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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Beutel reumen / vnd nicht auffhören / weil wir ein Heller behalten / dazu zu danck Haus vnd Hoff verbrennen / vnd verheeren / Weib vnd Kinder schenden / vnd vmbbringen.

Vnd Summa / stielestu viel / so versiehe dich gewißlich / daß dir noch so viel gestolen werde / vnd wer mit Gewalt vnd Vnrecht raubt / vnd gewinnet / ein andern leite / der jhm auch also mitspiele. Denn Gott straffe ein Dieb mit dem andern.die Kunst kan Gott meisterlich / weil jederman den andern beraubt vnd stielet / daß er einen Dieb mit dem andern straffet / wo wolt man sonst Galgen vnd Stricke gnug nehmen.

Vermanung.

WEr jhm nu wil sagen lassen / der wisse daß Gottes Gebot ist / vnd für kein schertz wil gehalten seyn / Denn ob du vns verachtest / betreugest / stielest / vnd raubest / wöllen wirs zwar noch zu kommen / vnd deinen Hohmuth außstehen / leiden / vnd dem Vater vnser nach / vergeben vnd erbarmen / Denn die Frommen doch gnug haben müssen / vnnd du dir selbs mehr denn einem andern schaden thust / Aber da hüte dich für / wenn das liebe Armuth (welchs jetzt viel ist) kömpt / so vmb den täglichen Pfenning keuffen / vnd zeeren muß / vnd du zufehrest / als müst jederman deiner Gnaden leben / schindest vnd schabest bis auff den Grad / dazu mit Stoltz vnd Vbermuth abeweisest / dem du soltest geben vnd schencken. So gehet es dahin elend vnd betrübt / vnd weiles niemand klagen kan / schreiet vnd ruffet es gen Himmel / da hüte dich (sage ich abermal) als für dem Teuffel selbs / Denn solch feufftzen vnd ruffen wird nicht schertzen / Sondern ein Nachdruck haben / der dir vnd aller Welt zu schweer werden wird. Denn es wird denen treffen / der sich der armen betrübten Hertzen annimpt / vnd nicht wil vngerochen lassen / Verachtestu es aber / vnd trotzest / so siehe / wen du auff dich geladen hast / Wird dirs gelingen / vnd wolgehen / soltu GOtt vnd mich für aller Welt Lügener schelten.

Wir haben gnug vermahnet / gewarnet / vnd gewehret / wer es nicht achten / noch gleuben wil / den lassen wir gehen / bis ers erfahre. Doch muß mann dem Jungen Volck solchs einbilden / daß sie sich hüten / vnd dem alten vnbendigen Hauffen nicht nachfolgen / Sondern Gottes Gebot für Augen halten / daß nicht Gottes Zorn vnd Straffe auch vber sie gehe. Vns gebüret nicht weiter / denn zu sagen vnd straffen mit Gottes Wort / Aber daß mann solchen öffentlichen Muthwillen stewre / da gehören Fürsten vnnd Obrigkeit zu / die selbs Augen / vnnd den Muth hetten / Ordnung zu stellen vnd halten / in allerley Hendel vnd Kauff / auff daß das Armuth nicht

Beutel reumen / vnd nicht auffhören / weil wir ein Heller behalten / dazu zu danck Haus vnd Hoff verbrennen / vnd verheeren / Weib vnd Kinder schenden / vnd vmbbringen.

Vnd Summa / stielestu viel / so versiehe dich gewißlich / daß dir noch so viel gestolen werde / vnd wer mit Gewalt vnd Vnrecht raubt / vnd gewinnet / ein andern leite / der jhm auch also mitspiele. Denn Gott straffe ein Dieb mit dem andern.die Kunst kan Gott meisterlich / weil jederman den andern beraubt vnd stielet / daß er einen Dieb mit dem andern straffet / wo wolt man sonst Galgen vnd Stricke gnug nehmen.

Vermanung.

WEr jhm nu wil sagen lassen / der wisse daß Gottes Gebot ist / vnd für kein schertz wil gehalten seyn / Denn ob du vns verachtest / betreugest / stielest / vnd raubest / wöllen wirs zwar noch zu kommen / vnd deinen Hohmuth außstehen / leiden / vnd dem Vater vnser nach / vergeben vnd erbarmen / Denn die From̃en doch gnug haben müssen / vnnd du dir selbs mehr denn einem andern schaden thust / Aber da hüte dich für / wenn das liebe Armuth (welchs jetzt viel ist) kömpt / so vmb den täglichen Pfenning keuffen / vnd zeeren muß / vnd du zufehrest / als müst jederman deiner Gnaden leben / schindest vnd schabest bis auff den Grad / dazu mit Stoltz vnd Vbermuth abeweisest / dem du soltest geben vnd schencken. So gehet es dahin elend vnd betrübt / vnd weiles niemand klagen kan / schreiet vnd ruffet es gen Himmel / da hüte dich (sage ich abermal) als für dem Teuffel selbs / Deñ solch feufftzen vnd ruffen wird nicht schertzen / Sondern ein Nachdruck haben / der dir vnd aller Welt zu schweer werden wird. Denn es wird denen treffen / der sich der armen betrübten Hertzen annimpt / vnd nicht wil vngerochen lassen / Verachtestu es aber / vnd trotzest / so siehe / wen du auff dich geladen hast / Wird dirs gelingen / vnd wolgehen / soltu GOtt vnd mich für aller Welt Lügener schelten.

Wir haben gnug vermahnet / gewarnet / vnd gewehret / wer es nicht achten / noch gleuben wil / den lassen wir gehen / bis ers erfahre. Doch muß mann dem Jungen Volck solchs einbilden / daß sie sich hüten / vnd dem alten vnbendigen Hauffen nicht nachfolgen / Sondern Gottes Gebot für Augen halten / daß nicht Gottes Zorn vnd Straffe auch vber sie gehe. Vns gebüret nicht weiter / denn zu sagen vnd straffen mit Gottes Wort / Aber daß mann solchen öffentlichen Muthwillen stewre / da gehören Fürsten vnnd Obrigkeit zu / die selbs Augen / vnnd den Muth hetten / Ordnung zu stellen vnd halten / in allerley Hendel vnd Kauff / auff daß das Armuth nicht

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/228>, abgerufen am 24.11.2024.