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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856.

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R.en will; r. iren, umbilden, verändern, verbessern; R. ator, Umbildner, Verbesserer; Urheber einer der christlichen Religionsparteien, die sich im 16. Jahrh. durch Lostrennung von der kath. Kirche bildeten, namentlich Luther, Melanchthon, Zwingli, Heinrich VIII. von England, Calvin.


Reformatio in pejus, lat., Abänderung des Urtheils im Instanzenzug zu Ungunsten des Appellanten, Recurrenten u. s. w., was nur zulässig ist, wenn zugleich auch der Appellat u. s. w. das weiters gezogene Urtheil angefochten (appellirt) hat.


Reformation, lat.-deutsch, Umgestaltung, Verbesserung, besonders Kirchenverbesserung, im eigentlichen Sinne Verbesserung der gesellschaftlichen Zustände innerhalb der streitenden Kirche auf Erden, dann die kirchlich-politische Umwälzung des 16. Jahrh., welcher der Protestantismus (s. Protestanten) sein Dasein verdankt. Die Kirche als solche ist keiner R. fähig, denn einerseits gehören zu ihr auch die leidende und triumphirende Kirche im Jenseits, anderseits sind die Glaubens- und Sittenlehren, die Heilsmittel, die Lehr-, Priester- und wesentlich auch die Regierungsgewalt der streitenden Kirche auf Erden auf unmittelbare göttliche Einsetzung und fortdauernde göttliche Einwirkung gegründet. In dieser Hinsicht hat der Christ sich der Autorität der Kirche lediglich zu unterwerfen und zu gehorchen. Vgl. Kirche. Wie aber das Christenthum selbst auf die großartigste weltgeschichtliche R. des Menschengeschlechtes hinausläuft, so sind R.en innerhalb der streitenden Kirche von jeher möglich, wirklich und nothwendig gewesen, erstens weil ihre Mitglieder, sowohl Kleriker als Laien, dem Irrthum u. der Sünde unterworfene Menschen sind, deren gemeinsame Hauptaufgabe darin besteht, möglichst vollkommene Christen erst zu werden; zweitens weil die Kirche als Gesellschaft in der Weltgeschichte sich aus kleinen Anfängen allmälig großartig entwickelte, wobei aber manche keineswegs auf göttlicher Einsetzung beruhende, bei neubekehrten Völkern vorgefundene und berücksichtigte oder durch Zeit und Umstände geschaffene Einrichtungen im Laufe der Zeit veralteten und verdarben und mitunter zu Zuständen ausschlugen, deren Umwandlung oder Beseitigung von der Idee der Kirche selbst am dringendsten gefordert wurde. Reformiren kann u. soll aber nur die Kirche selbst; sie kennt am besten die Kluft, die sich da od. dort zwischen dem, was grundsätzlich sein soll u. dem was wirklich ist, aufgethan hat, nicht minder den Zusammenhang, in welchem alle Zustände u. Einrichtungen des kirchlichen Lebens miteinander stehen; ferner hat sie durch ihre Gesetzgebung früh genug Mittel und Wege geschaffen und bekannt gemacht, um Reformen durchzuführen, endlich sind die Gläubigen ihr zum Gehorsam im Gewissen verpflichtet. Wie sehr reformatorische Bestrebungen in der Kirche sich geltend machten, je mehr dieselbe sich ausbreitete, in der Geschichte der Völker Wurzeln schlug und je leichter Mißstände, namentlich Schlaffheit u. Verweltlichung des Klerus da od. dort sich einschlichen, lehrt die Kirchengeschichte auf vielen ihrer Blätter. Unter den sehr zahlreichen Synoden sind nicht viele, wo keine reformatorischen Bestrebungen sich geltend machten, das Zeitalter Gregors VII. war durch u. durch reformatorisch, 1215 erneuerte Innocenz III. das alte Gebot, alljährlich Provinzialsynoden "zur Verbesserung der Sitten, zur Abstellung von Mißbräuchen, besonders an den Geistlichen selbst" und gab in 72 Canones die gesetzlichen Anordnungen, um die kirchlichen u. gesellschaftlichen Zustände zu reformiren, Clemens V. aber erließ für den gleichen Zweck 1311 die sogen. Clementinen. Aus dem Eindringen des Lehenwesens der germanischen Völker in die Hierarchie, aus den langwierigen u. bittern Kämpfen zwischen Kaiser und Papst, aus dem namentlich durch sie herbeigeführten Uebermaß der päpstl. Gewalt gegenüber der bischöfl. erblühten für die kirchlichen und damit für die gesellschaftlichen Zustände der Christenheit wenig Rosen; das sogenannte babylonische Exil der Päpste in Avignon 1309-78 und das große Schisma von 1378-1417 vollendete die Zerrüttung, führte aber auch zu den reformatorischen

R.en will; r. iren, umbilden, verändern, verbessern; R. ator, Umbildner, Verbesserer; Urheber einer der christlichen Religionsparteien, die sich im 16. Jahrh. durch Lostrennung von der kath. Kirche bildeten, namentlich Luther, Melanchthon, Zwingli, Heinrich VIII. von England, Calvin.


