Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

fang gemeldet / lassen fassen / vnd zusamen ziehen / eine einfeltige Declaration / wie aus dem Corpore Doctrinae die Lehre zur Erbawung / mit Christlicher Bescheidenheit fürgetragen / das böse von dem guten abgescheiden / frembde jrrige Lehre von vnsern Kirchen abgehalten vnd außgesetzt werden solle. Vnd weil dieselbige angeheffte Declaration durch Gottes Gnade bißhero neben reiner Lehre / auch guten Fried vnd Einigkeit in vnsern Kirchen / auch mit den benachbarten / vnd andern reinen Kirchen gute Christliche Correspondentz gestifftet vnd erhalten / haben wir dieselbige auch mit lassen setzen / vnd drucken in dis Buch / als ein angehefftes vnd zugehöriges Stück des Corporis Doctrinae für vnsers Fürstenthumbs Kirchen vnd Schulen.

Dis ist also Corpus, Forma vnd Norma Doctrinae, die Summa / Fürbilde / Regel vnd Richtschnur der Christlichen Lehre / daraus vnd darnach wir anfenglich haben vnsere Kirchen Reformiren lassen / Dabey wir auch durch Gottes gnedige Verleihung entschlossen seyn zu verharren / darüber Ampts halben / mit gebürlichem ernst zu halten / vnd nichts / das derselben Forme Doctrinae im geringsten vngemeß / zuwieder / vnd entgegen in vnserm Fürstenthumb zu dulden / oder gestatten.

Nach dem auch in diesen letzten Zeiten zum höchsten von nöten / daß man zu verhütung allerhand Calumnien vnd Corruptelen / in den Kirchen / vnd sonderlich von etlichen fürnemen Artickeln einerley rede füre / die der vielgemelten reinen Lere gemeß / damit die zuhörer dadurch nicht verirret vnd verwirret / den Wiedersachern auch kein Vrsach gegeben möge werden / etwas zu calumnijrn / vnd aber weiland der Ehrwirdige vnd Hochgelarte

fang gemeldet / lassen fassen / vnd zusamen ziehen / eine einfeltige Declaration / wie aus dem Corpore Doctrinae die Lehre zur Erbawung / mit Christlicher Bescheidenheit fürgetragen / das böse von dem guten abgescheiden / frembde jrrige Lehre von vnsern Kirchen abgehalten vnd außgesetzt werden solle. Vnd weil dieselbige angeheffte Declaration durch Gottes Gnade bißhero neben reiner Lehre / auch guten Fried vnd Einigkeit in vnsern Kirchen / auch mit den benachbarten / vnd andern reinen Kirchen gute Christliche Correspondentz gestifftet vñ erhalten / haben wir dieselbige auch mit lassen setzen / vnd drucken in dis Buch / als ein angehefftes vnd zugehöriges Stück des Corporis Doctrinae für vnsers Fürstenthumbs Kirchen vnd Schulen.

Dis ist also Corpus, Forma vnd Norma Doctrinae, die Summa / Fürbilde / Regel vnd Richtschnur der Christlichen Lehre / daraus vnd darnach wir anfenglich haben vnsere Kirchen Reformiren lassen / Dabey wir auch durch Gottes gnedige Verleihung entschlossen seyn zu verharren / darüber Ampts halben / mit gebürlichem ernst zu halten / vnd nichts / das derselben Formę Doctrinae im geringsten vngemeß / zuwieder / vnd entgegen in vnserm Fürstenthumb zu dulden / oder gestatten.

Nach dem auch in diesen letzten Zeiten zum höchsten võ nöten / daß man zu verhütung allerhand Calumniẽ vnd Corruptelen / in den Kirchen / vnd sonderlich von etlichen fürnemen Artickeln einerley rede füre / die der vielgemelten reinen Lere gemeß / damit die zuhörer dadurch nicht verirret vnd verwirret / den Wiedersachern auch kein Vrsach gegeben möge werden / etwas zu calumnijrn / vnd aber weiland der Ehrwirdige vnd Hochgelarte

