[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.für nemste Religions Puncta, so jtziger zeit in streit gezogen / deutlich vnd richtig also erkleret werden / wie einfeltige Pastores, so nicht alle gleicher geschickligkeit / von den streitigen Artickeln mit gebürlicher Christlicher bescheidenheit / zu erbawung der Kirchen aus gutem grunde der Schrifft einmütig halten vnd reden sollen. Weil zum Ampt eines trewen Pastoris zur erhaltung reiner Lehre / vnd zu gründtlicher / bestendiger / Gottseliger einigkeit gehöret / vnd von nöten ist / daß nicht allein die reine Lehre recht geführet / vnd den Zuhörern was recht vnd wahr ist geweiset werde / Sondern auch / daß frembde / vnrichtige / jrrige / falsche Lehre / so viel zur erbawung nach eines jeden orts / vnd der Zuhörer gelegenheit vnd erheischung nützlich vnd nötig ist / gestraffet / verworffen / außgesetzt / vnd die Zuhörer dafür gewarnet werden / Johannis 10. Jeremiae 15. Tit. 1. Timoth. 1. Dieses alles ist in vnserer publicirten Christlichen Kirchenordnung aus oben angedeuteten vrsachen einuerleibet / vnd sampt der gantzen Kirchenordnung von vnser getrewen Landschafft beliebet vnd angenommen / Ist auch darnach vnd also bis daher in Kirchen vnd Schulen vnsers Fürstenthumbs die Lehre geführet vnd getrieben / vnd durch den weg reinigkeit der Lehre / vnd einigkeit des Geistes / durch Gottes gnedige verleihung in vnsern Kirchen erhalten worden / der helffe hinfürder weiter. Wir haben auch in der that befunden / do sich etwas vnrichtiges verdeckter weise hat regen vnd ereugen wöllen / daß vermüge vnserer Kirchenordnung durch jetzgemelten weg aller vnrichtigkeit / ohne weiterung fürkommen vnd fürgebawet ist worden. für nemste Religions Puncta, so jtziger zeit in streit gezogen / deutlich vnd richtig also erkleret werden / wie einfeltige Pastores, so nicht alle gleicher geschickligkeit / von den streitigen Artickeln mit gebürlicher Christlicher bescheidenheit / zu erbawung der Kirchen aus gutem grunde der Schrifft einmütig halten vnd reden sollen. Weil zum Ampt eines trewen Pastoris zur erhaltung reiner Lehre / vnd zu gründtlicher / bestendiger / Gottseliger einigkeit gehöret / vnd von nöten ist / daß nicht allein die reine Lehre recht geführet / vnd den Zuhörern was recht vnd wahr ist geweiset werde / Sondern auch / daß frembde / vnrichtige / jrrige / falsche Lehre / so viel zur erbawung nach eines jeden orts / vnd der Zuhörer gelegenheit vnd erheischung nützlich vnd nötig ist / gestraffet / verworffen / außgesetzt / vnd die Zuhörer dafür gewarnet werden / Johannis 10. Jeremiae 15. Tit. 1. Timoth. 1. Dieses alles ist in vnserer publicirten Christlichen Kirchenordnung aus oben angedeuteten vrsachen einuerleibet / vnd sampt der gantzen Kirchenordnung von vnser getrewen Landschafft beliebet vñ angenommen / Ist auch darnach vnd also bis daher in Kirchen vnd Schulen vnsers Fürstenthumbs die Lehre geführet vnd getrieben / vnd durch den weg reinigkeit der Lehre / vnd einigkeit des Geistes / durch Gottes gnedige verleihung in vnsern Kirchen erhalten worden / der helffe hinfürder weiter. Wir haben auch in der that befunden / do sich etwas vnrichtiges verdeckter weise hat regen vnd ereugen wöllen / daß vermüge vnserer Kirchenordnung durch jetzgemelten weg aller vnrichtigkeit / ohne weiterung fürkommen vnd fürgebawet ist worden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0016"/> für