Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

Wir haben auch mitler zeit vmb mehrer gewissenheit / versicherung vnd Correspondentz willen / die obgemelte Doctrinalia in vnserer Kirchenordnung / belangend das Corpus Doctrinae, vnd die angeheffte Declaration / vielen andern wolbestelten reinen Kirchen nicht allein in dieser Nachbarschafft / sondern auch etlichen weit abgelegenen Kirchen / so zeugnis reiner Lehre haben / zu judiciren vberschicket / welche daran gar ein gutes Christliches gefallen gehabt / dem lieben Gotte dafür gedancket / auch an vielen örten solchem Exempel vnser Kirchenordnung / zu Erhaltung reiner Lehre vnd einigkeit des Geistes gefolget. Es ist auch dadurch gute Christliche Correspondentz vnd einigkeit in diesen Kirchen mit den benachbarten vnd andern bishero durch Gottes gnade gestifftet vnd erhalten worden: Für welchen gnedigen Segen wir billich dem frommen Gotte allein Lob vnd Danck sagen. Wir aber sind durch solche herrliche zeugnis desto mehr vergewisset vnd bestetiget / vnd sind derwegen entlich entschlossen / durch Gottes gnade / bey derselben einmal angenommenen / wol probierten vnd ergründten Forma Doctrinae zu verharren / darüber zu halten / vnd nichts / das derselben vngemes vnd zuwider in vnserm Fürstenthumb zu gestatten / oder gedulden / Bey welchen Christlichen Gottseligen eyffer der fromme Gott / durch seinen Geist / ohn welchem wir in solchen sachen nichts vermügen / vns gnediglich stercken vnd erhalten wölle / Amen.

Weil wir aber berichtet werden / daß nicht Exemplaria gnug / darin die obgemelte Schriffte vnsers Corporis Doctrinae in ein Buch beysammen gedruckt / vorhanden / daß offt von wegen mangel der Exemplar / das offtgemelte Corpus Doctrinae, bey vielen Pastoribus

Wir haben auch mitler zeit vmb mehrer gewissenheit / versicherung vnd Correspondentz willen / die obgemelte Doctrinalia in vnserer Kirchenordnung / belangend das Corpus Doctrinae, vnd die angeheffte Declaration / vielen andern wolbestelten reinen Kirchen nicht allein in dieser Nachbarschafft / sondern auch etlichen weit abgelegenen Kirchen / so zeugnis reiner Lehre haben / zu judiciren vberschicket / welche daran gar ein gutes Christliches gefallen gehabt / dem lieben Gotte dafür gedancket / auch an vielen örten solchem Exempel vnser Kirchenordnung / zu Erhaltung reiner Lehre vnd einigkeit des Geistes gefolget. Es ist auch dadurch gute Christliche Correspondentz vnd einigkeit in diesen Kirchen mit den benachbarten vnd andern bishero durch Gottes gnade gestifftet vnd erhalten worden: Für welchen gnedigen Segen wir billich dem frommen Gotte allein Lob vnd Danck sagen. Wir aber sind durch solche herrliche zeugnis desto mehr vergewisset vnd bestetiget / vnd sind derwegen entlich entschlossen / durch Gottes gnade / bey derselben einmal angenommenen / wol probierten vnd ergründten Forma Doctrinae zu verharren / darüber zu halten / vnd nichts / das derselben vngemes vnd zuwider in vnserm Fürstenthumb zu gestatten / oder gedulden / Bey welchen Christlichen Gottseligen eyffer der fromme Gott / durch seinen Geist / ohn welchem wir in solchen sachen nichts vermügen / vns gnediglich stercken vnd erhalten wölle / Amen.

