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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Sie machte von derselben aber einen unwürdigen Gebrauch; statt den Herzog von Mailand zu schützen, stellte sie ihre Söldner zuerst dem Herzoge, dann Frankreich und zuletzt auch Oesterreich zu Gebote, verlor einen großen Theil der wehrbaren Mannschaft bei Novara, Bicocca und Marignano u. mußte zuletzt zusehen, wie das Herzogthum Mailand, dessen Bestand im höchsten politischen Interesse der S. war, einer europ. Großmacht zufiel. 1499 gerieth die S. mit Kaiser Max I. in Krieg, der sie der neuen Eintheilung des Reichs einreihen wollte; die S.er siegten bei Frastenz, auf der Malserhaide, bei Ermatingen und Dornach u. traten thatsächlich aus dem Reichsverbande. 1501 wurde Basel u. Schaffhausen, 1513 Appenzell aufgenommen u. bei dieser Zahl der Kantone (Orte) blieb es bis 1798. Die Reformation erschütterte den schweizer. Staatenbund nur vorübergehend; Bern und Zürich wollten sie anfänglich benutzen um die kleinen kathol. Kantone ihrer bisherigen Bedeutung im Bunde zu berauben, allein deren Sieg bei Kappel rettete 1531 sie und für die gemeinschaftlichen Vogteien die Religionsfreiheit; in den eigenen Vogteien duldeten reformirte und kath. Kantone nur Unterthanen ihres Glaubens. Genf, das mit seinem Bischofe haderte, erklärte sich ebenfalls für die Reformation u. Bern benutzte die Schwäche Savoyens, das den Bischof unterstützte, die ganze Waadt zu erobern (1536) und zur Vogtei zu machen; Genf wurde bald darauf der Schauplatz von Calvins folgenreicher Thätigkeit u. erlangte seine Bedeutung als Metropole der romanischen Reformirten (s. Calvin und Genf). An den Welthändeln betheiligte sich die S. nicht ferner als Gesammtstaat, sondern die einzelnen Kantone stellten nach ihrem Gutdünken Regimenter in auswärtigen, vorzugsweise jedoch in französ. Dienst; selbst in den 30jährigen Krieg, der die Gränzen vielfach berührte und selbst verletzte, ließ sich die S. nicht verwickeln u. gestattete nur, daß ein französ. Heer unter dem Herzog von Rohan das österr.-span. Heer aus Graubünden vertrieb, das durch Parteikämpfe die fremde Intervention herbeigeführt hatte. 1648 wurde die S. im westfälischen Frieden als von Deutschland unabhängiger Staat anerkannt; damals wurden die Adler in Zürich etc. von den Rathhäusern und Thürmen abgenommen. 1653 schlugen Luzern, Zürich, Bern und Basel einen Bauernaufstand blutig nieder u. 1656 besiegten die Luzerner die Berner bei Vilmergen, als diese und die Züricher abermals sich in die innern Angelegenheiten der kathol. Kantone einmischten; 1712 kam es wegen der Toggenburger, den Unterthanen des Abts von St. Gallen, abermals zum Kampfe, in welchem die kathol. Kantone bei Vilmergen geschlagen wurden, ohne daß jedoch eine wesentliche Veränderung der früheren Rechtsverhältnisse erfolgt wäre. Von da bis 1796 genoß die S. zwar des einheimischen Friedens, wiederholte Verschwörungen und "Händel" in Genf, Freiburg, Bern, Zürich, Basel, Schaffhausen beweisen, daß keine allgemeine Zufriedenheit herrschte, obgleich der Wohlstand der S. für die anliegenden Länder beneidenswerth erscheinen mußte. Die Unzufriedenheit hatte ihren Sitz in den Vogteien, die das Unterthanenverhältniß gegen die Stadtbürger od. die Bauern der alten Kantone haßten; in den herrschenden Städten selbst hatte sich eine Aristokratie ausgebildet, die nicht geeignet war, Ehrfurcht und Vertrauen einzuflößen. Nach dem Ausbruche der franz. Revolution mußte die Genfer Aristokratie nachgeben u. 1792 wurde der Bischof von Basel von seinen Unterthanen (im heutigen kathol. bernischen Jura) vertrieben; sein Land wurde 1793 von den Franzosen besetzt; dasselbe widerfuhr den aufgestandenen graubündnischen Vogteien Cleven u. Veltlin 1797, Genf 1798 und als die Waadt sich gegen Bern erhob, fand das franz. Directorium die Gelegenheit günstig, die ganze S. zu revolutioniren und auszubeuten. Die Uneinigkeit der S.er und die Unentschlossenheit der Regierungen machten das Werk so leicht, daß es von 18000 Franzosen unter Brune und Schauenburg ausgeführt werden konnte. Nun wurde eine helvetische Einheitsrepublik

