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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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annahmen u. dazu schwuren, die Straßen des heil. Landes von Räubern zu säubern, für die Sicherheit der Pilger zu sorgen u. die Ungläubigen zu bekämpfen. König Balduin II. überließ ihnen einen Theil seines Palastes, östlich vom ehemaligen salomonischen Tempel gelegen, daher der Name. Hugue wurde der 1. Ordensmeister, 1127 bestätigte Papst Honorius II. auf dem Concil von Troyes den Orden, der hl. Bernhard von Clairvaux wurde die Seele desselben u. 200 Jahre verfocht dieser die Idee der Kreuzzüge, vermittelte die Verbindung des Abendlandes mit dem Grabe Christi und des Ritterthums mit dem Mönchsleben. Die ursprünglichen vom Concil zu Troyes, namentlich unter dem Einflusse des heil. Bernhard gegebenen Statuten sind verloren, andere zwischen 1247-66 aufgeschriebene seit 1794 in mehren Exemplaren aufgefunden worden und höchstwahrscheinlich ein Auszug aus den ursprünglichen, doch nur die Ordensvorsteher erhielten vollständige Statuten, die gewöhnlichen T. lediglich eine latein. geschriebene Regel, welche das für jeden Nothwendige enthielt. Der T.orden bestand aus Rittern als dem Kern, aus Servienten, dienenden Brüdern der Ritter, und Capellänen, die den Altardienst besorgten. An der Spitze stand der Großmeister mit dem Seneschall, Marschall, Platzmeister, Drapier; der ganze Orden zerfiel in Gebiete oder Präceptorien, diese in Provinzen od. Balleien, und diese in Commenden. Ordensgewand der Ritter: ein weißer Mantel mit einem einfachen rothen Balkenkreuz, Gewand der Servienten grau od. schwarz, der Geistlichen weiß, außerdem trug jeder Ordensangehörige als Symbol der Keuschheit einen Gürtel von leinenen Fäden. Verheirathete konnten gleichfalls Ordensmitglieder werden, durften aber den weißen Mantel nicht tragen und wurden als Tertiarier betrachtet; auch hatte der Orden eigentliche Profeßschwestern (jedenfalls in Deutschland) sowie Tertiarierinen. Genau vorgeschriebene u. strenge Lebensordnung, auch hinsichtlich des Waffenhandwerkes. Anfangs war der Orden so arm, daß manchmal 2 T. auf einem Pferde gesessen sein sollen, aber als eine Hauptstütze der Macht der Christenheit im heiligen Land wurde er bald so reich, daß jeder Ritter 3 Pferde und 1 Knappen bekam. Charakter der ganzen Verfassung streng monarchisch, was nicht wenig zum raschen Emporkommen der T. beitrug. Bereits 1130 waren dieselben zahlreich, die Päpste wetteiferten nacheinander, dieselben mit Privilegien zu überschütten, noch Benedikt XI. (1303-4) bestätigte diese. Im Königreich Jerusalem allein zählte er 3 Provinzen (Jerusalem, Antiochien, Tripolis) mit großen Besitzungen und festen Plätzen, sein Hauptland in Europa war Frankreich mit 6 Provinzen, dabei waren alle übrigen Länder, voran die pyrenäische Halbinsel, mit Tempelhöfen übersäet. Im deutschen Reich bildeten Böhmen, Mähren und Oesterreich eine besondere Provinz, Oberdeutschland eine 2. u. Niederdeutsch land die 3. Um 1250 soll der Orden über 9000 Tempelhöfe mit etwa 54 Mill. Franken jährlichen Einkommens (damals eine unermeßliche Summe!) besessen haben. Daß die T. den Sarazenen gegenüber ritterlich Stand hielten u. nach dem Fall von Ptolemais 1291 den Kampf von der Insel Cypern aus (welche Insel sie einst dem Richard Löwenherz um 25000 Mark Silbers abgekauft) fortsetzen wollten, ist sicher; gleich den Johannitern waren sie mit Privilegien reich ausgestattet, in Paris hatten sie unermeßliche Schätze aufgehäuft, die Herrschsucht des französ. Königshauses wollte des mächtigen Ordens entledigt werden und fand Gelegenheit dazu, sogar am Papste selbst einen Gehilfen. Etwa seit 1305 liefen dunkle unheimliche Gerüchte über geheime Verbrechen und gräuliche Götzendienerei, die im T.orden im Schwange seien, in Frankreich von Mund zu Mund. Als um diese Zeit der Großmeister Jakob de Molay mit 60 Rittern ins Abendland kam, da ein neuer Kreuzzug u. die Vereinigung aller Ritterorden verabredet werden sollte, wurde er mit sämmtlichen Rittern seines Ordens in Frankreich am 13. Oct. 1307 plötzlich verhaftet, um vor ein geistliches Gericht gestellt zu werden, eine keineswegs unterschobene und noch