Weil wir aber berichtet werden / daß nicht Exemplaria gnug / darin die obgemelte Schriffte vnsers Corporis Doctrinae in ein Buch beysammen gedruckt / vorhanden / daß offt von wegen mangel der Exemplar / das offtgemelte Corpus Doctrinae, bey vielen Pastoribus

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0017"/>
        <p>Wir haben auch mitler zeit vmb mehrer gewissenheit / versicherung vnd                      Correspondentz willen / die obgemelte Doctrinalia in vnserer Kirchenordnung /                      belangend das Corpus Doctrinae, vnd die angeheffte Declaration / vielen andern                      wolbestelten reinen Kirchen nicht allein in dieser Nachbarschafft / sondern auch                      etlichen weit abgelegenen Kirchen / so zeugnis reiner Lehre haben / zu judiciren                      vberschicket / welche daran gar ein gutes Christliches gefallen gehabt / dem                      lieben Gotte dafür gedancket / auch an vielen örten solchem Exempel vnser                      Kirchenordnung / zu Erhaltung reiner Lehre vnd einigkeit des Geistes gefolget.                      Es ist auch dadurch gute Christliche Correspondentz vnd einigkeit in diesen                      Kirchen mit den benachbarten vnd andern bishero durch Gottes gnade gestifftet                      vnd erhalten worden: Für welchen gnedigen Segen wir billich dem frommen Gotte                      allein Lob vnd Danck sagen. Wir aber sind durch solche herrliche zeugnis desto                      mehr vergewisset vnd bestetiget / vnd sind derwegen entlich entschlossen / durch                      Gottes gnade / bey derselben einmal angenommenen / wol probierten vnd ergründten                      Forma Doctrinae zu verharren / darüber zu halten / vnd nichts / das derselben                      vngemes vnd zuwider in vnserm Fürstenthumb zu gestatten / oder gedulden / Bey                      welchen Christlichen Gottseligen eyffer der fromme Gott / durch seinen Geist /                      ohn welchem wir in solchen sachen nichts vermügen / vns gnediglich stercken vnd                      erhalten wölle / Amen.</p>
        <p>Weil wir aber berichtet werden / daß nicht Exemplaria gnug / darin die obgemelte                      Schriffte vnsers Corporis Doctrinae in ein Buch beysammen gedruckt / vorhanden /                      daß offt von wegen mangel der Exemplar / das offtgemelte Corpus Doctrinae, bey                      vielen Pastoribus
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0017] Wir haben auch mitler zeit vmb mehrer gewissenheit / versicherung vnd Correspondentz willen / die obgemelte Doctrinalia in vnserer Kirchenordnung / belangend das Corpus Doctrinae, vnd die angeheffte Declaration / vielen andern wolbestelten reinen Kirchen nicht allein in dieser Nachbarschafft / sondern auch etlichen weit abgelegenen Kirchen / so zeugnis reiner Lehre haben / zu judiciren vberschicket / welche daran gar ein gutes Christliches gefallen gehabt / dem lieben Gotte dafür gedancket / auch an vielen örten solchem Exempel vnser Kirchenordnung / zu Erhaltung reiner Lehre vnd einigkeit des Geistes gefolget. Es ist auch dadurch gute Christliche Correspondentz vnd einigkeit in diesen Kirchen mit den benachbarten vnd andern bishero durch Gottes gnade gestifftet vnd erhalten worden: Für welchen gnedigen Segen wir billich dem frommen Gotte allein Lob vnd Danck sagen. Wir aber sind durch solche herrliche zeugnis desto mehr vergewisset vnd bestetiget / vnd sind derwegen entlich entschlossen / durch Gottes gnade / bey derselben einmal angenommenen / wol probierten vnd ergründten Forma Doctrinae zu verharren / darüber zu halten / vnd nichts / das derselben vngemes vnd zuwider in vnserm Fürstenthumb zu gestatten / oder gedulden / Bey welchen Christlichen Gottseligen eyffer der fromme Gott / durch seinen Geist / ohn welchem wir in solchen sachen nichts vermügen / vns gnediglich stercken vnd erhalten wölle / Amen. Weil wir aber berichtet werden / daß nicht Exemplaria gnug / darin die obgemelte Schriffte vnsers Corporis Doctrinae in ein Buch beysammen gedruckt / vorhanden / daß offt von wegen mangel der Exemplar / das offtgemelte Corpus Doctrinae, bey vielen Pastoribus

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/17
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/17>, abgerufen am 30.04.2024.