Reformatio in pejus, lat., Abänderung des Urtheils im Instanzenzug zu Ungunsten des Appellanten, Recurrenten u. s. w., was nur zulässig ist, wenn zugleich auch der Appellat u. s. w. das weiters gezogene Urtheil angefochten (appellirt) hat.


Reformation, lat.-deutsch, Umgestaltung, Verbesserung, besonders Kirchenverbesserung, im eigentlichen Sinne Verbesserung der gesellschaftlichen Zustände innerhalb der streitenden Kirche auf Erden, dann die kirchlich-politische Umwälzung des 16. Jahrh., welcher der Protestantismus (s. Protestanten) sein Dasein verdankt. Die Kirche als solche ist keiner R. fähig, denn einerseits gehören zu ihr auch die leidende und triumphirende Kirche im Jenseits, anderseits sind die Glaubens- und Sittenlehren, die Heilsmittel, die Lehr-, Priester- und wesentlich auch die Regierungsgewalt der streitenden Kirche auf Erden auf unmittelbare göttliche Einsetzung und fortdauernde göttliche Einwirkung gegründet. In dieser Hinsicht hat der Christ sich der Autorität der Kirche lediglich zu unterwerfen und zu gehorchen. Vgl. Kirche. Wie aber das Christenthum selbst auf die großartigste weltgeschichtliche R. des Menschengeschlechtes hinausläuft, so sind R.en innerhalb der streitenden Kirche von jeher möglich, wirklich und nothwendig gewesen, erstens weil ihre Mitglieder, sowohl Kleriker als Laien, dem Irrthum u. der Sünde unterworfene Menschen sind, deren gemeinsame Hauptaufgabe darin besteht, möglichst vollkommene Christen erst zu werden; zweitens weil die Kirche als Gesellschaft in der Weltgeschichte sich aus kleinen Anfängen allmälig großartig entwickelte, wobei aber manche keineswegs auf göttlicher Einsetzung beruhende, bei neubekehrten Völkern vorgefundene und berücksichtigte oder durch Zeit und Umstände geschaffene Einrichtungen im Laufe der Zeit veralteten und verdarben und mitunter zu Zuständen ausschlugen, deren Umwandlung oder Beseitigung von der Idee der Kirche selbst am dringendsten gefordert wurde. Reformiren kann u. soll aber nur die Kirche selbst; sie kennt am besten die Kluft, die sich da od. dort zwischen dem, was grundsätzlich sein soll u. dem was wirklich ist, aufgethan hat, nicht minder den Zusammenhang, in welchem alle Zustände u. Einrichtungen des kirchlichen Lebens miteinander stehen; ferner hat sie durch ihre Gesetzgebung früh genug Mittel und Wege geschaffen und bekannt gemacht, um Reformen durchzuführen, endlich sind die Gläubigen ihr zum Gehorsam im Gewissen verpflichtet. Wie sehr reformatorische Bestrebungen in der Kirche sich geltend machten, je mehr dieselbe sich ausbreitete, in der Geschichte der Völker Wurzeln schlug und je leichter Mißstände, namentlich Schlaffheit u. Verweltlichung des Klerus da od. dort sich einschlichen, lehrt die Kirchengeschichte auf vielen ihrer Blätter. Unter den sehr zahlreichen Synoden sind nicht viele, wo keine reformatorischen Bestrebungen sich geltend machten, das Zeitalter Gregors VII. war durch u. durch reformatorisch, 1215 erneuerte Innocenz III. das alte Gebot, alljährlich Provinzialsynoden „zur Verbesserung der Sitten, zur Abstellung von Mißbräuchen, besonders an den Geistlichen selbst“ und gab in 72 Canones die gesetzlichen Anordnungen, um die kirchlichen u. gesellschaftlichen Zustände zu reformiren, Clemens V. aber erließ für den gleichen Zweck 1311 die sogen. Clementinen. Aus dem Eindringen des Lehenwesens der germanischen Völker in die Hierarchie, aus den langwierigen u. bittern Kämpfen zwischen Kaiser und Papst, aus dem namentlich durch sie herbeigeführten Uebermaß der päpstl. Gewalt gegenüber der bischöfl. erblühten für die kirchlichen und damit für die gesellschaftlichen Zustände der Christenheit wenig Rosen; das sogenannte babylonische Exil der Päpste in Avignon 1309–78 und das große Schisma von 1378–1417 vollendete die Zerrüttung, führte aber auch zu den reformatorischen

