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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Wir haben auch mitler zeit vmb mehrer gewissenheit / versicherung vnd Correspondentz willen / die obgemelte Doctrinalia in vnserer Kirchenordnung / belangend das Corpus Doctrinae, vnd die angeheffte Declaration / vielen andern wolbestelten reinen Kirchen nicht allein in dieser Nachbarschafft / sondern auch etlichen weit abgelegenen Kirchen / so zeugnis reiner Lehre haben / zu judiciren vberschicket / welche daran gar ein gutes Christliches gefallen gehabt / dem lieben Gotte dafür gedancket / auch an vielen örten solchem Exempel vnser Kirchenordnung / zu Erhaltung reiner Lehre vnd einigkeit des Geistes gefolget. Es ist auch dadurch gute Christliche Correspondentz vnd einigkeit in diesen Kirchen mit den benachbarten vnd andern bishero durch Gottes gnade gestifftet vnd erhalten worden: Für welchen gnedigen Segen wir billich dem frommen Gotte allein Lob vnd Danck sagen. Wir aber sind durch solche herrliche zeugnis desto mehr vergewisset vnd bestetiget / vnd sind derwegen entlich entschlossen / durch Gottes gnade / bey derselben einmal angenommenen / wol probierten vnd ergründten Forma Doctrinae zu verharren / darüber zu halten / vnd nichts / das derselben vngemes vnd zuwider in vnserm Fürstenthumb zu gestatten / oder gedulden / Bey welchen Christlichen Gottseligen eyffer der fromme Gott / durch seinen Geist / ohn welchem wir in solchen sachen nichts vermügen / vns gnediglich stercken vnd erhalten wölle / Amen.

Weil wir aber berichtet werden / daß nicht Exemplaria gnug / darin die obgemelte Schriffte vnsers Corporis Doctrinae in ein Buch beysammen gedruckt / vorhanden / daß offt von wegen mangel der Exemplar / das offtgemelte Corpus Doctrinae, bey vielen Pastoribus

Wir haben auch mitler zeit vmb mehrer gewissenheit / versicherung vnd Correspondentz willen / die obgemelte Doctrinalia in vnserer Kirchenordnung / belangend das Corpus Doctrinae, vnd die angeheffte Declaration / vielen andern wolbestelten reinen Kirchen nicht allein in dieser Nachbarschafft / sondern auch etlichen weit abgelegenen Kirchen / so zeugnis reiner Lehre haben / zu judiciren vberschicket / welche daran gar ein gutes Christliches gefallen gehabt / dem lieben Gotte dafür gedancket / auch an vielen örten solchem Exempel vnser Kirchenordnung / zu Erhaltung reiner Lehre vnd einigkeit des Geistes gefolget. Es ist auch dadurch gute Christliche Correspondentz vnd einigkeit in diesen Kirchen mit den benachbarten vnd andern bishero durch Gottes gnade gestifftet vnd erhalten worden: Für welchen gnedigen Segen wir billich dem frommen Gotte allein Lob vnd Danck sagen. Wir aber sind durch solche herrliche zeugnis desto mehr vergewisset vnd bestetiget / vnd sind derwegen entlich entschlossen / durch Gottes gnade / bey derselben einmal angenommenen / wol probierten vnd ergründten Forma Doctrinae zu verharren / darüber zu halten / vnd nichts / das derselben vngemes vnd zuwider in vnserm Fürstenthumb zu gestatten / oder gedulden / Bey welchen Christlichen Gottseligen eyffer der fromme Gott / durch seinen Geist / ohn welchem wir in solchen sachen nichts vermügen / vns gnediglich stercken vnd erhalten wölle / Amen.

Weil wir aber berichtet werden / daß nicht Exemplaria gnug / darin die obgemelte Schriffte vnsers Corporis Doctrinae in ein Buch beysammen gedruckt / vorhanden / daß offt von wegen mangel der Exemplar / das offtgemelte Corpus Doctrinae, bey vielen Pastoribus

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[0017] Wir haben auch mitler zeit vmb mehrer gewissenheit / versicherung vnd Correspondentz willen / die obgemelte Doctrinalia in vnserer Kirchenordnung / belangend das Corpus Doctrinae, vnd die angeheffte Declaration / vielen andern wolbestelten reinen Kirchen nicht allein in dieser Nachbarschafft / sondern auch etlichen weit abgelegenen Kirchen / so zeugnis reiner Lehre haben / zu judiciren vberschicket / welche daran gar ein gutes Christliches gefallen gehabt / dem lieben Gotte dafür gedancket / auch an vielen örten solchem Exempel vnser Kirchenordnung / zu Erhaltung reiner Lehre vnd einigkeit des Geistes gefolget. Es ist auch dadurch gute Christliche Correspondentz vnd einigkeit in diesen Kirchen mit den benachbarten vnd andern bishero durch Gottes gnade gestifftet vnd erhalten worden: Für welchen gnedigen Segen wir billich dem frommen Gotte allein Lob vnd Danck sagen. Wir aber sind durch solche herrliche zeugnis desto mehr vergewisset vnd bestetiget / vnd sind derwegen entlich entschlossen / durch Gottes gnade / bey derselben einmal angenommenen / wol probierten vnd ergründten Forma Doctrinae zu verharren / darüber zu halten / vnd nichts / das derselben vngemes vnd zuwider in vnserm Fürstenthumb zu gestatten / oder gedulden / Bey welchen Christlichen Gottseligen eyffer der fromme Gott / durch seinen Geist / ohn welchem wir in solchen sachen nichts vermügen / vns gnediglich stercken vnd erhalten wölle / Amen. Weil wir aber berichtet werden / daß nicht Exemplaria gnug / darin die obgemelte Schriffte vnsers Corporis Doctrinae in ein Buch beysammen gedruckt / vorhanden / daß offt von wegen mangel der Exemplar / das offtgemelte Corpus Doctrinae, bey vielen Pastoribus

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/17>, abgerufen am 21.11.2024.