[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.des wercks sich enthalten / so stecken sie doch im Hertzen voll vnkeuscher Gedancken / vnd böser Lust / daß da ein ewiges brennen vnd heimliches leiden ist / welchs man im Ehelichen Leben vmbgehen kan. DarumbDer Geistlichen Gelübd auffgehaben. ist durch diß Gebot aller vnehlichen keuscheit Gelübd verdampt vnd vrlaub gegeben / ja auch geboten / allen armen gefangenen Gewissen / so durch jhre Kloster Gelübde betrogen sind / daß sie aus dem vnkeuschen Stand ins Eheliche Leben tretten / Angesehen / daß ob sonst gleich das Klosterleben Göttlich were / doch nicht in jhrer krafft stehet / Keuscheit zu halten / vnd wo sie darinn bleiben / nur mehr vnd weiter wieder diß Gebot sündigen müssen. Solchs rede ich nur darumb / daß man das Junge Volck dazuEhestand ein seliger stand / vnd Gott gefellig. halte / daß sie Lust zum Ehestand gewinnen / vnd wissen / daß ein seliger Stand vnd Gott gefellig ist / Denn damit kündte mans mit der zeit wiederumb dahin bringen / daß er wieder zu seinen Ehren keme / vnd des vnfletigen / wüsten vnordigen wesens weniger würde / so jetzt allenthalben in der Welt zu zotten gehet / mit öffentlicher Hurerey vnd andern schendlichen Lastern / so aus verachtung des Ehelichen Lebens gefolget sind. Darumb sind hie die Eltern vnd Obrigkeit auch schüldig auff die Jugend zu sehen / daß mann sie zur Zucht vnd Erbarkeit auffziehe / vnd wenn sie erwachsen / mit Gott vnd Ehren berahte / dazu würde Er seinen Segen vnd Gnade geben / daß man Lust vnd Frewde dauon hette. AVs dem allen sey nu zu beschliessen gesagt / daß diß Gebot nicht alleine foddert / daß jederman mit Wercken /Eheliche keuscheit foddert Liebe von Eintracht. Worten vnd Gedancken keusch lebe in seinem / das ist / allermeist im Ehelichen Stande / sondern auch sein Gemahel / von Gott gegeben / lieb vnd werth halte / Denn wo Eheliche Keuscheit sol gehalten werden / da müssen Man vnd Weib für allen dingen in Liebe vnd Eintracht beynander wohnen / daß eins das ander von Hertzen / vnd mit gantzer Trewe meyne. Denn das ist der fürnembsten Stücke eines / das Liebe vnd Lust zur Keuscheit machet / welchs wo es gehet / wird auch Keuscheit wol von jhr selbs folgen / ohn alles gebieten / Deßhalben auch Sanct Paulus so fleissig die Eheleute vermanet / daß eins das ander liebe vnd ehre. Da hastu nu abermal ein köstlich / ja viel vnd grosse gute Werck / welche du frölich rhümen kanst / wieder alle Geistliche Stende / ohn Gottes Wort vnd Gebot erwehlet. des wercks sich enthalten / so stecken sie doch im Hertzen voll vnkeuscher Gedancken / vnd böser Lust / daß da ein ewiges brennen vnd heimliches leiden ist / welchs man im Ehelichen Leben vmbgehen kan. DarumbDer Geistlichen Gelübd auffgehaben. ist durch diß Gebot aller vnehlichen keuscheit Gelübd verdampt vnd vrlaub gegeben / ja auch geboten / allen armen gefangenen Gewissen / so durch jhre Kloster Gelübde betrogen sind / daß sie aus dem vnkeuschen Stand ins Eheliche Leben tretten / Angesehen / daß ob sonst gleich das Klosterleben Göttlich were / doch nicht in jhrer krafft stehet / Keuscheit zu halten / vnd wo sie darinn bleiben / nur mehr vnd weiter wieder diß Gebot sündigen müssen. Solchs rede ich nur darumb / daß man das Junge Volck dazuEhestand ein seliger stand / vnd Gott gefellig. halte / daß sie Lust zum Ehestand gewinnen / vnd wissen / daß ein seliger Stand vnd Gott gefellig ist / Denn damit kündte mans mit der zeit wiederumb dahin bringen / daß er wieder zu seinen Ehren keme / vnd des vnfletigen / wüsten vnordigen wesens weniger würde / so jetzt allenthalben in der Welt zu zotten gehet / mit öffentlicher Hurerey vnd andern schendlichen Lastern / so aus verachtung des Ehelichen Lebens gefolget sind. Darumb sind hie die Eltern vnd Obrigkeit auch schüldig auff die Jugend zu sehen / daß mann sie zur Zucht vnd Erbarkeit auffziehe / vnd wenn sie erwachsen / mit Gott vnd Ehren berahte / dazu würde Er seinen Segen vnd Gnade geben / daß man Lust vnd Frewde dauon hette. AVs dem allen sey nu zu beschliessen gesagt / daß diß Gebot nicht alleine foddert / daß jederman mit Wercken /Eheliche keuscheit foddert Liebe von Eintracht. 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Der Geistlichen Gelübd auffgehaben. Solchs rede ich nur darumb / daß man das Junge Volck dazu halte / daß sie Lust zum Ehestand gewinnen / vnd wissen / daß ein seliger Stand vnd Gott gefellig ist / Denn damit kündte mans mit der zeit wiederumb dahin bringen / daß er wieder zu seinen Ehren keme / vnd des vnfletigen / wüsten vnordigen wesens weniger würde / so jetzt allenthalben in der Welt zu zotten gehet / mit öffentlicher Hurerey vnd andern schendlichen Lastern / so aus verachtung des Ehelichen Lebens gefolget sind. Darumb sind hie die Eltern vnd Obrigkeit auch schüldig auff die Jugend zu sehen / daß mann sie zur Zucht vnd Erbarkeit auffziehe / vnd wenn sie erwachsen / mit Gott vnd Ehren berahte / dazu würde Er seinen Segen vnd Gnade geben / daß man Lust vnd Frewde dauon hette.
Ehestand ein seliger stand / vnd Gott gefellig. AVs dem allen sey nu zu beschliessen gesagt / daß diß Gebot nicht alleine foddert / daß jederman mit Wercken / Worten vnd Gedancken keusch lebe in seinem / das ist / allermeist im Ehelichen Stande / sondern auch sein Gemahel / von Gott gegeben / lieb vnd werth halte / Denn wo Eheliche Keuscheit sol gehalten werden / da müssen Man vnd Weib für allen dingen in Liebe vnd Eintracht beynander wohnen / daß eins das ander von Hertzen / vnd mit gantzer Trewe meyne. Denn das ist der fürnembsten Stücke eines / das Liebe vnd Lust zur Keuscheit machet / welchs wo es gehet / wird auch Keuscheit wol von jhr selbs folgen / ohn alles gebieten / Deßhalben auch Sanct Paulus so fleissig die Eheleute vermanet / daß eins das ander liebe vnd ehre. Da hastu nu abermal ein köstlich / ja viel vnd grosse gute Werck / welche du frölich rhümen kanst / wieder alle Geistliche Stende / ohn Gottes Wort vnd Gebot erwehlet.
Eheliche keuscheit foddert Liebe von Eintracht.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/223>, abgerufen am 19.07.2024. |