Sie machte von derselben aber einen unwürdigen Gebrauch; statt den Herzog von Mailand zu schützen, stellte sie ihre Söldner zuerst dem Herzoge, dann Frankreich und zuletzt auch Oesterreich zu Gebote, verlor einen großen Theil der wehrbaren Mannschaft bei Novara, Bicocca und Marignano u. mußte zuletzt zusehen, wie das Herzogthum Mailand, dessen Bestand im höchsten politischen Interesse der S. war, einer europ. Großmacht zufiel. 1499 gerieth die S. mit Kaiser Max I. in Krieg, der sie der neuen Eintheilung des Reichs einreihen wollte; die S.er siegten bei Frastenz, auf der Malserhaide, bei Ermatingen und Dornach u. traten thatsächlich aus dem Reichsverbande. 1501 wurde Basel u. Schaffhausen, 1513 Appenzell aufgenommen u. bei dieser Zahl der Kantone (Orte) blieb es bis 1798. Die Reformation erschütterte den schweizer. Staatenbund nur vorübergehend; Bern und Zürich wollten sie anfänglich benutzen um die kleinen kathol. Kantone ihrer bisherigen Bedeutung im Bunde zu berauben, allein deren Sieg bei Kappel rettete 1531 sie und für die gemeinschaftlichen Vogteien die Religionsfreiheit; in den eigenen Vogteien duldeten reformirte und kath. Kantone nur Unterthanen ihres Glaubens. Genf, das mit seinem Bischofe haderte, erklärte sich ebenfalls für die Reformation u. Bern benutzte die Schwäche Savoyens, das den Bischof unterstützte, die ganze Waadt zu erobern (1536) und zur Vogtei zu machen; Genf wurde bald darauf der Schauplatz von Calvins folgenreicher Thätigkeit u. erlangte seine Bedeutung als Metropole der romanischen Reformirten (s. Calvin und Genf). An den Welthändeln betheiligte sich die S. nicht ferner als Gesammtstaat, sondern die einzelnen Kantone stellten nach ihrem Gutdünken Regimenter in auswärtigen, vorzugsweise jedoch in französ. Dienst; selbst in den 30jährigen Krieg, der die Gränzen vielfach berührte und selbst verletzte, ließ sich die S. nicht verwickeln u. gestattete nur, daß ein französ. Heer unter dem Herzog von Rohan das österr.-span. Heer aus Graubünden vertrieb, das durch Parteikämpfe die fremde Intervention herbeigeführt hatte. 1648 wurde die S. im westfälischen Frieden als von Deutschland unabhängiger Staat anerkannt; damals wurden die Adler in Zürich etc. von den Rathhäusern und Thürmen abgenommen. 1653 schlugen Luzern, Zürich, Bern und Basel einen Bauernaufstand blutig nieder u. 1656 besiegten die Luzerner die Berner bei Vilmergen, als diese und die Züricher abermals sich in die innern Angelegenheiten der kathol. Kantone einmischten; 1712 kam es wegen der Toggenburger, den Unterthanen des Abts von St. Gallen, abermals zum Kampfe, in welchem die kathol. Kantone bei Vilmergen geschlagen wurden, ohne daß jedoch eine wesentliche Veränderung der früheren Rechtsverhältnisse erfolgt wäre. Von da bis 1796 genoß die S. zwar des einheimischen Friedens, wiederholte Verschwörungen und „Händel“ in Genf, Freiburg, Bern, Zürich, Basel, Schaffhausen beweisen, daß keine allgemeine Zufriedenheit herrschte, obgleich der Wohlstand der S. für die anliegenden Länder beneidenswerth erscheinen mußte. Die Unzufriedenheit hatte ihren Sitz in den Vogteien, die das Unterthanenverhältniß gegen die Stadtbürger od. die Bauern der alten Kantone haßten; in den herrschenden Städten selbst hatte sich eine Aristokratie ausgebildet, die nicht geeignet war, Ehrfurcht und Vertrauen einzuflößen. Nach dem Ausbruche der franz. Revolution mußte die Genfer Aristokratie nachgeben u. 1792 wurde der Bischof von Basel von seinen Unterthanen (im heutigen kathol. bernischen Jura) vertrieben; sein Land wurde 1793 von den Franzosen besetzt; dasselbe widerfuhr den aufgestandenen graubündnischen Vogteien Cleven u. Veltlin 1797, Genf 1798 und als die Waadt sich gegen Bern erhob, fand das franz. Directorium die Gelegenheit günstig, die ganze S. zu revolutioniren und auszubeuten. Die Uneinigkeit der S.er und die Unentschlossenheit der Regierungen machten das Werk so leicht, daß es von 18000 Franzosen unter Brune und Schauenburg ausgeführt werden konnte. Nun wurde eine helvetische Einheitsrepublik

