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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Haus sitzest / dazu GOtt mit allem Vnglück helffen wird / sol sichs wieder finden / vnd heimkommen / daß / wo du ein Heller abbrochen / oder Schaden gethan hast / dreissigfeltig bezahlen müssest.

Deßgleichen sol es Handwercksleuten vnd Taglönern gehen /Vntrew vnd Geitz gedeyet nicht. von welchen mann jetzt vnleidlichen Muthwillen hören vnd leiden muß / als weren sie Junckern in frembdem Gut / vnd jederman müsse jhnen wol geben / wie viel sie wöllen. Solche lasse nur getrost schinden / so lange sie können / aber Gott wird seines Gebots nicht vergessen / vnd jhnen auch lohnen / wie sie gedienet haben / vnd hengen nicht an einen grünen / sondern dürren Galgen / daß sie jhr lebenlang nicht gedeyen / noch etwas für sich bringen. Vnd zwar wenn ein recht geordnet Regiment in Landen were / kündt mann solchem muthwillen bald stewren vnd wehren / wie vor zeiten bey den Römern gewesen ist / da man solchen flugs auff die Hauben greiff / daß sich andere daran stossen musten.

ALso sol es allen andern gelingen / so aus dem offnen freyen Marckt / nichts denn ein Schindeleich / vnnd Raubhaus machen / da man täglich die Armen vbersetzt / newe Beschwerung vnd Thewrung macht / vnd jeglicher des Marckts brauchet / nach seinem muthwillen / trotzet vnd stoltzet dazu / als habe er gut Fug vnd Recht / das seine so thewer zu geben / als jhn gelüstet / vnd sol jhm niemand darein reden. Denen wöllen wir zwarten zusehen / schinden / zwacken / vnd geitzen lassen / Aber Gott vertrawen / der es doch ohn das thun wird / daß Er / wenn du lange geschunden vnd geschreppelt hast / ein Segen darüber spreche / daß dir dein Korn auff dem Boden / dein Bier im Keller / dein Vieh im Stall verderbe / Ja wo du jemand vmb einen Gülden teuschest / vnd verforteilest / sol dirs den gantzen Hauffen wegrosten vnd fressen / daß du sein nimmer fro werdest.

Solchs sehen vnd erfahren wir zwar für Augen täglich erfüllet werden / daß kein gestolen vnd felschlich gewonnen Gut gedeyet / Wie viel sind jhr / die Tag vnd Nacht scharren vnd kratzen / vnnd doch keins Hellers reicher werden? Vnd ob sie viel samlen / doch so viel Plage vnd Vnglück müssen haben / daß sie es nicht mit Frewden geniessen / noch auff jhre Kinder erben können / Aber weil sich niemand daran kehret / vnd hingehen / als giengs vns nichts an / muß Er vns anders heimsuchen / vnnd Mores lehren / daß er eine Landschatzung vber die ander / vber vns schicke / oder ein hauffenGeitz gestraf fet mit Krieg vnd Thewrung. Landsknecht zu gast lade / die vns auff eine Stunde / Kasten vnd

Haus sitzest / dazu GOtt mit allem Vnglück helffen wird / sol sichs wieder finden / vnd heimkommen / daß / wo du ein Heller abbrochen / oder Schaden gethan hast / dreissigfeltig bezahlen müssest.

Deßgleichen sol es Handwercksleuten vnd Taglönern gehen /Vntrew vnd Geitz gedeyet nicht. von welchen mann jetzt vnleidlichen Muthwillen hören vnd leiden muß / als weren sie Junckern in frembdem Gut / vnd jederman müsse jhnen wol geben / wie viel sie wöllen. Solche lasse nur getrost schinden / so lange sie können / aber Gott wird seines Gebots nicht vergessen / vnd jhnen auch lohnen / wie sie gedienet haben / vnd hengen nicht an einen grünen / sondern dürren Galgen / daß sie jhr lebenlang nicht gedeyen / noch etwas für sich bringen. Vnd zwar wenn ein recht geordnet Regiment in Landen were / kündt mann solchem muthwillen bald stewren vnd wehren / wie vor zeiten bey den Römern gewesen ist / da man solchen flugs auff die Hauben greiff / daß sich andere daran stossen musten.