annahmen u. dazu schwuren, die Straßen des heil. Landes von Räubern zu säubern, für die Sicherheit der Pilger zu sorgen u. die Ungläubigen zu bekämpfen. König Balduin II. überließ ihnen einen Theil seines Palastes, östlich vom ehemaligen salomonischen Tempel gelegen, daher der Name. Hugue wurde der 1. Ordensmeister, 1127 bestätigte Papst Honorius II. auf dem Concil von Troyes den Orden, der hl. Bernhard von Clairvaux wurde die Seele desselben u. 200 Jahre verfocht dieser die Idee der Kreuzzüge, vermittelte die Verbindung des Abendlandes mit dem Grabe Christi und des Ritterthums mit dem Mönchsleben. Die ursprünglichen vom Concil zu Troyes, namentlich unter dem Einflusse des heil. Bernhard gegebenen Statuten sind verloren, andere zwischen 1247–66 aufgeschriebene seit 1794 in mehren Exemplaren aufgefunden worden und höchstwahrscheinlich ein Auszug aus den ursprünglichen, doch nur die Ordensvorsteher erhielten vollständige Statuten, die gewöhnlichen T. lediglich eine latein. geschriebene Regel, welche das für jeden Nothwendige enthielt. Der T.orden bestand aus Rittern als dem Kern, aus Servienten, dienenden Brüdern der Ritter, und Capellänen, die den Altardienst besorgten. An der Spitze stand der Großmeister mit dem Seneschall, Marschall, Platzmeister, Drapier; der ganze Orden zerfiel in Gebiete oder Präceptorien, diese in Provinzen od. Balleien, und diese in Commenden. Ordensgewand der Ritter: ein weißer Mantel mit einem einfachen rothen Balkenkreuz, Gewand der Servienten grau od. schwarz, der Geistlichen weiß, außerdem trug jeder Ordensangehörige als Symbol der Keuschheit einen Gürtel von leinenen Fäden. Verheirathete konnten gleichfalls Ordensmitglieder werden, durften aber den weißen Mantel nicht tragen und wurden als Tertiarier betrachtet; auch hatte der Orden eigentliche Profeßschwestern (jedenfalls in Deutschland) sowie Tertiarierinen. Genau vorgeschriebene u. strenge Lebensordnung, auch hinsichtlich des Waffenhandwerkes. Anfangs war der Orden so arm, daß manchmal 2 T. auf einem Pferde gesessen sein sollen, aber als eine Hauptstütze der Macht der Christenheit im heiligen Land wurde er bald so reich, daß jeder Ritter 3 Pferde und 1 Knappen bekam. Charakter der ganzen Verfassung streng monarchisch, was nicht wenig zum raschen Emporkommen der T. beitrug. Bereits 1130 waren dieselben zahlreich, die Päpste wetteiferten nacheinander, dieselben mit Privilegien zu überschütten, noch Benedikt XI. (1303–4) bestätigte diese. Im Königreich Jerusalem allein zählte er 3 Provinzen (Jerusalem, Antiochien, Tripolis) mit großen Besitzungen und festen Plätzen, sein Hauptland in Europa war Frankreich mit 6 Provinzen, dabei waren alle übrigen Länder, voran die pyrenäische Halbinsel, mit Tempelhöfen übersäet. Im deutschen Reich bildeten Böhmen, Mähren und Oesterreich eine besondere Provinz, Oberdeutschland eine 2. u. Niederdeutsch land die 3. Um 1250 soll der Orden über 9000 Tempelhöfe mit etwa 54 Mill. Franken jährlichen Einkommens (damals eine unermeßliche Summe!) besessen haben. Daß die T. den Sarazenen gegenüber ritterlich Stand hielten u. nach dem Fall von Ptolemais 1291 den Kampf von der Insel Cypern aus (welche Insel sie einst dem Richard Löwenherz um 25000 Mark Silbers abgekauft) fortsetzen wollten, ist sicher; gleich den Johannitern waren sie mit Privilegien reich ausgestattet, in Paris hatten sie unermeßliche Schätze aufgehäuft, die Herrschsucht des französ. Königshauses wollte des mächtigen Ordens entledigt werden und fand Gelegenheit dazu, sogar am Papste selbst einen Gehilfen. Etwa seit 1305 liefen dunkle unheimliche Gerüchte über geheime Verbrechen und gräuliche Götzendienerei, die im T.orden im Schwange seien, in Frankreich von Mund zu Mund. Als um diese Zeit der Großmeister Jakob de Molay mit 60 Rittern ins Abendland kam, da ein neuer Kreuzzug u. die Vereinigung aller Ritterorden verabredet werden sollte, wurde er mit sämmtlichen Rittern seines Ordens in Frankreich am 13. Oct. 1307 plötzlich verhaftet, um vor ein geistliches Gericht gestellt zu werden, eine keineswegs unterschobene und noch

