Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

auch Stuelreuber / Land vnd Strassendiebe / nicht Kastenreuber / noch Meucheldiebe / so aus der Barschafft zwacken / sondern die auff dem Stuel sitzen / vnd heissen grosse Junckern / vnd Erfame fromme Bürger / vnd mit gutem schein rauben vnd stelen.

Ja hie were noch zu schweigen / von geringen einzelen Dieben / wenn man die grossen gewaltigen Ertzdiebe solt angreiffen / mit welchen Herrn vnd Fürsten Geselschafft machen / die nicht eine Stadt oder zwo / sondern gantz Teutschland täglich außstelen / Ja wo bliebe das Heupt vnd Oberster Schutzherr aller Diebe / der heilige Stuel zu Rom / mit alle seiner zugehöre / welcher aller Welt Güter mit Dieberey zu sich bracht / vnd bis auff diesen Tag inne hat? Kürtzlich / so gehets in der Welt / daß / wer öffentlich stelen vnd rauben kan / gehet sicher vnd frey dahin / von jederman vngestrafft / vnd wil dazu geehret seyn / dieweil müssen die kleinen heimlichen Diebe / so sich einmal vergriffen haben / die Schand vnd straffe tragen / jene fromm vnd zu ehren machen. Doch sollen sie wissen / daß sie für Gott die grössesten Diebe sind / der sie auch / wie sie werth sind vnd verdienen / straffen wird.

WEil nun diß Gebot so weit vmb sich greiffet / wie jetzt angezeigt / ists noth dem Pöbel wol fürzuhalten vnd außzustreichen / daß man sie nicht so frey vnd sicher hingehen lasse / sondern jmmer GOttes Zorn für Augen stelle vnd einblewe. Denn wir solchs nicht Christen / sondern allermeist Buben vnd Schelcken predigen müssen / welchen wol billicher Richter / Stockmeister / oder Meister Hans / predigen solte. Darumb wisse ein jeglicher / daß er schüldig ist bey Gottes Vngnaden / nicht allein seinem Nehesten kein schaden zu thun / noch sein Vortheil zu entwenden / noch im Kauff oder jrgend einem Handel / einerley vntrew oder tücke zu beweisen / sondern auch sein Gut trewlich zu verwahren / seinen Nutz zu verschaffen vnd fördern / sonderlich so er Gelt / Lohn / vnd Nahrung dafür nimpt.

Gottes straffe vber allerley tücke vnd Vntrew.

Wer nu solchs mutwillig verachtet / mag wol hingehen / vnd dem Hencker entlauffen / wird aber Gottes Zorn vnd Straffe nicht entgehen / Vnd wenn er sein Trotz vnd Stoltz lange treibet / doch ein Landleuffer vnd Bettler bleiben / alle Plage vnd Vnglück dazu haben. Jetzt gehestu hin / da du soltest deines Herrn oder Frawen Gut bewahren / dafür du deinen Kropff vnd Bauch füllest / nimpst dein Lohn / als ein Dieb / lessest dich dazu feyren als ein Juncker / Als jhr viel sind / die Herrn vnd Frawen noch trotzen / vnd jhnen vngern zu lieb vnd dienst theten / ein schaden zu verwaren. Siehe aber zu / was du daran gewinnest / Daß / wo du dein eigens vberkömpst / vnd zu

auch Stuelreuber / Land vnd Strassendiebe / nicht Kastenreuber / noch Meucheldiebe / so aus der Barschafft zwacken / sondern die auff dem Stuel sitzen / vnd heissen grosse Junckern / vnd Erfame fromme Bürger / vnd mit gutem schein rauben vnd stelen.

Ja hie were noch zu schweigen / von geringen einzelen Dieben / wenn man die grossen gewaltigen Ertzdiebe solt angreiffen / mit welchen Herrn vnd Fürsten Geselschafft machen / die nicht eine Stadt oder zwo / sondern gantz Teutschland täglich außstelen / Ja wo bliebe das Heupt vnd Oberster Schutzherr aller Diebe / der heilige Stuel zu Rom / mit alle seiner zugehöre / welcher aller Welt Güter mit Dieberey zu sich bracht / vnd bis auff diesen Tag inne hat? Kürtzlich / so gehets in der Welt / daß / wer öffentlich stelen vnd rauben kan / gehet sicher vnd frey dahin / von jederman vngestrafft / vnd wil dazu geehret seyn / dieweil müssen die kleinen heimlichen Diebe / so sich einmal vergriffen haben / die Schand vnd straffe tragen / jene from̃ vnd zu ehren machen. Doch sollen sie wissen / daß sie für Gott die grössesten Diebe sind / der sie auch / wie sie werth sind vnd verdienen / straffen wird.