ALso sol es allen andern gelingen / so aus dem offnen freyen Marckt / nichts denn ein Schindeleich / vnnd Raubhaus machen / da man täglich die Armen vbersetzt / newe Beschwerung vnd Thewrung macht / vnd jeglicher des Marckts brauchet / nach seinem muthwillen / trotzet vnd stoltzet dazu / als habe er gut Fug vnd Recht / das seine so thewer zu geben / als jhn gelüstet / vnd sol jhm niemand darein reden. Denen wöllen wir zwarten zusehen / schinden / zwacken / vnd geitzen lassen / Aber Gott vertrawen / der es doch ohn das thun wird / daß Er / wenn du lange geschunden vnd geschreppelt hast / ein Segen darüber spreche / daß dir dein Korn auff dem Boden / dein Bier im Keller / dein Vieh im Stall verderbe / Ja wo du jemand vmb einen Gülden teuschest / vnd verforteilest / sol dirs den gantzen Hauffen wegrosten vnd fressen / daß du sein nimmer fro werdest.

Solchs sehen vnd erfahren wir zwar für Augen täglich erfüllet werden / daß kein gestolen vnd felschlich gewonnen Gut gedeyet / Wie viel sind jhr / die Tag vnd Nacht scharren vnd kratzen / vnnd doch keins Hellers reicher werden? Vnd ob sie viel samlen / doch so viel Plage vnd Vnglück müssen haben / daß sie es nicht mit Frewden geniessen / noch auff jhre Kinder erben können / Aber weil sich niemand daran kehret / vnd hingehen / als giengs vns nichts an / muß Er vns anders heimsuchen / vnnd Mores lehren / daß er eine Landschatzung vber die ander / vber vns schicke / oder ein hauffenGeitz gestraf fet mit Krieg vnd Thewrung. Landsknecht zu gast lade / die vns auff eine Stunde / Kasten vnd

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[101/0227] Haus sitzest / dazu GOtt mit allem Vnglück helffen wird / sol sichs wieder finden / vnd heimkommen / daß / wo du ein Heller abbrochen / oder Schaden gethan hast / dreissigfeltig bezahlen müssest. Deßgleichen sol es Handwercksleuten vnd Taglönern gehen / von welchen mann jetzt vnleidlichen Muthwillen hören vnd leiden muß / als weren sie Junckern in frembdem Gut / vnd jederman müsse jhnen wol geben / wie viel sie wöllen. Solche lasse nur getrost schinden / so lange sie können / aber Gott wird seines Gebots nicht vergessen / vnd jhnen auch lohnen / wie sie gedienet haben / vnd hengen nicht an einen grünen / sondern dürren Galgen / daß sie jhr lebenlang nicht gedeyen / noch etwas für sich bringen. Vnd zwar wenn ein recht geordnet Regiment in Landen were / kündt mann solchem muthwillen bald stewren vnd wehren / wie vor zeiten bey den Römern gewesen ist / da man solchen flugs auff die Hauben greiff / daß sich andere daran stossen musten. Vntrew vnd Geitz gedeyet nicht. ALso sol es allen andern gelingen / so aus dem offnen freyen Marckt / nichts denn ein Schindeleich / vnnd Raubhaus machen / da man täglich die Armen vbersetzt / newe Beschwerung vnd Thewrung macht / vnd jeglicher des Marckts brauchet / nach seinem muthwillen / trotzet vnd stoltzet dazu / als habe er gut Fug vnd Recht / das seine so thewer zu geben / als jhn gelüstet / vnd sol jhm niemand darein reden. Denen wöllen wir zwarten zusehen / schinden / zwacken / vnd geitzen lassen / Aber Gott vertrawen / der es doch ohn das thun wird / daß Er / wenn du lange geschunden vnd geschreppelt hast / ein Segen darüber spreche / daß dir dein Korn auff dem Boden / dein Bier im Keller / dein Vieh im Stall verderbe / Ja wo du jemand vmb einen Gülden teuschest / vnd verforteilest / sol dirs den gantzen Hauffen wegrosten vnd fressen / daß du sein nimmer fro werdest. Solchs sehen vnd erfahren wir zwar für Augen täglich erfüllet werden / daß kein gestolen vnd felschlich gewonnen Gut gedeyet / Wie viel sind jhr / die Tag vnd Nacht scharren vnd kratzen / vnnd doch keins Hellers reicher werden? Vnd ob sie viel samlen / doch so viel Plage vnd Vnglück müssen haben / daß sie es nicht mit Frewden geniessen / noch auff jhre Kinder erben können / Aber weil sich niemand daran kehret / vnd hingehen / als giengs vns nichts an / muß Er vns anders heimsuchen / vnnd Mores lehren / daß er eine Landschatzung vber die ander / vber vns schicke / oder ein hauffen Landsknecht zu gast lade / die vns auff eine Stunde / Kasten vnd Geitz gestraf fet mit Krieg vnd Thewrung.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/227>, abgerufen am 17.05.2024.