Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

Haus sitzest / dazu GOtt mit allem Vnglück helffen wird / sol sichs wieder finden / vnd heimkommen / daß / wo du ein Heller abbrochen / oder Schaden gethan hast / dreissigfeltig bezahlen müssest.

Deßgleichen sol es Handwercksleuten vnd Taglönern gehen /Vntrew vnd Geitz gedeyet nicht. von welchen mann jetzt vnleidlichen Muthwillen hören vnd leiden muß / als weren sie Junckern in frembdem Gut / vnd jederman müsse jhnen wol geben / wie viel sie wöllen. Solche lasse nur getrost schinden / so lange sie können / aber Gott wird seines Gebots nicht vergessen / vnd jhnen auch lohnen / wie sie gedienet haben / vnd hengen nicht an einen grünen / sondern dürren Galgen / daß sie jhr lebenlang nicht gedeyen / noch etwas für sich bringen. Vnd zwar wenn ein recht geordnet Regiment in Landen were / kündt mann solchem muthwillen bald stewren vnd wehren / wie vor zeiten bey den Römern gewesen ist / da man solchen flugs auff die Hauben greiff / daß sich andere daran stossen musten.

ALso sol es allen andern gelingen / so aus dem offnen freyen Marckt / nichts denn ein Schindeleich / vnnd Raubhaus machen / da man täglich die Armen vbersetzt / newe Beschwerung vnd Thewrung macht / vnd jeglicher des Marckts brauchet / nach seinem muthwillen / trotzet vnd stoltzet dazu / als habe er gut Fug vnd Recht / das seine so thewer zu geben / als jhn gelüstet / vnd sol jhm niemand darein reden. Denen wöllen wir zwarten zusehen / schinden / zwacken / vnd geitzen lassen / Aber Gott vertrawen / der es doch ohn das thun wird / daß Er / wenn du lange geschunden vnd geschreppelt hast / ein Segen darüber spreche / daß dir dein Korn auff dem Boden / dein Bier im Keller / dein Vieh im Stall verderbe / Ja wo du jemand vmb einen Gülden teuschest / vnd verforteilest / sol dirs den gantzen Hauffen wegrosten vnd fressen / daß du sein nimmer fro werdest.

Solchs sehen vnd erfahren wir zwar für Augen täglich erfüllet werden / daß kein gestolen vnd felschlich gewonnen Gut gedeyet / Wie viel sind jhr / die Tag vnd Nacht scharren vnd kratzen / vnnd doch keins Hellers reicher werden? Vnd ob sie viel samlen / doch so viel Plage vnd Vnglück müssen haben / daß sie es nicht mit Frewden geniessen / noch auff jhre Kinder erben können / Aber weil sich niemand daran kehret / vnd hingehen / als giengs vns nichts an / muß Er vns anders heimsuchen / vnnd Mores lehren / daß er eine Landschatzung vber die ander / vber vns schicke / oder ein hauffenGeitz gestraf fet mit Krieg vnd Thewrung. Landsknecht zu gast lade / die vns auff eine Stunde / Kasten vnd

Haus sitzest / dazu GOtt mit allem Vnglück helffen wird / sol sichs wieder finden / vnd heimkommen / daß / wo du ein Heller abbrochen / oder Schaden gethan hast / dreissigfeltig bezahlen müssest.

Deßgleichen sol es Handwercksleuten vnd Taglönern gehen /Vntrew vnd Geitz gedeyet nicht. von welchen mann jetzt vnleidlichen Muthwillen hören vnd leiden muß / als weren sie Junckern in frembdem Gut / vnd jederman müsse jhnen wol geben / wie viel sie wöllen. Solche lasse nur getrost schinden / so lange sie können / aber Gott wird seines Gebots nicht vergessen / vnd jhnen auch lohnen / wie sie gedienet haben / vnd hengen nicht an einen grünen / sondern dürren Galgen / daß sie jhr lebenlang nicht gedeyen / noch etwas für sich bringen. Vnd zwar wenn ein recht geordnet Regiment in Landen were / kündt mann solchem muthwillen bald stewren vnd wehren / wie vor zeiten bey den Römern gewesen ist / da man solchen flugs auff die Hauben greiff / daß sich andere daran stossen musten.