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Sie machte von derselben aber einen unwürdigen Gebrauch; statt den Herzog von Mailand zu schützen, stellte sie ihre Söldner zuerst dem Herzoge, dann Frankreich und zuletzt auch Oesterreich zu Gebote, verlor einen großen Theil der wehrbaren Mannschaft bei Novara, Bicocca und Marignano u. mußte zuletzt zusehen, wie das Herzogthum Mailand, dessen Bestand im höchsten politischen Interesse der S. war, einer europ. Großmacht zufiel. 1499 gerieth die S. mit Kaiser Max I. in Krieg, der sie der neuen Eintheilung des Reichs einreihen wollte; die S.er siegten bei Frastenz, auf der Malserhaide, bei Ermatingen und Dornach u. traten thatsächlich aus dem Reichsverbande. 1501 wurde Basel u. Schaffhausen, 1513 Appenzell aufgenommen u. bei dieser Zahl der Kantone (Orte) blieb es bis 1798. Die Reformation erschütterte den schweizer. Staatenbund nur vorübergehend; Bern und Zürich wollten sie anfänglich benutzen um die kleinen kathol. Kantone ihrer bisherigen Bedeutung im Bunde zu berauben, allein deren Sieg bei Kappel rettete 1531 sie und für die gemeinschaftlichen Vogteien die Religionsfreiheit; in den eigenen Vogteien duldeten reformirte und kath. Kantone nur Unterthanen ihres Glaubens. Genf, das mit seinem Bischofe haderte, erklärte sich ebenfalls für die Reformation u. Bern benutzte die Schwäche Savoyens, das den Bischof unterstützte, die ganze Waadt zu erobern (1536) und zur Vogtei zu machen; Genf wurde bald darauf der Schauplatz von Calvins folgenreicher Thätigkeit u. erlangte seine Bedeutung als Metropole der romanischen Reformirten (s. Calvin und Genf). An den Welthändeln betheiligte sich die S. nicht ferner als Gesammtstaat, sondern die einzelnen Kantone stellten nach ihrem Gutdünken Regimenter in auswärtigen, vorzugsweise jedoch in französ. Dienst; selbst in den 30jährigen Krieg, der die Gränzen vielfach berührte und selbst verletzte, ließ sich die S. nicht verwickeln u. gestattete nur, daß ein französ. Heer unter dem Herzog von Rohan das österr.-span. Heer aus Graubünden vertrieb, das durch Parteikämpfe die fremde Intervention herbeigeführt hatte. 1648 wurde die S. im westfälischen Frieden als von Deutschland unabhängiger Staat anerkannt; damals wurden die Adler in Zürich etc. von den Rathhäusern und Thürmen abgenommen. 1653 schlugen Luzern, Zürich, Bern und Basel einen Bauernaufstand blutig nieder u. 1656 besiegten die Luzerner die Berner bei Vilmergen, als diese und die Züricher abermals sich in die innern Angelegenheiten der kathol. Kantone einmischten; 1712 kam es wegen der Toggenburger, den Unterthanen des Abts von St. Gallen, abermals zum Kampfe, in welchem die kathol. Kantone bei Vilmergen geschlagen wurden, ohne daß jedoch eine wesentliche Veränderung der früheren Rechtsverhältnisse erfolgt wäre. Von da bis 1796 genoß die S. zwar des einheimischen Friedens, wiederholte Verschwörungen und &#x201E;Händel&#x201C; in Genf, Freiburg, Bern, Zürich, Basel, Schaffhausen beweisen, daß keine allgemeine Zufriedenheit herrschte, obgleich der Wohlstand der S. für die anliegenden Länder beneidenswerth erscheinen mußte. Die Unzufriedenheit hatte ihren Sitz in den Vogteien, die das Unterthanenverhältniß gegen die Stadtbürger od. die Bauern der alten Kantone haßten; in den herrschenden Städten selbst hatte sich eine Aristokratie ausgebildet, die nicht geeignet war, Ehrfurcht und Vertrauen einzuflößen. Nach dem Ausbruche der franz. Revolution mußte die Genfer Aristokratie nachgeben u. 1792 wurde der Bischof von Basel von seinen Unterthanen (im heutigen kathol. bernischen Jura) vertrieben; sein Land wurde 1793 von den Franzosen besetzt; dasselbe widerfuhr den aufgestandenen graubündnischen Vogteien Cleven u. Veltlin 1797, Genf 1798 und als die Waadt sich gegen Bern erhob, fand das franz. Directorium die Gelegenheit günstig, die ganze S. zu revolutioniren und auszubeuten. Die Uneinigkeit der S.er und die Unentschlossenheit der Regierungen machten das Werk so leicht, daß es von 18000 Franzosen unter Brune und Schauenburg ausgeführt werden konnte. Nun wurde eine helvetische Einheitsrepublik
