Art. Auge. Ueber den Vorgang beim Sehen s. Sehen.


Gesichtsschmerz (Prosopalgia), nach John Fothergill, der ihn zuerst genauer beschrieben, auch der Fothergillʼsche G. genannt, ist eine Krankheit, welche sich durch äußerst heftige Nervenschmerzen in den Weichtheilen des Gesichts äußert. Die Anfälle der Schmerzen, die fast immer nur eine Seite befallen, erfolgen periodisch, treten plötzlich ein und verschwinden eben so mit einemmale wieder, werden auch bisweilen durch Sprechen, Kauen, Nießen, Berühren der Stelle etc. hervorgerufen. Der Schmerz ist gewöhnlich heftig, reißend, bohrend, schlagend. häufig mit Zeichen von Gefäßaufregung, noch öfter mit allgemein krampfhaftem Zustande verbunden; die Dauer ist von wenigen Minuten bis zu mehren Stunden, bei kürzerer Dauer aber ist der Schmerz viel heftiger. Die Krankheit, welche mit einem Anfalle beendigt sein, oft auch Monate u. Jahre dauern kann, ist bisweilen rein nervös, bisweilen rheumatischen Ursprungs, indeß manchmal auch auf materiellen Verbildungen beruhend, u. kann bei langer Dauer in andere Nervenkrankheiten übergehen, auch Lähmung der Gesichtsmuskeln u. Geistesschwäche zur Folge haben.


Gesichtswinkel, s. Camper.


Gesims, in der Baukunst ein Streifen, welcher 2 Theile eines Gebäudes scheidet (das Haupt- oder Dach-G. zwischen Dach und Mauer, das Gurt-G. zwischen 2 Stockwerken; das Fuß-G. zwischen Fußboden und Mauer; sodann bei allen Oeffnungen, als Thür-, Fenster-, Kamin- etc. G.).


Gesinde, altdeutsch: Gefolge, Begleitung, jetzt = Dienstboten.


Gesinderecht, in vielen Orten durch besondere Gesindeordnungen festgestellt. Seit dem Untergang aller Erbhörigkeit beruht das Verhältniß der Dienstherrschaft und ihres Gesindes immer auf freiem Vertrage beider Theile. Die Dienstboten verpflichten sich nicht blos zu einzelnen Dienstleistungen von vermögensrechtlichem Werth, sondern sie treten mit ihrer ganzen Persönlichkeit in ein enges Lebensverhältniß zu dem Herrn, sie gehören zu seinem Hause, zu seiner Familie u. sind ihm überhaupt zu Gehorsam u. Treue verpflichtet. Auch die alte strenge Knechtschaft der Römer wurde als ein Familienverhältniß betrachtet u. durch diese Rücksicht gemildert. An die Stelle der absoluten Gewalt des Herrn über die Sklaven ist nun die freie Unterordnung der Diener unter die Herrschaft getreten. aber die Natur des Familienverhältnisses hat sich erhalten und nur um der Freiheit und der anerkannten Rechte der Dienstboten willen reiner und edler sich entfaltet. Es ist eine

