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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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die unbedingteste Preßfreiheit, dagegen hat eine Schrift, welche die herrschende Religion angreift, für Verfasser u. Verleger die strengsten Strafen zur Folge; ebenso darf in den Sklavenstaaten der nordamerikan. Union nichts gegen die Sklaverei publicirt werden. Nach dem deutschen Bundespreßgesetz vom 6. Juli 1854 müssen Buchdrucker u. Buchhändler eine persönliche Concession für ihr Gewerbe haben, die bei wiederholter Straffälligkeit zurückgezogen werden kann; bei jedem Druckwerke muß Drucker und Verleger genannt, auch vor der Verbreitung ein Exemplar der betreffenden Behörde eingehändigt werden; bei periodischen Druckschriften politischen Inhalts muß außerdem der Redacteur sich über seine Dispositionsfähigkeit u. den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte ausweisen, sowie eine Caution von 500 bis 5000 Thlr. stellen; Preßvergehen dürfen nicht mehr von Geschwornengerichten abgeurtheilt werden.


Pressen der Matrosen, in England gewaltsame Rekrutirung für die Flotte in Kriegszeiten, wofür aber eine besondere Parlamentsakte nothwendig ist; es geschieht in den Hafenplätzen, auf dem Meere werden auch Handelsschiffe, Kohlenfahrzeuge u. Fischerkähne angehalten u. eine Anzahl Matrosen im Verhältniß der Bemannung weggenommen. Seit 1814 hat das P. d. M. nie mehr stattgefunden, indem die Anwerbung die nöthige Mannschaft lieferte.


Preßspäne, dichte, an der Oberfläche glasharte Pappen, zwischen denen Tuch, Leinwand, Papier etc. stark gepreßt werden, wodurch sie Glanz erhalten.


Prestel, Joh. Gottlieb, Maler und Kupferstecher, geb. 1739 zu Grünbach in Schwaben, bildete sich in Tyrol und Italien, hielt sich einige Zeit in der Schweiz auf, hierauf in Nürnberg, in Frankfurt a. M. u. st. 1808 zu Augsburg. Er ist besonders berühmt durch Radirungen, in denen er die Handzeichnungen großer Maler mit unübertroffener Meisterschaft nachahmte.


Presto, ital., in der Musik: sehr schnell.


Preston (Preßt'n), engl. Stadt in der Grafschaft Lancaster, mit 55000 E., Baumwollespinnerei u. Weberei, Eisengießereien, Maschinenfabriken. - P. Pans (- Pänß), schott. Stadt am Frith of Forth, mit 3500 E., Austernfischerei. Sieg des Prätendenten 21. Septbr. 1745.


Pret, die poln. Ruthe = 1915 Par. Linien.


Preti, s. Calabrese.


Pretium, lat., Werth, Kaufpreis; Belohnung; p. affectionis, Liebesgabe; pretiös, werthvoll; geziert (im Betragen); Pretiosen, Kostbarkeiten.


Preuß, Joh. Dav. Erdmann, geb. 1785 zu Landsberg an der Warthe, seit 1816 Lehrer am Friedrich-Wilhelmsinstitut zu Berlin, seit 1841 Historiograph des königl. Hauses, bekannt durch eine Biographie Friedrichs II. (Berlin 1832-34) und eine populäre Arbeit desselben Inhalts (Berlin 1834).