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[151/0152] Sie machte von derselben aber einen unwürdigen Gebrauch; statt den Herzog von Mailand zu schützen, stellte sie ihre Söldner zuerst dem Herzoge, dann Frankreich und zuletzt auch Oesterreich zu Gebote, verlor einen großen Theil der wehrbaren Mannschaft bei Novara, Bicocca und Marignano u. mußte zuletzt zusehen, wie das Herzogthum Mailand, dessen Bestand im höchsten politischen Interesse der S. war, einer europ. Großmacht zufiel. 1499 gerieth die S. mit Kaiser Max I. in Krieg, der sie der neuen Eintheilung des Reichs einreihen wollte; die S.er siegten bei Frastenz, auf der Malserhaide, bei Ermatingen und Dornach u. traten thatsächlich aus dem Reichsverbande. 1501 wurde Basel u. Schaffhausen, 1513 Appenzell aufgenommen u. bei dieser Zahl der Kantone (Orte) blieb es bis 1798. Die Reformation erschütterte den schweizer. Staatenbund nur vorübergehend; Bern und Zürich wollten sie anfänglich benutzen um die kleinen kathol. Kantone ihrer bisherigen Bedeutung im Bunde zu berauben, allein deren Sieg bei Kappel rettete 1531 sie und für die gemeinschaftlichen Vogteien die Religionsfreiheit; in den eigenen Vogteien duldeten reformirte und kath. Kantone nur Unterthanen ihres Glaubens. Genf, das mit seinem Bischofe haderte, erklärte sich ebenfalls für die Reformation u. Bern benutzte die Schwäche Savoyens, das den Bischof unterstützte, die ganze Waadt zu erobern (1536) und zur Vogtei zu machen; Genf wurde bald darauf der Schauplatz von Calvins folgenreicher Thätigkeit u. erlangte seine Bedeutung als Metropole der romanischen Reformirten (s. Calvin und Genf). An den Welthändeln betheiligte sich die S. nicht ferner als Gesammtstaat, sondern die einzelnen Kantone stellten nach ihrem Gutdünken Regimenter in auswärtigen, vorzugsweise jedoch in französ. Dienst; selbst in den 30jährigen Krieg, der die Gränzen vielfach berührte und selbst verletzte, ließ sich die S. nicht verwickeln u. gestattete nur, daß ein französ. Heer unter dem Herzog von Rohan das österr.-span. Heer aus Graubünden vertrieb, das durch Parteikämpfe die fremde Intervention herbeigeführt hatte. 1648 wurde die S. im westfälischen Frieden als von Deutschland unabhängiger Staat anerkannt; damals wurden die Adler in Zürich etc. von den Rathhäusern und Thürmen abgenommen. 1653 schlugen Luzern, Zürich, Bern und Basel einen Bauernaufstand blutig nieder u. 1656 besiegten die Luzerner die Berner bei Vilmergen, als diese und die Züricher abermals sich in die innern Angelegenheiten der kathol. Kantone einmischten; 1712 kam es wegen der Toggenburger, den Unterthanen des Abts von St. Gallen, abermals zum Kampfe, in welchem die kathol. Kantone bei Vilmergen geschlagen wurden, ohne daß jedoch eine wesentliche Veränderung der früheren Rechtsverhältnisse erfolgt wäre. Von da bis 1796 genoß die S. zwar des einheimischen Friedens, wiederholte Verschwörungen und „Händel“ in Genf, Freiburg, Bern, Zürich, Basel, Schaffhausen beweisen, daß keine allgemeine Zufriedenheit herrschte, obgleich der Wohlstand der S. für die anliegenden Länder beneidenswerth erscheinen mußte. Die Unzufriedenheit hatte ihren Sitz in den Vogteien, die das Unterthanenverhältniß gegen die Stadtbürger od. die Bauern der alten Kantone haßten; in den herrschenden Städten selbst hatte sich eine Aristokratie ausgebildet, die nicht geeignet war, Ehrfurcht und Vertrauen einzuflößen. Nach dem Ausbruche der franz. Revolution mußte die Genfer Aristokratie nachgeben u. 1792 wurde der Bischof von Basel von seinen Unterthanen (im heutigen kathol. bernischen Jura) vertrieben; sein Land wurde 1793 von den Franzosen besetzt; dasselbe widerfuhr den aufgestandenen graubündnischen Vogteien Cleven u. Veltlin 1797, Genf 1798 und als die Waadt sich gegen Bern erhob, fand das franz. Directorium die Gelegenheit günstig, die ganze S. zu revolutioniren und auszubeuten. Die Uneinigkeit der S.er und die Unentschlossenheit der Regierungen machten das Werk so leicht, daß es von 18000 Franzosen unter Brune und Schauenburg ausgeführt werden konnte. Nun wurde eine helvetische Einheitsrepublik

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/152>, abgerufen am 23.11.2024.