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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Demuth / vnd Ehrerbietung / als für Gott gethan. Denn wer das weis / wie er sie im Hertzen halten sol / wird sie nicht lassen Noth noch Hunger leiden / Sondern vber vnd neben sich setzen / vnd mittheilen / was er hat vnd vermag.

Grosse vnd beste gute Wercke in diesem Gebot fürgelegt.

ZVm Andern / Siehe vnd mercke / wie gros vnd heilig Werck allhie den Kindern fürgelegt ist / welchs mann (leider) gar verachtet / vnd in Wind schlegt / vnd niemand wahrnimpt / daß es Gott geboten habe / oder daß es ein heilig Göttlich Wort vnd Lehre sey. Denn wenn mans dafür gehalten hette / hette ein jeglicher daraus können nehmen / daß auch heilige Leute müsten seyn / die nach diesen Worten lebten / so hette man kein Closterleben noch Geistliche Stende dürffen auffwerffen / were ein jeglich Kind bey diesem Gebot blieben / vnd hette sein Gewissen können richten gegen GOtt / vnd sprechen / Sol ich gute vnd heilige Wercke thun / so weis ich je kein bessers / denn meinen Eltern alle Ehre vnd Gehorsam zu leisten / weil es Gott selbs geheissen hat / Denn was Gott gebeut / muß viel vnd weit edler seyn / denn alles was wir selbs mügen erdencken / vnd weil kein höher noch besser Meister zu finden ist / denn Gott / wird freylich auch kein besser Lehre seyn / denn Er von sich gibt. Nun lehret er je reichlich / was mann thun sol / wenn man rechtschaffene gute Werck wil vben / vnd in dem / daß ers gebeut / zeuget Er daß sie jhm wol gefallen / Ist es denn Gott der solchs gebeut / vnd kein bessers weis zu stellen / so werde ichs je nicht besser machen.

Siehe / also hette man ein fromes Kind recht gelehret / seliglich erzogen / vnd daheim behalten / im Gehorsam vnd Dienst der Eltern / daß man Guts vnd Frewde daran gesehen hette / aber also hat man Gottes Gebot nicht müssen auffmutzen / sondern ligen lassen / oder vberhin rauschen / daß ein Kind nicht bedencken künte / vnd dieweil das Maul auffsperren / nach dem das wir auffgeworffen haben / vnd Gott kein mal darumb begrüsset.

Vermanung zum Gehorsam.

DArumb lasst vns ein mal lernen / vmb Gottes willen / daß das Junge Volck / alle ander ding aus den Augen gesetzt / erstlich auff diß Gebot sehen / wenn sie Gott mit rechten guten Wercken dienen wöllen / daß sie thun / was Vater vnd Mutter / oder den sie an jhr stat vnter than sind / lieb ist. Denn welches Kind / das weis vnd thut / hat zum ersten den grossen Trost im Hertzen / daß es frölich sagen vnd rhümen kan (zu Trotz vnd wieder allen / die mit eigen erwehlten Wercken vmbgehen) Sihe / das Werck gefellet meinem Gott im Himmel wol / das weis ich fürwahr. Lasse sie

Demuth / vnd Ehrerbietung / als für Gott gethan. Denn wer das weis / wie er sie im Hertzen halten sol / wird sie nicht lassen Noth noch Hunger leiden / Sondern vber vnd neben sich setzen / vnd mittheilen / was er hat vnd vermag.

Grosse vnd beste gute Wercke in diesem Gebot fürgelegt.

ZVm Andern / Siehe vnd mercke / wie gros vnd heilig Werck allhie den Kindern fürgelegt ist / welchs mann (leider) gar verachtet / vnd in Wind schlegt / vnd niemand wahrnimpt / daß es Gott geboten habe / oder daß es ein heilig Göttlich Wort vnd Lehre sey. Denn wenn mans dafür gehalten hette / hette ein jeglicher daraus können nehmen / daß auch heilige Leute müsten seyn / die nach diesen Worten lebten / so hette man kein Closterleben noch Geistliche Stende dürffen auffwerffen / were ein jeglich Kind bey diesem Gebot blieben / vnd hette sein Gewissen können richten gegen GOtt / vnd sprechen / Sol ich gute vnd heilige Wercke thun / so weis ich je kein bessers / denn meinen Eltern alle Ehre vnd Gehorsam zu leisten / weil es Gott selbs geheissen hat / Denn was Gott gebeut / muß viel vnd weit edler seyn / denn alles was wir selbs mügen erdencken / vnd weil kein höher noch besser Meister zu finden ist / deñ Gott / wird freylich auch kein besser Lehre seyn / denn Er von sich gibt. Nun lehret er je reichlich / was mann thun sol / wenn man rechtschaffene gute Werck wil vben / vnd in dem / daß ers gebeut / zeuget Er daß sie jhm wol gefallen / Ist es denn Gott der solchs gebeut / vnd kein bessers weis zu stellen / so werde ichs je nicht besser machen.