Preußen, der preuß. Staat, die 2. Macht des deutschen Bundes, zerfällt in eine größere östl. und in eine kleinere westl. Hälfte, welche durch Kurhessen, Hannover und Braunschweig getrennt sich auf ungefähr 8 Ml. nähern, erstreckt sich von der russ. bis an die niederländ., belg. und franz. Gränze und umschließt mehre kleinere deutsche Fürstenthümer. Die östl. Hälfte wird begränzt von Rußland, der Ostsee, Mecklenburg, Braunschweig, Hannover, Kurhessen, Schwarzburg, Reuß, den sächs. Herzogthümern, Königreich Sachsen, Böhmen, Mähren, österr. Schlesien u. Galizien; die westl. von Hannover, den Niederlanden, den beiden Lippe, Braunschweig, den 3 Hessen, Nassau, Oldenb. - Birkenfeld, Rheinbayern, Luxemburg, Frankreich u. Belgien. Neuenburg (s. d.) hat sich 1848 von der preuß. Monarchie getrennt, dagegen sind seit 1850 die hohenzollerschen Fürstenthümer (s. d.) mit derselben vereinigt. P. ist in 8 Provinzen eingetheilt: Preußen (Ost- u. Westpreußen), Posen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz. Die Oberfläche der Gesammtmonarchie beträgt 5104 #M. mit 17178091 E., von denen gegen 7 Mill. Katholiken sind; Juden gibt es über 226000, von denen ein großer Theil in den ehemals poln. Provinzen lebt. Der Nationalität

die unbedingteste Preßfreiheit, dagegen hat eine Schrift, welche die herrschende Religion angreift, für Verfasser u. Verleger die strengsten Strafen zur Folge; ebenso darf in den Sklavenstaaten der nordamerikan. Union nichts gegen die Sklaverei publicirt werden. Nach dem deutschen Bundespreßgesetz vom 6. Juli 1854 müssen Buchdrucker u. Buchhändler eine persönliche Concession für ihr Gewerbe haben, die bei wiederholter Straffälligkeit zurückgezogen werden kann; bei jedem Druckwerke muß Drucker und Verleger genannt, auch vor der Verbreitung ein Exemplar der betreffenden Behörde eingehändigt werden; bei periodischen Druckschriften politischen Inhalts muß außerdem der Redacteur sich über seine Dispositionsfähigkeit u. den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte ausweisen, sowie eine Caution von 500 bis 5000 Thlr. stellen; Preßvergehen dürfen nicht mehr von Geschwornengerichten abgeurtheilt werden.


Pressen der Matrosen, in England gewaltsame Rekrutirung für die Flotte in Kriegszeiten, wofür aber eine besondere Parlamentsakte nothwendig ist; es geschieht in den Hafenplätzen, auf dem Meere werden auch Handelsschiffe, Kohlenfahrzeuge u. Fischerkähne angehalten u. eine Anzahl Matrosen im Verhältniß der Bemannung weggenommen. Seit 1814 hat das P. d. M. nie mehr stattgefunden, indem die Anwerbung die nöthige Mannschaft lieferte.


Preßspäne, dichte, an der Oberfläche glasharte Pappen, zwischen denen Tuch, Leinwand, Papier etc. stark gepreßt werden, wodurch sie Glanz erhalten.


Prestel, Joh. Gottlieb, Maler und Kupferstecher, geb. 1739 zu Grünbach in Schwaben, bildete sich in Tyrol und Italien, hielt sich einige Zeit in der Schweiz auf, hierauf in Nürnberg, in Frankfurt a. M. u. st. 1808 zu Augsburg. Er ist besonders berühmt durch Radirungen, in denen er die Handzeichnungen großer Maler mit unübertroffener Meisterschaft nachahmte.


Presto, ital., in der Musik: sehr schnell.


Preston (Preßtʼn), engl. Stadt in der Grafschaft Lancaster, mit 55000 E., Baumwollespinnerei u. Weberei, Eisengießereien, Maschinenfabriken. – P. Pans (– Pänß), schott. Stadt am Frith of Forth, mit 3500 E., Austernfischerei. Sieg des Prätendenten 21. Septbr. 1745.


Pret, die poln. Ruthe = 1915 Par. Linien.


Preti, s. Calabrese.


Pretium, lat., Werth, Kaufpreis; Belohnung; p. affectionis, Liebesgabe; pretiös, werthvoll; geziert (im Betragen); Pretiosen, Kostbarkeiten.