nemste Religions Puncta, so jtziger zeit in streit gezogen / deutlich vnd richtig also erkleret werden / wie einfeltige Pastores, so nicht alle gleicher geschickligkeit / von den streitigen Artickeln mit gebürlicher Christlicher bescheidenheit / zu erbawung der Kirchen aus gutem grunde der Schrifft einmütig halten vnd reden sollen. Weil zum Ampt eines trewen Pastoris zur erhaltung reiner Lehre / vnd zu gründtlicher / bestendiger / Gottseliger einigkeit gehöret / vnd von nöten ist / daß nicht allein die reine Lehre recht geführet / vnd den Zuhörern was recht vnd wahr ist geweiset werde / Sondern auch / daß frembde / vnrichtige / jrrige / falsche Lehre / so viel zur erbawung nach eines jeden orts / vnd der Zuhörer gelegenheit vnd erheischung nützlich vnd nötig ist / gestraffet / verworffen / außgesetzt / vnd die Zuhörer dafür gewarnet werden / Johannis 10. Jeremiae 15. Tit. 1. Timoth. 1.</p> <p>Dieses alles ist in vnserer publicirten Christlichen Kirchenordnung aus oben angedeuteten vrsachen einuerleibet / vnd sampt der gantzen Kirchenordnung von vnser getrewen Landschafft beliebet vñ angenommen / Ist auch darnach vnd also bis daher in Kirchen vnd Schulen vnsers Fürstenthumbs die Lehre geführet vnd getrieben / vnd durch den weg reinigkeit der Lehre / vnd einigkeit des Geistes / durch Gottes gnedige verleihung in vnsern Kirchen erhalten worden / der helffe hinfürder weiter. Wir haben auch in der that befunden / do sich etwas vnrichtiges verdeckter weise hat regen vnd ereugen wöllen / daß vermüge vnserer Kirchenordnung durch jetzgemelten weg aller vnrichtigkeit / ohne weiterung fürkommen vnd fürgebawet ist worden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0016]
für nemste Religions Puncta, so jtziger zeit in streit gezogen / deutlich vnd richtig also erkleret werden / wie einfeltige Pastores, so nicht alle gleicher geschickligkeit / von den streitigen Artickeln mit gebürlicher Christlicher bescheidenheit / zu erbawung der Kirchen aus gutem grunde der Schrifft einmütig halten vnd reden sollen. Weil zum Ampt eines trewen Pastoris zur erhaltung reiner Lehre / vnd zu gründtlicher / bestendiger / Gottseliger einigkeit gehöret / vnd von nöten ist / daß nicht allein die reine Lehre recht geführet / vnd den Zuhörern was recht vnd wahr ist geweiset werde / Sondern auch / daß frembde / vnrichtige / jrrige / falsche Lehre / so viel zur erbawung nach eines jeden orts / vnd der Zuhörer gelegenheit vnd erheischung nützlich vnd nötig ist / gestraffet / verworffen / außgesetzt / vnd die Zuhörer dafür gewarnet werden / Johannis 10. Jeremiae 15. Tit. 1. Timoth. 1.
Dieses alles ist in vnserer publicirten Christlichen Kirchenordnung aus oben angedeuteten vrsachen einuerleibet / vnd sampt der gantzen Kirchenordnung von vnser getrewen Landschafft beliebet vñ angenommen / Ist auch darnach vnd also bis daher in Kirchen vnd Schulen vnsers Fürstenthumbs die Lehre geführet vnd getrieben / vnd durch den weg reinigkeit der Lehre / vnd einigkeit des Geistes / durch Gottes gnedige verleihung in vnsern Kirchen erhalten worden / der helffe hinfürder weiter. Wir haben auch in der that befunden / do sich etwas vnrichtiges verdeckter weise hat regen vnd ereugen wöllen / daß vermüge vnserer Kirchenordnung durch jetzgemelten weg aller vnrichtigkeit / ohne weiterung fürkommen vnd fürgebawet ist worden.
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