Siehe / also hette man ein fromes Kind recht gelehret / seliglich erzogen / vnd daheim behalten / im Gehorsam vnd Dienst der Eltern / daß man Guts vnd Frewde daran gesehen hette / aber also hat man Gottes Gebot nicht müssen auffmutzen / sondern ligen lassen / oder vberhin rauschen / daß ein Kind nicht bedencken künte / vnd dieweil das Maul auffsperren / nach dem das wir auffgeworffen haben / vnd Gott kein mal darumb begrüsset.

Vermanung zum Gehorsam.

DArumb lasst vns ein mal lernen / vmb Gottes willen / daß das Junge Volck / alle ander ding aus den Augen gesetzt / erstlich auff diß Gebot sehen / wenn sie Gott mit rechten guten Wercken dienen wöllen / daß sie thun / was Vater vnd Mutter / oder den sie an jhr stat vnter than sind / lieb ist. Denn welches Kind / das weis vnd thut / hat zum ersten den grossen Trost im Hertzen / daß es frölich sagen vnd rhümen kan (zu Trotz vnd wieder allen / die mit eigen erwehlten Wercken vmbgehen) Sihe / das Werck gefellet meinem Gott im Himmel wol / das weis ich fürwahr. Lasse sie

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[0206] Demuth / vnd Ehrerbietung / als für Gott gethan. Denn wer das weis / wie er sie im Hertzen halten sol / wird sie nicht lassen Noth noch Hunger leiden / Sondern vber vnd neben sich setzen / vnd mittheilen / was er hat vnd vermag. ZVm Andern / Siehe vnd mercke / wie gros vnd heilig Werck allhie den Kindern fürgelegt ist / welchs mann (leider) gar verachtet / vnd in Wind schlegt / vnd niemand wahrnimpt / daß es Gott geboten habe / oder daß es ein heilig Göttlich Wort vnd Lehre sey. Denn wenn mans dafür gehalten hette / hette ein jeglicher daraus können nehmen / daß auch heilige Leute müsten seyn / die nach diesen Worten lebten / so hette man kein Closterleben noch Geistliche Stende dürffen auffwerffen / were ein jeglich Kind bey diesem Gebot blieben / vnd hette sein Gewissen können richten gegen GOtt / vnd sprechen / Sol ich gute vnd heilige Wercke thun / so weis ich je kein bessers / denn meinen Eltern alle Ehre vnd Gehorsam zu leisten / weil es Gott selbs geheissen hat / Denn was Gott gebeut / muß viel vnd weit edler seyn / denn alles was wir selbs mügen erdencken / vnd weil kein höher noch besser Meister zu finden ist / deñ Gott / wird freylich auch kein besser Lehre seyn / denn Er von sich gibt. Nun lehret er je reichlich / was mann thun sol / wenn man rechtschaffene gute Werck wil vben / vnd in dem / daß ers gebeut / zeuget Er daß sie jhm wol gefallen / Ist es denn Gott der solchs gebeut / vnd kein bessers weis zu stellen / so werde ichs je nicht besser machen. Siehe / also hette man ein fromes Kind recht gelehret / seliglich erzogen / vnd daheim behalten / im Gehorsam vnd Dienst der Eltern / daß man Guts vnd Frewde daran gesehen hette / aber also hat man Gottes Gebot nicht müssen auffmutzen / sondern ligen lassen / oder vberhin rauschen / daß ein Kind nicht bedencken künte / vnd dieweil das Maul auffsperren / nach dem das wir auffgeworffen haben / vnd Gott kein mal darumb begrüsset. DArumb lasst vns ein mal lernen / vmb Gottes willen / daß das Junge Volck / alle ander ding aus den Augen gesetzt / erstlich auff diß Gebot sehen / wenn sie Gott mit rechten guten Wercken dienen wöllen / daß sie thun / was Vater vnd Mutter / oder den sie an jhr stat vnter than sind / lieb ist. Denn welches Kind / das weis vnd thut / hat zum ersten den grossen Trost im Hertzen / daß es frölich sagen vnd rhümen kan (zu Trotz vnd wieder allen / die mit eigen erwehlten Wercken vmbgehen) Sihe / das Werck gefellet meinem Gott im Himmel wol / das weis ich fürwahr. Lasse sie

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/206>, abgerufen am 21.11.2024.