WEil nun diß Gebot so weit vmb sich greiffet / wie jetzt angezeigt / ists noth dem Pöbel wol fürzuhalten vnd außzustreichen / daß man sie nicht so frey vñ sicher hingehen lasse / sondern jm̃er GOttes Zorn für Augen stelle vnd einblewe. Denn wir solchs nicht Christen / sondern allermeist Buben vnd Schelcken predigen müssen / welchen wol billicher Richter / Stockmeister / oder Meister Hans / predigen solte. Darumb wisse ein jeglicher / daß er schüldig ist bey Gottes Vngnaden / nicht allein seinem Nehesten kein schaden zu thun / noch sein Vortheil zu entwenden / noch im Kauff oder jrgend einem Handel / einerley vntrew oder tücke zu beweisen / sondern auch sein Gut trewlich zu verwahren / seinen Nutz zu verschaffen vnd fördern / sonderlich so er Gelt / Lohn / vnd Nahrung dafür nimpt.

Gottes straffe vber allerley tücke vnd Vntrew.

Wer nu solchs mutwillig verachtet / mag wol hingehen / vnd dem Hencker entlauffen / wird aber Gottes Zorn vnd Straffe nicht entgehen / Vnd wenn er sein Trotz vnd Stoltz lange treibet / doch ein Landleuffer vnd Bettler bleiben / alle Plage vnd Vnglück dazu haben. Jetzt gehestu hin / da du soltest deines Herrn oder Frawen Gut bewahren / dafür du deinen Kropff vnd Bauch füllest / nimpst dein Lohn / als ein Dieb / lessest dich dazu feyren als ein Juncker / Als jhr viel sind / die Herrn vnd Frawen noch trotzen / vnd jhnen vngern zu lieb vnd dienst theten / ein schaden zu verwaren. Siehe aber zu / was du daran gewinnest / Daß / wo du dein eigens vberkömpst / vnd zu