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[430/0431] annahmen u. dazu schwuren, die Straßen des heil. Landes von Räubern zu säubern, für die Sicherheit der Pilger zu sorgen u. die Ungläubigen zu bekämpfen. König Balduin II. überließ ihnen einen Theil seines Palastes, östlich vom ehemaligen salomonischen Tempel gelegen, daher der Name. Hugue wurde der 1. Ordensmeister, 1127 bestätigte Papst Honorius II. auf dem Concil von Troyes den Orden, der hl. Bernhard von Clairvaux wurde die Seele desselben u. 200 Jahre verfocht dieser die Idee der Kreuzzüge, vermittelte die Verbindung des Abendlandes mit dem Grabe Christi und des Ritterthums mit dem Mönchsleben. Die ursprünglichen vom Concil zu Troyes, namentlich unter dem Einflusse des heil. Bernhard gegebenen Statuten sind verloren, andere zwischen 1247–66 aufgeschriebene seit 1794 in mehren Exemplaren aufgefunden worden und höchstwahrscheinlich ein Auszug aus den ursprünglichen, doch nur die Ordensvorsteher erhielten vollständige Statuten, die gewöhnlichen T. lediglich eine latein. geschriebene Regel, welche das für jeden Nothwendige enthielt. Der T.orden bestand aus Rittern als dem Kern, aus Servienten, dienenden Brüdern der Ritter, und Capellänen, die den Altardienst besorgten. An der Spitze stand der Großmeister mit dem Seneschall, Marschall, Platzmeister, Drapier; der ganze Orden zerfiel in Gebiete oder Präceptorien, diese in Provinzen od. Balleien, und diese in Commenden. Ordensgewand der Ritter: ein weißer Mantel mit einem einfachen rothen Balkenkreuz, Gewand der Servienten grau od. schwarz, der Geistlichen weiß, außerdem trug jeder Ordensangehörige als Symbol der Keuschheit einen Gürtel von leinenen Fäden. Verheirathete konnten gleichfalls Ordensmitglieder werden, durften aber den weißen Mantel nicht tragen und wurden als Tertiarier betrachtet; auch hatte der Orden eigentliche Profeßschwestern (jedenfalls in Deutschland) sowie Tertiarierinen. Genau vorgeschriebene u. strenge Lebensordnung, auch hinsichtlich des Waffenhandwerkes. Anfangs war der Orden so arm, daß manchmal 2 T. auf einem Pferde gesessen sein sollen, aber als eine Hauptstütze der Macht der Christenheit im heiligen Land wurde er bald so reich, daß jeder Ritter 3 Pferde und 1 Knappen bekam. Charakter der ganzen Verfassung streng monarchisch, was nicht wenig zum raschen Emporkommen der T. beitrug. Bereits 1130 waren dieselben zahlreich, die Päpste wetteiferten nacheinander, dieselben mit Privilegien zu überschütten, noch Benedikt XI. (1303–4) bestätigte diese. Im Königreich Jerusalem allein zählte er 3 Provinzen (Jerusalem, Antiochien, Tripolis) mit großen Besitzungen und festen Plätzen, sein Hauptland in Europa war Frankreich mit 6 Provinzen, dabei waren alle übrigen Länder, voran die pyrenäische Halbinsel, mit Tempelhöfen übersäet. Im deutschen Reich bildeten Böhmen, Mähren und Oesterreich eine besondere Provinz, Oberdeutschland eine 2. u. Niederdeutsch land die 3. Um 1250 soll der Orden über 9000 Tempelhöfe mit etwa 54 Mill. Franken jährlichen Einkommens (damals eine unermeßliche Summe!) besessen haben. Daß die T. den Sarazenen gegenüber ritterlich Stand hielten u. nach dem Fall von Ptolemais 1291 den Kampf von der Insel Cypern aus (welche Insel sie einst dem Richard Löwenherz um 25000 Mark Silbers abgekauft) fortsetzen wollten, ist sicher; gleich den Johannitern waren sie mit Privilegien reich ausgestattet, in Paris hatten sie unermeßliche Schätze aufgehäuft, die Herrschsucht des französ. Königshauses wollte des mächtigen Ordens entledigt werden und fand Gelegenheit dazu, sogar am Papste selbst einen Gehilfen. Etwa seit 1305 liefen dunkle unheimliche Gerüchte über geheime Verbrechen und gräuliche Götzendienerei, die im T.orden im Schwange seien, in Frankreich von Mund zu Mund. Als um diese Zeit der Großmeister Jakob de Molay mit 60 Rittern ins Abendland kam, da ein neuer Kreuzzug u. die Vereinigung aller Ritterorden verabredet werden sollte, wurde er mit sämmtlichen Rittern seines Ordens in Frankreich am 13. Oct. 1307 plötzlich verhaftet, um vor ein geistliches Gericht gestellt zu werden, eine keineswegs unterschobene und noch

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 430. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/431>, abgerufen am 23.11.2024.