Preuß, Joh. Dav. Erdmann, geb. 1785 zu Landsberg an der Warthe, seit 1816 Lehrer am Friedrich-Wilhelmsinstitut zu Berlin, seit 1841 Historiograph des königl. Hauses, bekannt durch eine Biographie Friedrichs II. (Berlin 1832–34) und eine populäre Arbeit desselben Inhalts (Berlin 1834).


Preußen, der preuß. Staat, die 2. Macht des deutschen Bundes, zerfällt in eine größere östl. und in eine kleinere westl. Hälfte, welche durch Kurhessen, Hannover und Braunschweig getrennt sich auf ungefähr 8 Ml. nähern, erstreckt sich von der russ. bis an die niederländ., belg. und franz. Gränze und umschließt mehre kleinere deutsche Fürstenthümer. Die östl. Hälfte wird begränzt von Rußland, der Ostsee, Mecklenburg, Braunschweig, Hannover, Kurhessen, Schwarzburg, Reuß, den sächs. Herzogthümern, Königreich Sachsen, Böhmen, Mähren, österr. Schlesien u. Galizien; die westl. von Hannover, den Niederlanden, den beiden Lippe, Braunschweig, den 3 Hessen, Nassau, Oldenb. - Birkenfeld, Rheinbayern, Luxemburg, Frankreich u. Belgien. Neuenburg (s. d.) hat sich 1848 von der preuß. Monarchie getrennt, dagegen sind seit 1850 die hohenzollerschen Fürstenthümer (s. d.) mit derselben vereinigt. P. ist in 8 Provinzen eingetheilt: Preußen (Ost- u. Westpreußen), Posen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz. Die Oberfläche der Gesammtmonarchie beträgt 5104 □M. mit 17178091 E., von denen gegen 7 Mill. Katholiken sind; Juden gibt es über 226000, von denen ein großer Theil in den ehemals poln. Provinzen lebt. Der Nationalität