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0226"/>
auch Stuelreuber / Land vnd Strassendiebe                      / nicht Kastenreuber / noch Meucheldiebe / so aus der Barschafft zwacken /                      sondern die auff dem Stuel sitzen / vnd heissen grosse Junckern / vnd Erfame                      fromme Bürger / vnd mit gutem schein rauben vnd stelen.</p>
        <p>Ja hie were noch zu schweigen / von geringen einzelen Dieben / wenn man die                      grossen gewaltigen Ertzdiebe solt angreiffen / mit welchen Herrn vnd Fürsten                      Geselschafft machen / die nicht eine Stadt oder zwo / sondern gantz Teutschland                      täglich außstelen / Ja wo bliebe das Heupt vnd Oberster Schutzherr aller Diebe /                      der heilige Stuel zu Rom / mit alle seiner zugehöre / welcher aller Welt Güter                      mit Dieberey zu sich bracht / vnd bis auff diesen Tag inne hat? Kürtzlich / so                      gehets in der Welt / daß / wer öffentlich stelen vnd rauben kan / gehet sicher                      vnd frey dahin / von jederman vngestrafft / vnd wil dazu geehret seyn / dieweil                      müssen die kleinen heimlichen Diebe / so sich einmal vergriffen haben / die                      Schand vnd straffe tragen / jene from&#x0303; vnd zu ehren machen. Doch                      sollen sie wissen / daß sie für Gott die grössesten Diebe sind / der sie auch /                      wie sie werth sind vnd verdienen / straffen wird.</p>
        <p>WEil nun diß Gebot so weit vmb sich greiffet / wie jetzt angezeigt / ists noth                      dem Pöbel wol fürzuhalten vnd außzustreichen / daß man sie nicht so frey vn&#x0303; sicher hingehen lasse / sondern jm&#x0303;er GOttes Zorn                      für Augen stelle vnd einblewe. Denn wir solchs nicht Christen / sondern                      allermeist Buben vnd Schelcken predigen müssen / welchen wol billicher Richter /                      Stockmeister / oder Meister Hans / predigen solte. Darumb wisse ein jeglicher /                      daß er schüldig ist bey Gottes Vngnaden / nicht allein seinem Nehesten kein                      schaden zu thun / noch sein Vortheil zu entwenden / noch im Kauff oder jrgend                      einem Handel / einerley vntrew oder tücke zu beweisen / sondern auch sein Gut                      trewlich zu verwahren / seinen Nutz zu verschaffen vnd fördern / sonderlich so                      er Gelt / Lohn / vnd Nahrung dafür nimpt.</p>
        <note place="left">Gottes straffe vber allerley tücke vnd Vntrew.</note>
        <p>Wer nu solchs mutwillig verachtet / mag wol hingehen / vnd dem Hencker entlauffen                      / wird aber Gottes Zorn vnd Straffe nicht entgehen / Vnd wenn er sein Trotz vnd                      Stoltz lange treibet / doch ein Landleuffer vnd Bettler bleiben / alle Plage vnd                      Vnglück dazu haben. Jetzt gehestu hin / da du soltest deines Herrn oder Frawen                      Gut bewahren / dafür du deinen Kropff vnd Bauch füllest / nimpst dein Lohn / als                      ein Dieb / lessest dich dazu feyren als ein Juncker / Als jhr viel sind / die                      Herrn vnd Frawen noch trotzen / vnd jhnen vngern zu lieb vnd dienst theten / ein                      schaden zu verwaren. Siehe aber zu / was du daran gewinnest / Daß / wo du dein                      eigens vberkömpst / vnd zu
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0226] auch Stuelreuber / Land vnd Strassendiebe / nicht Kastenreuber / noch Meucheldiebe / so aus der Barschafft zwacken / sondern die auff dem Stuel sitzen / vnd heissen grosse Junckern / vnd Erfame fromme Bürger / vnd mit gutem schein rauben vnd stelen. Ja hie were noch zu schweigen / von geringen einzelen Dieben / wenn man die grossen gewaltigen Ertzdiebe solt angreiffen / mit welchen Herrn vnd Fürsten Geselschafft machen / die nicht eine Stadt oder zwo / sondern gantz Teutschland täglich außstelen / Ja wo bliebe das Heupt vnd Oberster Schutzherr aller Diebe / der heilige Stuel zu Rom / mit alle seiner zugehöre / welcher aller Welt Güter mit Dieberey zu sich bracht / vnd bis auff diesen Tag inne hat? Kürtzlich / so gehets in der Welt / daß / wer öffentlich stelen vnd rauben kan / gehet sicher vnd frey dahin / von jederman vngestrafft / vnd wil dazu geehret seyn / dieweil müssen die kleinen heimlichen Diebe / so sich einmal vergriffen haben / die Schand vnd straffe tragen / jene from̃ vnd zu ehren machen. Doch sollen sie wissen / daß sie für Gott die grössesten Diebe sind / der sie auch / wie sie werth sind vnd verdienen / straffen wird. WEil nun diß Gebot so weit vmb sich greiffet / wie jetzt angezeigt / ists noth dem Pöbel wol fürzuhalten vnd außzustreichen / daß man sie nicht so frey vñ sicher hingehen lasse / sondern jm̃er GOttes Zorn für Augen stelle vnd einblewe. Denn wir solchs nicht Christen / sondern allermeist Buben vnd Schelcken predigen müssen / welchen wol billicher Richter / Stockmeister / oder Meister Hans / predigen solte. Darumb wisse ein jeglicher / daß er schüldig ist bey Gottes Vngnaden / nicht allein seinem Nehesten kein schaden zu thun / noch sein Vortheil zu entwenden / noch im Kauff oder jrgend einem Handel / einerley vntrew oder tücke zu beweisen / sondern auch sein Gut trewlich zu verwahren / seinen Nutz zu verschaffen vnd fördern / sonderlich so er Gelt / Lohn / vnd Nahrung dafür nimpt. Wer nu solchs mutwillig verachtet / mag wol hingehen / vnd dem Hencker entlauffen / wird aber Gottes Zorn vnd Straffe nicht entgehen / Vnd wenn er sein Trotz vnd Stoltz lange treibet / doch ein Landleuffer vnd Bettler bleiben / alle Plage vnd Vnglück dazu haben. Jetzt gehestu hin / da du soltest deines Herrn oder Frawen Gut bewahren / dafür du deinen Kropff vnd Bauch füllest / nimpst dein Lohn / als ein Dieb / lessest dich dazu feyren als ein Juncker / Als jhr viel sind / die Herrn vnd Frawen noch trotzen / vnd jhnen vngern zu lieb vnd dienst theten / ein schaden zu verwaren. Siehe aber zu / was du daran gewinnest / Daß / wo du dein eigens vberkömpst / vnd zu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/226
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/226>, abgerufen am 21.11.2024.