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><pb facs="#f0073" n="72"/>
(Promulgation) allgemein u. wirken in der Regel nicht zurück. Sie erlauben, befehlen (Permissiv-G. e) oder verbieten (Prohibitiv-G e). Das jüngere G. geht dem ältern vor, das einheimische dem fremden (recipirte G.). G.bücher, G.sammlungen, kleiner, größer, nur einzelne Haupt-G.e od. sämmtl. G.e eines Landes umfassend &#x2013; Codex.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Gesicht</hi>, Angesicht <hi rendition="#i">(facies)</hi>, die vordere Fläche des Kopfs, auf der die verschiedenartigsten und wichtigsten Organe und Theile sich vereint finden: Stirne, Augen mit Augenbrauen und Augenlidern, Nase, Wangen, Mund mit Lippen u. Zähnen, Unterkiefer mit Kinn. Das G. ist beim Menschen der auffallendste Theil seiner körperl. Erscheinung, und hauptsächlich nach ihm lassen sich die einzelnen Individuen unterscheiden. Die Grundlage des G.s sind eine Reihe verschieden geformter Knochen: Stirnbein, die Schläfenbeine und die verschiedenen eigentlichen G.sknochen, die unbeweglich theils unter sich, theils mit den Schädelknochen verbunden sind, nur der Unter dieser ist beweglich. Auf dieser knöchernen Grundlage liegen die Weichtheile des G.s, die zarte Haut, viele Muskeln, zahlreiche Nerven u. Gefäße. Auf der Form und Bildung dieser festen sowohl als weichen Theile beruht die G.sbildung oder Physiognomie. Durch die vielen Muskeln sind die Weichtheile des G.s einer großen Beweglichkeit u. Lageveränderung fähig; darauf beruht der verschiedene charakteristische G.sausdruck. &#x2013; Unter G. versteht man ferner den G.<hi rendition="#g">ssinn</hi>, Sinn des Sehens (<hi rendition="#i">visus),</hi> nächst dem Gehör der wichtigste der 5 Sinne. Ueber den Bau des Sehorgans s. d. Art. Auge. Ueber den Vorgang beim Sehen s. Sehen.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Gesichtsschmerz</hi><hi rendition="#i">(Prosopalgia)</hi>, nach John Fothergill, der ihn zuerst genauer beschrieben, auch der Fothergill&#x02BC;sche G. genannt, ist eine Krankheit, welche sich durch äußerst heftige Nervenschmerzen in den Weichtheilen des Gesichts äußert. Die Anfälle der Schmerzen, die fast immer nur eine Seite befallen, erfolgen periodisch, treten plötzlich ein und verschwinden eben so mit einemmale wieder, werden auch bisweilen durch Sprechen, Kauen, Nießen, Berühren der Stelle etc. hervorgerufen. Der Schmerz ist gewöhnlich heftig, reißend, bohrend, schlagend. häufig mit Zeichen von Gefäßaufregung, noch öfter mit allgemein krampfhaftem Zustande verbunden; die Dauer ist von wenigen Minuten bis zu mehren Stunden, bei kürzerer Dauer aber ist der Schmerz viel heftiger. Die Krankheit, welche mit einem Anfalle beendigt sein, oft auch Monate u. Jahre dauern kann, ist bisweilen rein nervös, bisweilen rheumatischen Ursprungs, indeß manchmal auch auf materiellen Verbildungen beruhend, u. kann bei langer Dauer in andere Nervenkrankheiten übergehen, auch Lähmung der Gesichtsmuskeln u. Geistesschwäche zur Folge haben.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Gesichtswinkel</hi>, s. Camper.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Gesims</hi>, in der Baukunst ein Streifen, welcher 2 Theile eines Gebäudes scheidet (das Haupt- oder Dach-G. zwischen Dach und Mauer, das Gurt-G. zwischen 2 Stockwerken; das Fuß-G. zwischen Fußboden und Mauer; sodann bei allen Oeffnungen, als Thür-, Fenster-, Kamin- etc. G.).</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Gesinde</hi>, altdeutsch: Gefolge, Begleitung, jetzt = Dienstboten.</p><lb/>
        </div>
        <div type="lexiconEntry" n="2">
          <p><hi rendition="#b">Gesinderecht</hi>, in vielen Orten durch besondere Gesindeordnungen festgestellt. Seit dem Untergang aller Erbhörigkeit beruht das Verhältniß der Dienstherrschaft und ihres Gesindes immer auf freiem Vertrage beider Theile. Die Dienstboten verpflichten sich nicht blos zu einzelnen Dienstleistungen von vermögensrechtlichem Werth, sondern sie treten mit ihrer ganzen Persönlichkeit in ein enges Lebensverhältniß zu dem Herrn, sie gehören zu seinem Hause, zu seiner Familie u. sind ihm überhaupt zu Gehorsam u. Treue verpflichtet. Auch die alte strenge Knechtschaft der Römer wurde als ein Familienverhältniß betrachtet u. durch diese Rücksicht gemildert. An die Stelle der absoluten Gewalt des Herrn über die Sklaven ist nun die freie Unterordnung der Diener unter die Herrschaft getreten. aber die Natur des Familienverhältnisses hat sich erhalten und nur um der Freiheit und der anerkannten Rechte der Dienstboten willen reiner und edler sich entfaltet. Es ist eine
