Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen lassen / De Formulis caute loquendi, &c. vnd dasselbige obangeregtem vnserm Corpori Doctrine gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken lassen.

Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis liberis & heredibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc.

Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in lesen / schreiben / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet / daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter

Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen lassen / De Formulis cautè loquendi, &c. vnd dasselbige obangeregtem vnserm Corpori Doctrinę gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken lassen.

Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis liberis & hęredibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc.

Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in lesen / schreibẽ / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet / daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0024"/>
Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des                      Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen                      lassen / De Formulis cautè loquendi, &amp;c. vnd dasselbige obangeregtem                      vnserm Corpori Doctrin&#x0119; gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd                      damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen                      Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem                      vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken                      lassen.</p>
        <p>Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis                      liberis &amp; h&#x0119;redibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere                      Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen                      / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc.</p>
        <p>Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser                      Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten /                      Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in                      lesen / schreibe&#x0303; / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem                      gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung                      fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern                      Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch                      fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger                      heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet /                      daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas                      fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge                      seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0024] Vrbanus Rhegius, der heiligen Schrifft D. vnd des Fürstenthumbs Lüneburg Generalis Superintendens, ein Büchlein in Druck außgehen lassen / De Formulis cautè loquendi, &c. vnd dasselbige obangeregtem vnserm Corpori Doctrinę gemeß / als haben wir aus obangedeuten Vrsachen / vnd damit je nichts vnterlassen / dadurch reine Lehre vermittelst gnedigen Göttlichen Segens durchaus vnd desto mehr erhalten möge werden / zu angeregtem vnserm Corpore Doctrinae, auch dis nützliche Büchlein anhefften / vnd drucken lassen. Vnd sol dis vnser Geistlicher Himlischer Landschatz seyn / quem charissimis liberis & hęredibus nostris commendatum esse volumus, daß sie in vnsere Fußstapffen treten / diese heilsame allein seligmachende Lehre mit fleis fassen / vnd mit gleichem Eyffer darüber halten / etc. Befehlen demnach fürnemlich vnsern Rectorn / Professorn vnd verwandten vnser Julius Schule zu Helmstedte / Auch allen vnsers Fürstenthumbs Praelaten / Superintendenten / Pastorn / Predigern / Kirchen vnd Schuldienern / daß sie in lesen / schreibẽ / disputieren / predigen / lehren / vnd in jhrem gantzen Ampt sich nach diesem vnserm Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung fleissig vnd trewlich richten / sich in nichts einlassen / das diesem vnsern Corpore Doctrinae vnd Kirchenordnung vngemeß oder wiedrig seyn möchte: Auch fleissig darüber halten / vnd gut auffsehen haben / daß dieser vnser gnediger heilsamer Verordnung allenthalben nachgelebet / Vnd do jhr vermercken würdet / daß derselben von jemands / er were wer er wölle / vngemeß vnd zu wieder etwas fürgenommen vnd gehandelt würde / daß jhr solchem Vnheil ein jeder vermöge seines Beruffs bey zeiten zu stewren / oder an gebürliche örter

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/24
Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/24>, abgerufen am 30.04.2024.