ALso sol es allen andern gelingen / so aus dem offnen freyen Marckt / nichts denn ein Schindeleich / vnnd Raubhaus machen / da man täglich die Armen vbersetzt / newe Beschwerung vnd Thewrung macht / vnd jeglicher des Marckts brauchet / nach seinem muthwillen / trotzet vnd stoltzet dazu / als habe er gut Fug vnd Recht / das seine so thewer zu geben / als jhn gelüstet / vnd sol jhm niemand darein reden. Denen wöllen wir zwarten zusehen / schinden / zwacken / vnd geitzen lassen / Aber Gott vertrawen / der es doch ohn das thun wird / daß Er / wenn du lange geschunden vnd geschreppelt hast / ein Segen darüber spreche / daß dir dein Korn auff dem Boden / dein Bier im Keller / dein Vieh im Stall verderbe / Ja wo du jemand vmb einen Gülden teuschest / vnd verforteilest / sol dirs den gantzen Hauffen wegrosten vnd fressen / daß du sein nimmer fro werdest.

Solchs sehen vnd erfahren wir zwar für Augen täglich erfüllet werden / daß kein gestolen vnd felschlich gewonnen Gut gedeyet / Wie viel sind jhr / die Tag vnd Nacht scharren vnd kratzen / vnnd doch keins Hellers reicher werden? Vnd ob sie viel samlen / doch so viel Plage vnd Vnglück müssen haben / daß sie es nicht mit Frewden geniessen / noch auff jhre Kinder erben können / Aber weil sich niemand daran kehret / vnd hingehen / als giengs vns nichts an / muß Er vns anders heimsuchen / vnnd Mores lehren / daß er eine Landschatzung vber die ander / vber vns schicke / oder ein hauffenGeitz gestraf fet mit Krieg vnd Thewrung. Landsknecht zu gast lade / die vns auff eine Stunde / Kasten vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0227" n="101"/>
Haus sitzest / dazu GOtt                      mit allem Vnglück helffen wird / sol sichs wieder finden / vnd heimkommen / daß                      / wo du ein Heller abbrochen / oder Schaden gethan hast / dreissigfeltig                      bezahlen müssest.</p>
        <p>Deßgleichen sol es Handwercksleuten vnd Taglönern gehen /<note place="right">Vntrew vnd Geitz gedeyet nicht.</note> von welchen mann                      jetzt vnleidlichen Muthwillen hören vnd leiden muß / als weren sie Junckern in                      frembdem Gut / vnd jederman müsse jhnen wol geben / wie viel sie wöllen. Solche                      lasse nur getrost schinden / so lange sie können / aber Gott wird seines Gebots                      nicht vergessen / vnd jhnen auch lohnen / wie sie gedienet haben / vnd hengen                      nicht an einen grünen / sondern dürren Galgen / daß sie jhr lebenlang nicht                      gedeyen / noch etwas für sich bringen. Vnd zwar wenn ein recht geordnet Regiment                      in Landen were / kündt mann solchem muthwillen bald stewren vnd wehren / wie vor                      zeiten bey den Römern gewesen ist / da man solchen flugs auff die Hauben greiff                      / daß sich andere daran stossen musten.</p>
        <p>ALso sol es allen andern gelingen / so aus dem offnen freyen Marckt / nichts denn                      ein Schindeleich / vnnd Raubhaus machen / da man täglich die Armen vbersetzt /                      newe Beschwerung vnd Thewrung macht / vnd jeglicher des Marckts brauchet / nach                      seinem muthwillen / trotzet vnd stoltzet dazu / als habe er gut Fug vnd Recht /                      das seine so thewer zu geben / als jhn gelüstet / vnd sol jhm niemand darein                      reden. Denen wöllen wir zwarten zusehen / schinden / zwacken / vnd geitzen                      lassen / Aber Gott vertrawen / der es doch ohn das thun wird / daß Er / wenn du                      lange geschunden vnd geschreppelt hast / ein Segen darüber spreche / daß dir                      dein Korn auff dem Boden / dein Bier im Keller / dein Vieh im Stall verderbe /                      Ja wo du jemand vmb einen Gülden teuschest / vnd verforteilest / sol dirs den                      gantzen Hauffen wegrosten vnd fressen / daß du sein nimmer fro werdest.</p>