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[72/0073] (Promulgation) allgemein u. wirken in der Regel nicht zurück. Sie erlauben, befehlen (Permissiv-G. e) oder verbieten (Prohibitiv-G e). Das jüngere G. geht dem ältern vor, das einheimische dem fremden (recipirte G.). G.bücher, G.sammlungen, kleiner, größer, nur einzelne Haupt-G.e od. sämmtl. G.e eines Landes umfassend – Codex. Gesicht, Angesicht (facies), die vordere Fläche des Kopfs, auf der die verschiedenartigsten und wichtigsten Organe und Theile sich vereint finden: Stirne, Augen mit Augenbrauen und Augenlidern, Nase, Wangen, Mund mit Lippen u. Zähnen, Unterkiefer mit Kinn. Das G. ist beim Menschen der auffallendste Theil seiner körperl. Erscheinung, und hauptsächlich nach ihm lassen sich die einzelnen Individuen unterscheiden. Die Grundlage des G.s sind eine Reihe verschieden geformter Knochen: Stirnbein, die Schläfenbeine und die verschiedenen eigentlichen G.sknochen, die unbeweglich theils unter sich, theils mit den Schädelknochen verbunden sind, nur der Unter dieser ist beweglich. Auf dieser knöchernen Grundlage liegen die Weichtheile des G.s, die zarte Haut, viele Muskeln, zahlreiche Nerven u. Gefäße. Auf der Form und Bildung dieser festen sowohl als weichen Theile beruht die G.sbildung oder Physiognomie. Durch die vielen Muskeln sind die Weichtheile des G.s einer großen Beweglichkeit u. Lageveränderung fähig; darauf beruht der verschiedene charakteristische G.sausdruck. – Unter G. versteht man ferner den G.ssinn, Sinn des Sehens (visus), nächst dem Gehör der wichtigste der 5 Sinne. Ueber den Bau des Sehorgans s. d. Art. Auge. Ueber den Vorgang beim Sehen s. Sehen. Gesichtsschmerz (Prosopalgia), nach John Fothergill, der ihn zuerst genauer beschrieben, auch der Fothergillʼsche G. genannt, ist eine Krankheit, welche sich durch äußerst heftige Nervenschmerzen in den Weichtheilen des Gesichts äußert. Die Anfälle der Schmerzen, die fast immer nur eine Seite befallen, erfolgen periodisch, treten plötzlich ein und verschwinden eben so mit einemmale wieder, werden auch bisweilen durch Sprechen, Kauen, Nießen, Berühren der Stelle etc. hervorgerufen. Der Schmerz ist gewöhnlich heftig, reißend, bohrend, schlagend. häufig mit Zeichen von Gefäßaufregung, noch öfter mit allgemein krampfhaftem Zustande verbunden; die Dauer ist von wenigen Minuten bis zu mehren Stunden, bei kürzerer Dauer aber ist der Schmerz viel heftiger. Die Krankheit, welche mit einem Anfalle beendigt sein, oft auch Monate u. Jahre dauern kann, ist bisweilen rein nervös, bisweilen rheumatischen Ursprungs, indeß manchmal auch auf materiellen Verbildungen beruhend, u. kann bei langer Dauer in andere Nervenkrankheiten übergehen, auch Lähmung der Gesichtsmuskeln u. Geistesschwäche zur Folge haben. Gesichtswinkel, s. Camper. Gesims, in der Baukunst ein Streifen, welcher 2 Theile eines Gebäudes scheidet (das Haupt- oder Dach-G. zwischen Dach und Mauer, das Gurt-G. zwischen 2 Stockwerken; das Fuß-G. zwischen Fußboden und Mauer; sodann bei allen Oeffnungen, als Thür-, Fenster-, Kamin- etc. G.). Gesinde, altdeutsch: Gefolge, Begleitung, jetzt = Dienstboten. Gesinderecht, in vielen Orten durch besondere Gesindeordnungen festgestellt. Seit dem Untergang aller Erbhörigkeit beruht das Verhältniß der Dienstherrschaft und ihres Gesindes immer auf freiem Vertrage beider Theile. Die Dienstboten verpflichten sich nicht blos zu einzelnen Dienstleistungen von vermögensrechtlichem Werth, sondern sie treten mit ihrer ganzen Persönlichkeit in ein enges Lebensverhältniß zu dem Herrn, sie gehören zu seinem Hause, zu seiner Familie u. sind ihm überhaupt zu Gehorsam u. Treue verpflichtet. Auch die alte strenge Knechtschaft der Römer wurde als ein Familienverhältniß betrachtet u. durch diese Rücksicht gemildert. An die Stelle der absoluten Gewalt des Herrn über die Sklaven ist nun die freie Unterordnung der Diener unter die Herrschaft getreten. aber die Natur des Familienverhältnisses hat sich erhalten und nur um der Freiheit und der anerkannten Rechte der Dienstboten willen reiner und edler sich entfaltet. Es ist eine

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription. (2020-08-19T11:47:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition. (2020-08-19T11:47:08Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/73
Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/73>, abgerufen am 23.11.2024.