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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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fang gemeldet / lassen fassen / vnd zusamen ziehen / eine einfeltige Declaration / wie aus dem Corpore Doctrinae die Lehre zur Erbawung / mit Christlicher Bescheidenheit fürgetragen / das böse von dem guten abgescheiden / frembde jrrige Lehre von vnsern Kirchen abgehalten vnd außgesetzt werden solle. Vnd weil dieselbige angeheffte Declaration durch Gottes Gnade bißhero neben reiner Lehre / auch guten Fried vnd Einigkeit in vnsern Kirchen / auch mit den benachbarten / vnd andern reinen Kirchen gute Christliche Correspondentz gestifftet vnd erhalten / haben wir dieselbige auch mit lassen setzen / vnd drucken in dis Buch / als ein angehefftes vnd zugehöriges Stück des Corporis Doctrinae für vnsers Fürstenthumbs Kirchen vnd Schulen.

Dis ist also Corpus, Forma vnd Norma Doctrinae, die Summa / Fürbilde / Regel vnd Richtschnur der Christlichen Lehre / daraus vnd darnach wir anfenglich haben vnsere Kirchen Reformiren lassen / Dabey wir auch durch Gottes gnedige Verleihung entschlossen seyn zu verharren / darüber Ampts halben / mit gebürlichem ernst zu halten / vnd nichts / das derselben Forme Doctrinae im geringsten vngemeß / zuwieder / vnd entgegen in vnserm Fürstenthumb zu dulden / oder gestatten.

Nach dem auch in diesen letzten Zeiten zum höchsten von nöten / daß man zu verhütung allerhand Calumnien vnd Corruptelen / in den Kirchen / vnd sonderlich von etlichen fürnemen Artickeln einerley rede füre / die der vielgemelten reinen Lere gemeß / damit die zuhörer dadurch nicht verirret vnd verwirret / den Wiedersachern auch kein Vrsach gegeben möge werden / etwas zu calumnijrn / vnd aber weiland der Ehrwirdige vnd Hochgelarte

fang gemeldet / lassen fassen / vnd zusamen ziehen / eine einfeltige Declaration / wie aus dem Corpore Doctrinae die Lehre zur Erbawung / mit Christlicher Bescheidenheit fürgetragen / das böse von dem guten abgescheiden / frembde jrrige Lehre von vnsern Kirchen abgehalten vnd außgesetzt werden solle. Vnd weil dieselbige angeheffte Declaration durch Gottes Gnade bißhero neben reiner Lehre / auch guten Fried vnd Einigkeit in vnsern Kirchen / auch mit den benachbarten / vnd andern reinen Kirchen gute Christliche Correspondentz gestifftet vñ erhalten / haben wir dieselbige auch mit lassen setzen / vnd drucken in dis Buch / als ein angehefftes vnd zugehöriges Stück des Corporis Doctrinae für vnsers Fürstenthumbs Kirchen vnd Schulen.

Dis ist also Corpus, Forma vnd Norma Doctrinae, die Summa / Fürbilde / Regel vnd Richtschnur der Christlichen Lehre / daraus vnd darnach wir anfenglich haben vnsere Kirchen Reformiren lassen / Dabey wir auch durch Gottes gnedige Verleihung entschlossen seyn zu verharren / darüber Ampts halben / mit gebürlichem ernst zu halten / vnd nichts / das derselben Formę Doctrinae im geringsten vngemeß / zuwieder / vnd entgegen in vnserm Fürstenthumb zu dulden / oder gestatten.

Nach dem auch in diesen letzten Zeiten zum höchsten võ nöten / daß man zu verhütung allerhand Calumniẽ vnd Corruptelen / in den Kirchen / vnd sonderlich von etlichen fürnemen Artickeln einerley rede füre / die der vielgemelten reinen Lere gemeß / damit die zuhörer dadurch nicht verirret vnd verwirret / den Wiedersachern auch kein Vrsach gegeben möge werden / etwas zu calumnijrn / vnd aber weiland der Ehrwirdige vnd Hochgelarte

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[0023] fang gemeldet / lassen fassen / vnd zusamen ziehen / eine einfeltige Declaration / wie aus dem Corpore Doctrinae die Lehre zur Erbawung / mit Christlicher Bescheidenheit fürgetragen / das böse von dem guten abgescheiden / frembde jrrige Lehre von vnsern Kirchen abgehalten vnd außgesetzt werden solle. Vnd weil dieselbige angeheffte Declaration durch Gottes Gnade bißhero neben reiner Lehre / auch guten Fried vnd Einigkeit in vnsern Kirchen / auch mit den benachbarten / vnd andern reinen Kirchen gute Christliche Correspondentz gestifftet vñ erhalten / haben wir dieselbige auch mit lassen setzen / vnd drucken in dis Buch / als ein angehefftes vnd zugehöriges Stück des Corporis Doctrinae für vnsers Fürstenthumbs Kirchen vnd Schulen. Dis ist also Corpus, Forma vnd Norma Doctrinae, die Summa / Fürbilde / Regel vnd Richtschnur der Christlichen Lehre / daraus vnd darnach wir anfenglich haben vnsere Kirchen Reformiren lassen / Dabey wir auch durch Gottes gnedige Verleihung entschlossen seyn zu verharren / darüber Ampts halben / mit gebürlichem ernst zu halten / vnd nichts / das derselben Formę Doctrinae im geringsten vngemeß / zuwieder / vnd entgegen in vnserm Fürstenthumb zu dulden / oder gestatten. Nach dem auch in diesen letzten Zeiten zum höchsten võ nöten / daß man zu verhütung allerhand Calumniẽ vnd Corruptelen / in den Kirchen / vnd sonderlich von etlichen fürnemen Artickeln einerley rede füre / die der vielgemelten reinen Lere gemeß / damit die zuhörer dadurch nicht verirret vnd verwirret / den Wiedersachern auch kein Vrsach gegeben möge werden / etwas zu calumnijrn / vnd aber weiland der Ehrwirdige vnd Hochgelarte

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/23>, abgerufen am 21.11.2024.