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[683/0684] R.en will; r. iren, umbilden, verändern, verbessern; R. ator, Umbildner, Verbesserer; Urheber einer der christlichen Religionsparteien, die sich im 16. Jahrh. durch Lostrennung von der kath. Kirche bildeten, namentlich Luther, Melanchthon, Zwingli, Heinrich VIII. von England, Calvin. Reformatio in pejus, lat., Abänderung des Urtheils im Instanzenzug zu Ungunsten des Appellanten, Recurrenten u. s. w., was nur zulässig ist, wenn zugleich auch der Appellat u. s. w. das weiters gezogene Urtheil angefochten (appellirt) hat. Reformation, lat.-deutsch, Umgestaltung, Verbesserung, besonders Kirchenverbesserung, im eigentlichen Sinne Verbesserung der gesellschaftlichen Zustände innerhalb der streitenden Kirche auf Erden, dann die kirchlich-politische Umwälzung des 16. Jahrh., welcher der Protestantismus (s. Protestanten) sein Dasein verdankt. Die Kirche als solche ist keiner R. fähig, denn einerseits gehören zu ihr auch die leidende und triumphirende Kirche im Jenseits, anderseits sind die Glaubens- und Sittenlehren, die Heilsmittel, die Lehr-, Priester- und wesentlich auch die Regierungsgewalt der streitenden Kirche auf Erden auf unmittelbare göttliche Einsetzung und fortdauernde göttliche Einwirkung gegründet. In dieser Hinsicht hat der Christ sich der Autorität der Kirche lediglich zu unterwerfen und zu gehorchen. Vgl. Kirche. Wie aber das Christenthum selbst auf die großartigste weltgeschichtliche R. des Menschengeschlechtes hinausläuft, so sind R.en innerhalb der streitenden Kirche von jeher möglich, wirklich und nothwendig gewesen, erstens weil ihre Mitglieder, sowohl Kleriker als Laien, dem Irrthum u. der Sünde unterworfene Menschen sind, deren gemeinsame Hauptaufgabe darin besteht, möglichst vollkommene Christen erst zu werden; zweitens weil die Kirche als Gesellschaft in der Weltgeschichte sich aus kleinen Anfängen allmälig großartig entwickelte, wobei aber manche keineswegs auf göttlicher Einsetzung beruhende, bei neubekehrten Völkern vorgefundene und berücksichtigte oder durch Zeit und Umstände geschaffene Einrichtungen im Laufe der Zeit veralteten und verdarben und mitunter zu Zuständen ausschlugen, deren Umwandlung oder Beseitigung von der Idee der Kirche selbst am dringendsten gefordert wurde. Reformiren kann u. soll aber nur die Kirche selbst; sie kennt am besten die Kluft, die sich da od. dort zwischen dem, was grundsätzlich sein soll u. dem was wirklich ist, aufgethan hat, nicht minder den Zusammenhang, in welchem alle Zustände u. Einrichtungen des kirchlichen Lebens miteinander stehen; ferner hat sie durch ihre Gesetzgebung früh genug Mittel und Wege geschaffen und bekannt gemacht, um Reformen durchzuführen, endlich sind die Gläubigen ihr zum Gehorsam im Gewissen verpflichtet. Wie sehr reformatorische Bestrebungen in der Kirche sich geltend machten, je mehr dieselbe sich ausbreitete, in der Geschichte der Völker Wurzeln schlug und je leichter Mißstände, namentlich Schlaffheit u. Verweltlichung des Klerus da od. dort sich einschlichen, lehrt die Kirchengeschichte auf vielen ihrer Blätter. Unter den sehr zahlreichen Synoden sind nicht viele, wo keine reformatorischen Bestrebungen sich geltend machten, das Zeitalter Gregors VII. war durch u. durch reformatorisch, 1215 erneuerte Innocenz III. das alte Gebot, alljährlich Provinzialsynoden „zur Verbesserung der Sitten, zur Abstellung von Mißbräuchen, besonders an den Geistlichen selbst“ und gab in 72 Canones die gesetzlichen Anordnungen, um die kirchlichen u. gesellschaftlichen Zustände zu reformiren, Clemens V. aber erließ für den gleichen Zweck 1311 die sogen. Clementinen. Aus dem Eindringen des Lehenwesens der germanischen Völker in die Hierarchie, aus den langwierigen u. bittern Kämpfen zwischen Kaiser und Papst, aus dem namentlich durch sie herbeigeführten Uebermaß der päpstl. Gewalt gegenüber der bischöfl. erblühten für die kirchlichen und damit für die gesellschaftlichen Zustände der Christenheit wenig Rosen; das sogenannte babylonische Exil der Päpste in Avignon 1309–78 und das große Schisma von 1378–1417 vollendete die Zerrüttung, führte aber auch zu den reformatorischen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 4. Freiburg im Breisgau, 1856, S. 683. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon04_1856/684>, abgerufen am 02.06.2024.