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die unbedingteste Preßfreiheit, dagegen hat eine Schrift, welche die herrschende Religion angreift, für Verfasser u. Verleger die strengsten Strafen zur Folge; ebenso darf in den Sklavenstaaten der nordamerikan. Union nichts gegen die Sklaverei publicirt werden. Nach dem deutschen Bundespreßgesetz vom 6. Juli 1854 müssen Buchdrucker u. Buchhändler eine persönliche Concession für ihr Gewerbe haben, die bei wiederholter Straffälligkeit zurückgezogen werden kann; bei jedem Druckwerke muß Drucker und Verleger genannt, auch vor der Verbreitung ein Exemplar der betreffenden Behörde eingehändigt werden; bei periodischen Druckschriften politischen Inhalts muß außerdem der Redacteur sich über seine Dispositionsfähigkeit u. den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte ausweisen, sowie eine Caution von 500 bis 5000 Thlr. stellen; Preßvergehen dürfen nicht mehr von Geschwornengerichten abgeurtheilt werden.</p><lb/>
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[608/0609] die unbedingteste Preßfreiheit, dagegen hat eine Schrift, welche die herrschende Religion angreift, für Verfasser u. Verleger die strengsten Strafen zur Folge; ebenso darf in den Sklavenstaaten der nordamerikan. Union nichts gegen die Sklaverei publicirt werden. Nach dem deutschen Bundespreßgesetz vom 6. Juli 1854 müssen Buchdrucker u. Buchhändler eine persönliche Concession für ihr Gewerbe haben, die bei wiederholter Straffälligkeit zurückgezogen werden kann; bei jedem Druckwerke muß Drucker und Verleger genannt, auch vor der Verbreitung ein Exemplar der betreffenden Behörde eingehändigt werden; bei periodischen Druckschriften politischen Inhalts muß außerdem der Redacteur sich über seine Dispositionsfähigkeit u. den Genuß der staatsbürgerlichen Rechte ausweisen, sowie eine Caution von 500 bis 5000 Thlr. stellen; Preßvergehen dürfen nicht mehr von Geschwornengerichten abgeurtheilt werden. Pressen der Matrosen, in England gewaltsame Rekrutirung für die Flotte in Kriegszeiten, wofür aber eine besondere Parlamentsakte nothwendig ist; es geschieht in den Hafenplätzen, auf dem Meere werden auch Handelsschiffe, Kohlenfahrzeuge u. Fischerkähne angehalten u. eine Anzahl Matrosen im Verhältniß der Bemannung weggenommen. Seit 1814 hat das P. d. M. nie mehr stattgefunden, indem die Anwerbung die nöthige Mannschaft lieferte. Preßspäne, dichte, an der Oberfläche glasharte Pappen, zwischen denen Tuch, Leinwand, Papier etc. stark gepreßt werden, wodurch sie Glanz erhalten. Prestel, Joh. Gottlieb, Maler und Kupferstecher, geb. 1739 zu Grünbach in Schwaben, bildete sich in Tyrol und Italien, hielt sich einige Zeit in der Schweiz auf, hierauf in Nürnberg, in Frankfurt a. M. u. st. 1808 zu Augsburg. Er ist besonders berühmt durch Radirungen, in denen er die Handzeichnungen großer Maler mit unübertroffener Meisterschaft nachahmte. Presto, ital., in der Musik: sehr schnell. Preston (Preßtʼn), engl. Stadt in der Grafschaft Lancaster, mit 55000 E., Baumwollespinnerei u. Weberei, Eisengießereien, Maschinenfabriken. – P. Pans (– Pänß), schott. Stadt am Frith of Forth, mit 3500 E., Austernfischerei. Sieg des Prätendenten 21. Septbr. 1745. Pret, die poln. Ruthe = 1915 Par. Linien. Preti, s. Calabrese. Pretium, lat., Werth, Kaufpreis; Belohnung; p. affectionis, Liebesgabe; pretiös, werthvoll; geziert (im Betragen); Pretiosen, Kostbarkeiten. Preuß, Joh. Dav. Erdmann, geb. 1785 zu Landsberg an der Warthe, seit 1816 Lehrer am Friedrich-Wilhelmsinstitut zu Berlin, seit 1841 Historiograph des königl. Hauses, bekannt durch eine Biographie Friedrichs II. (Berlin 1832–34) und eine populäre Arbeit desselben Inhalts (Berlin 1834). Preußen, der preuß. Staat, die 2. Macht des deutschen Bundes, zerfällt in eine größere östl. und in eine kleinere westl. Hälfte, welche durch Kurhessen, Hannover und Braunschweig getrennt sich auf ungefähr 8 Ml. nähern, erstreckt sich von der russ. bis an die niederländ., belg. und franz. Gränze und umschließt mehre kleinere deutsche Fürstenthümer. Die östl. Hälfte wird begränzt von Rußland, der Ostsee, Mecklenburg, Braunschweig, Hannover, Kurhessen, Schwarzburg, Reuß, den sächs. Herzogthümern, Königreich Sachsen, Böhmen, Mähren, österr. Schlesien u. Galizien; die westl. von Hannover, den Niederlanden, den beiden Lippe, Braunschweig, den 3 Hessen, Nassau, Oldenb. - Birkenfeld, Rheinbayern, Luxemburg, Frankreich u. Belgien. Neuenburg (s. d.) hat sich 1848 von der preuß. Monarchie getrennt, dagegen sind seit 1850 die hohenzollerschen Fürstenthümer (s. d.) mit derselben vereinigt. P. ist in 8 Provinzen eingetheilt: Preußen (Ost- u. Westpreußen), Posen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz. Die Oberfläche der Gesammtmonarchie beträgt 5104 □M. mit 17178091 E., von denen gegen 7 Mill. Katholiken sind; Juden gibt es über 226000, von denen ein großer Theil in den ehemals poln. Provinzen lebt. Der Nationalität

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 608. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/609>, abgerufen am 22.11.2024.