        <p>Solchs sehen vnd erfahren wir zwar für Augen täglich erfüllet werden / daß kein                      gestolen vnd felschlich gewonnen Gut gedeyet / Wie viel sind jhr / die Tag vnd                      Nacht scharren vnd kratzen / vnnd doch keins Hellers reicher werden? Vnd ob sie                      viel samlen / doch so viel Plage vnd Vnglück müssen haben / daß sie es nicht mit                      Frewden geniessen / noch auff jhre Kinder erben können / Aber weil sich niemand                      daran kehret / vnd hingehen / als giengs vns nichts an / muß Er vns anders                      heimsuchen / vnnd <hi rendition="#i">Mores</hi> lehren / daß er eine                      Landschatzung vber die ander / vber vns schicke / oder ein hauffen<note place="right">Geitz gestraf fet mit Krieg vnd Thewrung.</note>                      Landsknecht zu gast lade / die vns auff eine Stunde / Kasten vnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[101/0227] Haus sitzest / dazu GOtt mit allem Vnglück helffen wird / sol sichs wieder finden / vnd heimkommen / daß / wo du ein Heller abbrochen / oder Schaden gethan hast / dreissigfeltig bezahlen müssest. Deßgleichen sol es Handwercksleuten vnd Taglönern gehen / von welchen mann jetzt vnleidlichen Muthwillen hören vnd leiden muß / als weren sie Junckern in frembdem Gut / vnd jederman müsse jhnen wol geben / wie viel sie wöllen. Solche lasse nur getrost schinden / so lange sie können / aber Gott wird seines Gebots nicht vergessen / vnd jhnen auch lohnen / wie sie gedienet haben / vnd hengen nicht an einen grünen / sondern dürren Galgen / daß sie jhr lebenlang nicht gedeyen / noch etwas für sich bringen. Vnd zwar wenn ein recht geordnet Regiment in Landen were / kündt mann solchem muthwillen bald stewren vnd wehren / wie vor zeiten bey den Römern gewesen ist / da man solchen flugs auff die Hauben greiff / daß sich andere daran stossen musten. Vntrew vnd Geitz gedeyet nicht. ALso sol es allen andern gelingen / so aus dem offnen freyen Marckt / nichts denn ein Schindeleich / vnnd Raubhaus machen / da man täglich die Armen vbersetzt / newe Beschwerung vnd Thewrung macht / vnd jeglicher des Marckts brauchet / nach seinem muthwillen / trotzet vnd stoltzet dazu / als habe er gut Fug vnd Recht / das seine so thewer zu geben / als jhn gelüstet / vnd sol jhm niemand darein reden. Denen wöllen wir zwarten zusehen / schinden / zwacken / vnd geitzen lassen / Aber Gott vertrawen / der es doch ohn das thun wird / daß Er / wenn du lange geschunden vnd geschreppelt hast / ein Segen darüber spreche / daß dir dein Korn auff dem Boden / dein Bier im Keller / dein Vieh im Stall verderbe / Ja wo du jemand vmb einen Gülden teuschest / vnd verforteilest / sol dirs den gantzen Hauffen wegrosten vnd fressen / daß du sein nimmer fro werdest. Solchs sehen vnd erfahren wir zwar für Augen täglich erfüllet werden / daß kein gestolen vnd felschlich gewonnen Gut gedeyet / Wie viel sind jhr / die Tag vnd Nacht scharren vnd kratzen / vnnd doch keins Hellers reicher werden? Vnd ob sie viel samlen / doch so viel Plage vnd Vnglück müssen haben / daß sie es nicht mit Frewden geniessen / noch auff jhre Kinder erben können / Aber weil sich niemand daran kehret / vnd hingehen / als giengs vns nichts an / muß Er vns anders heimsuchen / vnnd Mores lehren / daß er eine Landschatzung vber die ander / vber vns schicke / oder ein hauffen Landsknecht zu gast lade / die vns auff eine Stunde / Kasten vnd Geitz gestraf fet mit Krieg vnd Thewrung.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/227
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/227>, abgerufen am 24.11.2024.