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0023"/>
fang gemeldet / lassen fassen / vnd zusamen                      ziehen / eine einfeltige Declaration / wie aus dem Corpore Doctrinae die Lehre                      zur Erbawung / mit Christlicher Bescheidenheit fürgetragen / das böse von dem                      guten abgescheiden / frembde jrrige Lehre von vnsern Kirchen abgehalten vnd                      außgesetzt werden solle. Vnd weil dieselbige angeheffte Declaration durch Gottes                      Gnade bißhero neben reiner Lehre / auch guten Fried vnd Einigkeit in vnsern                      Kirchen / auch mit den benachbarten / vnd andern reinen Kirchen gute Christliche                      Correspondentz gestifftet vn&#x0303; erhalten / haben wir dieselbige auch                      mit lassen setzen / vnd drucken in dis Buch / als ein angehefftes vnd                      zugehöriges Stück des Corporis Doctrinae für vnsers Fürstenthumbs Kirchen vnd                      Schulen.</p>
        <p>Dis ist also Corpus, Forma vnd Norma Doctrinae, die Summa / Fürbilde / Regel vnd                      Richtschnur der Christlichen Lehre / daraus vnd darnach wir anfenglich haben                      vnsere Kirchen Reformiren lassen / Dabey wir auch durch Gottes gnedige                      Verleihung entschlossen seyn zu verharren / darüber Ampts halben / mit                      gebürlichem ernst zu halten / vnd nichts / das derselben Form&#x0119; Doctrinae im                      geringsten vngemeß / zuwieder / vnd entgegen in vnserm Fürstenthumb zu dulden /                      oder gestatten.</p>
        <p>Nach dem auch in diesen letzten Zeiten zum höchsten vo&#x0303; nöten / daß                      man zu verhütung allerhand Calumnie&#x0303; vnd Corruptelen / in den                      Kirchen / vnd sonderlich von etlichen fürnemen Artickeln einerley rede füre /                      die der vielgemelten reinen Lere gemeß / damit die zuhörer dadurch nicht                      verirret vnd verwirret / den Wiedersachern auch kein Vrsach gegeben möge werden                      / etwas zu calumnijrn / vnd aber weiland der Ehrwirdige vnd Hochgelarte
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0023] fang gemeldet / lassen fassen / vnd zusamen ziehen / eine einfeltige Declaration / wie aus dem Corpore Doctrinae die Lehre zur Erbawung / mit Christlicher Bescheidenheit fürgetragen / das böse von dem guten abgescheiden / frembde jrrige Lehre von vnsern Kirchen abgehalten vnd außgesetzt werden solle. Vnd weil dieselbige angeheffte Declaration durch Gottes Gnade bißhero neben reiner Lehre / auch guten Fried vnd Einigkeit in vnsern Kirchen / auch mit den benachbarten / vnd andern reinen Kirchen gute Christliche Correspondentz gestifftet vñ erhalten / haben wir dieselbige auch mit lassen setzen / vnd drucken in dis Buch / als ein angehefftes vnd zugehöriges Stück des Corporis Doctrinae für vnsers Fürstenthumbs Kirchen vnd Schulen. Dis ist also Corpus, Forma vnd Norma Doctrinae, die Summa / Fürbilde / Regel vnd Richtschnur der Christlichen Lehre / daraus vnd darnach wir anfenglich haben vnsere Kirchen Reformiren lassen / Dabey wir auch durch Gottes gnedige Verleihung entschlossen seyn zu verharren / darüber Ampts halben / mit gebürlichem ernst zu halten / vnd nichts / das derselben Formę Doctrinae im geringsten vngemeß / zuwieder / vnd entgegen in vnserm Fürstenthumb zu dulden / oder gestatten. Nach dem auch in diesen letzten Zeiten zum höchsten võ nöten / daß man zu verhütung allerhand Calumniẽ vnd Corruptelen / in den Kirchen / vnd sonderlich von etlichen fürnemen Artickeln einerley rede füre / die der vielgemelten reinen Lere gemeß / damit die zuhörer dadurch nicht verirret vnd verwirret / den Wiedersachern auch kein Vrsach gegeben möge werden / etwas zu calumnijrn / vnd aber weiland der Ehrwirdige vnd Hochgelarte

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/23
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/23>, abgerufen am 30.04.2024.